Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 21.04.1995

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   OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95 (https://dejure.org/1995,7677)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.1995 - 2 M 21/95 (https://dejure.org/1995,7677)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 2 M 21/95 (https://dejure.org/1995,7677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1979 - Xa ND 8/79
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Ist die Norm - wie hier - hingegen schon in Kraft getreten, kann die Anwendung der Rechtsvorschrift, also der Vollzug, einstweilen ausgesetzt werden (OVG Münster, Beschl. v. 17.09.1979 - Xa ND 8/79 -, NJW 1980, S. 1013).
  • BVerfG - 2 BvR 2376/94 (anhängig)
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Von einer offensichtlichen Gültigkeit der Satzung kann allerdings bei der hier gebotenen summarischen Betrachtungsweise ebenfalls nicht ausgegangen werden, weil die grundlegenden Fragen zur Rechtsgültigkeit einer Verpackungssteuersatzung (auch in der Literatur) sehr umstritten sind (vgl. auch die anhängigen Verfassungsbeschwerden - 2 BvR 2376/94 -sowie - 2 BvR 2377/94 -).
  • VGH Bayern, 12.08.1977 - 88 VIII 77

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Sieht § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur vor, daß sie "wesentliche Nachteile" abwenden soll, zu postuliert § 47 Abs. 8 VwGO darüber hinaus das Erfordernis der "Abwehr schwerer Nachteile" (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.08.1977 - Nr. 88 VIII 77 -, DVBl. 1978, S. 113, 114 u. v., 22.02.1978 - Nr. 9 V 78 -, BayVBl. 1978, S. 226, 277).
  • BVerfG, 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Dies kann aber nur dadurch geschehen, daß das Inkrafttreten der Rechtsvorschrift einstweilen ausgesetzt wird (BVerfG Urt. v. 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74 -, BVerfGE 37, S. 324 zu § 218 a StGB).
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Etwas anderes mag gelten., wenn die angegriffene Norm offensichtlich gültig oder offensichtlich ungültig ist (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1966 - 1 BvR 52/66 -, BVerfGE 20, S. 363/364).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1981 - 11a ND 20/80
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Demgemäß ist es geboten, bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 8 VwGO einen strengen Maßstab anzulegen, mit der Folge, daß sie nur in besonderen Ausnahmefällen, nämlich bei den in der Norm beschriebenen Voraussetzungen in Betracht kommen kann (vgl. BayVGH aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.03.1981 - 11 a ND 20/80 - BauR 1981, S. 544, 546; siehe auch Kopp, aaO, § 47 Rdnr. 78.
  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Dies ergibt sich schon daraus, daß das Bundesverwaltungsgericht die Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in Kassel vom 16. Dezember 1991, der die hier maßgebliche Satzung der Antragsgegnerin weitgehend angeglichen ist, in seinem Beschluß vom 19. August 1994 - 8 N 1/93 - (NVwZ 1995, S. 59 ff.) für Rechtens erklärt hat.
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Bei der Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in Normenkontrollverfahren haben die Gründe, die gegen die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Norm angeführt werden und die Erwägung, wie die Entscheidung in der Hauptsache lauten wird, anders als bei Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, in der Regel außer Betracht zu bleiben (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1973 - 1 BvR 536/72 -, BVerfGE 34, S. 341, 342).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Verpackungssteuersatzung ist ein Steuerbescheid nur dann zu erteilen, wenn die Steuerschuld abweichend von der Steuererklärung festzusetzen ist Daher wird die Antragstellerin grundsätzlich von der Verpackungssteuersatzung der Antragsgegnerin unmittelbar betroffen (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.08.1953 - 1 BvR 459, 484, 623, 651 u. 783/52 -, BVerfGE 3, S. 34 ff., 36).
  • Drs-Bund, 26.11.1975 - BT-Drs 7/4342
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 2 M 21/95
    Die Formulierung des § 47 Abs. 8 VwGO ist an § 32 BVerfGG angelehnt, was vom Bundesgesetzgeber auch so beabsichtigt war (vgl. BT-Drs. 7/4342, S. 12).
  • BVerfG - 2 BvR 2377/94 (anhängig)
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 1 MN 229/08

    Bewertung des Interesses an dem Schutz der Privatsphäre vor der Anlegung eines

    Handelt es sich um Nachteile, die eine Vielzahl von Personen treffen, oder finanzielle Folgen, welche die wirtschaftliche Existenz eines Betroffenen nicht so ernstlich gefährden, dass der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung unerlässlich ist, hat diese zu unterbleiben (vgl. a. OVG Schleswig, B. v. 27.6.1995 - 2 M 21/95 -, NVwZ-RR 1996, 365).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2000 - 2 M 53/99

    Zulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der

    Dem Antrag kann freilich nicht - bereits - entgegengehalten werden, daß der Antragsteller gegen Bescheide der Antragsgegnerin, die auf der Grundlage der angegriffenen Satzung erlassen werden, (auch) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO vorgehen könnte (offen gelassen im Beschl. des Senats vom 27.06.1995, 2 M 21/95, NVwZ-RR 1996, 365).

    Entscheidungsmaßstab ist demgegenüber eine Folgenabwägung: Den für den Antragsteller eintretenden Folgen einer Versagung einstweiligen Rechtsschutzes sind die Folgen gegenüberzustellen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erginge, der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren aber ohne Erfolg bliebe (vgl. dazu Beschl. des Senats vom 27.06.1995, a.a.O., S. 365 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

    Der Senat wendet daher die vom Bundesverfassungsgericht zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren entwickelten Grundsätze an, soweit der unterschiedliche Wortlaut der Regelung und Besonderheiten des Normenkontrollverfahrens nicht eine Abweichung gebieten (s. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 25.01.2000 - 2 M 53/99 -, ZKF 2000, 206 u. Beschl. v. 27.06.1995 - 2 M 21/95 -, NVwZ-RR 1996, 345; OVG Thüringen, Beschl. v. 23.08.2011 - 3 EN 77/11 -, ZKF 2011, 236; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.12.2010 - 6 B 11409/10 -, NVwZ-RR 2011, 295; a.A. Schoch in Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Komm., § 47 RN 159 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1997 - 2 M 9/96

    Kommunale Verpackungssteuer

    Aufgrund dessen spricht überwiegendes für die Gültigkeit der Verpackungssteuersatzung der Antragsgegnerin, so daß die Aussage des Senats im Zusammenhang mit der Verpackungssteuersatzung der Stadt E. im Beschluß vom 27. Juni 1995 (- 2 M 21/95 -), daß bei summarischer Betrachtungsweise von einer offensichtlichen Rechtsgültigkeit der Steuersatzung nicht gesprochen werden könne, im Hinblick auf die Verpackungssteuersatzung der Antragsgegnerin jedenfalls nicht mehr aufrechterhalten wird.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.04.1995 - 23 C 95.503   

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https://dejure.org/1995,19245
VGH Bayern, 21.04.1995 - 23 C 95.503 (https://dejure.org/1995,19245)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.1995 - 23 C 95.503 (https://dejure.org/1995,19245)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 1995 - 23 C 95.503 (https://dejure.org/1995,19245)
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  • NVwZ-RR 1996, 365
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03

    Anwaltsgebühr für Beschluss-Vergleich

    Diese Erleichterung bringt für die beteiligten Prozessbevollmächtigten weder eine erhöhte Verantwortung noch eine intensivere Prüfungspflicht (vgl. zu dieser ratio des § 35 BRAGO: VGH München, NVwZ-RR 1996, 365).
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