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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3002
BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94 (https://dejure.org/1994,3002)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.1994 - 1 BvR 744/94 (https://dejure.org/1994,3002)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 744/94 (https://dejure.org/1994,3002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen den Schiedsspruch der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schiedsspruch des Oberschiedsgerichts - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Angreifbarer Akt öffentlicher Gewalt

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 232
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 103, 370 >378<; AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) ordnet die Versicherungsverhältnisse zwischen den versicherten Arbeitnehmern und der VBL dem Privatrecht zu.
  • OLG Frankfurt, 21.12.1983 - 21 U 2/83
    Auszug aus BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94
    Ein im vorhinein vereinbarter Ausschluß der Aufhebungsklage ist unwirksam (BGH, NJW 1986, S. 1436 ; OLG Frankfurt/Main, NJW 1984, S. 2768).
  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94
    Diese Sichtweise ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991, NVwZ-RR 1992, S. 491).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 16/84

    Einigung auf die Anwendung deutschen Verfahrensrechts im Verfahren vor dem

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94
    Ein im vorhinein vereinbarter Ausschluß der Aufhebungsklage ist unwirksam (BGH, NJW 1986, S. 1436 ; OLG Frankfurt/Main, NJW 1984, S. 2768).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 103, 370 >378<; AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) ordnet die Versicherungsverhältnisse zwischen den versicherten Arbeitnehmern und der VBL dem Privatrecht zu.
  • LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den

    Die Freiwilligkeit ist Bedingung einer jeden Schiedsvereinbarung (BVerfG, 11.5.1994, 1 BvR 744/94) und Kennzeichen der Schiedsgerichtsbarkeit (Niedermaier, a.a.O., S. 10 f).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Diese Sichtweise ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, BB 1991, S. 2531 und vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 744/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 232).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

    Diese Sichtweise ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, BB 1991, S. 2531 und vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 744/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 232).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.08.1994 - 2 BvR 1890/91, 2 BvR 1892/91, 2 BvR 1893/91, 2 BvR 4/92, 2 BvR 11/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1322
BVerfG, 29.08.1994 - 2 BvR 1890/91, 2 BvR 1892/91, 2 BvR 1893/91, 2 BvR 4/92, 2 BvR 11/92 (https://dejure.org/1994,1322)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.1994 - 2 BvR 1890/91, 2 BvR 1892/91, 2 BvR 1893/91, 2 BvR 4/92, 2 BvR 11/92 (https://dejure.org/1994,1322)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 1994 - 2 BvR 1890/91, 2 BvR 1892/91, 2 BvR 1893/91, 2 BvR 4/92, 2 BvR 11/92 (https://dejure.org/1994,1322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit nicht rechtzeitig gestellter Anträge auf Festsetzung des Gegenstandswertes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenrechnung - Höherer Gegenstandswert als der gesetzliche Mindestwert - Festsetzungsantrag - Verfahren vor dem BVerfG - Kostenfestsetzungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 232
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung unter Ansatz eines

    b) Ob die Nachforderung der Schuldnerin daneben auch aus anderen Gründen ausgeschlossen ist, etwa unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung oder demjenigen eines widersprüchlichen Verhaltens (dazu BVerfG JurBüro 1995, 421), kann offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 26 W 7/15

    Höhe der anwaltlichen Vergütung im Spruchverfahren

    Bei dieser Sachlage besteht kein Anlass, die Antragstellerin zu 17) und ihren Verfahrensbevollmächtigten nicht an den (fehlenden) Angaben in der Antragsbegründung festzuhalten; es gilt das Verbot des "venire contra factum proprium" (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 29.08.1994 - 2 BvR 1890/91 - Rn. 1, NVwZ-RR 1995, 232).
  • StGH Niedersachsen, 08.08.2017 - StGH 2/16

    Organstreitverfahren der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag und eines

    Der allgemeine Grundsatz des venire contra factum proprium, der bedeutet, sich bei der Rechtsausübung nicht zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen zu dürfen, gilt zwar auch im Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1998 - 1 BvR 380/92 -, NVwZ 1999, 61; Beschl. v. 29.8.1994 - 2 BvR 1890/91 u.a. -, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 2 BvR 502/92

    Nachliquidation von in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich

    Verfahrensrechtliche Besonderheiten wie bei der Gegenstandswertfestsetzung, die im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eigens beantragt werden und einem Kostenfestsetzungsverfahren deshalb gegebenenfalls vorgeschaltet werden muß (vgl. den Beschluß der Kammer vom 29. August 1994 - 2 BvR 1890/91 u. a. -), gelten insoweit nicht.
  • LG Berlin, 10.10.2018 - 65 S 131/18

    Mietrecht: Auskunftanspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter über die

    Soweit sie sich auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs bezieht, die ihrerseits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anwendet (Beschl. v. 24.06.1998 - 1 BvR 38/92; v. 29.08.1994.2 BvR 1890/91, jew. nach juris) wird übersehen, dass darin lediglich die Aussage getroffen wird, dass das allgemeine Verbot des "venire contra factum proprium" auch im (Verwaltungs- und Verfassungs-)Prozessrecht gelte, hier allerdings die Rechtsetzungskompetenz betroffen ist (vgl. Art. 20, 38ff., 70ff. GG).
  • BVerfG, 15.02.1995 - 2 BvR 512/92

    Nachliquidation von in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich

    Verfahrensrechtliche Besonderheiten wie bei der Gegenstandswertfestsetzung, die im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eigens beantragt werden und einem Kostenfestsetzungsverfahren deshalb gegebenenfalls vorgeschaltet werden muß (vgl. den Beschluß der Kammer vom 29. August 1994 - 2 BvR 1890/91 u. a. -), gelten insoweit nicht.
  • VGH Hessen, 07.02.2012 - 5 E 2167/11

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    Ob die Nachliquidation daneben auch aus anderen Gründen ausgeschlossen ist, etwa unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung oder demjenigen eines widersprüchlichen Verhaltens (dazu BVerfG, Beschluss vom 29. August 1994 - 2 BvR 1890/91 - u.a. - JurBüro 1995, 421), kann offen bleiben.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 29.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4089
BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 29.94 (https://dejure.org/1994,4089)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1994 - 6 B 29.94 (https://dejure.org/1994,4089)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1994 - 6 B 29.94 (https://dejure.org/1994,4089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Klagefrist und der Wiedereinsetzungsfrist - Erfordernis der Verlautbarung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung im Interesse der Prozessbeteiligten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 29.94
    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (Bestätigung von BVerwGE 59, 302).

    Dabei verkennt der Kläger nicht, daß das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 grundsätzlich entschieden hat, daß im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist nicht stillschweigend gewährt werden kann, sondern im Interesse der Prozeßbeteiligten eine klare und eindeutig verlautbarte Entscheidung des Gerichts erfordert; das Bundesverwaltungsgericht hat dies damit begründet, daß insbesondere im Hinblick auf die vom Gesetz der - positiven - Entscheidung über die Wiedereinsetzung beigemessene Tragweite, daß sie nämlich gem. § 60 Abs. 5 VwGO unanfechtbar ist, eine eindeutig verlautbarte Entscheidung des Gerichts erforderlich sei, um im Interesse der Prozeßbeteiligten jeden Zweifel darüber auszuschließen, daß es die Frage der Notwendigkeit der Wiedereinsetzung erkannt und den Willen gehabt habe, Wiedereinsetzung zu gewähren.

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Eine solche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann jedoch nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (vgl für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 59, 302; BVerwG vom 22. November 1994 - 6 B 29/94 - NVwZ-RR 1995, 232).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der

    Denn im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.1994 - 6 B 29.94 -, juris Ls. 1).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Aus dem Umstand, dass das Verwaltungsgericht ohne Weiteres von der Zulässigkeit der Klage ausging, kann nicht auf eine konkludente Wiedereinsetzung geschlossen werden (BVerwG, U.v. 17.1.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 = juris Rn. 12 ff.; U.v. 22.2.1985 - 8 C 123.83 - NVwZ 1985, 484 = juris Rn. 8; U.v. 15.1.1991 - 9 C 96.89 - NVwZ-RR 1991, 443 = juris Rn. 18; B.v. 22.11.1994 -6 B 29.94 - NVwZ-RR 1995, 232 = juris Rn. 2 ff.; BSG, B.v. 2.7.2007 - B 2 U 41/07 B - juris Rn. 3; NdsOVG, U.v. 21.1.1991 - 21 L 324/89 - juris Rn. 32; ThürOVG, B.v. 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99 - juris Rn. 6).
  • BSG, 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B

    Gewährung der Wiedereinsetzung

    Eine solche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann jedoch nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (vgl für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 59, 302; BVerwG vom 22. November 1994 - 6 B 29/94 - NVwZ-RR 1995, 232).
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