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   VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95   

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VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95 (https://dejure.org/1995,651)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.1995 - 13 S 2185/95 (https://dejure.org/1995,651)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 1995 - 13 S 2185/95 (https://dejure.org/1995,651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche Unmöglichkeit einer Abschiebung - Glaubhaftmachung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren durch Darlegung eines fehlgeschlagenen Abschiebungsversuchs; fehlende Aufnahmebereitschaft der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung eines ausreisepflichtigen Ausländers aus der Bundesrepublik Jugoslawien; Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 356
  • DVBl 1996, 209
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1992 - 11 S 2748/91

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung bei fehlenden Ausweispapieren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Dieser behördlichen Pflicht zur Duldungserteilung entspricht ein subjektives Recht des Ausländers, das mit der Verpflichtungsklage und gegebenenfalls mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden kann; das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht dem regelmäßig nicht entgegen (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 19.5.1992 - 11 S 2748/91 -, VBlBW 1993, 29).

    Dieser behördlichen Pflicht zur Duldungserteilung entspricht ein subjektives Recht des Ausländers, das mit der Verpflichtungsklage und gegebenenfalls mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.5.1992 - 11 S 2748/91 -, VBlBW 1993, 29; Hailbronner, aaO., RdNr. 7).

    Effektiver Rechtsschutz kann daher nur im Wege einer einstweiligen Anordnung gewährt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.5.1992, aaO.).

    Denn die Festlegung der Geltungsdauer einer stets zu befristenden (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 AuslG) Duldung steht - ebenso wie die Beifügung sonstiger Nebenbestimmungen - grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.5.1992, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - A 13 S 3108/92

    Geltungsumfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Anforderungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, daß ein solcher Abschiebungsversuch mit Sicherheit zum Scheitern verurteilt wäre (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3.12.1992 - A 13 S 3108/92 -, NVwZ-RR 1993, 295).

    Diese erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung rechtfertigen sich aus dem Umstand, daß dieser Duldungsgrund anders als bei Sachverhalten, die eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung (vgl. §§ 51 Abs. 1, 53 AuslG) begründen können, nicht (auch) auf dem Ausländer drohenden erheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigungen beruht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.12.1992 - A 13 S 3108/92 -, NVwZ-RR 1993, 295; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.8.1992 - 1 S 1785/92 -, NVwZ-RR 1993, 52).

    Etwas anderes gilt nur, wenn feststeht, daß ein solcher Abschiebungsversuch mit Sicherheit zum Scheitern verurteilt wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.12.1992, aaO., 296; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.2.1993 - A 14 S 72/93 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1993 - A 16 S 2002/93

    Zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bei einer Ermessensleistung, hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Anhaltspunkte dafür, daß das Ermessen der Antragsgegnerin im vorliegenden Falle darüberhinaus dergestalt "auf Null" reduziert sein könnte, daß jede geringere als die vom Verwaltungsgericht genau (31.12.1995) bestimmte Geltungsdauer der Duldung ermessensfehlerhaft sein könnte, sind nicht glaubhaft gemacht (vgl. zu den Anforderungen für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs in bezug auf eine Ermessenentscheidung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.11.1993 - A 16 S 2002/93 -).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Die Duldung bezweckt mithin, den Ausländer trotz der ihm obliegenden vollziehbaren Ausreisepflicht vor der Illegalität zu bewahren (vgl. BVerwG Urt. v. 23.10.1979 - 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 (17); BVerwG Urt. v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 - InfAuslR 1991, 72 (74) m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Die Duldung bezweckt mithin, den Ausländer trotz der ihm obliegenden vollziehbaren Ausreisepflicht vor der Illegalität zu bewahren (vgl. BVerwG Urt. v. 23.10.1979 - 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 (17); BVerwG Urt. v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 - InfAuslR 1991, 72 (74) m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Einem Duldungsanspruch wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung kann nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden (vgl. BVerwGE 55, 337 (339)) Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB entsprechend) im Einzelfall allerdings möglicherweise der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn die Berufung auf diesen Anspruch rechtsmißbräuchlich ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1995 - 13 S 2924/94

    Wirkung eines verspätet gestellten Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung - kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Eine Duldung beinhaltet den zeitlich befristeten rechtsverbindlichen Verzicht der Behörde auf die zwangsweise Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Ausländers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.6.1987 - 1 B 58/87 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.2.1995 - 13 S 2924/94 -, NVwZ-RR 1995, 294, Beschl. v. 25.7.1994 - 1 S 627/94 -, EZAR 622 Nr. 22 und Beschl. v. 15.7.1993 - 11 S 216/93 -, NVZ-RR 1994, 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1992 - 1 S 1785/92

    Voraussetzungen der rechtlichen und tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Diese erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung rechtfertigen sich aus dem Umstand, daß dieser Duldungsgrund anders als bei Sachverhalten, die eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung (vgl. §§ 51 Abs. 1, 53 AuslG) begründen können, nicht (auch) auf dem Ausländer drohenden erheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigungen beruht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.12.1992 - A 13 S 3108/92 -, NVwZ-RR 1993, 295; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.8.1992 - 1 S 1785/92 -, NVwZ-RR 1993, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 1 S 627/94

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Eine Duldung beinhaltet den zeitlich befristeten rechtsverbindlichen Verzicht der Behörde auf die zwangsweise Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Ausländers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.6.1987 - 1 B 58/87 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.2.1995 - 13 S 2924/94 -, NVwZ-RR 1995, 294, Beschl. v. 25.7.1994 - 1 S 627/94 -, EZAR 622 Nr. 22 und Beschl. v. 15.7.1993 - 11 S 216/93 -, NVZ-RR 1994, 116).
  • BVerwG, 03.06.1987 - 1 B 58.87

    Erlaubnis der Wiedereinreise nach vorübergehendem Auslandsaufenthalt bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
    Eine Duldung beinhaltet den zeitlich befristeten rechtsverbindlichen Verzicht der Behörde auf die zwangsweise Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Ausländers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.6.1987 - 1 B 58/87 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.2.1995 - 13 S 2924/94 -, NVwZ-RR 1995, 294, Beschl. v. 25.7.1994 - 1 S 627/94 -, EZAR 622 Nr. 22 und Beschl. v. 15.7.1993 - 11 S 216/93 -, NVZ-RR 1994, 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - A 16 S 204/93

    Zur Berücksichtigung von Abschiebungshindernissen in der Abschiebungsandrohung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1995 - 6 S 1712/95

    Zu den Voraussetzungen des Privilegierungstatbestandes des AsylbLG § 2 Abs 1Nr 3

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 11 S 216/93

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Ablehnung der Verlängerung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1991 - 18 B 273/91

    Asylbewerber; Heirat mit einer Deutschen; Abschiebung; Duldungsanspruch;

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Für die Erteilung einer Duldung nach der genannten Bestimmung kommt es mithin nicht darauf an, ob der Ausländer freiwillig ausreisen könnte; maßgeblich ist allein, ob der Abschiebung tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die es der Ausländerbehörde unmöglich machen, ihrer Abschiebeverpflichtung nachzukommen (§ 49 Abs. 1 AuslG; vgl. VGH Mannheim, DVBl 1996, 209 (210); OVG Lüneburg, NVwZ - Beilage 11/1996, 86 (87),AuAS 1997, 154 (155); Röseler in: Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, B 166 § 2 AsylbLG Rn. 24; im Grundsatz auch OVG Hamburg, FEVS Bd. 46/96, 418 (419); a.M. Funke-Kaiser in: GK-AuslR, § 55 AuslG Rn. 22.2).

    dd) Darüber hinaus legt es die Funktion der Duldung als - unabhängig von einem Antrag des Ausländers - vorgeschriebene förmliche Reaktion der Ausländerbehörde auf das Vorliegen eines Vollstreckungshindernisses auch sonst nicht nahe, ihre Erteilung vom Fehlen einer freiwilligen Ausreisemöglichkeit abhängig zu machen (vgl. VGH Mannheim, DVBl 1996, 209 (210)).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 1194/95

    Rückführung jugoslawischer Staatsangehöriger

    Die Erteilung einer Duldung setzt voraus, daß der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist und daß eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 oder 3 AuslG erfüllt ist; der vorherige Erlaß einer Abschiebungsandrohung ist nicht Voraussetzung für die Erteilung einer Duldung (vgl. Senatsbeschluß vom 3.11.1995, DVBl 1996, 209 = EZAR 045 Nr. 5).

    Zwar dürfte dieser Duldungsgrund wegen der bisherigen Praxis der Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts zunächst vorgelegen haben (vgl. Senatsbeschluß vom 3.11.1995, a.a.O.).

    Die Berufung des Klägers auf diesen Duldungsgrund könnte im Hinblick auf sein Verhalten (Ausreise und unerlaubte Wiedereinreise in Kenntnis dieses Duldungsgrundes) indes eine nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässige Rechtsausübung darstellen, weil sie rechtsmißbräuchlich ist (vgl. Senatsbeschluß vom 3.11.1995, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 25.11.2014 - 3 Bf 177/12

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Löschung eines polizeilichen Anhörungsprotokolls

    Im Übrigen hätte dies vorausgesetzt, dass der Kläger vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beseht, v. 3.11.1995, NVwZ-RR 1996, 356, Hailbronner, AuslR, Stand: Juni 2014, Ordner 2, § 60a, Rn. 61), was vorliegend nicht der Fall war.
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