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   VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95   

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VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95 (https://dejure.org/1996,5516)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.02.1996 - 6 UE 320/95 (https://dejure.org/1996,5516)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 6 UE 320/95 (https://dejure.org/1996,5516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, § 4 Abs 2 Nr 1 UniG HE, § 4 Abs 2 Nr 2 UniG HE, § 5 UniG HE
    Anspruch eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Privatdozent) außerplanmäßiger Professor) auf mitgliedschaftliche Zuordnung zur Gruppe der Professoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 189
  • NVwZ-RR 1997, 170
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
    Er berufe sich dabei auf das Tübinger Dozenten-Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 56, 192).

    Dabei ist unter "Hochschullehrer" unabhängig von der beamtenrechtlichen Abgrenzung der Forscher und Lehrer zu verstehen, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79 ff., 126/127, Beschlüsse vom 1. März 1978 - 1 BvR 333/75 und 174, 178, 191/71 - BVerfGE 47, 327 ff., 388, 11. Februar 1981 - 1 BvR 303/78 - BVerfGE 56, 192 ff., 208, 20. Oktober 1982 - 1 BvR 1467/80 - BVerfGE 61, 210 ff., 240).

    Der Kläger kann sich - berücksichtigt man diesen Inhalt des § 4 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 HUG - unter Hinweis auf die zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Erfolg darauf berufen, er nehme seit Jahren tatsächlich überwiegend Professorenaufgaben wahr (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1981 - 1 BvR 303/78 - BVerfGE 56, 192 ff., 208 ff., 210) und sei mit diesen Aufgaben - jedenfalls jetzt - auch förmlich betraut.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
    Dabei ist unter "Hochschullehrer" unabhängig von der beamtenrechtlichen Abgrenzung der Forscher und Lehrer zu verstehen, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79 ff., 126/127, Beschlüsse vom 1. März 1978 - 1 BvR 333/75 und 174, 178, 191/71 - BVerfGE 47, 327 ff., 388, 11. Februar 1981 - 1 BvR 303/78 - BVerfGE 56, 192 ff., 208, 20. Oktober 1982 - 1 BvR 1467/80 - BVerfGE 61, 210 ff., 240).

    Vielmehr müssen Lehr- und Forschungsaufträge dazu führen, daß der Lehrbeauftragte das Recht innehat, "ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 1978, a. a. O., S. 388).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1995 - 25 A 989/93

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter; "Außerplanmäßiger Professor"

    Auszug aus VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
    Deshalb hat das OVG Münster unter Berücksichtigung der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, daß ein an der Hochschule hauptberuflich tätiger Beamter, dem die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" verliehen ist, mitgliedschaftsrechtlich zur Gruppe der Professoren gehört und daß der beamtenrechtliche Status und der Zeitpunkt seines Erwerbs unerheblich sind (vgl. OVG Münster, Urteile vom 28. September 1990 - 15 A 584/87 - NWVBl 1991, 292 ff., und vom 23. Februar 1995 - 25 A 989/93 - S. 8 ff. des amtlichen Umdrucks).
  • BVerwG, 30.05.1988 - 7 B 173.87

    Hochschule - Wissenschaftsfreiheit - Privatdozent - Wahlbeteiligung -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
    Es verstieße gegen Grundrechte des Klägers - Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG -, wenn er nicht der Gruppe der Professoren, sondern der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter zugerechnet würde, obwohl er mit der "selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut" ist (vgl. zu diesen Voraussetzungen die obigen Zitate; das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings die materielle Hochschullehrereigenschaft eines Privatdozenten nordrhein-westfälischen Rechts verneint, Beschluß vom 30. Mai 1988 - 7 B 173/87 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 120 = NWVBl 1988, 370 f.).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
    Dabei ist unter "Hochschullehrer" unabhängig von der beamtenrechtlichen Abgrenzung der Forscher und Lehrer zu verstehen, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79 ff., 126/127, Beschlüsse vom 1. März 1978 - 1 BvR 333/75 und 174, 178, 191/71 - BVerfGE 47, 327 ff., 388, 11. Februar 1981 - 1 BvR 303/78 - BVerfGE 56, 192 ff., 208, 20. Oktober 1982 - 1 BvR 1467/80 - BVerfGE 61, 210 ff., 240).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
    Dabei ist unter "Hochschullehrer" unabhängig von der beamtenrechtlichen Abgrenzung der Forscher und Lehrer zu verstehen, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79 ff., 126/127, Beschlüsse vom 1. März 1978 - 1 BvR 333/75 und 174, 178, 191/71 - BVerfGE 47, 327 ff., 388, 11. Februar 1981 - 1 BvR 303/78 - BVerfGE 56, 192 ff., 208, 20. Oktober 1982 - 1 BvR 1467/80 - BVerfGE 61, 210 ff., 240).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1990 - 15 A 584/87

    Korporationsrechtliche Zuordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
    Deshalb hat das OVG Münster unter Berücksichtigung der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, daß ein an der Hochschule hauptberuflich tätiger Beamter, dem die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" verliehen ist, mitgliedschaftsrechtlich zur Gruppe der Professoren gehört und daß der beamtenrechtliche Status und der Zeitpunkt seines Erwerbs unerheblich sind (vgl. OVG Münster, Urteile vom 28. September 1990 - 15 A 584/87 - NWVBl 1991, 292 ff., und vom 23. Februar 1995 - 25 A 989/93 - S. 8 ff. des amtlichen Umdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - 9 S 382/91

    Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung eines akademischen Rates und Privatdozenten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
    Es kommt vielmehr darauf an, daß sie aufgrund einer rechtsverbindlichen Anordnung der dafür zuständigen Stellen berechtigt und verpflichtet worden ist, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. Mai 1993 - 9 S 382/91 - WissR 1994, 87 ff., 90).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    So ist auch das Berufungsgericht - allerdings im Zusammenhang mit der Überprüfung der Forschungsfreiheit - im Anschluß an die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Sachen des Klägers (Beschluß vom 30. Mai 1997 - 6 Tg 1447/97 - ZTR 1997, 528) davon ausgegangen, daß der Kläger als überwiegend mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betrauter außerplanmäßiger Professor zur Gruppe der Professoren im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Universitätsgesetzes in der Fassung vom 28. März 1995 (HUG) gehört (vgl. dazu auch Hess. VGH vom 29. Februar 1996 - 6 UE 320/95 - NVwZ-RR 1997, 170).
  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Zuordnung Professorenaufgaben

    Schließlich hat sich das Verwaltungsgericht auch nicht mit dem vergleichbaren, vom Verwaltungsgerichtshof Kassel entschiedenen Fall (NVwZ-RR 1997, S. 170 ff.) auseinander gesetzt, in dem die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung bejaht wurde.
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007

    Hiermit setzt sich das Verwaltungsgericht ebenso wenig auseinander wie mit anderen vergleichbaren Fällen, in denen Gerichte die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung bejaht haben (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 UE 320/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 170 ; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 4 A 4172/99 -, BeckRS 2005, 20993).
  • VGH Hessen, 30.05.1997 - 6 TG 1447/97

    Hochschulwesen: zur Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters als

    Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 29. Februar 1996 (- 6 UE 320/95 - NVwZ-RR 1997, 170 ff.) entschieden, dass jedenfalls diejenigen Privatdozenten und außerplanmäßigen Professoren, die als Mitglieder der Hochschule überwiegend mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut sind, auch dann zur Gruppe der Professoren im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Universitätsgesetzes - HUG - gehören, wenn sie nach ihrer dienstrechtlichen Stellung keine Professoren oder Hochschuldozenten, sondern wissenschaftliche Mitarbeiter im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 HUG sind.
  • VG Hannover, 27.02.2002 - 6 A 759/00

    Außerplanmäßiger Professor; Hochschullehrerbegriff; Korporationsrecht;

    Da derartigen Klagen aber Tatsachensituationen zugrunde liegen, die in der Regel kurzfristig eintreten (Teilnahme an Sitzungen der Kollegialorgane), mit kurzen Fristen termingebunden sind (Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Professorengruppe bzw. Widerspruch gegen die Nichtaufnahme) oder sich situationsbedingt einstellen (Wahrnehmung des Stimmrechts in Kollegialorganen, Kommissionen und Ausschüssen), würde dieses auch bei jeweils ergänzender Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zu einer unzumutbaren Erschwerung der Rechtsverfolgung führen (im Ergebnis ebenso: VGH Kassel, NVwZ-RR 1997 S. 170 [171]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1997 - 25 A 522/96

    Lehrtätigkeit; Veranstaltungen im Grundstudium; Gruppe der Professoren; Zuordnung

    Wie das Verwaltungsgericht im einzelnen zutreffend ausgeführt hat, ist die Klage als Feststellungsklage zulässig vgl. OVG NW, Urteile vom 28. September 1990 - 15 A 584/87 -, NWVBl. 1991, 292; vom 19. Dezember 1990 - 15 A 530/89 -, RiA 1992, 150; vom 7. April 1992 - 15 A 1536/89 -, NWVBl. 1992, 366; vom 23. Februar 1995 - 25 A 989/93 -, NWVBl. 1995, 434; vom 23. Februar 1995 - 25 A 2119/93 - Beschluß vom 10. August 1994 - 25 A 2074/91 - Hess. VGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 UE 320/95 -, WissR 1996, 280.
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