Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 23.09.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94   

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https://dejure.org/1996,221
BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94 (https://dejure.org/1996,221)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 1 C 28.94 (https://dejure.org/1996,221)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 1 C 28.94 (https://dejure.org/1996,221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte i.S. von § 20 Abs. 4 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindernachzug - Maßgeblicher Zeitpunkt - Besondere Härte - Anfechtungsklage - Widerspruchsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 126 (Ls.)
  • DVBl 1997, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Zwar war eine hiervon abweichende Ermessensentscheidung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 (142)).

    Art. 8 Abs. 2 EMRK gestattet es den Vertragsstaaten, im Interesse des wirtschaftlichen Wohls und der Ordnung des Landes auf gesetzlicher Grundlage einwanderungspolitischen Zielen in der Regel Vorrang einzuräumen, um den bei massierter Zuwanderung drohenden Gefahren insbesondere auf wirtschaftlichen und sozialen Gebieten vorzubeugen (vgl. Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62 S. 159 f.).

  • BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93

    Ausländer - Besondere Härte - Wiederkehren - Gesamtbetrachtung bei Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Beide Ermächtigungen sind als Ausnahmeregelungen von § 16 Abs. 1 AuslG zu verstehen (vgl. Beschluß vom 30. Mai 1994 - BVerwG 1 B 207.93 - Buchholz 402.240 § 16 AuslG Nr. 2, S. 2).

    Insbesondere scheidet eine besondere Härte durch "Übererfüllung" anderer gesetzlicher Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. dazu Beschluß vom 30. Mai 1994, a.a.O.) aus.

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 C 16.93
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Im Hinblick auf den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Beklagten während des Rechtsstreits infolge des Umzugs des Klägers konnte dieser seinen Verpflichtungsantrag auf einen (isolierten) Anfechtungsantrag gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (vgl. auch Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 C 16.93 - InfAuslR 1993, 322 (323) m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen bestimmt sich in erster Linie nach dem materiellen Recht und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 64, 218 (222); 66, 178 (182); 78, 243 (244 f.); Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Dabei handelt es sich wie im Falle des § 16 Abs. 2 AuslG um einen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen bestimmt sich in erster Linie nach dem materiellen Recht und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 64, 218 (222); 66, 178 (182); 78, 243 (244 f.); Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen bestimmt sich in erster Linie nach dem materiellen Recht und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 64, 218 (222); 66, 178 (182); 78, 243 (244 f.); Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Ein Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Versagung des Aufenthalts für einen Ausländer setzt jedoch voraus, daß sein Privat- oder Familienleben in dem betreffenden Land fest verankert ist und sich nicht auf eine lose Verbindung beschränkt (BVerwGE 65, 188 (195); 66, 268 (273)).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Ein Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Versagung des Aufenthalts für einen Ausländer setzt jedoch voraus, daß sein Privat- oder Familienleben in dem betreffenden Land fest verankert ist und sich nicht auf eine lose Verbindung beschränkt (BVerwGE 65, 188 (195); 66, 268 (273)).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausländerbehördliche Ablehnung -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Der Kläger war damit vorläufig rechtlich so gestellt, als ob ihm die Erlaubnis erteilt worden wäre (BVerwGE 64, 285 (286 f.)), mit der Folge, daß er nach einer Ausreise aufgrund des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965 grundsätzlich zur Wiedereinreise berechtigt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1965) war (Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 ER 301.78 - Buchholz 402.24 § 21 AuslG Nr. 2 = DVBl 1978, 888 (889)).
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91

    Aufenthaltserlaubnis für minderjährigen Türken nach Sorgerechtsübertragung auf

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Der maßgebliche Zeitpunkt richtet sich vielmehr nach dem materiellem Recht (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1990 - BVerwG 1 B 155.90 -, juris, Rdnr. 3, und Urt. v. 29.3.1996 - BVerwG 1 C 28.94 -, juris, Rdnr.15).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Die familiären Beziehungen zu seinen Eltern kann er auch in anderer Weise als durch einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet pflegen (Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24).

    Art. 8 Abs. 2 EMRK gestattet es den Vertragsstaaten, im Interesse des wirtschaftlichen Wohls und der Ordnung des Landes auf gesetzlicher Grundlage einwanderungspolitischen Zielen in der Regel Vorrang einzuräumen, um den bei massierter Zuwanderung drohenden Gefahren insbesondere auf wirtschaftlichen und sozialen Gebieten vorzubeugen (vgl. Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62 S. 159 f.; Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O.).

    Namentlich kommt ein Anspruch aus Art. 10 Abs. 1 des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (BGBl 1992 II S. 122) - UN-Kinderkonvention - nicht in Betracht, weil das Übereinkommen nach seinem Art. 1 nur Kinder unter 18 Jahren betrifft (Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob der Kläger "ohne erforderliches Visum eingereist ist", ist das zum Zeitpunkt der Einreise gültige Recht (Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Dies setzt grundsätzlich voraus, daß der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und daß diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. OVG Münster, InfAuslR 1993, 24 ; Göbel-Zimmermann, ZAR 1995, 170 ; vgl. ferner BVerfG, InfAuslR 1982, 271; BVerwG, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 S. 11 sowie zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1965 Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 S. 77 f.).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96   

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https://dejure.org/1996,4559
VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96 (https://dejure.org/1996,4559)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.09.1996 - 13 TG 1316/96 (https://dejure.org/1996,4559)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. September 1996 - 13 TG 1316/96 (https://dejure.org/1996,4559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG, Art 6 GG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 8 Abs 2 MRK
    (Keine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach MRK Art 8 Abs 2 im Falle einer Ist-Ausweisung nach AuslG 1990 § 47 Abs 1 S 1 - Statthaftigkeit eines Eingriffs in das Familienleben iSd MRK Art 8 Abs 2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 126
  • FamRZ 1997, 748
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 21.11.1991 - 13 TH 667/91

    Ausweisung eines als Erwachsener erneut straffälligen im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96
    Nach der vorgenannten Regelung, die als Teil der allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 Satz 1 GG unmittelbar in das Bundesrecht inkorporiert ist (vgl. Beschluß des Senats vom 21. November 1991 - 13 TH 667/91 - m. w. N.), hat jedermann Anspruch auf Achtung unter anderem seines Familienlebens, in den gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK ein Eingriff nur dann statthaft ist, soweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft unter anderem für die nationale Sicherheit, die Verteidigung der der öffentlichen Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen notwendig ist.
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96
    Die Ausweisung ist zwingend (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 -, InfAuslR 1994, 181).
  • VGH Hessen, 03.05.1996 - 13 TG 1823/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen besonderer Gefährlichkeit - zum möglichen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96
    Danach ist ein Eingriff in den Anspruch auf Achtung des Familienlebens dann statthaft, wenn eine vorzunehmende Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt, daß das Interesse des Ausländers an der Aufrechterhaltung seines Familienlebens hinter das öffentliche Interesse an der Verteidigung der öffentlichen Ordnung und der Verhinderung weiterer Straftaten zurückzutreten hat (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 3. Mai 1996 - 13 TG 1823/95 -).
  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86

    BELDJOUDI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96
    Nach der Rechtsprechung des EGMR vermag dieser Vorbehalt die Ausweisung eines Ausländers, der sich in einem Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention der Begehung einer Straftat schuldig gemacht, indessen im Einzelfall nur als "notwendig in einer demokratischen Rechtsordnung" zu rechtfertigen, wenn unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des betreffenden Ausländers dessen Interesse an der Aufrechterhaltung seines Familienlebens hinter ein vorrangiges öffentliches Interesse an der Verteidigung der öffentlichen Ordnung zurückzutreten hat (vgl. zum ganzen: EGMR, Urteile vom 18. Februar 1991 - 31/1989/191/291 - Fall Moustaquim -, EuGRZ 1993, 552; vom 26. März 1992 - 55/1990/246/317 - Fall Beldjoudi -, EuGRZ 1993, 556; vom 13. Juli 1995 - 18/1994/465/564 - Fall Nasri -, InfAuslR 1996, 1).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96
    Nach der Rechtsprechung des EGMR vermag dieser Vorbehalt die Ausweisung eines Ausländers, der sich in einem Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention der Begehung einer Straftat schuldig gemacht, indessen im Einzelfall nur als "notwendig in einer demokratischen Rechtsordnung" zu rechtfertigen, wenn unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des betreffenden Ausländers dessen Interesse an der Aufrechterhaltung seines Familienlebens hinter ein vorrangiges öffentliches Interesse an der Verteidigung der öffentlichen Ordnung zurückzutreten hat (vgl. zum ganzen: EGMR, Urteile vom 18. Februar 1991 - 31/1989/191/291 - Fall Moustaquim -, EuGRZ 1993, 552; vom 26. März 1992 - 55/1990/246/317 - Fall Beldjoudi -, EuGRZ 1993, 556; vom 13. Juli 1995 - 18/1994/465/564 - Fall Nasri -, InfAuslR 1996, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 13 S 2501/00

    Vereinbarkeit einer Ist-Ausweisung mit MRK Art 8 Abs 2

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht und auch dem Regierungspräsidium davon aus, dass auch eine Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 8 EMRK hin zu überprüfen ist (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, § 47 AuslG, Rn. 5a; a.A. Hess VGH, Beschluss vom 23.9.1996 - 13 TG 1316/96 -, NVwZ-RR 1997, 126 f.; GK-AuslR, § 47, Rn. 54; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 47 AuslG, Rn. 9a).

    Es ist aber allgemein anerkannt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention als solche keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG darstellt, sondern in der Bundesrepublik Deutschland infolge des Zustimmungsgesetzes vom 7. August 1952 (BGBl. II S. 685) lediglich im Range eines einfachen Bundesgesetzes gilt (BVerfG, Beschluss vom 26.3.1987 - 2 BvR 589/79, 740/81 und 284/85 -, BVerfGE 74, 358, 370 m.w.Nachw.; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 25, Rn. 10; a.A. Hess VGH, Beschluss vom 23.9.1996 - 13 TG 1316/96 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99

    Einzelfall unverhältnismäßiger Ausweisung wegen Heroinhandels;

    Dass auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG die dort vorgesehene Rechtsfolge unter dem Vorbehalt steht, dass sich die Ausweisung nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 2 EMRK als verhältnismäßig erweist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 14.2.2001 - 13 S 2501/00 -, AuAS 2001, 112; ebenso offenbar VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, NVwZ-RR 1996, 172; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.7.1998, InfAuslR 1998, 422; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.9.1998, InfAuslR 1998, 496; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 23.9.1996, NVwZ-RR 1997, 126).
  • VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03

    Ausweisung von Familienangehörigen; Duldung; Abschiebung

    Nur bei der Ist-Ausweisung ist eine Überprüfung im Lichte des Art. 6 GG und des Art. 8 EMRK nicht vorgesehen; hier verwehrt die gesetzliche Konstruktion jede Art von Verhältnismäßigkeitskontrolle (dazu Hess. VGH, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96 -, NVwZ-RR 1997, 126 = FamRZ 1997, 748 = AuAS 1997, 3).
  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER;

    Unabhängig davon steht Art. 8 EMRK der Ausweisung des Antragstellers bereits deshalb nicht entgegen, weil der mit einer zwingend vorgeschriebenen Ausweisung gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG tatsächlich verbundene Eingriff in den sich aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ergebenden Anspruch auf Achtung des Familienlebens stets i.S.d. Art. 8 Abs. 2 EMRK statthaft ist und kein Raum für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bleibt (Hess.VGH, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96 - , AuAS 1997, 3 = NVwZ-RR 1997, 126; 05.08.1998 - 10 TZ 2940/98 - n.v.; 20.03.2003 - 9 TG 544/03 - n.v.; VG Gießen, 30.01.2003 - 7 E 1586/02 - n. v.; 04.04.2000 - 7 G 611/00 - n.v. m. w. N.; anderer Ansicht: VGH Mannheim, 26.07.2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 2; 14.02.2001 - 13 S 2501/00 -, InfAuslR 2001, 286 = EZAR 031 Nr. 7; OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 10 B 11661/98 - , InfAuslR 1998, 496 = NVwZ-RR 1999, 205; ohne nähere Begründung Verhältnismäßigkeit prüfend: Hess.VGH, 21.01.2000 - 12 TZ 1697/99 - , n.v.; Bayer. VGH 15.10.2002 - 10 ZB 02.2019 -, AuAS 2003, 5; vgl. weiter OVG Münster, 20.09.1994 - 18 A 2945/92 -, InfAuslR 1995, 99 = NVwZ-RR 1995, 353 und aus der Rspr. der Kammer VG Gießen, 22.01.2003 - 7 G 2021/02 - 29.07.2002 - 7 G 2028/02 - 08.04.1999 - 7 G 2179/98 -).
  • VG Wiesbaden, 28.01.2008 - 4 G 1417/07

    Ausweisung eines Ausländers wegen Begehung eines sog. "Ehrenmordes".

    19 In Bezug auf Art. 8 EMRK hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung vertreten, dass die Systematik der Ausweisungstatbestände des Ausländergesetzes dem Art. 8 EMRK gerecht wird (BVerwG, DVBl. 1998, 1028; Hess. VGH, NVwZ-RR 1997, 126).
  • VG Oldenburg, 11.12.2002 - 11 A 1784/01

    Ist-Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

    Schließlich gehen die angefochtenen Bescheide zutreffend davon aus, dass beim Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine zwingende Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG kein Raum für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (auch nicht nach Art. 8 Abs. 2 EMRK) verbleibt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 8 LA 3301/00 - Inf-AuslR 2002, 118; OVG Rh/Pf, Beschluss vom 22. September 1998 - 10 B 11661/98 - NVwZ-RR 1999, 205; OVG NW, Urteil vom 20. September 1994 - 18 A 2945/92 - NVwZ-RR 1995, 353; Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 1996 - 13 TG 1316/96 - NVwZ-RR 1997, 126; Sennekamp, ZAR 2002, 136, 144; a.A. VGH BW, Beschluss vom 14. Februar 2001 - 13 S 2501/00 - InfAuslR 2001, 286).
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