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   BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96   

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https://dejure.org/1996,1875
BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96 (https://dejure.org/1996,1875)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1996 - 11 VR 10.96 (https://dejure.org/1996,1875)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1996 - 11 VR 10.96 (https://dejure.org/1996,1875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Plangenehmigung - Planfeststellungsverfahren - Zulassung eines Vorhabens

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 5 VerkPBG, § 18 AEG, § 41 BImSchG, § 1 16. BImSchV
    Ausschluß des Suspensiveffektes; Plangenehmigung als vorweggenommene planungsrechtliche Zulassungsentscheidung für Teile eines im Planfeststellungsverfahren befindlichen Vorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch eine Plangenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 208
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96
    Allein das Fehlen einer Öffentlichkeitsbeteiligung könnte aber - als etwaiger Verfahrensfehler, der die planerische Entscheidung nicht beeinflußt hat - einen Abwehranspruch des Antragstellers gegen das Vorhaben nicht begründen (vgl. BVerwGE 96, 239 [BVerwG 21.07.1994 - 4 VR 1/94]; 98, 339 [BVerwG 01.06.1995 - 2 C 20/94]).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96
    Soweit der Antragsteller spezielle Gefahren der Elektrifizierung (Kupferimmissionen, elektromagnetische Felder) rügt, geht der diesbezügliche Vortrag über Hinweise auf unterschiedliche Vorschläge für eine der Gesundheitsvorsorge dienliche Grenzwertfindung nicht hinaus (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 46.95 - UPR 1996, 267 f.).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96
    Allein das Fehlen einer Öffentlichkeitsbeteiligung könnte aber - als etwaiger Verfahrensfehler, der die planerische Entscheidung nicht beeinflußt hat - einen Abwehranspruch des Antragstellers gegen das Vorhaben nicht begründen (vgl. BVerwGE 96, 239 [BVerwG 21.07.1994 - 4 VR 1/94]; 98, 339 [BVerwG 01.06.1995 - 2 C 20/94]).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96
    Die Planungsbehörde darf nicht einen Konflikt, für den eine abschließende Lösung bereits im Zeitpunkt ihrer Entscheidung möglich ist, unbewältigt lassen, so daß ihre Planungsentscheidung als unabgewogener "Torso" erscheint (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. August 1994 - BVerwG 4 B 105.94 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 31).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 VR 13.94

    Verfristung der Einwendung gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Einwendung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96
    Daran wäre zu denken, wenn die durch die gebotene Lärmvorsorge aufgeworfenen Probleme nicht mehr nachträglich durch die beantragte Planfeststellung bewältigt werden könnten (vgl. zum Vorbehalt nachträglicher Festsetzung von Lärmvorsorgemaßnahmen BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 VR 13.94 -).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Dieser Fall ist hier - aus den im Senatsbeschluß vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 10.96 - (UPR 1997, 39) dargelegten Gründen - nicht gegeben.

    Die diesbezüglich gegen die Plangenehmigung erhobenen Einwände hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 10.96 - (a.a.O.) bereits gewürdigt.

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Denn diese Wiederherstellung hängt mit den planfestgestellten Maßnahmen baubetrieblich und funktional so eng zusammen, daß sie in diesem Falle zum Gegenstand einer einheitlichen Planfeststellung für das Gesamtvorhaben hätte gemacht werden müssen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 14 S. 55 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Dazu gehört die Gleisanlage mit ihrem Unter- und Überbau einschließlich einer Oberleitung (vgl. zur Elektrifizierung bereits BVerwG, Beschluß vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 VR 10.94 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 3 = NVwZ 1995, 379; Beschluß vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 14 = UPR 1997, 39).
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