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   VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95   

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VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95 (https://dejure.org/1995,2079)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.1995 - 5 S 545/95 (https://dejure.org/1995,2079)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - 5 S 545/95 (https://dejure.org/1995,2079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß: Überprüfung des Schutzes vor verkehrsbedingter Abgasbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    23. BlmSchV (Entwurf); VwVfG BW § 74

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 559
  • VBlBW 1996, 345
  • DVBl 1996, 929 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91

    Zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Baues einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95
    Während es der bisherigen Praxis bei der Planfeststellung von Straßen entsprach, für die Frage der Immissionsbelastung durch verkehrsbedingte Luftverunreinigungen auf Stickstoffdioxyd (NO2) als Schadstoffleitkomponente abzustellen, weil bei der Einhaltung des für diesen Schadstoff ermittelten Grenzwerts auch von den übrigen Kfz-bedingten Schadstoffen keine Gefahr ausgehe (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1992 - 8 S 699/91 -, NVwZ-RR 1993, 342), stellt der angefochtene Planfeststellungsbeschluß 1995 darüber hinaus - nicht zuletzt wegen der erkannten kanzerogenen Wirkung - auch auf Benzol und Ruß als kritische (Abgassubstanzen) Substanzen ab.

    Gleiches gilt hinsichtlich des für Stickstoffdioxid (NO2) festgesetzten Immissionswerts von 80 ng/m3 als Jahresmittelwert; dieser liegt noch unterhalb des bisher in der Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1992 - 8 S 699/91 -, NVwZ-RR 1993, 342) als Zumutbarkeitsgrenze anerkannten Jahresmittelwerts von 100 ng/m3.

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95
    Der Sache nach jedoch liegt die Grenze der Zumutbarkeit, bei deren Überschreitung Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG notwendig werden, bei den schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1989 - 4 C 12.87 -, NJW 1990, 925).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95
    G. schlüssig in Frage gestellt haben, so daß sich dem Senat die Notwendigkeit weiterer Beweiserhebung durch Einholung von Sachverständigengutachten aufdrängen mußte (vgl. hierzu BVerwGE 74, 222), oder ob sie - wie das beklagte Land meint - im Grunde genommen nur "andere Ansätze" für die zu treffende Immissionsprognose wählen.
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95
    Denn dieses Gesetz vermittelt einem von einem UVP-pflichtigen Vorhaben Betroffenen keine selbständig durchsetzbaren Verfahrenspositionen (vgl. BVerwG, Beschl.v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95
    Die statistische Abstraktion besagt noch nichts über das Vorliegen einer Gefahr im immissionsschutzrechtlichen Sinne (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.06.1994 - 10 S 2510/93 -, NVwZ 1995, 292).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95
    Denn die behördliche Prognose zur Einhaltung der in Maßgabe III Nr. 2 des Planfeststellungsbeschlusses 1995 festgelegten Immissionswerte am Westportal des Tunnels und damit auch bei den Anwesen der Kläger ist gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob sie mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln in einer der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. BVerwGE 56, 110, ... und 72, 282, 286).
  • BVerwG, 23.11.2001 - 4 A 46.99

    Lärmschutzklage gegen den Neubau der A 113 zwischen Landesgrenze Berlin/

    Sinn und Zweck der Entwicklung von Beurteilungsmaßstäben für kanzerogene Luftverunreinigungen durch den Länderausschuss für Immissionsschutz war es, Vorschläge zu entwickeln, um Belastungen durch die wichtigsten krebserzeugenden Luftschadstoffe in einem realistischem Maß risikoproportional abzubauen und dabei die unterschiedlichen Belastungssituationen in ländlichen Gebieten und städtischen Ballungsgebieten zu berücksichtigen (so auch Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2001 - BVerwG 4 VR 20.01 - noch unveröffentlicht; ebenso bereits VGH Mannheim, NVwZ-RR 1995, 639; 1996, 559).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

    In der Rechtsprechung des Senats zur fernstraßenrechtlichen Planfeststellung ist anerkannt (vgl. Urt. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95), daß es nicht gegen die dort einschlägige Regelung des § 74 Abs. 2 S. 2 VwVfG zum Schutz vor nachteiligen Wirkungen auf Rechte anderer verstößt, wenn sich die Behörde bei der Prüfung der Zumutbarkeit verkehrsbedingter Abgasbelastungen auf Stickstoffdioxid (NO2), Benzol und Ruß als Leitschadstoffe beschränkt und für die beiden letztgenannten Schadstoffe die Konzentrationswerte des Entwurfs der 23. BImSchV - die mittlerweile am 16.12.1996 (BGBl. I S. 1962) erlassen worden ist - zugrunde legt (Benzol: 10 ng/m3, Ruß: 8 ng/m3, jeweils als arithmetischer Jahresmittelwert); für NO2 gilt gemäß § 1 Abs. 6 der 22. BImSchV ein einzuhaltender Immissionswert von 200 ng/m3 (98-Perzentil).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

    Die Beschränkung auf die genannten drei Luftschadstoffe als Indikatoren für die Beurteilung nachteiliger Wirkungen von Verkehrsimmissionen im Sinne des § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu im einzelnen Urt. d. Sen. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95 - S. 21 ff. des Urteilsabdrucks).

    Entgegen der Auffassung des Klägers war die Planfeststellungsbehörde nicht verpflichtet, niedrigere Immissionswerte für Benzol und Ruß als die genannten anzusetzen; insbesondere muß sie nicht die für diese Maßstäbe vom Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) empfohlenen "Beurteilungsmaßstäbe zur Begründung des Krebsrisikos durch Luftverunreinigungen" als verbindliche Grenzwerte heranziehen, da die dort genannten Werte bewußt nicht zu der Frage Stellung nehmen, ab welchem Risiko eine Gesundheitsgefahr im Rechtssinne vorliegt (vgl. auch hierzu im einzelnen Urt. d. Sen. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95 - S. 24 des Urteilsabdrucks).

  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

    Denn Sinn und Zweck der Entwicklung von Beurteilungsmaßstäben für kanzerogene Luftverunreinigungen durch den Länderausschuss für Immissionsschutz war es, Vorschläge zu machen, um Belastungen durch die wichtigsten krebserzeugenden Luftschadstoffe in einem realistischen Maß risikoproportional abzubauen und dabei die unterschiedlichen Belastungssituationen in ländlichen Gebieten und in Ballungsgebieten zu berücksichtigen (vgl. LAI-Studie II S. 4 ff.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteile vom 28. März 1995, NVwZ-RR 1995, 639 sowie vom 15. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 559).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1996 - 3 S 356/95

    Straßenplanung - zur Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte; zum

    Was zunächst die Rüge der Antragstellerin anbelangt, die Antragsgegnerin habe die Benzol-Belastung nicht eigenständig, sondern lediglich als zu den Schadstoffen Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Kohlenmonoxid adäquat untersucht, hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der bisherigen Praxis des Verwaltungsgerichtshofs in Planfeststellungsverfahren die Immissionsberechnungen zulässigerweise auf Stickstoffdioxid (NO2) als Schadstoffleitkomponente beschränkt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.3.1992 - 8 S 699/91 -, NVwZ-RR 1993, 342, und Urteil vom 15.12.1995 - 5 S 545/95 -, VBlBW 1996, 345).

    In der jüngeren Vergangenheit (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteile vom 15.12.1995, a.a.O., und vom 28.3.1996 - 5 S 1338/95 -, DÖV 1996, 1004) werden allerdings in Sachverständigengutachten zur Beurteilung der Schadstoffe Benzol und Dieselruß verstärkt die Schwellenwerte nach der noch nicht in Kraft getretenen 23. BImSchV vom 16.12.1996 (BGBl. I S. 1962) herangezogen (Schwellenwerte für Benzol = 15 mg/cbm bzw. ab 1.7.1998 10 mg/cbm und für Dieselruß = 14 mg/cbm bzw. ab 1.7.1998 8 mg/cbm), bei deren Überschreitung nach § 40 Abs. 2 S. 2 BImSchG verkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen zu prüfen sind.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 2 K 117/03

    Rechtsschutzinteresse bei Straßenplanung durch Bebauungsplan

    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass - anders als für Verkehrslärm - eine Zumutbarkeitsgrenze für Luftverunreinigungen durch Autoabgase nur teilweise, nämlich in Gestalt des gemäß § 3 Abs. 1 der 22. BImSchV vom 11.09.2002 (BGBl I 3626) festgesetzten Immissionswerts von 200 µg/m³ (bei 98% der während eines Jahres genommenen Mittelwerte) für Stickstoffdioxid bis zum 31.12.2009 normiert worden ist; diesem Schadstoff wurde in Bezug auf den Straßenverkehr bislang die Bedeutung einer Schadstoffleitkomponente zuerkannt (vgl. VGH BW, Urt. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95 -, NVwZ-RR 1996, 559 [560]; Dürr, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, S. 1109, RdNr. 52.2).

    Auf die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erarbeitete Studie "Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen" kann zum Nachweis einer Abwägungsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans in Bezug auf die Schadstoffe Benzol und Ruß nicht entscheidend abgestellt werden (vgl. dazu im Einzelnen VGH BW, Urt. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95 -, NVwZ-RR 1996, 559 [561]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2004 - 2 R 878/03

    Zulässigkeit einer Straßenplanung durch Bebauungsplan in der Nähe einer

    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass - anders als für Verkehrslärm - eine Zumutbarkeitsgrenze für Luftverunreinigungen durch Autoabgase nur teilweise, nämlich in Gestalt des gemäß § 3 Abs. 1 der 22. BImSchV vom 11.09.2002 (BGBl I S. 3626) festgesetzten Immissionswerts von 200 Mikrogramm/m³ (bei 98% der während eines Jahres genommenen Mittelwerte) für Stickstoffdioxid bis zum 31.12.2009 normiert worden ist; diesem Schadstoff wurde in Bezug auf den Straßenverkehr bislang die Bedeutung einer Schadstoffleitkomponente zuerkannt (vgl. VGH BW, Urt. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95 -, NVwZ-RR 1996, 559 [560]; Dürr, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, S. 1109, RdNr. 52.2).

    Auf die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erarbeitete Studie "Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen" kann zum Nachweis einer Abwägungsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans in Bezug auf die Schadstoffe Benzol und Ruß nicht entscheidend abgestellt werden (vgl. dazu im Einzelnen VGH BW, Urt. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95 -, NVwZ-RR 1996, 559 [561]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass - anders als für Verkehrslärm - eine Zumutbarkeitsgrenze für Luftverunreinigungen durch Autoabgase nur teilweise, nämlich in Gestalt des gemäß § 1 Abs. 6 der 22. BImSchV vom 26. Oktober 1993 (BGBl I S. 1819) festgesetzten Immissionswerts von 200 Mikrogramm/cbm (bei 98 % der während eines Jahres genommenen Mittelwerte) für Stickstoffdioxid normiert worden ist; diesem Schadstoff wurde in Bezug auf den Straßenverkehr bislang die Bedeutung einer Schadstoffleitkomponente zuerkannt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 559, 560; Dürr, in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, S. 1109, Rdnr. 52.2).

    Auf die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erarbeitete Studie "Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen" kann hingegen zum Nachweis einer Abwägungsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans in Bezug auf die Schadstoffe Benzol und Ruß nicht entscheidend abgestellt werden (vgl. dazu im Einzelnen VGH Bad.- Württ., Urteil vom 15. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 559, 561).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

    Der ergänzende Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums F. vom 16.01.1995, der in den Klageverfahren 5 S 545/95, 865/95, 869/95 und 870/95 vor dem erkennenden Senat angefochten wurde, betrifft lediglich die "Änderung der Anschlußstelle Schwarzwaldstraße der B ...-Ost".
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 S 723/02

    Umfang des mittelbar Planbetroffenen zustehenden Anspruchs auf fehlerfreie

    Die Berücksichtigung niedrigerer Immissionswerte ist auch nicht für die Schadstoffe Benzol und Ruß geboten, insbesondere nicht entsprechend der vom Länderausschuss für Immissionsschutz im Jahr 1991 herausgegebenen Studie "Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen" und auch nicht nach der nur für gemäß § 4 BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen geltenden TA Luft (vgl. zum Ganzen Senatsurt. v. 15.12.1995 - 5 S 545/95 - B 31 Ost - VBlBW 1996, 345).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02

    Straßenplanung: Trassenvariantenprüfung; Luftschadstoffe

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95

    Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs wegen Beeinträchtigung des

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99

    Faktischer Straßenbau - Rechtsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99

    Straßenplanung - Lärmschutz im Baubereich

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 3404/95

    Planfeststellung einer Stadtbahn - Schutz vor Erschütterungsimmissionen

  • BVerwG, 09.05.1997 - 11 A 25.96

    Rechtsmittel

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