Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1996 - 4 B 812/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5147
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1996 - 4 B 812/96 (https://dejure.org/1996,5147)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.07.1996 - 4 B 812/96 (https://dejure.org/1996,5147)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 4 B 812/96 (https://dejure.org/1996,5147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Gewerbeerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung; Gewerberecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 196
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 4 B 1558/99

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem berufsrechtlichen Fall unter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei dem Widerruf von Berufs- oder Gewerbeerlaubnissen mindestens von einem Betrag in Höhe von 20.000,- DM auszugehen, der im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist, vgl. Beschluss vom 4. Juli 1996 - 4 B 812/96 -, NWVBl 1996, 485.
  • VG Düsseldorf, 22.12.2000 - 18 L 3701/00

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Einstellung eines Gaststättenbetriebs in

    und berücksichtigt die Streitwertpraxis des OVG NRW in gaststättenrechtlichen Verfahren, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 4 B 812/96 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 1996, S. 485 f.
  • VG Arnsberg, 11.02.2004 - 1 L 2122/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Widerruf

    Die Streitwertfestsetzung, die auf §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes beruht, entspricht der ständigen verwaltungsgerichtlichen Praxis (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 4 B 812/96 -, Gewerbearchiv 1996, 474 und Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit von Januar 1996; NVwZ 1996, 563).
  • VG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 L 2697/02

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines öffentlichen Glücksspiels bei Entgegennahme

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf den §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 S. 1 GKG und berücksichtigt die obergerichtliche Streitwertpraxis im Gewerberecht (vgl. OVG NRW, GewA 1996, 474).
  • VG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 L 1825/01

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf den §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 S. 1 GKG und berücksichtigt die obergerichtliche Streitwertpraxis (vgl. OVG NRW, GewA 1996 S. 474).
  • VG Düsseldorf, 13.09.2004 - 3 L 2244/04

    Rechtmäßigkeit einer gewerberechtlichen Ordnungsverfügung; Unzuverlässigkeit

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf den §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 S. 1 GKG und berücksichtigt die obergerichtliche Streitwertpraxis (vgl. OVG NRW, GewA 1996, 474).
  • VG Köln, 21.07.2004 - 1 L 1602/04

    Schließung und Versiegelung eines nicht bewilligten Stundenhotels trotz Erteilung

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 20 Abs. 3, § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG und orientiert sich an der Rechtsprechung des OVG NRW (Beschluss vom 4. Juli 1996 - 4 B 812/96 -).
  • VG Gelsenkirchen, 03.07.2001 - 7 L 1209/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer erteilten Reisegewerbekarte;

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 i.V.m. § 20 Abs. 3 des Gerichtskostengesetzes und entspricht der Streitwertpraxis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 4. Juli 1996 -4 B 812/96-, NV VBl. 1996, 485) für gewerbliche Berufserlaubnis.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 10 S 18/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5416
VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 10 S 18/96 (https://dejure.org/1996,5416)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.05.1996 - 10 S 18/96 (https://dejure.org/1996,5416)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 10 S 18/96 (https://dejure.org/1996,5416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beginn der Sechsmonatsfrist für die Einlegung der Streitwertbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 196
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 80/81

    Berufungsschrift - Wahrung der Frist - Abgabe an unzuständiges Gericht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 10 S 18/96
    Der Lauf der Beschwerdefrist ist gemäß §§ 57 Abs. 2 VwGO, 222 Abs. 1 ZPO, 186 ff. BGB zu berechnen (OLG Nürnberg, Beschluß vom 30.07.1981, AnwBl. 1981, 499; Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., 1995, § 25 GKG RdNr. 53).

    Es gewährt diese Frist nämlich nicht als eine Rechtsmittelfrist, sondern als eine - weit bemessene - Ausschlußfrist, so daß es auch keiner Rechtsmittelbelehrung nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 VwGO bedarf (OLG Nürnberg, Beschluß vom 30.07.1981, aaO; OVG Hamburg, Beschluß vom 24.07.1992, NVwZ-RR 1993, 167).

  • BGH, 22.06.1966 - Ia ZR 108/63

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwertes für das Berufungsverfahren bezüglich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 10 S 18/96
    Dem könnte die Erwägung entgegenstehen, daß mit diesem Zeitpunkt eine Überprüfung des festgesetzten Streitwerts zum Abschluß gebracht sein soll, damit die Beteiligten das Verfahren nunmehr kostenrechtlich als abgeschlossen betrachten können (vgl. BGH, Beschluß vom 22.06.1966, NJW 1966, 2061; OVG Bremen, Beschluß vom 28.08.1986, JurBüro 1987, 566 = KostRspr. § 25 GKG Nr. 113).
  • OVG Hamburg, 24.07.1992 - Bs VI 62/92

    Sechs-Monats-Frist; Rechtsmittelbelehrung; Entbehrlichkeit; Streitwertfestsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 10 S 18/96
    Es gewährt diese Frist nämlich nicht als eine Rechtsmittelfrist, sondern als eine - weit bemessene - Ausschlußfrist, so daß es auch keiner Rechtsmittelbelehrung nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 VwGO bedarf (OLG Nürnberg, Beschluß vom 30.07.1981, aaO; OVG Hamburg, Beschluß vom 24.07.1992, NVwZ-RR 1993, 167).
  • FG Hessen, 30.01.2024 - 11 Ko 1250/23
    (3) Da das ohne mündliche Verhandlung ergangene (§ 90 Abs. 2 FGO) - mithin nicht verkündete (§ 104 Abs. 1 FGO) - und unanfechtbare (Kosten-)Urteil vom 17.10.2022 im Verfahren mit der Geschäftsnummer 11 K 1210/17 der vormaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers am 29.11.2022 zugestellt wurde (§ 104 Abs. 3 FGO), begann die Frist i.S.d. § 68 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 GKG gemäß § 54 Abs. 1 und Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 187 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) (vgl. allgemein dazu nur Laube in BeckOK Kostenrecht, § 68 GKG Rz. 107; Toussaint in Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, § 63 GKG Rz. 80; Hartmann, Kostengesetze online, § 63 GKG 2004 Rz. 52, jeweils unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.1996 - 10 S 18/96, NVwZ-RR 1997, 196, zu § 25 GKG a.F. [soweit in diesem Beschluss für den Fristbeginn auf § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB abgestellt wurde, vermag der erkennende Senat dem zumindest vorliegend nicht zu folgen; denn weil das betreffende (Kosten-)Urteil gemäß § 104 Abs. 3 FGO gerade zuzustellen war, war vorliegend - anders als in dem dem VGH-Beschluss zu Grunde liegenden Fall - ein Ereignis i.S.d. § 187 Abs. 1 BGB realiter gegeben]; vgl. ferner Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor §§ 135-149 FGO Rz. 134) am Mittwoch, dem 30.11.2022, um 00:00 Uhr und endete gemäß § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB am Montag, dem 29.05.2023, um 24:00 Uhr.

    aa) Ungeachtet der vom Kläger begehrten analogen Anwendung der für die Streitwertbeschwerde im Fall einer fehlenden Rechtsmittelbelehrung geltenden Vorschrift des § 68 Abs. 2 GKG auf die Gegenvorstellung ist zu beachten, dass es sich bei der für die Änderung der Streitwertfestsetzung von Amts wegen geltenden Frist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG selbst um eine Ausschlussfrist handelt (vgl. BGH-Beschluss vom 28.05.2020 - IX ZR 233/15, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 5 E 2167/11, juris; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. 2021, § 63 GKG Rz. 11, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.1996 - 10 S 18/96, NVwZ-RR 1997, 196, zu § 25 GKG a.F.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - 2 S 2882/19

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Streitwertbeschlusses

    Der Lauf der Sechs-Monats-Frist für die Streitwertbeschwerde ist gemäß §§ 57 Abs. 2 VwGO, 222 Abs. 1 ZPO, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB zu berechnen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.1996 - 10 S 18/96 - juris Rn. 2 noch zur alten Fassung des Gerichtskostengesetzes).

    Demnach begann die sechsmonatige Beschwerdefrist mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts in der Hauptsache am 03.07.2018 zu laufen, wobei dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet wird, § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.1996 - 10 S 18/96 - aaO).

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 160/03

    Streitwertbeschwerde: Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für die

    Im Einzelfall mag es ein über den Ablauf der Frist hinaus bestehendes Interesse an einer Änderung der Streitwertsfestsetzung geben; dieses hat jedoch gegenüber dem Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten zurückzutreten, die vom Zeitpunkt des Fristablaufs auf deren Bestand vertrauen dürfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 1998 - 15 WF 2905/98 - NJW-RR 1999, 653; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 1992 - BS VI 62/92 - NvwZ-RR 1993, 167; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 10 S 18/96 - NvwZ-RR 1997, 196).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - 13 E 786/04

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Eingangs der letzten Erledigungserklärung bei

    BGH, Beschluss vom 22.6.1966 - Ia ZR 108/63 (BPatG) - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.5.1996 - 10 S 18/96 -, NVwZ-RR 1997, 196; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003 - 16 WF 160/03 -, FamRZ 2004, 1227.
  • OLG Hamm, 05.02.2002 - 16 W (Baul) 2/01

    Unzulässigkeit; Zustellung; Erledigungsbeschluss; Streitwertbeschwerde;

    Vgl.: OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 1998 - 10 WF 2905/98 - NJW-RR 1999, 653; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 10 S 18/96 - NVwZ-RR 1997, 196.
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