Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1995 - 6 E 748/95   

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https://dejure.org/1995,11305
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1995 - 6 E 748/95 (https://dejure.org/1995,11305)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.1995 - 6 E 748/95 (https://dejure.org/1995,11305)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 1995 - 6 E 748/95 (https://dejure.org/1995,11305)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einlegung einer Beschwerde; Streitwertfestsetzung; Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 548
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2018 - 2 L 23.18

    Hauptsache im Sinne des § 63 Abs. 3 GKGjuris: GKG 2004

    Die Begriffe "Hauptsache" und "Verfahren" in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG beziehen sich deshalb auf das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossene Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll, nicht dagegen - im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - auf das zugehörige Klageverfahren (so zu § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG a.F. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1997 - 11 KSt 2/97 (11 VR 31.95) -, juris Rn. 2, und OVG NRW, Beschluss vom 29. August 1995 - 6 E 748/95 -, juris Rn 2 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2016 - VI-W (Kart) 3/15) -, juris Rn. 5 ff.; Jäckel in: Dörndorfer/Neie/ Wendtland/Gerlach, BeckOK Kostenrecht, Stand: 15. Mai 2018, § 63 GKG Rn. 31).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97

    Gebühren und Kosten - Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne des § 25

    Die Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" beziehen sich dabei auf das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossene Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll, nicht dagegen - im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - auf das zugehörige Klageverfahren (so auch OVG Hamburg, Beschluß vom 21. November 1988 - OVG Bs III 904 und 905/86 -, KostRsp. § 25 GKG Nr. 134 und OVG Münster, Beschluß vom 29. August 1995 - 6 E 748/95 -, KostRsp. § 25 GKG Nr. 193; anderer Ansicht: KG, Beschluß vom 27. Juni 1978 - 1 W 2171/78 -, Rpfleger 1978, S. 392; Oestreich-Winter-Hellstab, GKG , Stand Juli 1997, 7.0 Streitwert, S. 99/100; zu einem ohne Kostenentscheidung abgeschlossenen vollständigen Beweisverfahren: OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Februar 1997 - 10 U 92/96 -, MDR 1997, 692).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 10 A 3549/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10494
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 10 A 3549/93 (https://dejure.org/1995,10494)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.08.1995 - 10 A 3549/93 (https://dejure.org/1995,10494)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. August 1995 - 10 A 3549/93 (https://dejure.org/1995,10494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes; Objektive Klagehäufung; Geldleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 548
  • DVBl 1996, 116
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Eine Auslegung, nach der in Verfahren, in denen einer von mehreren Streitgegenständen nicht unter eine dieser Ausschlussregelungen fällt, die Berufung hinsichtlich aller Streitgegenstände automatisch als zulässig angesehen wird, würde mit dem von § 144 Abs. 1 SGG beabsichtigten Zweck, sog Bagatellstreitigkeiten grundsätzlich auf eine Instanz zu beschränken, in Widerspruch stehen, wie auch das LSG zu Recht unter Hinweis auf andere Entscheidungen ausgeführt hat (vgl BT-Drucks 12/1217 S 51 f; OVG NRW vom 22.8.1995 - 10 A 3549/93 - DVBl 1996, 116, juris RdNr 9; LSG Berlin-Brandenburg vom 22.9.2010 - L 10 AS 886/10 - juris RdNr 23 f; LSG Baden-Württemberg vom 3.12.2010 - L 13 AS 2698/09 NZB - juris RdNr 4; Knittel in Hennig, SGG, Stand 2/2016, § 144 RdNr 23; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 144 RdNr 16) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - L 19 AS 1536/15
    Bei teilbaren Streitgegenständen - wie im vorliegenden Fall - ist jedoch der Gegenstandswert eines selbständigen Anspruchs, der nicht auf eine Geld- oder Sachleistung gerichtet ist, nicht zu berücksichtigen (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 26.11.2015 - L 18 AS 669/15, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2013 - L 5 AS 434/13 B; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2015 - L 8 U 633/15 - und Beschluss vom 03.12.2010 - L 13 AS 2698/09 NZB; LSG Berlin-Brandenburg 22.09.2010 - L 10 AS 886/10; Leitherer, a.a.O., § 144 Rn. 16; Knittel in Hennig, SGG, § 144 Rn. 23; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.1995 - 10 A 3549/93 -, NVwZ-RR 1996, 548 zu § 131 VwGO).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 U 633/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltung der Berufungsbeschränkung gem § 144 Abs 1

    Werden im Wege objektiver Klagehäufung einerseits Ansprüche verfolgt, die Geldleistungen oder hierauf gerichtete Verwaltungsakte zum Gegenstand haben, und andererseits Ansprüche anderer Art, so können die auf diese verschiedenen Ansprüche entfallenden Gegenstandswerte nicht zusammengerechnet werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 22.08.1995 - 10 A 3549/93 - NVwZ-RR 1996, 548-549 - juris RdNr. 9 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen 27.11.1992 - 13 A 2080/92 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; ebenso LSG Baden-Württemberg 03.12.2010 - L 13 AS 2698/09 NZB - juris RdNr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.12.2010 - L 13 AS 2698/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Nichterreichen des

    Werden im Wege objektiver Klagehäufung - die auch durch eine Verbindung mehrerer ursprünglich selbständiger Klagen nach § 113 SGG entstehen kann - einerseits Ansprüche verfolgt, die Geldleistungen oder hierauf gerichtete Verwaltungsakte zum Gegenstand haben, und andererseits Ansprüche anderer Art, so können die auf diese verschiedenen Ansprüche entfallenden Gegenstandswerte nicht zusammengerechnet werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. August 1995 - 10 A 3549/93 - NVwZ-RR 1996, 548-549 - juris Rdnr. 9 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. November 1992 - 13 A 2080/92 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1996 - 15 B 1313/96

    Wert des Beschwerdegegenstandes; Berechnung; Objektive Klagehäufung; Summe der

    - 8 B 26.86 -, NVwZ 1987, 219; OVG NW, Beschluß vom 22. August 1995 - 10 A 3549/93 -, DVBI.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2010 - L 13 AS 3595/07
    Werden im Wege objektiver Klagehäufung - die auch durch eine Verbindung mehrerer ursprünglich selbständiger Klagen nach § 113 SGG entstehen kann - einerseits Ansprüche verfolgt, die Geldleistungen oder hierauf gerichtete Verwaltungsakte zum Gegenstand haben, und andererseits Ansprüche anderer Art, so können die auf diese verschiedenen Ansprüche entfallenden Gegenstandswerte nicht zusammengerechnet werden (vgl. Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 144 Rdnr. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. August 1995 - 10 A 3549/93 - NVwZ-RR 1996, 548-549 - juris Rdnr. 9 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. November 1992 - 13 A 2080/92 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
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