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   OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96   

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https://dejure.org/1996,5640
OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96 (https://dejure.org/1996,5640)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.01.1996 - Bs V 4/96 (https://dejure.org/1996,5640)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Januar 1996 - Bs V 4/96 (https://dejure.org/1996,5640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktive Aufenthaltserlaubnis durch gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Verlust einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis bei Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 709
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte

    Diese belastende Regelung ist einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage zugänglich: Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis gerichteten Widerspruchs führt dazu, dass die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ausgesetzt wird und deshalb der Ausländer nicht mehr abgeschoben werden darf (vgl. § 58 Abs. 1 AufenthG), solange die aufschiebende Wirkung fortdauert (vgl. Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Oktober 2006, § 81 Rdnr. 62; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.1.1996, NVwZ-RR 1996 S. 709, 710, zu §§ 42 Abs. 2, 72 Abs. 1 AuslG).
  • OVG Hamburg, 08.11.2011 - 2 Bs 163/11

    Gegen Untermieter gerichtete Nutzungsuntersagung - hier: Beschwerde des

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 17.8.1995, BVerwGE 99, 109, 112 m.w.N.; VGH München, Urt. v. 15.3.2010, BayVBl. 2011, 439; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.1.1996, NVwZ-RR 1996, 709; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.4.1986, VBlBW 1987, 141), der das Beschwerdegericht folgt, hat die aufschiebende Wirkung lediglich zur Folge, dass der Verwaltungsakt vorläufig nicht vollzogen werden darf (sogenannte Vollziehbarkeitstheorie).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Dieses Recht wird durch die Abschiebung - anders als im Fall der freiwilligen Ausreise (hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50, Beschl. v. 15.02.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; Beschl. v. 15.10.2003, a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 12.01.1996 - Bs V 4/96 -, NVwZ-RR 1996, 709; OVG Bremen, Beschl. v. 20.06.2005 - 1 B 128/05 -, NordÖR 2005, 338 = NVwZ-RR 2006, 643; OVG Sachsen, Beschl. v. 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 48; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 Rn. 75) - nicht berührt.
  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02

    Unterlassene persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz

    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Landgerichts und des Verwaltungsgerichts Aachen in der ersten der verschiedenen in dieser Sache ergangenen Eilentscheidungen ((Beschluss vom 08.03.2000 - 8 L 101/00 -, insoweit in InfAuslR 2000, 227 nicht abgedruckt), dass die unmittelbar nur für erteilte Aufenthaltsgenehmigungen geltende Norm des § 44 Abs. 1 AuslG entsprechend anzuwenden ist; denn die Rechtmäßigkeitsfiktion des § 69 Abs. 3 AuslG kann keine stärkere Rechtsposition als eine erteilte Genehmigung verschaffen (ebenso OVG Hamburg, NVwZ-RR 1996, 709; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht § 69 Rdn. 10 und zu der gleichen Rechtslage aufgrund des AuslG 1965 - dort §§ 21 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 1 - bereits BVerwG DVBl. 1978, 888 = NJW 1979, 505, die mit der Neufassung übernommen wurde, vgl. BT-Drucksache 11/6321 S. 80).
  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

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  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

    Im Falle der Stattgabe wird der Antragsteller auch nicht in diese verfahrensrechtlichen Positionen wiedereingesetzt (wie unter der Geltung von § 21 Abs. 3 AuslG 1965: dazu Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., 1989, Rdnr. 486; Huber, Ausländer- und Asylrecht, 1983, Rdnr. 257; Kanein, Ausländerrecht, 4. Aufl., 1988, § 21 AuslG Rdnr. 7; jew. m.w.N.), sondern es wird lediglich die Vollziehung der ausländerbehördlichen Entscheidung vorläufig ausgesetzt (GK-Ausländerrecht, § 69 AuslG Rdnr. 52; Hailbronner, Ausländerrecht, § 69 AuslG Rdnr. 53, 66; OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96 -, EZAR 622 Nr. 27 = NVwZ-RR 1996, 709).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Zwar kann sich auch der Inhaber der Rechtsposition aus § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 AuslG auf einen Rechtsanspruch auf Wiedereinreise berufen, wenn er das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nur vorübergehenden Grund verlassen hat, da dann das gesetzliche Aufenthaltsrecht nicht erlischt (OVG Hamburg, Beschluss vom 12.1.1996 - V 4/96 -, NVwZ-RR 1996, 709; VG Sigmaringen, Beschluss vom 30.6.1994 - 6 K 1483/93 -, InfAuslR 1994, 358; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht [GK/AuslR], § 69 AuslG RdNr. 47; Hailbronner, Ausländerrecht, § 69 AuslG RdNr. 44; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 4. Aufl., § 69 AuslR RdNr. 19; zur insoweit gleichen Rechtslage nach dem AuslG 1965: BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 1 ER 301/78 -, NJW 1979, 505).
  • OVG Berlin, 27.06.2003 - 8 SN 236.01

    D (A), Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber, Ausweisung, Sofortvollzug,

    Der Gesetzgeber hat für die Rechtmäßigkeit der aufenthaltsbeendenden Verwaltungsakte allgemein, insbesondere die Ausweisung entschieden, dass nach Eintritt bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur die Vollstreckung im engeren Sinne (der gesetzlichen Ausreisepflicht nach § 42 Abs. 1 AuslG) unzulässig, der Eintritt der inneren Wirksamkeit des aufenthaltsbeendenden Verwaltungsaktes hingegen nicht - auch nicht vorübergehend - gehemmt sein soll (h.M., vgl. aus dem Schrifttum: Funke-Kaiser, in GK-AuslR, II-§ 72 Rn. 12; Hailbronner, AuslR § 8 Rn. 35; Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, § 72 AuslG Rn. 4; aus der Rechtsprechung: VGH BW, InfAuslR 1992, 41 [43]; NVwZ 1992, 700 [701]; OVG Bremen, NVwZ-RR 1993, 216 f.; OVG NW, NVwZ-RR 1996, 173 [174]; HessVGH, InfAuslR 1995, 200; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1996, 709).
  • VG Stuttgart, 13.02.2004 - 11 K 222/04

    Anspruch eines Ausreispflichtigen auf Herausgabe seines in Verwahrung genommenen

    In Konsequenz dessen kann durch eine gerichtliche Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung der Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht die Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG mit der Folge der weiteren Rechtmäßigkeit des Aufenthalts wieder hergestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - OVG Hamburg, Beschluss vom 12.01.1996, NVwZ-RR 1996, 709; GK - AusIR II § 69 Rdnr. 52; Hailbronner, AusIR § 69 Rdnr. 53; Renner, AusIR, 7. Auflage § 69 Rdnr. 16).
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