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   OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 1 L 166/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 1 L 166/94 (https://dejure.org/1995,6271)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.1995 - 1 L 166/94 (https://dejure.org/1995,6271)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 1 L 166/94 (https://dejure.org/1995,6271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 1 A 195/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 1 L 166/94

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 14
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 1 L 166/94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß grundsätzlich auch einem privilegierten Vorhaben die Darstellungen eines Flächennutzungsplanes in der Weise entgegenstehen können, daß es unzulässig ist (Urt. v. 20.01.1984 - 4 C 43.81 -, BRS 42 Nr. 91; Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, BRS 47 Nr. 5 = BVerwGE 77, 300 ff.).

    Die Darstellung einer Abgrabungsfläche kann aber über diesen Aussagegehalt hinaus so zu verstehen sein, daß der F-Plan die konkrete standortbezogene Aussage enthält, daß Abgrabungen nur auf diesen Flächen zulässig sein sollen (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, a.a.O.).

    Zugunsten der Klägerin kann nicht angeführt werden, daß sie, weil sie die Nachbarfläche bereits ausgebeutet hat, besonders "ortsgebunden" ist, wie dies das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Mai 1978 als Möglichkeit angenommen hat (BRS 47 Nr. 5, S. 22).

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 1 L 166/94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß grundsätzlich auch einem privilegierten Vorhaben die Darstellungen eines Flächennutzungsplanes in der Weise entgegenstehen können, daß es unzulässig ist (Urt. v. 20.01.1984 - 4 C 43.81 -, BRS 42 Nr. 91; Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, BRS 47 Nr. 5 = BVerwGE 77, 300 ff.).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 1 L 166/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist der Begriff der Ortsgebundenheit erfüllt, "wenn das betroffene Gewerbe unmittelbar nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ... hier und so nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann, weil ein Betrieb dieser Art, wenn er seinen Zweck nicht verfehlen soll, auf die geographische oder geologische Eigenart dieser Stelle angewiesen ist" (Urt. v. 05.07.1974 - IV C 76.71 -, BRS 28 Nr. 37; Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 22.87 -, BRS 48 Nr. 1).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 1 L 166/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist der Begriff der Ortsgebundenheit erfüllt, "wenn das betroffene Gewerbe unmittelbar nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ... hier und so nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann, weil ein Betrieb dieser Art, wenn er seinen Zweck nicht verfehlen soll, auf die geographische oder geologische Eigenart dieser Stelle angewiesen ist" (Urt. v. 05.07.1974 - IV C 76.71 -, BRS 28 Nr. 37; Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 22.87 -, BRS 48 Nr. 1).
  • VG Schleswig, 31.08.2007 - 12 A 51/06
    Eine negative Ausschlusswirkung sei nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig ( Urteil vom 24.10.1995,1 L 166/94 ) dann nicht anzunehmen, wenn die Festsetzung eines Sondergebietes lediglich eine positive Aussage enthalte, also lediglich festgestellt werde, dass eine bestimmte Nutzung an einer bestimmten Stelle planerisch erwünscht sei und gegenüber anderen, privilegierten Nutzungen Vorrang habe.

    Allein die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft enthält keine konkrete standortbezogene Aussage, denn damit wird dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zugewiesen ( OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1995, 1 L 166/94 , zitiert nach juris).

  • VG Sigmaringen, 28.09.2000 - 4 K 2577/98
    Die Voraussetzungen für die Annahme einer solchen Ausschlusswirkung sind identisch mit denen, die für die negative Ausschlusswirkung durch positive Festsetzungen in einem Flächennutzungsplan erforderlich sind (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57/84 - BVerwGE 77, 300 ff.; Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 22/87 -, BVerwGE 79, 318 ; Beschl. v. 05.01.1996 - 4 B 306/95 -, NVwZ 1996, 597 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.10.1997 - 10 A 4574/94 - BRS 59 (1997) Nr. 246; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.10.1995 - 1 L 166/94 -, NVwZ-RR 1997, 14 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 7. Aufl., § 35 BauGB Rn. 74; Ernst/Zinkahn/Bielenberg - Söfker, BauGB , Stand April 2000, § 35 BauGB Rn. 123).

    Nach der bis zum Inkrafttreten der Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB a.F. in der Rechtsprechung entwickelten Lösung zum Ausschluss bestimmter Nutzungsarten allein durch Ausweisung für diese Nutzungsart vorgesehener anderer Flächen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57/84 - aaO.; Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 22/87 -, aaO.; Beschl. v. 05.01.1996 - 4 B 306/95 -, aaO.; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.10.1995 - 1 L 166/94 -, aaO.) konnte eine positive Ausweisung einer Nutzungsart für eine bestimmte Fläche zwar auch einen Ausschluss dieser Nutzungsart auf den anderen überplanten Flächen bedeuten.

    Die Möglichkeit der Anordnung einer solchen Konzentrationswirkung ist in der Zwischenzeit - bereits vor der Einführung des § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB a.F. im Jahre 1996 - weitestgehend anerkannt (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57/84 -aaO.; Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 22/87 -, BVerwGE 79, 318 ; Beschl. v. 05.01.1996 - 4 B 306/95 -, NVwZ 1996, 597 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.10.1997 - 10 A 4574/94 -BRS 59 (1997) Nr. 246; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.10.1995 - 1 L 166/94 -, NVwZ-RR 1997, 14 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 7. Aufl., § 35 BauGB Rn. 74; Ernst/Zinkahn/Bielenberg - Söfker, BauGB , Stand April 2000, § 35 BauGB Rn. 123) und nicht zuletzt durch den Gesetzgeber nun auch in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bestätigt worden.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass die Abwägung hinsichtlich der Kehrseite der positiven Standortzuweisung, also hinsichtlich der negativen Darstellung eines Verbotes, Windenergieanlagen auf den übrigen Flächen zu errichten, zwangsläufig pauschaler ausfallen muss, weil die Gemeinde nicht für jede Fläche parzellenscharf die städtebaulichen Hinderungsgründe darlegen kann (vgl. zur sogenannten Abgrabungskonzentrationszone: BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 -, NVwZ 1988, 54; OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1995 - 1 L 166/94 -, NVwZ-RR 1997, 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2004 - 1 LB 4/04

    Baustoffrecycling im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet

    zum Kiesabbau Urt. des Senats v. 24.10.1995, 1 L 166/94, NVwZ-RR 1997, 14).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.1999 - 1 O 5699/98

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Verpflichtungsurteil; Verpflichtung z.

    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass die Abwägung hinsichtlich der Kehrseite der positiven Standortzuweisung, also hinsichtlich der negativen Darstellung eines Verbotes, Windenergieanlagen auf den übrigen Flächen zu errichten, zwangsläufig pauschaler ausfallen muss, weil die Gemeinde nicht für jede Fläche parzellenscharf die städtebaulichen Hinderungsgründe darlegen kann (vgl. zur sogenannten Abgrabungskonzentrationszone: BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 -, NVwZ 1988, 54; OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1995 - 1 L 166/94 -, NVwZ-RR 1997, 14).
  • VG Stade, 06.05.2004 - 2 A 330/01

    Immissionsrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlage; Genehmigungsbedürftigkeit

    Diesen Anforderungen genügt die Darstellung eines Sondergebietes für Windenergieanlagen im Bereich M./B. der Beigeladenen ... Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass die Abwägung hinsichtlich der Kehrseite der positiven Standortzuweisung, also hinsichtlich der negativen Darstellung eines Verbotes, Windenergieanlagen auf den übrigen Flächen zu errichten, zwangsläufig pauschaler ausfallen muss, weil die Gemeinde nicht für jede Fläche parzellenscharf die städtebaulichen Hinderungsgründe darlegen kann (vgl. zur sogenannten Abgrabungskonzentrationszone: BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 -, NVwZ 1988, 54; OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1995 - 1 L 166/94 -, NVwZ-RR 1997, 14)...Der von der Beigeladenen gewählte Abstandsradius von 500 m für Einzelhäuser widerspricht den Vorgaben in dem Erlass des Nieders.
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