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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95   

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https://dejure.org/1995,2077
VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95 (https://dejure.org/1995,2077)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 (https://dejure.org/1995,2077)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 1995 - 9 S 3100/95 (https://dejure.org/1995,2077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken; Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Ablehnung der Aufnahme - Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 262
  • VBlBW 1996, 148
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.10.1983 - 9 S 2216/83

    Schulrecht; kein Anspruch der Eltern auf Aufnahme der Kinder ins Gymnasium mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95
    Rechtsgrundlage des Begehrens auf Aufnahme in ein Gymnasium der Normalform nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SchulG ist § 88 Abs. 4 Satz 2 SchulG, wonach ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule nicht besteht, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und dem Schüler zumutbar ist, was letztlich nur auf einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung hinausläuft (Senatsbeschluß vom 7.11.1995 - 9 S 2672/95 - unter Bezugnahme auf Senatsbeschluß vom 3.10.1983 - 9 S 2216/83 -, DÖV 1984, 389 = DVBl. 1984, 275 = NVwZ 1984, 112 m.w.N.).

    Insofern besteht nach ständiger Senatsrechtsprechung lediglich ein Recht, in eine Schule des gewünschten Schultyps, hier des Gymnasiums der Normalform, nicht aber auch in eine bestimmte Schule unter mehreren gleichwertigen desselben Schultyps aufgenommen zu werden (Senatsbeschlüsse vom 3.10.1983, a.a.O., vom 8.12.1989 - 9 S 2707/89 -, NVwZ-RR 1990, 246 = VBlBW 1990, 312 = SPE n.F. 860 Nr. 29 und Beschluß vom 7.11.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 11 S 2397/92

    Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95
    Das Gericht war nicht verpflichtet, zur Vorlage einer vollständigen Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO aufzufordern, denn es ist die aus dieser Vorschrift sich ergebende Pflicht des die Prozeßkostenhilfe beantragenden Beteiligten, von sich aus für die Vollständigkeit Sorge zu tragen (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.11.1992 - 11 S 2397/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1982 - NC 9 S 210/81

    Zulassung von ausländischen Studienbewerbern; Bildung der Vorabquote

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Anspruch auf Erlaß einer bestimmten Ermessensentscheidung in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der sog. Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft angesehen werden, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antragstellers erfolgen würde (Senatsbeschlüsse vom 16.4.1982 - 9 S 386/82 - und vom 11.5.1982 - NC 9 S 210/81 -, NVwZ 1983, 107 = KMK-HSchR 1982, 617; vgl. ferner die Nachweise bei Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Fn. 90 ff. zu RdNr. 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1993 - 9 S 3033/92

    Zum Hochschulzugangsrecht für Ausländer - Auslegung des UniG BW § 85 Abs 1 S 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95
    Diese Vorschrift wird in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und im Schrifttum als landesrechtliches Grundrecht auf Zugang zu den öffentlichen Ausbildungseinrichtungen verstanden (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß vom 5.3.1993 - 9 S 3033/92 -, NVwZ-RR 1993, 360 = VBlBW 1993, 264; ebenso Senatsurteil vom 30.11.1993 - 9 S 2395/91 -, ESVGH 44, 113 = BWVPr 1994, 88 = DÖV 1994, 390 = NVwZ-RR 1994, 332 = VBlBW 1994, 323), sie verleiht aber keinen Individualanspruch auf die Wahl einer bestimmten Schule; die nähere Ausgestaltung des Zugangsrechts zu staatlichen Ausbildungsstätten ist vielmehr gem. Art. 11 Abs. 4 LV dem Landesgesetzgeber übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 9 S 2395/91

    Zurverfügungstellen von Instrumenten für Pflichtkurse im Zahnmedizinstudium

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95
    Diese Vorschrift wird in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und im Schrifttum als landesrechtliches Grundrecht auf Zugang zu den öffentlichen Ausbildungseinrichtungen verstanden (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß vom 5.3.1993 - 9 S 3033/92 -, NVwZ-RR 1993, 360 = VBlBW 1993, 264; ebenso Senatsurteil vom 30.11.1993 - 9 S 2395/91 -, ESVGH 44, 113 = BWVPr 1994, 88 = DÖV 1994, 390 = NVwZ-RR 1994, 332 = VBlBW 1994, 323), sie verleiht aber keinen Individualanspruch auf die Wahl einer bestimmten Schule; die nähere Ausgestaltung des Zugangsrechts zu staatlichen Ausbildungsstätten ist vielmehr gem. Art. 11 Abs. 4 LV dem Landesgesetzgeber übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1982 - 9 S 386/82

    Verlängerung von Prüfungsfristen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Anspruch auf Erlaß einer bestimmten Ermessensentscheidung in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der sog. Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft angesehen werden, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antragstellers erfolgen würde (Senatsbeschlüsse vom 16.4.1982 - 9 S 386/82 - und vom 11.5.1982 - NC 9 S 210/81 -, NVwZ 1983, 107 = KMK-HSchR 1982, 617; vgl. ferner die Nachweise bei Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Fn. 90 ff. zu RdNr. 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 2707/89

    Aufnahme in das Gymnasium; Eignungsnachweise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95
    Insofern besteht nach ständiger Senatsrechtsprechung lediglich ein Recht, in eine Schule des gewünschten Schultyps, hier des Gymnasiums der Normalform, nicht aber auch in eine bestimmte Schule unter mehreren gleichwertigen desselben Schultyps aufgenommen zu werden (Senatsbeschlüsse vom 3.10.1983, a.a.O., vom 8.12.1989 - 9 S 2707/89 -, NVwZ-RR 1990, 246 = VBlBW 1990, 312 = SPE n.F. 860 Nr. 29 und Beschluß vom 7.11.1995, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 9 S 2178/99

    Zuweisung in eine andere Schule desselben Schultyps - Zumutbarkeit - Maßnahmen

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet diese Vorschrift einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule (Beschlüsse vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, VBlBW 1996, 148, vom 7.11.1995 - 9 S 2672/95 - und vom 3.10.1983 - 9 S 2216/83 -, NVwZ 1984, 112 m.w.N.).

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie die Antragsteller begehren - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft angesehen werden, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei voraussichtlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder wenn zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antragstellers erfolgen würde (Senatsbeschluß vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, VBlBW 1996, 148).

    Soweit den Beschlüssen vom 3.10.1983 (a.a.O.) und vom 24.11.1995 (a.a.O.) eine andere Auffassung zugrunde liegt, wird daran nicht festgehalten.

  • VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11

    Drittschutz bei Aufnahme in eine Grundschule

    Das vertrete auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der in seinem Urteil vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - festgestellt habe, die Ablehnung der Aufnahme eines Schülers aus Sicherheitsbedenken sei von der Entscheidungsbefugnis des Schulleiters gedeckt.

    a) Die Befugnis des Schulleiters zur Aufnahme eines Grundschülers ist in § 41 Abs. 1 Satz 3 1. Var. SchG geregelt (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.11.1995, VBlBW 1996, 148).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.11.1995 (VBlBW 1996, 148).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18

    Eine die Aufnahmekapazität einer Schule übersteigende Zahl von Anmeldungen;

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie die Antragstellerin mit ihrem Hauptantrag begehrt - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden, wenn die ablehnende Entscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne der Antragstellerin erfolgen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 -, juris, vom 15.09.1999, a.a.O., und vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262).

    Zwar verleihen auch das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht des Schülers auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bzw. sein Recht aus Art. 11 Abs. 1 LV auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und das vom Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG umfasste Recht auf freie Wahl des von dem Kind einzuschlagenden Bildungswegs keinen Anspruch auf Aufnahme in eine konkret gewünschte Schule (vgl. Senatsbeschluss vom 24.11.1995, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 30.04.2021 - AN 18 E 21.00748

    Keine Anwesenheit von Angehörigen bei Trauung wegen Corona

    Nach einer verbreiteten Ansicht soll der Erlass einer einstweiligen Anordnung namentlich dann in Betracht kommen, wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung als ermessensfehlerhaft anzusehen ist und eine erneute - fachgerechte - Ausübung des Ermessens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (VGH BW, B.v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - juris Rn. 3; B.v. 15.9.1999 - 9 S 2178/99 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Schoch, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 123 Rn. 161b).

    Für die Ermittlung von Ermessensfehlern gelten aber auch insoweit die allgemeinen Grundsätze des § 114 Satz 1 VwGO, d.h. das Gericht überprüft nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - juris Rn. 6; SächsOVG, B.v. 24.2.2009 - 2 B 4/09 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2003 - 7 S 536/03

    Aufhebende Beschwerdeentscheidung und Entscheidung durch VG; Vervollständigung

    Gleichwohl kommt eine entsprechende Heranziehung des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO auch in den Fällen in Betracht, in denen die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - wie hier - unvollständig ausgefüllt ist (vgl. vgl. MünchKommZPO - Wax § 117 Rn 18, 19; Bader in Bader, VwGO, 2. Aufl., § 166 Rn 29; Eyermann/Peter Schmidt VwGO, 10. Aufl., § 166 Rn 34; so auch BFH, Beschluss vom 17.03.1987 - VII B 152/86 - OVG Hamburg, Beschluss vom 17.06.1991, NVwZ-RR 1992, 668 = FamRZ 1992, 78; OLG München, Beschluss vom 17.11.1997, FamRZ 1998, 630; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 28.12.1988, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 19.04.1991 - A 16 S 335/91 -, VBlBW 1991, 470, vom 24.11.1992 - 11 S 23967/92 - und vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, jeweils für den Fall der noch fehlenden, aber bereits angekündigten Vorlage des Sozialhilfebescheids bzw. bei besonderer Eilbedürftigkeit des zugrundeliegenden Verfahrens).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Voraussetzung für eine den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernde einstweilige Anordnung ist in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruchs die Glaubhaftmachung eines Ermessensfehlers bei Ablehnung (oder Unterlassung) der begehrten Behördenentscheidung und die gerichtliche Prognose anhand der bisher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Tage getretenen Umstände, dass die ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung durch die Behörde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Erteilung der vom Antragsteller begehrten Duldung führen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263 und Schoch, a.a.O., RdNrn. 159, 160; weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, NVwZ-RR 1995, 490/491 für den Fall des Antrags auf ein im Ermessen der Baurechtsbehörde stehendes Einschreiten gegen den Schwarzbauer - offener Verfahrensausgang soll ausreichen - ebenso Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 RdNr. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15

    Zum wichtigen Grund im Sinne des § 76 Abs 2 S 3 Nr 3 SchulG BW für die Anordnung

    Ist zu erwarten, dass Eltern sich der gemeinsamen Verantwortung mit der Schule für die Erziehung und Bildung nicht stellen oder ist das Vertrauensverhältnis zur Schule gestört, kann eine konkrete Gefährdung der Aufgabenerfüllung der Schule entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, VBlBW 1996, 148, 150).
  • VG Ansbach, 08.05.2020 - AN 18 E 20.00834

    Coronakrise: Eilantrag zu Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die

    Nach einer verbreiteten Ansicht soll der Erlass einer einstweiligen Anordnung namentlich dann in Betracht kommen, wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung als ermessensfehlerhaft anzusehen ist und eine erneute - fachgerechte - Ausübung des Ermessens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (VGH BW, B.v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - juris Rn. 3; B.v. 15.9.1999 - 9 S 2178/99 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Bier/Schoch, 37. EL Juli 2019, VwGO, § 123 Rn. 161b).

    Für die Ermittlung von Ermessensfehlern gelten aber auch insoweit die allgemeinen Grundsätze des § 114 Satz 1 VwGO, d.h. das Gericht überprüft nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - juris Rn. 6; SächsOVG, B.v. 24.2.2009 - 2 B 4/09 - juris Rn. 9).

  • VG Ansbach, 19.05.2020 - AN 18 E 20.00921

    Ablehnung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Satz 2 4. BaylfSMV zur

    Nach einer verbreiteten Ansicht soll der Erlass einer einstweiligen Anordnung namentlich dann in Betracht kommen, wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung als ermessensfehlerhaft anzusehen ist und eine erneute - fachgerechte - Ausübung des Ermessens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (VGH BW, B.v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - juris Rn. 3; B.v. 15.9.1999 - 9 S 2178/99 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Bier/Schoch, 37. EL Juli 2019, VwGO, § 123 Rn. 161b).

    Für die Ermittlung von Ermessensfehlern gelten aber auch insoweit die allgemeinen Grundsätze des § 114 Satz 1 VwGO, d.h. das Gericht überprüft nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 - juris Rn. 6; SächsOVG, B.v. 24.2.2009 - 2 B 4/09 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17

    Zuweisung eines Schülers an eine andere Schule

    Auch das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgte Grundrecht des Schülers auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bzw. sein Recht aus Art. 11 Abs. 1 LV auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und das vom Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG umfasste Recht auf freie Wahl des von dem Kind einzuschlagenden Bildungswegs verleihen keinen Anspruch auf Aufnahme in eine konkret gewünschte Schule (vgl. Senatsbeschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 11 S 843/02

    PKH: rechtzeitige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

  • OVG Sachsen, 03.03.2003 - 3 BS 34/02

    Zulassungsverfahren, Beschwerde, Prozesskostenhilfeablehnung

  • VG München, 25.05.2021 - M 26b E 21.2717

    Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Hochzeitsfeier

  • VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Dokumentation; Ganztagsschule; Härtefall;

  • VG Wiesbaden, 13.08.2007 - 6 G 832/07

    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule

  • VG Sigmaringen, 25.08.2005 - 8 K 1287/05

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis - zu vertretendes Abschiebungshindernis;

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1996 - 3 M 104/96

    Einstweilige Anordnung; Umsetzung

  • VG München, 30.03.2021 - M 26b E 21.1369

    Corona-Pandemie, Ausnahmegenehmigung zum Öffnen einer Wettannahmestelle

  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RN 5 E 15.398

    Ein transparentes Auswahlverfahren setzt voraus, dass die angewendeten Kriterien

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.1996 - 3 M 96/96

    Dienstherr; Beamter; Ärztliche Aussage; Dienstfähigkeit; Freistellungsantrag;

  • VG Düsseldorf, 08.08.2005 - 15 L 1263/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung zu den

  • VG Lüneburg, 07.07.2004 - 1 B 49/04

    Altersteilzeit; Einstweilige Anordnung; Lehrer; Neubescheidung;

  • VG Lüneburg, 03.06.2004 - 1 B 34/04

    Altersteilzeit; einstweilige Anordnung; Ermessen; Fehlbestand; Hauptsache,

  • VG Düsseldorf, 04.07.2002 - 1 L 1446/02

    Recht eines Schülers auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums;

  • VG Stuttgart, 02.09.2005 - 10 K 2566/05

    Kein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium

  • VG Freiburg, 10.09.2001 - 1 K 1368/01
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