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   VGH Bayern, 21.02.1995 - 22 N 92.99   

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https://dejure.org/1995,12106
VGH Bayern, 21.02.1995 - 22 N 92.99 (https://dejure.org/1995,12106)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.1995 - 22 N 92.99 (https://dejure.org/1995,12106)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 22 N 92.99 (https://dejure.org/1995,12106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens; Anforderungen an den Anspruch auf Nichtigerklärung einer Verordnung des Landratsamts zum Schutz des Wassers einer Einzelwasserversorgungsanlage ; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der Nutzbarkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 649
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287

    Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein

    Die Annahme des Bundesgesetzgebers, dass es das Wohl der Allgemeinheit nicht erfordert, die Eigenwasserversorgung für andere Wirtschaftszweige, etwa für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie, durch ein Wasserschutzgebiet zu sichern (vgl. BT-Drs. 2/2072 S. 30), bedeutet nicht, dass diese das zur Erzeugung ihrer Produkte notwendige Trinkwasser nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung beziehen können bzw. sogar müssen (vgl. BayVGH, U.v. 21.2.1995 - 22 N 92.99 - BayVBl 1995, 562 = juris Rn. 8; Gößl in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, § 51 WHG Rn. 42).
  • VG Düsseldorf, 14.02.2023 - 17 K 2006/20

    Klage gegen die Förderung von Grundwasser in der "Üfter Mark" erfolglos

    Der Begriff dient mithin der Abgrenzung zur privaten oder betrieblichen Eigenversorgung, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - 22 N 92.99 -, juris Rn. 7; Gößl in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, 57. EL Februar 2022, § 50 WHG Rn. 9.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1998 - 8 S 1906/97

    Antragsbefugnis einer Gemeinde als Behörde für ein Normenkontrollverfahren;

    Der Schutz von Trinkwasservorräten in der Natur vor Verschmutzung liegt grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit (BayVGH, Urt. v. 21.2.1995 - 22 N 92.99 -, NVwZ-RR 1995, 649/650 = ZfW 1996, 390).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97

    Grenzziehung eines Wasserschutzgebietes; Erforderlichkeit einer Grenzziehung

    Der Schutz von Trinkwasservorräten in der Natur vor Verschmutzung liegt grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit (BayVGH, Urt. v. 21.2.1995 - 22 N 92.99 - ZfW 1996 S. 390; VGH Bad.-Württemberg, aaO).
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