Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 31.05.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94   

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BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94 (https://dejure.org/1995,1520)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94 (https://dejure.org/1995,1520)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 (https://dejure.org/1995,1520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sprachunkundiger Ausländer - Inhalt eines Schreibens - Kenntnisverschaffung - Fehlende Sprachkenntnisse - Fristversäumung - Zurechnung - Sorfaltspflicht des Gerichts - Auswahl eines Übersetzers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 120
  • StV 1995, 394 (Ls.)
  • StV 1995, 395
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls muß beurteilt werden, innerhalb welcher Zeit dem Betroffenen welche Maßnahmen zumutbar waren, um ihn in die Lage zu versetzen, den Inhalt des Strafbefehls und der Rechtsmittelbelehrung zu verstehen (vgl. BVerfGE 42, 120 [125 f.]; 86, 280 [284, 285]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 1991, NStZ 1991, S. 446 f.).

    Es wird in Betracht zu ziehen sein, daß der Beschwerdeführerin die Unvollständigkeit der Übersetzung möglicherweise gerade wegen ihrer nicht ausreichenden Sprachkenntnisse verborgen blieb (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Prüfung, ob der Betroffene sich rechtzeitig und nachhaltig genug um eine Übersetzung bemüht hat, BVerfGE 40, 95 [100]; 42, 120 [125]; 86, 280 [285]).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls muß beurteilt werden, innerhalb welcher Zeit dem Betroffenen welche Maßnahmen zumutbar waren, um ihn in die Lage zu versetzen, den Inhalt des Strafbefehls und der Rechtsmittelbelehrung zu verstehen (vgl. BVerfGE 42, 120 [125 f.]; 86, 280 [284, 285]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 1991, NStZ 1991, S. 446 f.).

    Es wird in Betracht zu ziehen sein, daß der Beschwerdeführerin die Unvollständigkeit der Übersetzung möglicherweise gerade wegen ihrer nicht ausreichenden Sprachkenntnisse verborgen blieb (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Prüfung, ob der Betroffene sich rechtzeitig und nachhaltig genug um eine Übersetzung bemüht hat, BVerfGE 40, 95 [100]; 42, 120 [125]; 86, 280 [285]).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Insbesondere hat die Beschwerdeführerin durch die Stellung eines Antrags gemäß § 33a StPO den Rechtsweg erschöpft (vgl. BVerfGE 42, 243 [247]; 42, 252 [255]; 74, 358 [380]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. zusammenfassend BVerfGE 86, 133 [145, 146]).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Bei der Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden prozessrechtlichen Vorschriften dürfen daher die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls muß beurteilt werden, innerhalb welcher Zeit dem Betroffenen welche Maßnahmen zumutbar waren, um ihn in die Lage zu versetzen, den Inhalt des Strafbefehls und der Rechtsmittelbelehrung zu verstehen (vgl. BVerfGE 42, 120 [125 f.]; 86, 280 [284, 285]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 1991, NStZ 1991, S. 446 f.).
  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Schließlich wird das Amtsgericht gegebenenfalls zu erwägen haben, inwieweit eine gerichtliche Nachlässigkeit, die der Beschwerdeführerin nicht zugerechnet werden darf (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - und statt aller Kleinknecht/Meyer- Goßner, StPO , 41. Aufl., Rn. 17 zu § 44), für die Versäumung der Einspruchsfrist mitursächlich war.
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Bei der Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden prozessrechtlichen Vorschriften dürfen daher die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Es wird in Betracht zu ziehen sein, daß der Beschwerdeführerin die Unvollständigkeit der Übersetzung möglicherweise gerade wegen ihrer nicht ausreichenden Sprachkenntnisse verborgen blieb (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Prüfung, ob der Betroffene sich rechtzeitig und nachhaltig genug um eine Übersetzung bemüht hat, BVerfGE 40, 95 [100]; 42, 120 [125]; 86, 280 [285]).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94
    Bei der Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden prozessrechtlichen Vorschriften dürfen daher die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    Lag das Versäumnis der Klagefrist darin begründet, dass der Kläger aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht zu erkennen vermochte, bis wann er Klage zu erheben hat, und konnte er sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen, liegt eine unverschuldete Versäumung der Klagefrist mit der Folge vor, dass dem Kläger Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 120 , BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 7 B 44.13 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Die Unzulänglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens sind deshalb nur hinnehmbar, weil der Beschuldigte durch bloßen Einspruch nach § 410 StPO die Durchführung der Hauptverhandlung erzwingen kann und damit sein Anspruch auf rechtliches Gehör und der Zugang zum Gericht verbürgt sind (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94, StV 1995, S. 393; vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94, NVwZ-RR 1996, S. 120).
  • BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17

    Unbeachtlichkeit der Eingabe von Schriftsätzen in fremder Sprache beim

    Diese Entscheidung betrifft indes nur den nichtverteidigten Beschuldigten (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - StB 2/17, NStZ 2017, 601, 602; vgl. zur besonderen Stellung nichtverteidigter Beschuldigter auch schon BVerfG (Kammer), NVwZ-RR 1996, 120, 121 mwN).
  • OLG Köln, 09.12.2014 - 1 RVs 167/14

    Unwirksamkeit eines ohne Vertretungsvollmacht durch den Verteidiger eingereichten

    Auch das Bundesverfassungsgericht behandele Zustellungen ohne Übersetzung als wirksam und räume dem Betroffenen lediglich die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein (OLG Hamm JMBl. NW 1984, 78; vgl. hierzu BVerfG StV 1995, 394 - bei Juris Tz. 20).

    Denn Sprachunkundigkeit enthebt den Betroffenen nicht von der Wahrung der in eigenen Angelegenheiten erforderlichen Sorgfalt (so ausdrücklich BVerfG StV 1995, 394).

  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ws 261/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ausländer, Widerrufsbeschluss ohne

    Versäumt ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Ausländer, dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung in deutscher Sprache ohne eine ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, die Rechtsmittelfrist, so verbieten es zwar nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG, die Versäumung der Rechtsmittelfrist, soweit sie auf den unzureichenden Sprachkenntnissen des Ausländers beruht, als verschuldet anzusehen (vgl. BVerfG, StV 1995, 394; 1991, 497; NJW 1976, 1021).

    Kann daher der Ausländer das in deutscher Sprache verfasste Schriftstück jedenfalls so weit erfassen, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Verfügung enthält, so hat er im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstückes zu verschaffen; unternimmt ein Ausländer aus vermeidbarer Gleichgültigkeit oder aufgrund anderer, auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführenden Umstände solche zumutbaren Anstrengungen nicht und erlangt er deshalb erst nach Ablauf dieser angemessenen Frist Kenntnis von dem genauen Inhalt des Schriftstücks, so ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden und nach dem Grundgedanken des Wiedereinsetzungsrechts sachgerecht, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen (vgl. BVerfG, StV 1995, 394; 1991, 497; NJW 1976, 1021).

  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Versäumt ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Ausländer eine Rechtsmittelfrist, so kann ihm eine Wiedereinsetzung wegen verschuldeter Fristversäumung jedenfalls dann im Hinblick auf Artikel 19 Abs. 4 und Artikel 103 Abs. 1 GG nicht versagt werden, wenn die Säumnis auf den unzureichenden Sprachkenntnissen beruht und der Betroffene im Übrigen die Sorgfaltspflichten in der Wahrnehmung seiner Rechte beachtet hat (BVerfG, Beschl. v. 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94, juris).

    Wird ihm ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsbehelfsbelehrung ihm unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Verfügung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (BVerfG, Beschl. v. 07.04.1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120, 127; Beschl. v. 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94, juris Rn. 20).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 2 Rv 35 Ss 670/21

    Erfordernis der Übersetzung der Ladung und Auswirkungen eines Verstoßes

    Vielmehr ist es auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 95; 42, 120; NVwZ-RR 1996, 120) anerkannt, dass ein solcher Mangel durch die Möglichkeit, im Fall einer auf der fehlenden Übersetzung beruhenden Säumnis die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beanspruchen zu können, ausgeglichen wird.
  • OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19

    Anerkennung eines ausländischen Zahlungstitels

    Entsprechend ist zu verfahren, wenn eine Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist, diese für den Adressaten aber nicht verständlich ist und es ihm innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht gelingen kann, für eine Übersetzung Sorge zu tragen, um Rechtsmittel einzulegen (BVerfG, Beschluss vom 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92, BVerfGE 86, 280; BVerfG, Beschluss vom 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94, NVwZ-RR 1996, 120).
  • OVG Hamburg, 06.09.2018 - 4 Bf 265/18

    Darlegungspflicht eines anwaltlich nicht vertretenen Rechtsmittelführers im

    Deshalb ist es ihm zumutbar, dass er sich bei Eingang eines erkennbar amtlichen Schreibens um eine rasche Klärung des Inhalts dieses Schreibens sowie eventueller Folgen daraus umgehend und intensiv bemüht (vgl. zur Wiedereinsetzung: BVerfG, Beschl. v. 2.6.1992, 2 BvR 1401/91, BVerfGE 86, 280, juris Rn. 20; Beschl. v. 19.4.1995, 2 BvR 2295/94, NVwZ-RR 1996, 120, juris Rn. 20; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993, 1 B 177/93, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschl. v. 14.1.2016, 4 B 891/15 u.a., juris Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Zwar können Versäumnisse die auf unzureichenden Sprachkenntnissen beruhen grundsätzlich nicht als verschuldet angesehen werden (vgl. BverfG, StV 1995, 394; NJW 1976, 1021 f.), doch sind sprachunkundige Ausländer, die ein amtliches Schriftstück in deutscher Sprache erhalten und dessen Inhalt nicht verstehen, in der Regel gehalten, sich um eine Übersetzung oder Erläuterung zu bemühen.
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss OWi 550/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eigenes Verschulden, kein Merkblatt über

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 7 B 44.13

    Abschiebung; Überstellung; Italien; Dublin-II-Verordnung; Abschiebungsandrohung;

  • BFH, 04.04.2001 - X B 114/00

    Bestandteile des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Mangel in Berücksichtigung des

  • VG Gelsenkirchen, 07.06.2019 - 5a K 12412/17

    Fehler in der Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung Wiedereinsetzung

  • BSG, 05.03.2021 - B 1 KR 107/20 B

    Verfristete Nichtzulassungsbeschwerde Pauschaler Hinweis auf die Einschränkungen

  • KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13

    Wiedereinsetzung bei fehlenden Sprachkenntnissen; Bestellung eines

  • VG München, 18.10.2010 - M 25 K 10.30647

    Widerruf einer Feststellung eines Abschiebungsverbots; Bevollmächtigung eines

  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 649/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, Deutsch, deutsche Sprache,

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98
  • VGH Bayern, 29.07.2019 - 10 ZB 19.50023

    Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 8 K 18.30255

    Unzulässigkeit wegen Versäumung der zweiwöchigen Klagefrist

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 109/98

    Kein Gehörsverstoß durch Versäumung einer Rechtsmittelfrist im

  • LG Berlin, 07.07.2008 - 528 Qs 99/08

    Versäumung der Einspruchsfrist durch Ausländer

  • OLG Jena, 04.10.2022 - 1 Ws 463/21
  • EGMR, 09.02.2006 - 50215/99

    Anspruch auf faires Verfahren: Verurteilung eines französischen Staatsbürgers in

  • VG Aachen, 07.02.2014 - 4 L 64/14

    Abschiebungsanordnung; Dublin II; versäumte Antragsfrist; Wiedereinsetzung in den

  • VG München, 05.07.2012 - M 4 K 11.31033

    Asylrecht Irak; Erstverfahren; Yezidin aus ... (Shengal, Ninive); Klagefrist

  • VGH Bayern, 09.03.2012 - 13a ZB 11.30376

    Abweichung von verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Verletzung des

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 C 09.3230

    Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; sprachunkundiger

  • VG Würzburg, 07.06.2021 - W 8 K 21.30274

    Keine unverschuldete Versäumung der Klagfrist bei einer geplanten Operation

  • VG Würzburg, 14.04.2015 - W 6 S 15.30256

    Antrag gegen Ablehnung des Asylbegehrens usw. unstatthaft

  • VG München, 02.05.2012 - M 25 K 10.5814

    Ausweisung wegen Schleusung von Ausländern; Versäumung der Klagefrist;

  • VG München, 15.12.2011 - M 4 K 11.30896

    Asylrecht Irak; Erstverfahren; Yezidin aus ... (Kreis Alkosh, Bezirk Telkef,

  • VG München, 30.04.2010 - M 24 K 09.50398

    Klage unzulässig wegen Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Köln, 18.01.2000 - 3 Ws 2/99

    Unzulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen Verspätung;

  • VG Würzburg, 13.05.2015 - W 6 K 15.30255

    Gerichtsbescheid, Klageabweisung, Unzulässigkeit, Versäumung, Klagefrist,

  • VG Würzburg, 18.06.2007 - W 7 K 06.30335

    Verfahrensrecht, Klagefrist, Fristen, Zustellung, Ersatzzustellung,

  • KG, 30.12.1998 - 1 Ss 273/98
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.05.1995 - 9 U 122/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16183
OLG Celle, 31.05.1995 - 9 U 122/94 (https://dejure.org/1995,16183)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.1995 - 9 U 122/94 (https://dejure.org/1995,16183)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 9 U 122/94 (https://dejure.org/1995,16183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 120
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Straßenbaulast;

    Der Verkehrssicherungspflichtige ist grundsätzlich nur gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen oder sie zu beseitigen, auf die diese bei der jeweils gebotenen Sorgfalt sich selbst nicht hinreichend einstellen und vor denen sie sich selbst nicht schützen können (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Celle NVwZ-RR 1996, Seite 120; OLG Rostock MDR 2000, Seite 408 f.; Münchener Kommentar/Mertens, § 823, BGB Randnummer 258).
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