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   VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89   

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VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89 (https://dejure.org/1993,3540)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.07.1993 - 11 UE 2285/89 (https://dejure.org/1993,3540)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 (https://dejure.org/1993,3540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 656
  • NVwZ-RR 1996, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 09.03.1993 - 11 UE 2613/89

    Zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen - StPO § 81b als

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 09.03.1993 (11 UE 2613/89) bereits grundsätzlich zur Frage der Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, der möglichen Grenzen dieser Aufbewahrung und der dafür einschlägigen Rechtsgrundlagen Stellung genommen.

    In seinem Urteil vom 09.03.1993 (a.a.O.) hat der Senat grundsätzlich entschieden, daß er - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - § 81 b 2. Alternative StPO für seinen auf die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen gegen "Beschuldigte" begrenzten Anwendungsbereich auch im Hinblick auf die Anforderungen, die sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1 ff.) ergeben, noch für eine ausreichende gesetzliche Eingriffsgrundlage hält.

    Da nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 09.03.1993, a.a.O., S. 23/24 des Umdrucks) Tatvorwürfe aus Ermittlungsverfahren, die nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden sind, grundsätzlich nicht geeignet sind, die Prognose einer Wiederholungsgefahr zu stützen, bleiben letztlich für die Prognose insoweit die beiden nach § 153 a Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld eingestellten Ermittlungsverfahren übrig.

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1990 (NJW 1990, 2768, NJW 1990, 2765 und BVerwGE 84, 375), die sich ausführlich mit den Rechtsgrundlagen für die Aufbewahrung personenbezogener Daten zu präventiv-polizeilichen Zwecken oder Zwecken des Verfassungsschutzes im Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auseinandersetzen, betreffen nicht erkennungsdienstliche Unterlagen, sondern vielmehr davon zu unterscheidende personenbezogene Daten, die eigene Wertungen der Polizeibehörde beinhalten, die aus früheren Verhaltensweisen des Betroffenen abgeleitet werden (vgl. BVerwG, NJW 1990, 2769).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1990 (NJW 1990, 2768, NJW 1990, 2765 und BVerwGE 84, 375), die sich ausführlich mit den Rechtsgrundlagen für die Aufbewahrung personenbezogener Daten zu präventiv-polizeilichen Zwecken oder Zwecken des Verfassungsschutzes im Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auseinandersetzen, betreffen nicht erkennungsdienstliche Unterlagen, sondern vielmehr davon zu unterscheidende personenbezogene Daten, die eigene Wertungen der Polizeibehörde beinhalten, die aus früheren Verhaltensweisen des Betroffenen abgeleitet werden (vgl. BVerwG, NJW 1990, 2769).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1987 - 1 S 2624/86

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen bei Restverdacht

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigten, daß die Bedeutung der Vorschrift durch eine ständige und gefestigte Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts dahin präzisiert worden ist, daß sich die Notwendigkeit der Speicherung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen zu Zwecken des Erkennungsdienstes danach bemißt, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene gegenwärtig oder künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwGE 26, 169; 66, 202; VGH Mannheim, DÖV 1988, 83; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1992, 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 10 S 1767/90

    Zur Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten bei der Polizei

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigten, daß die Bedeutung der Vorschrift durch eine ständige und gefestigte Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts dahin präzisiert worden ist, daß sich die Notwendigkeit der Speicherung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen zu Zwecken des Erkennungsdienstes danach bemißt, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene gegenwärtig oder künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwGE 26, 169; 66, 202; VGH Mannheim, DÖV 1988, 83; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1992, 74).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Das gilt namentlich dann, wenn man berücksichtigt, daß im Einzelfall bei der Entscheidung über die Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, der verlangt, daß eine Grundrechtsbeschränkung von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. dazu BVerfGE 78, 77 ff., 85).
  • BVerwG, 12.07.1989 - 1 B 85.89

    Strafverfahren - Erkennungsdienst - Aufbewahrung von Unterlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Die weitere Aufbewahrung solcher, nach § 81 b 1. Alternative StPO erhobenen Unterlagen nach Abschluß oder Einstellung des Strafverfahrens ist nach § 81 b 2. Alternative StPO für Zwecke des Erkennungsdienstes zulässig, wenn und soweit zugleich die Voraussetzungen für die Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach § 81 b 2. Alternative StPO vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1989 - 1 B 85.89 -, DÖV 1990, 117).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigten, daß die Bedeutung der Vorschrift durch eine ständige und gefestigte Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts dahin präzisiert worden ist, daß sich die Notwendigkeit der Speicherung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen zu Zwecken des Erkennungsdienstes danach bemißt, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene gegenwärtig oder künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwGE 26, 169; 66, 202; VGH Mannheim, DÖV 1988, 83; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1992, 74).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigten, daß die Bedeutung der Vorschrift durch eine ständige und gefestigte Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts dahin präzisiert worden ist, daß sich die Notwendigkeit der Speicherung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen zu Zwecken des Erkennungsdienstes danach bemißt, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene gegenwärtig oder künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwGE 26, 169; 66, 202; VGH Mannheim, DÖV 1988, 83; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1992, 74).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
    In seinem Urteil vom 09.03.1993 (a.a.O.) hat der Senat grundsätzlich entschieden, daß er - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - § 81 b 2. Alternative StPO für seinen auf die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen gegen "Beschuldigte" begrenzten Anwendungsbereich auch im Hinblick auf die Anforderungen, die sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1 ff.) ergeben, noch für eine ausreichende gesetzliche Eingriffsgrundlage hält.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, juris, Rn. 40; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, Rn. 39; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 -, juris, Rn. 6; OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris, Rn. 5; SaarlOVG, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, juris, Rn. 40; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, Rn. 39; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 -, juris, Rn. 6; OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris, Rn. 5; SaarlOVG, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).
  • VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01

    Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA

    Zwar wurde von der bisherigen Rechtsprechung § 81b 2. Alt. StPO im Rahmen des Umkehrschlusses "wenn ich erheben kann, kann ich auch speichern" für die Fälle der erkennungsdienstlichen Behandlung außerhalb eines konkreten Strafverfahrens für potenziell zukünftige Verfahren als ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Aufbewahrung und Nutzung erhobener ED-Daten angesehen (vgl. beispielhaft BVerwG, Urteil vom 19.12.1992, Az: 1 C 114/79, E 66 S. 102 ff.; derselbe Urteil vom 19.10.1992, Az: 1 C 29/79, E 66 S. 192 ff.; HessVGH, Urteil vom 09.03.1993, Az: 11 UE 2613/89, NVwZ-RR 1994 S. 652 ff.; derselbe Urteil vom 20.07.1993, Az: 11 UE 2285/89, NVwZ-RR 1994 S. 656 ff.).
  • VG Köln, 18.04.2002 - 20 K 1344/00
    BVerwG, DÖV 1990, S. 117; VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, S. 656.
  • VG Braunschweig, 27.04.1999 - 5 A 5265/98

    Anspruch auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach der Durchführung

    Zulässig ist die Klage als Verpflichtungsklage, weil die behördliche Entscheidung, dem Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen stattzugeben oder ihn abzulehnen, als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. Hessischer VGH, Urt.v. 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, NVwZ-RR 1994, 656).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718   

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https://dejure.org/1992,2356
VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718 (https://dejure.org/1992,2356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.1992 - 7 B 90.1718 (https://dejure.org/1992,2356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 1992 - 7 B 90.1718 (https://dejure.org/1992,2356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 807 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 190
  • NVwZ-RR 1996, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Frankfurt/Main, 24.10.1990 - V/1 E 851/89

    Student; Gewissensgründe; Tierversuch; Tierversuchsfreies Physiologiepraktikum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Insbesondere liegt in der Pflicht zur Hinnahme der angebotenen Form der physiologischen Übungen noch kein Verstoß gegen die Menschenwürde des Klägers (so aber VG Frankfurt, NJW 1991, 768 /770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059 /91; zustimmend v. Loeper, ZRP 1991, 224/227; Brandhuber, NJW 1991, 725 /728, 731).

    Es ist zwar anerkannt, daß der grundgesetzliche Schutz der Gewissensfreiheit nicht nur das Recht beinhaltet, staatliche Eingriffe auch in deren Betätigung nach außen abzuwehren (vgl. BVerfGE 48, 127/163; Herzog in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 4 RdNrn. 132 ff., 135; Starck in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 3. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 37; Preuß, Alternativkommentar GG, 2. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 41 ff.; a.A. Zippelius in: Bonner Kommentar zum GG, Art. 4 (Drittbearbeitung) RdNr. 44 ff., 50), sondern daß der Schutzbereich sich auch auf die Verpflichtung des Staates erstreckt, die Gewissensbetätigung zu ermöglichen und zu schützen, so daß die Gefahr von Grundrechtsverletzungen auch durch Dritte eingedämmt wird (BverfGE 49, 89/142; VG Frankfurt, NJW 1991, 768/770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059/91 m.w.N.).

    [6] Soweit man (vgl. Hess.VGH, WissR 21, 71/75; U. v. 12.12.1991 Nr. 6 UE 522 /91; VG Frankfurt, NJW 1991, 768/770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059/91) einen Anspruch des Klägers auf gesteigerte Rücksichtnahme auf seine Gewissensentscheidung und daher auf eine entsprechende Ermessensbetätigung der Beklagten annehmen wollte, ist die ablehnende Entscheidung der Beklagten, keine alternativen Übungen einzuführen, sondern sich auf die vom Lehrstuhlinhaber veranstalteten Übungen zu beschränken, nicht ermessensfehlerhaft.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Dieses Grundrecht enthält darüber hinaus auch ein Teilhaberecht an staatlichen Leistungen, die der Berufsausbildung dienen und für die der Staat ein Monopol besitzt, so daß ohne deren Inanspruchnahme die Berufswahlfreiheit nicht verwirklicht werden kann (BVerfGE 33, 303/330 ff; 43, 291/325; Scholz in: Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz, a.a.O. Art. 12 RdNrn. 62 ff., 179 ff., 431).

    Dieser Anspruch auf Teilhabe an monopolartig angebotenen staatlichen Leistungen kann sich auf Art und Umfang dieser Leistungen aber nur erstrecken, wenn andernfalls eine evidente Verletzung eines in den jeweiligen Grundrechten enthaltenen Verfassungsauftrags festgestellt werden müßte, der gewährleistet, daß dieses Grundrecht von den Berechtigten auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann und nicht leerläuft (BVerfGE 33, 303 /333; 75, 40/62, 66).

    Dagegen besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, ohne Rücksicht auf die staatliche Haushaltsplanung, die finanziellen Möglichkeiten und alle übrigen Staatsaufgaben zusätzliche staatliche Leistungen für den Ausbildungsbereich zu beanspruchen, um individuelle Ausbildungswünsche besser verwirklichen zu können (BVerfGE 33, 303/333 f.; 43, 291/325).

  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 6 UE 522/91

    Vorbeugende Feststellungsklage betreffend Anspruch auf Teilnahme an

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    allein angebotenen Übungen unter Einsatz zuvor getöteter Tiere eine unzumutbare Berufszugangsschranke darstellen, mit zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 23, 127/134; VGH Bad.Württ., NJW 1984, 1832/1834; BayVGH, BayVBl 1989, 114/115; Hess. VGH, WissR 21, 71/76 f.; U. v. 12.12.1991 Nr. 6 UE 522/91).

    Man wird den Kläger allerdings nicht von vornherein darauf verweisen können, daß er bei seiner Gewissenseinstellung darauf verzichten müsse, Tiermedizin zu studieren (vgl. aber VGH Bad.-Württ., NJW 1984, 1832 /1834; Hess.VGH, WissR 21, 71/74 f.; U. v. 12.12.1991 Nr. 6 UE 522/91; dagegen schon BayVGH, BayVBl 1989, 114/116).

    Diese - wissenschaftlich strittige - Beurteilung besagt noch nichts darüber, daß deshalb die Gewissensentscheidung der Studenten gegen solche Tierexperimente den Vorrang vor der Lehrfreiheit haben müßte (so aber Hess.VGH, WissR 21, 71/74 f.; U. v. 12.12.1991 - Nr. 6 UE 522/91).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Diese umfaßt den methodischen Ansatz zur Darlegung wissenschaftlicher Lehren (BVerfGE 35, 79/113; § 3 Abs. 3 Satz 1 HRG, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayHSchG).

    Im Hinblick auf das dem beauftragten Hochschullehrer zustehende Grundrecht der Lehrfreiheit muß bei einem Widerstreit zur Freiheit der Berufswahl durch Abwägung ermittelt werden, wie dabei jedem der beiden beteiligten Grundrechte die noch mögliche Entfaltung gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 35, 79/122; 55, 37/54, 67; BayVGH, BayVBl 1989, 114 /115).

    Das Studium an einer Universität ist grundsätzlich auf aktive Teilnahme aller Beteiligten am Wissenschaftsprozeß angelegt, so daß aus diesem Ausbildungszweck Einschränkungen der Lehrfreiheit hinzunehmen sind (BVerfGE 35, 79/122; 55, 37/54, 67 f.).

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Sie erfüllt daher die Anforderung, die an eine ernsthafte Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG zu stellen sind (vgl. BVerfGE 12, 45/55; 23, 191/205; 48, 127/173).

    Es ist zwar anerkannt, daß der grundgesetzliche Schutz der Gewissensfreiheit nicht nur das Recht beinhaltet, staatliche Eingriffe auch in deren Betätigung nach außen abzuwehren (vgl. BVerfGE 48, 127/163; Herzog in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 4 RdNrn. 132 ff., 135; Starck in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 3. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 37; Preuß, Alternativkommentar GG, 2. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 41 ff.; a.A. Zippelius in: Bonner Kommentar zum GG, Art. 4 (Drittbearbeitung) RdNr. 44 ff., 50), sondern daß der Schutzbereich sich auch auf die Verpflichtung des Staates erstreckt, die Gewissensbetätigung zu ermöglichen und zu schützen, so daß die Gefahr von Grundrechtsverletzungen auch durch Dritte eingedämmt wird (BverfGE 49, 89/142; VG Frankfurt, NJW 1991, 768/770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059/91 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Dieses Grundrecht enthält darüber hinaus auch ein Teilhaberecht an staatlichen Leistungen, die der Berufsausbildung dienen und für die der Staat ein Monopol besitzt, so daß ohne deren Inanspruchnahme die Berufswahlfreiheit nicht verwirklicht werden kann (BVerfGE 33, 303/330 ff; 43, 291/325; Scholz in: Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz, a.a.O. Art. 12 RdNrn. 62 ff., 179 ff., 431).

    Dagegen besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, ohne Rücksicht auf die staatliche Haushaltsplanung, die finanziellen Möglichkeiten und alle übrigen Staatsaufgaben zusätzliche staatliche Leistungen für den Ausbildungsbereich zu beanspruchen, um individuelle Ausbildungswünsche besser verwirklichen zu können (BVerfGE 33, 303/333 f.; 43, 291/325).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfaßt die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl Diesen Voraussetzungen werden die hier von der Beklagten angebotenen grundsätzlich das Recht, jede Tätigkeit, für die sich jemand geeignet glaubt, als Beruf zu ergreifen, so daß Vorschriften, die für die Aufnahme eines Berufs eine bestimmte Ausbildung sowie den Nachweis erworbener Fähigkeiten durch eine Prüfung verlangen, sich als Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 darstellen (BVerfGE 7, 377 /397, 406 f.; zuletzt 80, 1/24 f.; 84, 34/45; 59/72).

    Daher unterliegt auch dieser Teil der Berufszugangsschranken den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG; die Beschränkung darf zum Schutze eines überragenden Gemeinschaftsguts, das der Freiheit des einzelnen vorgeht, nicht außer Verhältnis stehen, muß also dafür geeignet, erforderlich und dem Betroffenen zumutbar sein (vgl. BVerfGE 7, 377 /406 f.; 80, 1/24; 84, 34/45; 59/72).

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Die Konflikte zwischen Grundrechten ohne Schrankenvorbehalt sind nach Maßgabe der Da der Konflikt allein auf einer individuellen Gewissensentscheidung des Klägers beruht, die von der Mehrzahl der Mitstudenten in dieser Weise nicht geteilt wird, und er auch keinen Anspruch darauf erheben kann, daß diese Überzeugung zum alleinigen Maßstab behördlicher Entscheidungen gemacht wird (BVerfGE 67, 26/37), muß Ausgangspunkt für die Abwägung sein, wie stark der Kläger durch die Situation, an der beklagten Universität nur die angebotenen Übungen mit getöteten Tieren besuchen zu können, in seiner Gewissensfreiheit beeinträchtigt wird, insbesondere ob er nicht die Möglichkeit hat, seine Gewissensfreiheit auf andere gleichwertige Weise zu entfalten (vgl. dazu Herzog a.a.O., Art. 4 RdNr. 161; Preuß, Alternativkommentar GG, 2. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 43).

    Daher enthält der Schutz der Gewissensfreiheit nicht generell einen Anspruch des Betroffenen darauf, daß seine sittliche Überzeugung zum Maßstab staatlichen Handelns gemacht wird und daher alles getan wird, um deren Beeinträchtigung zu vermeiden (BVerfGE 67, 26/37; BFH, NJW 1992, 1407; VGH Bad.-Württ., SPE III F II S. 111/111 h ff.; BayVGH, BayVBl 1989, 114/116; a.A. VG Frankfurt a.a.O.).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Sie finden sich insbesondere in den Grundrechten anderer sowie in den verfassungsrechtlich geschützten Institutionen und anderen Wertentscheidungen, die durch den Gebrauch der Gewissensfreiheit fühlbar beeinträchtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 24, 236 /246; 32, 98/107; 33, 23/32; 41, 29/50; 88/107).

    In erster Linie ist nach einer Entscheidung zu suchen, die soweit möglich jedes der beteiligten Grundrechte zu einer optimalen Entfaltung kommen läßt (BVerfGE 28, 243 /260 f.; 33, 23 /32; 39, 1/38; 41, 29/50 f.; 43, 154 /167; 47, 327/369 f.; 52, 253; 69, 1 /54 f.).

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Sie finden sich insbesondere in den Grundrechten anderer sowie in den verfassungsrechtlich geschützten Institutionen und anderen Wertentscheidungen, die durch den Gebrauch der Gewissensfreiheit fühlbar beeinträchtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 24, 236 /246; 32, 98/107; 33, 23/32; 41, 29/50; 88/107).

    In erster Linie ist nach einer Entscheidung zu suchen, die soweit möglich jedes der beteiligten Grundrechte zu einer optimalen Entfaltung kommen läßt (BVerfGE 28, 243 /260 f.; 33, 23 /32; 39, 1/38; 41, 29/50 f.; 43, 154 /167; 47, 327/369 f.; 52, 253; 69, 1 /54 f.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1983 - 9 S 959/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; zur Befreiung von

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BFH, 06.12.1991 - III R 81/89

    Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 22.88

    Herausnahme des Zahntechniker-Handwerks aus dem Geltungsbereich der

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 9 S 2502/93

    Teilnahme an Tierpräparationen zur Erteilung eines Leistungsnachweises im

    Denn die Klägerin begehrt nicht den Erlaß eines Verwaltungsakts, sondern organisatorische Maßnahmen der Beklagten (Bay. VGH, Urteil vom 29.4.1992, NVwZ-RR 1993, 190, im Revisionsverfahren durch Prozeßvergleich und Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache unwirksam geworden).

    Bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes in der 10. Wahlperiode des Bundestags durch Gesetz vom 18.8.1986 (BGBl. I S. 1319) hat der Gesetzgeber dem Tierschutz ausdrücklich keinen Verfassungsrang eingeräumt (vgl. dazu im einzelnen Bay. VGH, Beschluß vom 29.4.1992, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluß vom 29.12.1993, DÖV 1994, 392).

    Die Arbeiten an Kadavern von Tieren, die eigens zu späteren Übungszwecken getötet wurden, oder an Organpräparaten solcher Tiere unterscheidet sich ferner nicht grundlegend von einem Praktikum, das anhand von Lehrfilmen durchgeführt wird, denn zur Herstellung solcher Filme werden auch Tiere getötet (so zutreffend Bay. VGH, Urteil vom 29.4.1992, a.a.O.).

    In diesem Fall ginge die Einheitlichkeit der Ausbildung weitgehend verloren (so zutreffend Bay. VGH, Urteil vom 29.4.1992, a.a.O.).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin entspräche das von ihr begehrte Abwägungsergebnis auch nicht dem Beschluß des BVerwG vom 19.5.1994 - 6 C 36.92 - über die Kostenverteilung in dem in der Hauptsache erledigten Rechtsstreit, dem das Urteil des Bay. VGH vom 29.4.1992, a.a.O., voranging.

    Nicht anders zu behandeln als der Konflikt zwischen der Gewissensfreiheit der Klägerin und der Lehrfreiheit der Professoren ist derjenige zwischen der durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Klägerin und eben dieser Lehrfreiheit (ebenso Bay. VGH, Urteil vom 29.4.1992, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1997 - 2 A 13091/95

    Biologie; Berufs- und Gewissensfreiheit; Leistungsnachweis; Zoologisches

    Unnötig kann eine wissenschaftlich umstrittene Lehrmethode nur sein, wenn für sie keinerlei wissenschaftlich nachvollziehbare Gründe sprechen, so daß ihr Einsatz willkürlich und für das Unterrichtsziel in keiner Weise förderlich ist (ebenso: BayVGH, NVwZ-RR 1993, 190 [192]; HessVGH, NJW 1994, 1608 [1609]).

    Müßte solchen Wünschen nachgegeben werden, würde nicht nur den Studenten ein mit der Freiheit der Lehre nicht mehr zu vereinbarender Einfluß auf die Unterrichtsgestaltung eingeräumt, sondern auch die Einheitlichkeit und letztlich der Qualitätsstandard der Ausbildung praktisch preisgegeben (im Ergebnis ebenso: BayVGH, NVwZ-RR 1993, 190 [193]; VGHBW, VBlBW 1996, 356 [358]).

  • VGH Hessen, 29.12.1993 - 11 TH 2796/93

    Ethischer Tierschutz - Tötung von Tieren im Rahmen von Lehrveranstaltungen;

    Von diesen Grundsätzen ausgehend, hat ein Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bei der Tötung von Tieren im Rahmen von Lehrveranstaltungen an Universitäten der Gewissensfreiheit von Studierenden allgemein oder im Einzelfall den Vorrang vor Entscheidungen von Hochschullehrern im Rahmen ihrer Lehrfreiheit eingeräumt (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Oktober 1990 - V/1 E 1851/89 -, NJW 1991, 768; Hess.VGH, Urteil vom 12. Dezember 1991, a.a.O.; anderer Auffassung: Bay.VGH, Urteil vom 29. April 1992 - 7 B 90.1718 -, NVwZ-RR 1993, 190; vgl. auch Brandhuber, NVwZ 1993, 642 (643)).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94   

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https://dejure.org/1995,5762
VGH Hessen, 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94 (https://dejure.org/1995,5762)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94 (https://dejure.org/1995,5762)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. August 1995 - 13 UZ 3537/94 (https://dejure.org/1995,5762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 138 Nr 3 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Zulassung der Berufung in Asylverfahren: prozeßordnungswidrige Ablehnung eines Beweisantrages - vorweggenommene Beweiswürdigung - Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 10.03.1989 - 12 TE 1580/88

    Asylverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages als Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94
    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten, jedoch gebietet er in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweiligen Prozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge und verwehrt es dem Gericht, einen erheblichen Beweisantrag unter Verstoß gegen das jeweilige Prozeßrecht abzulehnen (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 151, 252 und vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141 (143); Hess. VGH, Beschlüsse vom 10. März 1989 - 12 TE 1580/88 -, InfAuslR 1989, 256, 257 und vom 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -).

    Aufgrund dieses unklaren Asylvorbringens des Klägers fehlte es an einer hinreichenden Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der von ihm unter Beweis gestellten Tatsachenfrage für das vorliegende Verfahren, da insoweit die gleichen Anforderungen zu stellen sind, wie an das Vorbringen des Asylbewerbers zur Begründung seines Asylanspruches, bei dem er die Einzelheiten seines Verfolgungsschicksales aus seinem persönlichen Bereich umfassend und substantiiert vorzutragen hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1989 - 12 TE 1580/88 -, InfAuslR 1989, 256).

  • VGH Hessen, 04.05.1993 - 12 UZ 530/93

    Zulassung der Berufung in Asylverfahren, hier: prozeßordnungswidrige Ablehnung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94
    Bei der entsprechenden Anwendung der vorgenannten strafprozessualen Regelung im Asylstreitverfahren ist indessen im Hinblick auf die Schwierigkeiten, verläßliche und vollständige Erkenntnisse über die Verhältnisse im Verfolgerstaat zu gewinnen und in Anbetracht einer jederzeit möglichen Veränderung der politischen Situation im Herkunftsland Zurückhaltung geboten (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 12 UZ 530/93 -).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Hessen, 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94
    Der über Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zuständige Prozeßgericht dazu, den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zu geben sowie dazu, ihr Vorbringen und die von den Beteiligten gestellten Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109; Beschluß des Senats vom 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus VGH Hessen, 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94
    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten, jedoch gebietet er in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweiligen Prozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge und verwehrt es dem Gericht, einen erheblichen Beweisantrag unter Verstoß gegen das jeweilige Prozeßrecht abzulehnen (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 151, 252 und vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141 (143); Hess. VGH, Beschlüsse vom 10. März 1989 - 12 TE 1580/88 -, InfAuslR 1989, 256, 257 und vom 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VGH Hessen, 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94
    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten, jedoch gebietet er in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweiligen Prozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge und verwehrt es dem Gericht, einen erheblichen Beweisantrag unter Verstoß gegen das jeweilige Prozeßrecht abzulehnen (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 151, 252 und vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141 (143); Hess. VGH, Beschlüsse vom 10. März 1989 - 12 TE 1580/88 -, InfAuslR 1989, 256, 257 und vom 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98

    Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den

    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren herleiten, jedoch gebietet dieser Grundsatz in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweiligen Prozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge und verwehrt es dem Gericht, einen erheblichen Beweisantrag unter Verstoß gegen das jeweilige Prozessrecht abzulehnen (vgl. Beschluss des Senats vom 11. August 1995 - 13 UZ 3537/94 -, NVwZ-RR 1996, 128 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.02.1999 - 9 UE 812/96

    Antrag auf Fortsetzung eines durch Beschluß eingestellten Verfahrens wegen

    "Der über Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, der seine einfachgesetzliche Ausprägung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren in § 108 Abs. 2 VwGO gefunden hat, verpflichtet das zuständige Gericht unter anderem dazu, das Vorbringen der Beteiligten und die von ihnen gestellten Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -, vom 11. August 1995 - 13 UZ 3537/94 - und vom 23. Oktober 1995 - 13 UZ 2713/94 -, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z. B. BVerfGE 69, 145 (148)).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249

    Heilung einer in der mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründeten

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  • VGH Hessen, 01.03.1996 - 13 UZ 4039/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer gerichtlichen Betreibensaufforderung im

    Der über Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, der seine einfachgesetzliche Ausprägung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren in § 108 Abs. 2 VwGO gefunden hat, verpflichtet das zuständige Gericht unter anderem dazu, das Vorbringen der Beteiligten und die von ihnen gestellten Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -, vom 11. August 1995 - 13 UZ 3537/94 - und vom 23. Oktober 1995 - 13 UZ 2713/94 -, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z. B. BVerfGE 69, 145 (148)).
  • VGH Hessen, 24.11.1998 - 9 UZ 4133/97

    Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen (prozeßordnungswidriger) Ablehnung

    Der Hinweis des Verwaltungsgerichts, aufgrund der ihm bereits vorliegenden Gutachten und Auskünfte sei nicht erkennbar, dass sich die tatsächliche Situation zum Nachteil der Kläger verändert habe, stellt vielmehr eine nur die vorliegenden Erkenntnisquellen berücksichtigende, vorweggenommene Beweiswürdigung dar, die bei der Entscheidung über Beweisanträge grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 11. August 1995 - 13 UZ 3537/94 -, NVwZ-RR 1996, 128 - nur Leitsatz -).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1995 - 25 E 506/95 .A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9909
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1995 - 25 E 506/95 .A (https://dejure.org/1995,9909)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.1995 - 25 E 506/95 .A (https://dejure.org/1995,9909)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 25 E 506/95 .A (https://dejure.org/1995,9909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeausschluß; Vergütungsfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 128
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 35 KE 30.11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

    Der in § 80 AsylVfG normierte Beschwerdeausschluss in Asylstreitigkeiten umfasst auch sämtliche Nebenverfahren, einschließlich Kostenangelegenheiten (vgl. VGH Mannheim, Beschlüsse vom 2. September 2011 - A 12 S 2451/11 -, vom 26. Juni 1995 - A 12 S 1431/95 - und vom 25. November 1993 - A 16 S 2045/92 - OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 11. Oktober 2002 - 2 O 424/02 - und vom 12. Oktober 1995 - 2 O 25/95 - Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 - 5 So 60/00 A -, vom 16. August 1999 - 5 So 55/99 A - und vom 10. Februar 1993 - Bs VII 34/93 - OVG Münster, Beschluss vom 11. Mai 1995 - 25 E 506/95.A - VG Saarland, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 K 153/05.A - VG Frankfurt, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 5 J 31686/97.A(3); alle zitiert nach juris; s. ferner auch Vfg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2016 - 1 E 298/16

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen bzgl. der Kostenfestsetzung

    vgl. zu dem mit § 80 AsylG wortgleichen früheren § 80 AsylVfG VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. September 2011 - A 12 S 2451/11 -, juris, Rn. 1; VG Berlin, Beschluss vom 9. November 2011 - 35 KE 30.11, 34 X 22.06 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 1995 - 25 E 506/95.A -, juris, Rn. 2 bis 4 (noch zu § 19 BRAGO); Funke-Kaiser, in: GK AsylVfG (Stand: Dezember 2015), Bd. 3, II - § 80, Rn. 10.
  • VG Köln, 18.04.2007 - 18 K 3121/06

    Verfahrensrecht, Streitwert, Flüchtlingsanerkennung

    OVG NW, Beschluss vom 11. Mai 1995 - 25 E 506/95.A -.
  • VG Köln, 05.05.2014 - 23 K 1562/13

    Erinnerung, Ansatz, Kostenrechnung, Kostengrundentscheidung, Prozesskostenhilfe,

    Damit erstreckt sich der Ausschluss der Beschwerde neben sämtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch auf sonstige Nebenverfahren, wie etwa Entscheidungen über Prozesskostenhilfe, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.08.1992 - 18 E 1107/92.A -, juris, oder über Erinnerungen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.05.1995 - 25 E 506/95.A -, juris.
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