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   BVerwG, 25.08.1995 - 5 B 141.95   

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https://dejure.org/1995,2348
BVerwG, 25.08.1995 - 5 B 141.95 (https://dejure.org/1995,2348)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1995 - 5 B 141.95 (https://dejure.org/1995,2348)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1995 - 5 B 141.95 (https://dejure.org/1995,2348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständige Behörde für die Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach dessen Unanfechtbarkeit - Zuständigkeit für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes bei Erlass des Ursprungsverwaltungsaktes durch die örtlich unzuständige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 45 Abs. 5, § 44 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 538
  • DÖV 1995, 1046
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1995 - 5 B 141.95
    Dazu ist erforderlich, daß die von der Beschwerde darzulegende Rechtsfrage in einem zukünftigen Revisionsverfahren klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - ).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 35/84

    Rentenversicherung - Feststellung von Versicherungszeiten - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1995 - 5 B 141.95
    Sie stellt klar, daß für das Rücknahmeverfahren als einem gegenüber dem Erlaßverfahren selbständigen Verwaltungsverfahren die allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften Geltung beanspruchen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RA 35/84 - ; Wiesner, in: Schroeder-Printzen u.a., SGB X, 2. Aufl. 1990, Anm. 9 zu § 44).
  • BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
    Auszug aus BVerwG, 25.08.1995 - 5 B 141.95
    An dieser Klärungsbedürftigkeit fehlt es aber, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt, sie sich also auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und auf der Grundlage des bisher vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechungsmaterials ohne weiteres beantworten läßt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - ).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Aus dieser Sicht gibt es keinen einleuchtenden Grund dafür, den Verstoß gegen die Zuständigkeitsordnung über das abgeschlossene Ausgangsverfahren hinaus auf das Verfahren über die Rücknahme fortwirken zu lassen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 25. August 1995 - BVerwG 5 B 141.95 - NVwZ-RR 1996, 538 zur Rücknahme eines von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassenen Verwaltungsakts nach § 45 Abs. 5 i.V.m. § 44 Abs. 3 SGB X).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Damit wird verhindert, dass eine andere Behörde über die Beseitigung eines Verwaltungsaktes zu entscheiden hat als diejenige, die nunmehr zuständig ist, den maßgeblichen Sachverhalt zu regeln (Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Stand Mai 2003, § 44 Rdn. 44; BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 5 C 26/93 - und Beschluss vom 25. August 1995 - 5 B 141/95 - BSG, Urteil vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 70/98 R - Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II in SGb 2007, Seite 513, 517; a.A. Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 A 940/96 -, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2011 - L 5 AS 92/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Dies gilt nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ((BVerwG), Beschluss vom 25. August 1995, Az.: 5 B 141/95, juris RN 3) sogar - da das Gesetz insoweit keine Einschränkungen enthält - in dem Fall, dass der aufzuhebende Bescheid bereits von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassen worden ist.
  • VG Köln, 25.04.2007 - 21 K 3675/05

    Widerruf der UMTS-Lizenz für die Quam GmbH ist rechtmäßig

    Da die Vorschrift insoweit keine Einschränkungen enthält, gilt dies ebenfalls, wenn der aufzuhebende Bescheid von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassen worden ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 25. August 1995 - 5 B 141.95 -, NVwZ-RR 1996, 538, zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 44 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2007 - 7 LA 197/06

    Straßengebundener Transport von Deponiesickerwasser zu einer

    An dieser Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem Gesetz ergibt, sie also auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ohne weiteres beantwortet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.2995 - 5 B 141/95 - Juris; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.2004 - 16 A 3606/03 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18

    Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes

    Dabei fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage, wenn sich die Antwort auf die Frage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt, sie sich also auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und auf der Grundlage des bisher vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechungsmaterials ohne weiteres beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1995 - 5 B 141.95 -, juris), oder wenn die Frage bereits hinreichend geklärt ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480, 481).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2004 - 16 A 3606/03

    Anspruch eines Asylberechtigten auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt

    vgl. zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 1995 - 5 B 141.95 -, FEVS 46, 231, und vom 22. Oktober 1986 - 3 B 43.86 -, Buchholz, 310 § 132 VwGO Nr. 243.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1995 - 5 B 141.95 -, FEVS 46, 231, und BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1997 - 8 A 5182/95

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides; Zuständigkeit der Behörde; Erklärung

    Beschluß vom 25. August 1995 - 5 B 141.95 -,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1998 - 8 A 940/96

    Sozialhilferecht: Rücknahmezuständigkeit für rechtswidrigen Bewilligungsbescheid

    Beschluß vom 25. August 1995 - 5 B 141.95 -, aaO., S. 232 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2007 - 12 A 4088/05
    vgl. §§ 45 Abs. 5, 44 Abs. 3 SGB X und BVerwG, Beschluss vom 25. August 1995 - 5 B 141/95 - FEVS 46, 231; vgl. ferner (zu § 48 VwVfG) Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, § 48 Rn 162 (örtliche Zuständigkeit) bzw. Rn. 164 f. (sachliche Zuständigkeit), m. w. N.
  • VG Ansbach, 20.08.2019 - AN 4 K 19.01192

    (Materiell rechtmäßige) Rücknahme eines Verwaltungsakts durch unzuständige

  • VG Kassel, 30.03.2004 - 2 G 708/04
  • VG Göttingen, 23.11.2004 - 2 A 441/03

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Lebensmittelpunkt; Passivlegitimation; pauschaliertes

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