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   VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96   

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VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96 (https://dejure.org/1996,3945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1996 - 8 S 49/96 (https://dejure.org/1996,3945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1996 - 8 S 49/96 (https://dejure.org/1996,3945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rückwirkendes Inkraftsetzen einer Sanierungssatzung - Abwägungskontrolle und Erfordernis neuer Sachentscheidung; Schriftform für den Antrag auf Sanierungsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungsgebot bei rückwirkender Inkraftsetzung einer Sanierungssatzung; Schriftformerfordernis für Anträge auf Erteilung einer Sanierungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Die rückwirkende Inkraftsetzung einer zunächst nicht wirksam zustande gekommenen Sanierungssatzung macht nicht schon bei jeglicher Veränderung abwägungserheblicher Belange eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich, sondern nur dann, wenn das früher gewonnene Abwägungsergebnis wegen nachträglicher Ereignisse unhaltbar geworden ist (im Anschluß an BVerwG, B v 18.12.1995 - 4 NB 30/95 -).

    Fehlt es an dieser Grundvoraussetzung, so ist es bei der rückwirkenden Heilung eines Ausfertigungsmangels unschädlich, wenn das zuständige Gemeindeorgan nicht in eine erneute Abwägung eingetreten ist (BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 NB 30.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Andererseits kann aber auch der Antragsteller die fristgemäße Durchführung des Verfahrens und bei Versäumung der Frist die Genehmigungsfiktion nur dann in schutzwürdiger Weise erwarten, wenn er einen gerade dieses Verfahren betreffenden Antrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 - BRS 39 Nr. 244).
  • BVerwG, 28.05.1984 - 4 B 68.84

    Bodenverkehrsgenehmigung: Bestimmtheit des Teilungsantrags; Schriftform des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
  • OVG Berlin, 12.03.1985 - 4 B 66.84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
  • BVerwG, 30.04.1968 - IV B 86.67

    Recht der Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96
    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Ihre Entscheidung, den Bauantrag unter Hinweis auf das Fehlen dieser Genehmigung abzulehnen, ist daher unabhängig von der Frage, ob das Vorhaben der Kläger einer solchen Genehmigung bedarf und ob die etwa erforderliche Genehmigung als erteilt gilt (vgl. hierzu das Urt. des Senats vom gleichen Tag in der Sache 8 S 49/96), rechtswidrig.
  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Denn die rückwirkende Inkraftsetzung einer zunächst nicht wirksam zustandegekommenen Sanierungssatzung macht nicht schon bei jeglicher Veränderung abwägungserheblicher Belange eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich, sondern nur dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage so grundlegend geändert hat, daß für die ursprüngliche Abwägungsentscheidung sozusagen "die Geschäftsgrundlage weggefallen", das früher gewonnene Abwägungsergebnis mithin unhaltbar geworden ist (vgl. VGH Bad.- Württ., U. v. 4.3.1996 - 8 S 49/96 -, NVwZ-RR 1997, 157 f.; für Bebauungspläne vgl. BVerwG, B. v. 3.7.1995 - 4 NB 11.95 -, NVwZ 1996, 374, 376 = BRS 57 Nr. 29, so- wie B. v. 18.12.1995 - 4 NB 30.95 -, NVwZ 1996, 890, 891 = BRS 57 Nr. 30).
  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00

    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben;

    Denn die rückwirkende Inkraftsetzung einer zunächst nicht wirksam zustandegekommenen Sanierungssatzung macht nicht schon bei jeglicher Veränderung abwägungserheblicher Belange eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich, sondern nur dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage so grundlegend geändert hat, dass für die ursprüngliche Abwägungsentscheidung "die Geschäftsgrundlage weggefallen", das früher gewonnene Abwägungsergebnis mithin unhaltbar geworden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.1996 - 8 S 49/96 -, NVwZ-RR 1997, 157 f.; für Bebauungspläne vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1995 - 4 NB 11.95 -, NVwZ 1996, 374, 376 = BRS 57 Nr. 29, sowie Beschluss vom 18.12.1995 - 4 NB 30.95 -, NVwZ 1996, 890, 891 = BRS 57 Nr. 30).
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