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   BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 463.93   

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https://dejure.org/1994,2343
BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 463.93 (https://dejure.org/1994,2343)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 9 C 463.93 (https://dejure.org/1994,2343)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 9 C 463.93 (https://dejure.org/1994,2343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Änderung eines Streitwertbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staatsangehörigkeit - Volkszugehörigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 93
  • NVwZ 1996, 196 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 698
  • DVBl 1995, 569
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 463.93
    Es erscheint nicht gerechtfertigt, ihn - mehr oder weniger willkürlich - herabzusetzen oder ihn auf 10.000 DM zu erhöhen, wie es der von einer verwaltungsgerichtlichen Arbeitsgruppe erarbeitete Streitwertkatalog (abgedr. in DVBl 1991, 1239 ff.) vorschlägt (Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 54).
  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    Die Frage des trading-down-Effekts stellt sich erst bei einer Überschreitung des vorgegebenen Rahmens nach § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG vom 15.12.1994 Az. 4 C 13/93 NVwZ-RR 1995, 698), bei Vorhaben in Plangebieten nach § 1 Abs. 2 BauNVO oder nach § 34 Abs. 2 BauGB sowie bei der Bauleitplanung (vgl. BVerwG vom 4.9. 2008 Az. 4 BN 9/08 BauR 2009, 76).
  • BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99

    Einbürgerung der Nachkommen Danziger Juden

    Abgesehen davon, dass der im Nachhinein erkannten Nichtigkeit einer vorkonstitutionellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelung den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets entsprechend nicht notwendig dadurch Rechnung zu tragen ist, dass sie als nicht ergangen angesehen wird, blieben die unmittelbar aus der Nichtigkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 Volkslistenverordnung folgenden rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen deshalb offen, weil die Frage der Rechtswirksamkeit der Sammeleinbürgerungen in den vom Deutschen Reich völkerrechtswidrig annektierten Gebieten lange Zeit äußerst umstritten war (vgl. Urteile 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - BVerwGE 20, 155, 157 und vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - BVerwGE 97, 93, 95; Renner, in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., Einl. B Rn. 29, Vorbem. zu D, § 1 StAngRegG Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95

    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit

    Er hat - wie bereits im Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - (BVerwGE 97, 93 [96]) angedeutet - durch die Regelung, daß nur deutsche, nicht dagegen polnische Volkszugehörige die deutsche Staatsangehörigkeit durch Eintragung in die Deutsche Volksliste erworben haben, lediglich klarstellend rechtswirksame von rechtsunwirksamen Einbürgerungen abgegrenzt.
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

    Wer - wie hier die Großeltern mütterlicherseits des Klägers - diesem oder entsprechenden weiteren Aufrufen(vgl. Jachomowski a.a.O. S. 234) folgte und sich zur Umsiedlung meldete, brachte damit - in ähnlicher Weise wie durch einen Antrag auf Aufnahme in den Steirischen Heimatbund (BVerwGE 97, 93) oder durch einen Antrag auf Eintragung in die Deutsche Volksliste (BVerwGE 92, 70) - nach außen hin zum Ausdruck, ein Angehöriger der umzusiedelnden deutschen Volksgruppe zu sein.

    Eine Ausnahme hat der Senat dann gemacht, wenn Anhaltspunkte dafür bestanden, daß eine Erklärung, die sich äußerlich als Bekenntnis zum deutschen Volkstum darstellt, durch eine Maßnahme der nationalsozialistischen Eindeutschungspolitik herbeigeführt worden war, also nicht auf dem freien Willen des Erklärenden beruhte (BVerwGE 92, 70; 97, 93) [BVerwG 03.11.1994 - 3 C 17/92].

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 S 192/06

    Kein Verlust des Rechts aus EWGAssRBes 1/80 bei selbständiger Erwerbstätigkeit;

    Zwar handelt es sich bei Art. 9 Abs. 1 RL64/221/EWG um außer Kraft getretenes Recht; die aufgeworfene Frage ist aber angesichts der Vielzahl der unter der Geltung dieser Vorschrift erlassenen und noch nicht bestandskräftig gewordenen Ausweisungen für einen nicht überschaubaren Personenkreis auf unabsehbare Zeit noch von Bedeutung; darüber hinaus kann die Frage auch Bedeutung für die Vielzahl der bei den Ausländerbehörden und Gerichten bereits anhängigen - sowie gegebenenfalls noch zu erwartenden - Verfahren auf Wiederaufgreifen von gemeinschaftsrechtswidrig erlassenen bestandskräftigen Ausweisungsverfügungen haben (zur Zulassung der Revision bei auslaufendem oder außer Kraft getretenen Recht vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.10.1994 - 9 B 83.94 -, DVBl. 1995, 569 und vom 20.10.1995 - 6 B 35/95 -, NVwZ-RR 1996, 712 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

    Zwar handelt es sich bei Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG um außer Kraft getretenes Recht; die aufgeworfene Frage ist aber angesichts der Vielzahl der unter der Geltung dieser Vorschrift erlassenen und noch nicht bestandkräftig gewordenen Ausweisungen für einen nicht überschaubaren Personenkreis auf unabsehbare Zeit noch von Bedeutung; darüber hinaus kann die Frage auch Bedeutung haben für die Vielzahl der bei den Ausländerbehörden und Gerichten bereits anhängigen - sowie ggf. noch zu erwartenden - Verfahren auf Wiederaufgreifen von gemeinschaftsrechtswidrig erlassenen bestandskräftigen Ausweisungsverfügungen (zur Zulassung der Revision bei auslaufendem oder außer Kraft getretenen Recht vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.10.1994 - 9 B 83.94 - , DVBl 1995, 569, und vom 20.10.1995 - 6 B 35/95 -, NVwZ-RR 1996, 712, jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06

    Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen")

    Klärungsbedürftig bleiben diese Rechtsfragen aber dann, wenn sie trotz des Außer-Kraft-Tretens der Vorschrift noch Bedeutung für eine erhebliche Zahl offener Altfälle haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1994 - 9 B 83/94 -, Juris = DVBl. 1995, 569; Beschluss vom 20. September 1995 - 6 B 11/95 -, Juris = NJ 1996, 211; Beschluss vom 27. Februar 1997 - 5 B 155/96 -, Juris = Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35/95 -, Juris = NVwZ-RR 1996, 712; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 -, Juris = BGHZ 154, 288; BFH, Beschluss vom 18. März 2005 - XI B 158/03 -, Juris = BFH/NV 2005, 1343; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 132 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 25.01.2008 - 22 BV 06.3425

    Freistellung eines Steinbruchs (Anlage zur Gewinnung von Steinen) vom

    Es fehlt bereits an dem Erfordernis für die von der Klägerin hier geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung, dass noch eine erhebliche Zahl von Fällen zu entscheiden ist, für die es auf die strittige Übergangsvorschrift (§ 67 Abs. 2 Satz 1 BImSchG) ankommt und in denen sich dieselbe bundesrechtliche (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) Rechtsfrage stellt (vgl. BVerwG vom 24.10.1994, DVBl 1995, 569).
  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

    Sie war volksdeutsch, wenn beide Eltern zu diesem Zeitpunkt infolge eines zuvor abgelegten Bekenntnisses zum deutschen Volkstum deutsche Volkszugehörige waren oder der dem deutschen Volkstum zugehörige Elternteil für die Bekenntnislage in der Familie prägend war (BVerwG vom 08.11.1994 - 9 C 463.93, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75).

    Vielmehr muss im Einzelfall nachgewiesen sein, dass der Aufnahmeantrag aus freien Stücken gestellt worden ist (vgl. BVerwG vom 16.02.1993 - 9 C 25.92, BVerwGE 92, 70; vom 08.11.1994, a.a.O.; vom 12.12.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 312.97

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Hinsichtlich der den Großvater väterlicherseits betreffenden Frage, ob in einer Mitgliedschaft in der Deutschen Arbeitsfront ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum liegt, ist geklärt, daß eine Identifizierung mit den Zielen des Nationalsozialismus kein solches Bekenntnis darstellt, hingegen durch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die die Pflege deutschen Volkstums zum Ziele hat, regelmäßig ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum zum Ausdruck kommt (Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - BVerwGE 97, 93 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.1995 - 13 L 137/95

    Ausstellung; Vertriebenenausweis; Pommern; Deutsche Volksliste;

  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 313.97

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für den

  • BVerwG, 28.01.1997 - 9 B 592.96

    Anforderungen an die Grundsätzlichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage - Erteilung

  • BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 498.95

    Anspruch eines Polen auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf Grund der Eintragung

  • BVerwG, 21.05.1996 - 9 B 127.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zum deutschen

  • BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 586.95

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 12.02.1996 - 9 B 481.95

    Deutsche Wehrmachtszugehörigkeit als Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Anspruch

  • BVerwG, 06.07.1995 - 9 B 352.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erwerb der deutschen

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