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   OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 48/91   

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https://dejure.org/1995,4100
OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 48/91 (https://dejure.org/1995,4100)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.01.1995 - 2 L 48/91 (https://dejure.org/1995,4100)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 2 L 48/91 (https://dejure.org/1995,4100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wasserrechtliche Gefahrerforschungsmaßnahme; Gefahrenerforschung; Umweltschutz; Wassergefährdende Stoffe; Schutzvorkehrung; Baugenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 567
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Ein Kostenerstattungsanspruch kann nur insoweit geltend gemacht werden, als die kostenverursachende Maßnahme für die Feststellung eines etwaigen Schadens sowie des Schadensumfangs erforderlich war, wobei wie bei jeder polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahme insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.01.1995 - 2 L 48/91 -, juris Rn. 43, 44; Urteil vom 17.06.1997 - 2 L 363/95 -, juris Rn. 29; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.1991 - 1 A 11081/90 -, juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92

    Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der

    Sie hat insbesondere keine Brandschutzvorschriften durch mangelnde bauliche Vorkehrungen oder unzureichende Lagerung der PVC-Profile mißachtet (vgl. dazu OVG Schleswig, Urteil vom 09.02.1995 - 2 L 48/91, NuR 1995, 424).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95

    Möglichkeiten der Kostenerstattung bei gewässeraufsichtlichen Maßnahmen

    Diese Rechtsauffassung liegt ersichtlich auch dem Urteil des Senats vom 30.01.1995 zum Verfahren 2 L 48/91 zugrunde.

    Der Senat bejahte das Vorliegen der Voraussetzungen des § 85 Abs. 2 LWG und führte u.a. aus, die durchgeführten Ermittlungen hätten Tatsachen ergeben, die den begründeten Schluß zuließen, daß der Kläger gegen wasserrechtliche Bestimmungen verstoßen habe und infolgedessen eine Grundwassergefährdung nicht auszuschließen gewesen sei (ZUR 1995, 98, 99).

  • VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00

    Altablagerung, Gewässerverunreinigung, Gefahrerforschung, Veranlasser

    Dies gilt etwa dann, wenn jemand durch sein Verhalten Tatsachen schafft, die bei der Wasserbehörde die berechtigte Einschätzung entstehen lassen, dass eine Schädigung wasserrechtlicher Schutzgüter mit hinreichender Sicherheit zu besorgen ist (Urteil v. 30.01.1995 - 2 L 48/91 -, NVwZ-RR 1995, 567 = ZfW 1995, 181 = NuR 1995, 424; Urteil v. 19.01.1993 - 2 L 78/92 -, NVwZ-RR 1994, 75 = ZfW 1993, 232).

    Gefahrerforschung liegt vor, solange lediglich ein Gefahrenverdacht besteht und deshalb im maßgeblichen Zeitpunkt eine unklare Sachlage besteht, die ebenso gut gefährlich wie ungefährlich sein kann und bei der geklärt werden muss, ob ein Schaden vorliegt und in welchem Umfang (Urteil v. 17.11.1994 - 2 L 116/94 - und v. 30.01.1995 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach

    Diese Betrachtungsweise wird dadurch bestätigt, dass die Durchführung entsprechender Untersuchungsmaßnahmen in Bezug auf Bodenverunreinigungen nach einer wohl schon 1989 insbesondere im Rahmen der Diskussion des Altlastenrechts im Vordringen befindlichen Auffassung (vgl. Schink, DVBl. 1989 S. 1182) dem potentiell Sanierungspflichtigen unter nahezu gleichen Voraussetzungen auf eigene Kosten aufgegeben werden kann (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. August 1990 - 8 S 1740/90 - NVwZ 1991 S. 491 f., Urteil vom 8. Februar 1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993 S. 298 ; OVG Schleswig, Urteil vom 19. Januar 1993 - 2 L 78/92 - NVwZ-RR 1994 S. 75 , Urteil vom 30. Januar 1995 - 2 L 48/91 - NVwZ-RR 1995 S. 567; OVG NW, Urteil vom 26. März 1996 - 5 A 3812/92 - DÖV 1996 S. 1049).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs i.R.e. Verfahrens

    Im vorliegenden Verfahren braucht nicht entschieden zu werden, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die weitere Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen zu Lasten der Antragstellerin gegeben waren (vgl. dazu Urt. des Senats vom 26.05.1999, 2 L 231/96, NordÖR 1999, 452/454 = NVwZ 2000, 1196 und Urt. v. 30.01.1995, 2 L 48/91, NVwZ-RR 1995, 567 ff. = SchlHA 1995, 244).
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