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   BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96   

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BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96 (https://dejure.org/1996,3053)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1996 - 2 B 82.96 (https://dejure.org/1996,3053)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 2 B 82.96 (https://dejure.org/1996,3053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Frage des Rechtswegs nach bindender Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsweg - Bundesbahnbeamte - Krankenversorgung - Tarifvertrag - Revision - Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 194
  • DVBl 1996, 1153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 50/80

    Kosten einer Berufspflegekraft

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96
    Für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und ihren Mitgliedern über tarifliche Leistungen ist der ordentliche Rechtsweg gegeben (in Übereinstimmung mit Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Februar 1981 - IV a ZR 50/80 - [NJW 1981 S. 2005]).«.

    Mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 5. Februar 1981 - IV a ZR 50/80 - [NJW 1981 S. 2005]) ist der erkennende Senat der Auffassung, daß für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und ihren Mitgliedern über tarifliche Leistungen der ordentliche Rechtsweg gegeben ist.

  • BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82

    Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Verweisung an Verwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96
    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt nicht in Betracht, wenn der Rechtsstreit zwar vom Zivilgericht mit bindender Wirkung an das Verwaltungsgericht verwiesen worden ist, mit einer weiteren Befassung der Verwaltungsgerichte mit den Streitfragen aber wegen Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht zu rechnen ist (im Anschluß an Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 213]).

    Die grundsätzliche Klärung solcher Rechtsfragen ist vielmehr dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zuständigen obersten Bundesgericht vorzubehalten (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 213]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 4.69

    Beanspruchung von Beihilfen für Aufwendungen aus Anlaß eigener Erkrankungen -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96
    Die Deutsche Bundesbahn und seit der Neugliederung der Bundeseisenbahnen die Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. Dezember 1993 (BGBl I S. 2378) und § 12 Abs. 2 und 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl I S. 2378, 2386) hat als ein zur Fürsorge gegenüber seinen Beamten verpflichteter öffentlichrechtlicher Dienstherr ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beamten in Krankheitsfällen im wesentlichen dadurch erfüllt, daß sie diesen die Möglichkeit eröffnete, Mitglied der Beklagten zu werden und dort aufgrund ihrer Subventionen Versicherungsleistungen zu erhalten, die erheblich höher sind, als nach der Höhe der Mitgliedsbeiträge zu erwarten wäre (vgl. Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 4.69 - [Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 2 = ZBR 1972, 24, 25]).
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer;

    Deshalb scheidet die Revisionszulassung aus, wenn der Rechtsstreit nur infolge einer objektiv fehlerhaften, aber gemäß § 17a Abs. 1 und 5 GVG bindenden Verweisung an ein Verwaltungsgericht gelangt (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213 und vom 21. Juni 1996 - 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11) oder die Rechtswegzuweisung vom Gesetzgeber während des Prozesses geändert worden ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 5 B 48.09 - juris Rn. 6).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat hinsichtlich der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ) wiederholt entschieden, dass sie nicht in Betracht kommt, wenn für die Entscheidung der aufgeworfenen Rechtsfragen der Verwaltungsrechtsweg grundsätzlich nicht offen steht, die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung solcher Rechtsfragen also nicht zuständig sind (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1982 - 3 B 30/82 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; Beschluss vom 21. Juni 1996 - 2 B 82/96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 11; Beschluss vom 27. Mai 2003 - 3 B 41/03 -, nicht veröffentlicht; vgl auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl 2003, § 132 RdNr 9).
  • BVerwG, 22.11.2019 - 10 B 13.19

    Informationszugang zu energiewirtschaftsrechtlichen Regulierungsentscheidungen

    Der Einwand, dass eine weitere Befassung der Verwaltungsgerichte mit der aufgeworfenen Streitfrage nicht zu erwarten sei, trägt angesichts des aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebots effektiven Rechtsschutzes die Verneinung der Grundsatzbedeutung nicht, wenn die Verwaltungsgerichte wegen einer sachlich unzutreffenden, aber bindenden Rechtswegverweisung zur Entscheidung berufen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2008 - 1 BvR 1770/05 - BVerfGK 13, 569 ; entgegen BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213 und vom 21. Juni 1996 - 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11; BSG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - B 3 P 13/04 B - NZS 2006, 273 sowie BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 10 B 26.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.06.2010 - 5 B 48.09

    Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts; grundsätzliche Bedeutung im Sinne

    Die grundsätzliche Klärung des Bedeutungsgehalts des § 75 Abs. 3 SGB XII sowie des § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ist vielmehr dem für sozialhilferechtliche Streitigkeiten nunmehr zuständigen obersten Bundesgericht vorzubehalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 - BVerwG 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11 und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; s.a. Beschluss vom 2. Juni 2008 - BVerwG 5 B 188.07 - juris).
  • BVerwG, 24.04.2012 - 8 B 25.12

    Zur Bestimmung der Vertragsnatur; hier: hälftige Verteilung einer

    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache scheidet von vornherein aus, wenn der Rechtsstreit zwar vom Zivilgericht mit bindender Wirkung an das Verwaltungsgericht verwiesen worden ist, eine weitere Befassung der Verwaltungsgerichte mit der oder den aufgeworfenen Streitfragen aber wegen der Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht zu erwarten ist (Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; vom 21. Juni 1996 - BVerwG 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11 und vom 5. Januar 2006 - 10 B 26.05 - juris).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 2 B 6.10

    Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts

    Sie fallen in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1996 - BVerwG 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

    Zur Wahrung der Rechtseinheit ist die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur zuzulassen, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aus einem dem Verwaltungsrechtsweg zugeordneten Rechtsgebiet betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 2 B 82/96 -, NVwZ-RR 1997, 194; Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 132 Rn. 17).
  • BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 26.05

    Zulassung einer Revision wegen Divergenz bei anderen als den in § 132 Abs. 2 Nr.

    5 Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache scheidet von vornherein aus, wenn der Rechtsstreit zwar vom Zivilgericht mit bindender Wirkung an das Verwaltungsgericht verwiesen worden ist, eine weitere Befassung der Verwaltungsgerichte mit der aufgeworfenen Streitfrage aber wegen Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht zu erwarten ist (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1982 BVerwG 3 B 30.82 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; Beschluss vom 21. Juni 1996 BVerwG 2 B 82.96 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96   

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https://dejure.org/1996,2569
VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 (https://dejure.org/1996,2569)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 (https://dejure.org/1996,2569)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. August 1996 - 12 TG 3190/96 (https://dejure.org/1996,2569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 AuslG, § 47 AuslG, § 48 Abs 1 Nr 4 AuslG, § 70 AuslG
    (Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 76 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 194 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 749
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Die nähere Ausgestaltung der ehelichen Gemeinschaft gehört zu ihrer geschützten Privatsphäre (BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81 -, BVerwGE 65, 174 = EZAR 105 Nr. 11; VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95 -, EZAR 023 Nr. 7).

    Amtliche Ermittlungen über das eheliche Zusammenleben der Ehepartner haben deren Intimsphäre zu achten (vgl. BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/93 u. a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20; BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = EZAR 019 Nr. 10; BVerwG, 23.03.1982, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ist nicht sicher festzustellen, ob die Ausweisungsverfügung und damit auch die Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sind, und deshalb kann auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht festgestellt werden, daß öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ist nicht sicher festzustellen, ob die Ausweisungsverfügung und damit auch die Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sind, und deshalb kann auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht festgestellt werden, daß öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Dazu ist anzumerken, daß der Antragsteller zunächst die Verlängerung dreimal, nämlich unter dem 22. März, dem 1. Juni und dem 31. August 1993 beantragt, später aber die beiden ersten Anträge zurückgenommen hat und im Hinblick auf eine mögliche Verfestigung seines Aufenthaltsrechts (vgl. §§ 19, 23 Abs. 3, 24, 25 AuslG und Art. 6 ARB 1/80) ein Interesse an der auf den Antragszeitpunkt rückbezogenen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geltend machen kann (allg. dazu BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93 -, EZAR 017 Nr. 9).
  • VGH Hessen, 14.06.1996 - 12 TG 1590/96

    Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familiennachzugs: Prüfungspflichten hinsichtlich

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Die Ausländerbehörde ist andererseits gerade wegen des besonders gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung von "Scheinehen" zu besonderer Sorgfalt bei der Überprüfung der Antragsunterlagen und erforderlichenfalls zu eingehenden Ermittlungen verpflichtet (Hess. VGH, 14.06.1996 - 12 TG 1590/96 -).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Amtliche Ermittlungen über das eheliche Zusammenleben der Ehepartner haben deren Intimsphäre zu achten (vgl. BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/93 u. a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20; BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = EZAR 019 Nr. 10; BVerwG, 23.03.1982, a.a.O.).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ist nicht sicher festzustellen, ob die Ausweisungsverfügung und damit auch die Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sind, und deshalb kann auch unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht festgestellt werden, daß öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - ungünstige politische

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Die nähere Ausgestaltung der ehelichen Gemeinschaft gehört zu ihrer geschützten Privatsphäre (BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81 -, BVerwGE 65, 174 = EZAR 105 Nr. 11; VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95 -, EZAR 023 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Es kann im vorliegenden Eilverfahren offenbleiben, ob, was die Ausländerbehörde verneint und das Verwaltungsgericht nicht weiter untersucht hat, von der danach vorgeschriebenen Ausweisung abgewichen werden kann, weil ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. dazu Hess. VGH, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 -, EZAR 032 Nr. 11).
  • VGH Hessen, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95

    Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Minderjährigeneigenschaft oder

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Ausweisungsverfügung ist, auch wenn sie mit der Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung verbunden ist, grundsätzlich der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (Hess. VGH, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95 - m.w.N.) und, wenn ein solcher noch nicht ergangen ist, der Zeitpunkt der Entscheidung in dem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren.
  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • VGH Hessen, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03

    Ehegattenaufenthalt nach Trennung - Ehedauer; supranationales Aufenthaltsrecht

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 = FamRZ 1997, 749 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 17.04.2003 - 3 EO 542/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; eheliche

    Die zu beachtende Intimsphäre der Ehepartner erfordert, zunächst weniger belastende und geeigenete Mittel der Sachaufklärung einzusetzen, bevor Dritte in die Ermittlungen einbezogen werden oder eine Besichtigung der Wohnung erwogen wird (i. A. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. August 1996 -12 TG 3190/96 -, FamRZ 1997, 749).

    Es versteht sich von selbst, dass bei derartigen Ermittlungen und deren Auswertung streng auf die gegen Eingriffe staatlicher Stellen geschützte Privatsphäre der Eheleute Bedacht zu nehmen ist und Art und Ausmaß der Aufklärung unter anderem von der Dauer der bereits praktizierten und durch eine Aufenthaltsgenehmigung genehmigten ehelichen Lebensgemeinschaft abhängen (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluss vom 27. August 1996 - 12 TG 3190/96 -, FamRZ 1997, 749).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

    Von den Möglichkeiten der Regelungen des § 70 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 AuslG hatte die Ausländerbehörde keinen Gebrauch gemacht, sondern dem Kläger die beantragte unbefristete Aufenthaltserlaubnis ohne weiteres erteilt, obwohl sie besondere wegen des besonders gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung ungerechtfertigter Aufenthaltstitel im Zusammenhang mit "Scheinehen" zu besonderer Sorgfalt bei der Überprüfung der Antragsunterlagen und erforderlichenfalls zu eingehenden Ermittlungen verpflichtet war (so zu Recht Hess. VGH, Urteil vom 14.6.1996 - 12 TG 1590/96 - und Urteil vom 27.8.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15).
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01

    Erlaubnisfiktion trotz verspäteten Aufenthaltsgenehmigungsantrags; eheliche

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99

    Behördliche Untersuchung zum Vorliegen einer Scheinehe

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.07.2000 - 9 TG 1908/00

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche

    Für das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft - vorliegend in der Form der ehelichen Lebensgemeinschaft - ist das (ständige) Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft nicht Voraussetzung (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 16.96 -, InfAuslR 1998, 272, 273; Hess. VGH, Beschluss vom 27. August 1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 -, EZAR 023 Nr. 5).
  • VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 B 07.1564

    Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

    Nachdem ihr bekannt geworden war, dass die Eheleute sich nur wenige Monate nach dem erneuten Zusammenleben in der Ehewohnung getrennt haben und der frühere Ehemann nicht nur kurzfristig bei der Klägerin wohnte, wäre es Aufgabe der Ausländerbehörde gewesen, wegen des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung von "Scheinehen" besonders sorgfältig die Familienverhältnisse der Klägerin zu überprüfen und erforderlichenfalls eingehende Ermittlungen anzustellen (vgl. ThürOVG a.a.O., HessVGH vom 27.8.1996, FamRZ 1997, 749).
  • VG Kassel, 19.03.2003 - 4 G 2973/02
    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 03.11.2003 - 8 L 3544/03

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Bestehen einer ehelichen

    zur Darlegungs- und Feststellungslast Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11. Mai 1996 - 18 B 2037/96 -, NWVBl 1997, 222 f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 27. August 1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15, S. 4, u. 30. Januar 1997 - 13 TG 2788/96 -.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1996 - 18 B 3505/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4259
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1996 - 18 B 3505/95 (https://dejure.org/1996,4259)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.09.1996 - 18 B 3505/95 (https://dejure.org/1996,4259)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. September 1996 - 18 B 3505/95 (https://dejure.org/1996,4259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Jedenfalls im Asylverfahren kann die Ausreisefrist unabhängig von der Abschiebungsandrohung zum Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung gemacht werden und so auch selbständig der Revision unterliegen (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 11. November 1997 - VGH A 14 S 412/97 - VBlBW 1998, 271; Funke-Kaiser, in: GK-AuslR, § 50 AuslG - Stand: September 1999 - Rn. 57; Roth, in: Hailbronner, AuslR, § 36 AsylVfG - Stand: Dezember 2000 - Rn. 13; a.A., allerdings jeweils zum allgemeinen Ausländerrecht, VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Juni 1998 - VGH 13 S 173/98 - DÖV 1998, 889; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 1997 - OVG Bs VI 42/97 - InfAuslR 1998, 28 ; OVG Münster, Beschluss vom 19. September 1996 - OVG 18 B 3505/95 - NWVBl 1997, 108 ; vgl. auch die Rechtsprechung des BVerwG zum AuslG 1965, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 4.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Denn die Abschiebungsandrohung und die Duldung sind zwei von einander unabhängige und sich in ihrer Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit gegenseitig nicht beeinflussende Regelungsinstrumente der Verwaltungsvollstreckung im Ausländerrecht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3, und vom 30.7.1997 - 11 S 1509/97 -, ESVGH 47, 286 = VBlBW 1998, 37 = InfAuslR 1998, 20 = AuAS 1997, 270; a.A. wohl OVG NW, Beschluss vom 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NWVBl. 1997, 108).

    Der gegenteiligen Ansicht, nach der die Ausreisefrist ein integraler Bestandteil der Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG mit der Folge sei, dass Rechtsfehler bei der Bestimmung der Ausreisefrist zur Rechtswidrigkeit und Aufhebung der Abschiebungsandrohung führen müssten (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.6.1998 - 13 S 173/98 -, InfAuslR 1999, 333 = VBlBW 1998, 476 = DÖV 1998, 889; OVG NW, Beschluss vom 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NWVBl. 1997, 108; die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die in Bezug auf diese Frage zum - seit 1.1.1991 außer Kraft getretenen - AuslG 1965 ergangen sind, sind durch die Regelung des § 50 AuslG überholt), kann sich der Senat nicht anschließen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Insoweit schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2002 - 18 B 849/01

    Abschiebungsandrohung an inhaftierten Ausländer; Rechtmäßigkeit, wenn

    I 2001, 113 - in Übereinstimmung mit der bisherigen Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.9.1996 -18 B 3505/95 -, NWVBl.

    1997, 108 = OVGE 46, 51 = NVwZ-RR 1997, 194 (Ls); ebenso der 17. Senat des Gerichts, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.1.2001 - 17 B 1922/00 - zu Recht aus einer fehlerhaften Ausreisefrist die Rechtswidrigkeit der gesamten Abschiebungsandrohung abgeleitet hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98

    Nichtdurchführung eines Folgeantragsverfahrens - erfolgreiches vorläufiges

    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Bestimmung der Ausreisefrist sei wesentlicher Bestandteil der Abschiebungsandrohung und könne daher nicht isoliert aufgehoben werden; es bestehe ein unauflösbarer Zusammenhang von Abschiebungsandrohung und Fristsetzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.6.1998 - 13 S 173/98 -, VBlBW 1998, 476; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30.7.1979 - OVG Bs 6 42/97 -, InfAuslR 1998, 28; OVG Münster, Beschl. v. 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NVwZ-RR 1997, 194, inzident wohl auch BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, NVwZ 1997, 1132; a.A. der erkennende Senat, Urt. v. 11.11.1997 - A 14 S 412/97 -, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2021 - 11 L 202/21

    Ladungsfähige Anschrift, Ausweisung, Unterstützung einer terroristischen

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 19. September 1996 - 18 B 3505/95 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist,

    Insbesondere erledigt sich - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - eine Abschiebungsandrohung nicht deshalb, weil die Ausreisefrist abgelaufen ist und die Ausländerbehörde aufgrund einer erteilten Duldung oder des Eintritts der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs die Abschiebung noch nicht oder nicht mehr vornehmen durfte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996, a.a.O., m.w.N., sowie Beschlüsse vom 25.7.1994, BWVPr. 1994, S. 282, und vom 2.6.1992, VBlBW 1992, S. 433; im Ergebnis ebenso Beschluß des Senats vom 22.1.1997, a.a.O.; a.A. OVG NW, Beschluß vom 19.9.1996, NWVBl. 1997, S. 108).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1999 - 18 B 2327/98

    Zuständige Behörde für den Erlaß einer Abschiebungsandrohung

    vgl. Senatsbeschluß vom 19. September 1996 - 18 B 3505/95 -, NWVBl 1997, 108.
  • VG Aachen, 11.09.2003 - 8 L 1029/03

    D (A), Ausländer, Minderjährige, Kinder, in Deutschland geborene Kinder,

    So ausdrücklich: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 19. September 1996 - 18 B 3505/95 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1997, 194 = Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NVWBl) 1997, 108; a.M. Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichthof (VGHBW), Urteil vom 4. Dezember 1996 - 13 S 3126/95 - Informationsbrief Ausländerrecht (InfAuslR) 1997, 245.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 30.07.1996 - Bs V 93/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,24334
OVG Hamburg, 30.07.1996 - Bs V 93/96 (https://dejure.org/1996,24334)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.1996 - Bs V 93/96 (https://dejure.org/1996,24334)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - Bs V 93/96 (https://dejure.org/1996,24334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehegatte; Türkischer Arbeitnehmer; Bleiberecht von Familienangehörigen; Aufenthaltserlaubnis; Getrenntleben; Dreijahresfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 194 (Ls.)
  • DVBl 1997, 194 (Ls.)
  • DÖV 1997, 383
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Düsseldorf, 08.04.2010 - 22 L 1420/09

    Zusammenleben häusliche Gemeinschaft Sicherung des Lebensunterhalts fehlerhafte

    vgl. EuGH, Urteile vom 17. April 1997 - C-351/95 -, (Kadiman), Slg. 1997, S. 1-02133 = juris (Randnr. 37 ff.) und vom 22. Juni 2000 - C-65/98 -, (Eyüp), Slg. 2000, S. 1-04747 = juris (Randnr. 28 ff.); Hamburgisches OVG, Beschluss vom 30. Juli 1996 - Bs V 93/96 -, DÖV 1997, 383 f. = InfAuslR 1997, 191 f. = juris (Randnr. 6 ff.).
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