Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • DVBl (Leitsatz)

    Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit § 6...

  • Jurion (Leitsatz)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 712
  • DVBl 1996, 1331 (Ls.)
  • ZUM 1996, 898



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Wird zitiert von ... (380)  

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02  

    Verfahrensrecht - Darlegung des Zulassungsgrundes für Revisionsverfahren

    Da die Rechtsfrage auslaufendes Recht betrifft, hätten die Kläger zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit überdies aufzeigen müssen, daß eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO: BFH/NV 1997, 347, 348; 2000, 1080; 2003, 186, 187; zu § 132 Abs. 1 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 129; NVwZ-RR 1996, 712 m.w.N.; zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG SozR 1500 § 160a SGG Nr. 19).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04  

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widerspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9; stRspr).

    Die Bezugnahme auf ihre Ausführungen zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und die pauschale Behauptung, hieraus ergebe sich auch die Divergenz, genügen nicht, weil nach § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Gegenüberstellung voneinander abweichender Rechtssätze unverzichtbar ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98  

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Das Vorliegen einer solchen Sachlage muß in der Beschwerdebegründung genau und im einzelnen dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , vom 21. Juni 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
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