Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 11.06.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,563
BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96 (https://dejure.org/1996,563)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1996 - 4 B 175.96 (https://dejure.org/1996,563)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1996 - 4 B 175.96 (https://dejure.org/1996,563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als Tatsachenfeststellung; Wasserrecht - DIN-Vorschriften als anerkannte "Regeln der Technik" i.S. von § 18b WHG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung von DIN-Vorschriften - Kleinkläranlagen - Tatsachenfeststellung - Regeln der Technik - Mindeststandard

  • kan.de PDF, S. 49 (Kurzinformation)

    Abwasserbeseitigungsrecht/Anlagenrecht: Klage gegen Sanierungsbescheid für eine

  • silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)

    Abwasserbeseitigungsrecht/Anlagenrecht: Klage gegen Sanierungsbescheid für eine Kleinkläranlage zur Anpassung an neuere technische Anforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    DIN-Normen müssen keine anerkannten Regeln der Technik sein! (IBR 1997, 149)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 214
  • DÖV 1997, 303
  • BauR 1997, 290
  • ZfBR 1997, 165
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96
    Die verabschiedeten Normen sind nicht selten das Ergebnis eines Kompromisses der unterschiedlichen Zielvorstellungen, Meinungen und Standpunkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 28.90

    Aufklärungspflicht bei Regeln der Technik - Abwasserabgaben - Abgabenminderung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96
    Danach lassen sich als anerkannte Regeln der Technik diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 28.90 - Buchholz 401.64 § 7 AbwAG Nr. 2 und Beschluß vom 4. August 1992 - BVerwG 4 B 150.92 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 9; vgl. auch § 2 Abs. 10 UGB-E).
  • BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Baugenehmigung zum Neubau einer

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96
    Danach lassen sich als anerkannte Regeln der Technik diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 28.90 - Buchholz 401.64 § 7 AbwAG Nr. 2 und Beschluß vom 4. August 1992 - BVerwG 4 B 150.92 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 9; vgl. auch § 2 Abs. 10 UGB-E).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96
    Danach lassen sich als anerkannte Regeln der Technik diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 28.90 - Buchholz 401.64 § 7 AbwAG Nr. 2 und Beschluß vom 4. August 1992 - BVerwG 4 B 150.92 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 9; vgl. auch § 2 Abs. 10 UGB-E).
  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    Allgemein anerkannt sind die Regeln, die in der Praxis bewährt und erprobt sind und von der Praxis in der Überzeugung angewendet werden, dass sie für die Sicherheit des Bauens notwendig sind (BVerwG NVwZ-RR 1997, 214; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Hecker, a.a.O., § 319 Rn. 5-6).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Eine derartige Inkorporation begegnet keinen grundsätzlichen rechtsstaatlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 1996 - BVerwG 4 B 175.96 - Buchholz 445.4 § 18 b WHG Nr. 2 und vom 6. Dezember 1999 - BVerwG 4 B 75.99 - Buchholz 406.41 Baugestaltungsrecht Nr. 5).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 6.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Technische Normen wie diejenigen des Deutschen Instituts für Normung, das selbst keine Rechtssetzungsbefugnisse hat, erhalten rechtliche Relevanz nur, soweit der Gesetz- oder Verordnungsgeber sie in seinen Regelungswillen aufnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1996 - 4 B 175.96 - Buchholz 445.4 § 18b WHG Nr. 2 = juris Rn. 3).

    Abgesehen davon sind Fragen der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung schon deshalb nicht aufgerufen, weil die DIN 4109 lediglich einen außerrechtlichen Standard darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1996 - 4 B 175.96 - Buchholz 445.4 § 18b WHG Nr. 2 = juris Rn. 3).

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 11.06.1996 - 1 G 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7034
OVG Bremen, 11.06.1996 - 1 G 5/94 (https://dejure.org/1996,7034)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.06.1996 - 1 G 5/94 (https://dejure.org/1996,7034)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 1 G 5/94 (https://dejure.org/1996,7034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen Änderungsgenehmigung für Verkehrsflughafen Bremen; Rechtfertigung der Verlängerung von bisherigen Betriebszeiten eines Flughafens; Abwägung zwischen Ruhebedürfnis eines Menschen und Bedarf an gesteigertem Flugverkehr; Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96

    Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher

    Der Senat kann offen lassen, welche Bedeutung dem Umstand zukommt, daß der Beklagte nach der Erteilung der erstmaligen Genehmigung im Jahre 1952 (jeweils geänderte) weitere Genehmigungen erteilt hat, welche teils nach ihrem Wortlaut eine jeweils vorangehende Genehmigung "ersetzt" haben; namentlich bedarf es keiner Entscheidung, ob für die materiellrechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines (sachlich und zeitlich) unbeschränkten Nachtflugbetriebes statt auf den Zeitpunkt 8. Januar 1990 (weiterhin) abzustellen ist auf den Zeitpunkt der erstmaligen Genehmigung im Jahre 1952 (Anhaltspunkte dafür, daß die seinerzeit erteilte Genehmigung rechtswidrig erteilt worden wäre, sind vom Kläger weder bezeichnet noch sonst ersichtlich, zumal zu diesem Zeitpunkt das Luftverkehrgesetz noch nicht in Kraft getreten war), ob das Begehren auf Teilrücknahme in dem vom Kläger bezeichneten Umfange das Begehren einschließt, die Genehmigung vom 8. Januar 1990 zurückzunehmen, soweit sie für den Nachtflugbetrieb der dieser Genehmigung beigefügten, befristeten (und zwischenzeitlich durch weitere Nachtflugregelungen ersetzten) Nachtflugregelung keinen "Anschlußregelungsvorbehalt" enthält oder ob dieses Begehren statt über ein Teilrücknahmebegehren über ein an den Planergänzungsanspruch bei unzureichenden Schutzmaßnahmen angelehnten "Genehmigungsergänzungsanspruch" zu verfolgen wäre (so wohl OVG Bremen, Urt. v. 11. Juni 1996 - OVG 1 G 5/94 -, nach dem der fachplanerische Grundsalz vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Anspruch auf Planaufhebung auch für die luftverkehrsrechtliche Genehmigung gelte, soweit diese Planungsfunktion besitze).

    Dieses Kriterium hat sich in der Rechtsprechung und der Praxis der Planfeststellung als ein tauglicher und dem gesicherten Stand der Wissenschaft entsprechender Anhaltspunkt für die Bewertung fluglärmbedingter nächtlicher Schlafstörungen durchgesetzt (so noch jüngst OVG Bremen, Urt. v. 11. Juni 1996 - OVG 1 G 5/94 - (unter Würdigung der Studie von de Jong, Bundesgesundheitsblatt 1992, 126 ff, nach der Einwirkungen auf die Schlafstruktur bereits bei 35 db(A), erste Aufwachreaktionen bei einem Maximalpegel von 40 db(A) festzustellen seien); OVG NRW, Urt. v. 29. September 1994 - 20 D 28/91.AK-, UA S. 17; s.a. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 -, NVwZ-RR 1991, 601 [BVerwG 29.01.1991 - 4 C 51/89] ).

    bb) Soweit sich der Kläger auf die für den Flughafen Bremen getroffene Regelung und die hierauf bezogene Rechtsprechung des OVG Bremen beruft (OVG Bremen, Beschl. v. 3. November 1993 - OVG 1 (G) T 2/93 -, NVwZ-RR 1994, 189 ff; Urt. v. 11. Juni 1996 OVG 1 G 5/94 -), ist dies schon deswegen nicht übertragbar, weil in jenen Verfahren eine Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG im Streit stand, durch welche ein erweiterter Nachtflugverkehr genehmigt worden war.

    Das OVG Bremen hat vielmehr (Urt. v. 11. Juni 1996 - OVG 1 G 5/94 -) auf das hohe Gewicht des öffentlichen Interesses an der Funktionsfähigkeit und den Erfordernissen eines überregionalen und internationalen Verkehrsflughafens hingewiesen, bei dem gerade auch dem Charterflugverkehr große Bedeutung zukomme (UA S. 19), das Verkehrsbedürfnis der Charterunternehmen an einem 17-Stunden-Umlauf anerkannt (UA S. 18), einen Anspruch auf eine 8-stündige störungsfreie Nachtruhe abgelehnt (UA S. 20), es gebilligt, daß der Beklagte hinsichtlich der Lärmzusatzbelastung abwägungsfehlerfrei nur auf die Innenraumpegel bei geschlossenen Fenstern abgestellt hat (UA S. 24), und auch einen generellen Vorrang des aktiven vor dem passiven Schallschutz abgelehnt (UA S. 27 ff), indem es wegen etwaiger Berechnungs- oder Prognosefehler hinsichtlich der Lärmbelastung (Innenraum) auf zusätzliche Maßnahmen des passiven Schallschutzes verwiesen hat.

    Der Kläger ist vielmehr der Beurteilung des mit der Erstellung des der Vereinbarung zugrundeliegenden Gutachtens betrauten Sachverständigen nicht entgegengetreten, daß aufgrund der Dämmwerte des Mauerwerkes bei einem massiv gebauten Haus aus dem Jahre 1900 die Einhaltung des sog. Jansen-Kriteriums gewährleistet sei; dann aber braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob sich ein Flughafenanwohner eine "leichtere" Bauweise und eine daraus resultierende besondere Lärmdurchlässigkeit des Mauerwerkes unabhängig davon zurechnen lassen müßte, ob diese Bauweise bauordnungsrechtlich genehmigt worden ist (so OVG Bremen, Urt. v. 11. Juni 1996 - OVG 1 G 5/94 -, UA S. 29).

    Bereits bei der luftverkehrsrechtlicher Planfeststellung besteht ein genereller rechtlicher Vorrang von flugbetrieblichen oder sonstigen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes gegenüber dem passiven Schallschutz nicht (s. nur BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 1.90 -, NVwZ-RR 1991, 129, 134 [BVerwG 05.10.1990 - 4 CB 1/90] (wenn auch mit dem Hinweis, daß das Auswahlermessen der Planfeststellungsbehörde zwischen Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes "gebunden" ist, "um die Belastungen der Beteiligten möglichst gering zu halten" und sie "zu bedenken" haben werde, "daß Maßnahmen des passiven Schallschutzes Nachteile im Außenwohnbereich nicht ausgleichen"); OVG Bremen, Urt. v. 11. Juni 1996 - 1 G 5/94 -, UA S. 18; Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, 2. Aufl., München (Loseblatt, Stand Februar 1997), § 9 LuftVG Rn. 49; a.A. noch die durch das Urteil des BVerwG aufgehobene Entscheidung des BayVGH, Urt. v. 27. Juli 1989 - Nr. 20 B 81 D.I -, BayVBl. 1990, 82).

    Charterflugverkehr - namentlich planmäßiger Charterverkehr - ist entgegen der Rechtsansicht des Klägers kein Flugverkehr "minderen Ranges" (s. BVerwG, Urt. v. 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 -, Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 22 [S. 28], das zur Begründung des hohen Gewichts des öffentlichen Interesses an der Funktionsfähigkeit des überregionalen Verkehrsflughafens München-Riem u.a. auf die Bedeutung des Linien- und des planmäßigen Charterverkehrs verweist; ebenso OVG Bremen, Urt. v. 11. Juni 1996 - OVG 1 G 5/94 -, UA S. 19).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Mit ihren entsprechenden Hilfsanträgen wenden sich die Kläger der Sache nach nicht (mehr) gegen die von der Planfeststellungsbehörde in Anlehnung an das medizinische Gutachten und in Übereinstimmung mit der überwiegenden oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 OVG 1 G 5/94 UA S. 23; OVG Berlin, Urteil vom 3. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - UA S. 55; OVG NW, Urteil vom 29. September 1994 - OVG 20 D 26/91.AK - UA S. 17) bei einer sechsmaligen Überschreitung eines Maximalpegels von 75 dB(A) im Freien bzw. 60 dB(A) innen festgelegten Zumutbarkeitsgrenze, sondern beanstanden lediglich, daß, um deren Einhaltung sicherzustellen, nur eine Verspätungsflugbewegung angesetzt wurde.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99

    Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion;

    Darüber hinaus sind, weil es sich bei der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung um eine Planungsentscheidung handelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. November 1996 - BVerwG 4 B 170.96 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13 m.w.N.), nachträgliche Genehmigungsergänzungsansprüche entsprechend § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 i.V.m. § 9 Abs. 2 LuftVG denkbar (vgl. etwa OVG Bremen, NVwZ-RR 1994, 189 ; NVwZ-RR 1997, 214; OVG F.furt (Oder), ZLW 46 , 421 ).

    Dass das Zumutbarkeitskriterium für Nachtfluglärm bei einer sechsmaligen Überschreitung eines Maximalpegels von 75 dB (A) im Freien und 60 dB (A) [bzw. 55 dB (A) - mit Sicherheitsabschlag -] innen (?am Ohr des Schläfers') festzulegen ist, steht in Übereinstimmung mit der jedenfalls überwiegenden oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wie das Bundesverwaltungsgericht (auch) in seinem Urteil vom 27. Oktober 1998 (- BVerwG 11 A 1.97 -, NuR 2000, 31 = NVwZ 1999, 644; zitiert nach juris) festgehalten hat: "Mit ihren entsprechenden Hilfsanträgen wenden sich die Kläger der Sache nach nicht (mehr) gegen die von der Planfeststellungsbehörde in Anlehnung an das medizinische Gutachten und in Übereinstimmung mit der überwiegenden oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 - OVG 1 G 5/94 - UA S. 23; OVG Berlin, Urteil vom 3. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - UA S. 55; OVG NW, Urteil vom 29. September 1994 - OVG 20 D 26/91.AK - UA S. 17) bei einer sechsmaligen Überschreitung eines Maximalpegels von 75 dB(A) im Freien bzw. 60 dB(A) innen festgelegten Zumutbarkeitsgrenze, sondern beanstanden lediglich, daß, um deren Einhaltung sicherzustellen, nur eine Verspätungsflugbewegung angesetzt wurde." Mit diesem Urteil vom 27. Oktober 1998 (aaO.) hat sich das Bundesverwaltungsgericht das Jansen-Kriterium (erneut) zu eigen gemacht, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur an dem Kriterium festgehalten, und zudem strengere Anforderungen, etwa das sogenannte Maschke-Kriterium (entgegen der Auffassung des Klägers im vorliegenden Verfahren) abgelehnt: "Der vorliegende Fall gibt dem Senat keine Veranlassung, das für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze für nächtlichen Fluglärm letztlich maßgebliche Schutzziel abweichend von dem bislang in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1989, DVBl 1990, 114 ; Nds OVG, Urteil vom 9. Juni 1997 - OVG 12 K 325/96 - UA S. 57; OVG NW, Urteil vom 29. September 1994 - OVG 20 D 26/91.AK - UA S. 17) überwiegend anerkannten und auch vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Januar 1991 (BVerwGE 87, 332 ) gebilligten Schutzziel - Vermeidung höherer Schallpegel als 55 dB(A) im Rauminnern bei ausreichender Belüftung, gegebenenfalls Einbau von Belüftungsanlagen - neu festzulegen.

    Der Kläger ist vielmehr der Beurteilung des mit der Erstellung des der Vereinbarung zugrundeliegenden Gutachtens betrauten Sachverständigen nicht entgegengetreten, daß aufgrund der Dämmwerte des Mauerwerkes bei einem massiv gebauten Haus aus dem Jahre 1900 die Einhaltung des sog. Jansen-Kriteriums gewährleistet sei; dann aber braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob sich ein Flughafenanwohner eine "leichtere" Bauweise und eine daraus resultierende besondere Lärmdurchlässigkeit des Mauerwerkes unabhängig davon zurechnen lassen müßte, ob diese Bauweise bauordnungsrechtlich genehmigt worden ist (so OVG Bremen, Urt. v. 11. Juni 1996 - OVG 1 G 5/94 -, UA S. 29).

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

    Darüber hinaus sind, weil es sich bei der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung um eine Planungsentscheidung handelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. November 1996 - BVerwG 4 B 170.96 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13 m.w.N.), nachträgliche Genehmigungsergänzungsansprüche entsprechend § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 i.V.m. § 9 Abs. 2 LuftVG denkbar (vgl. etwa OVG Bremen, NVwZ-RR 1994, 189 ; NVwZ-RR 1997, 214; OVG Frankfurt (Oder), ZLW 46, 421 ).
  • OVG Brandenburg, 09.06.2004 - 3 D 29/01

    Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten über das Anlegen, die Erweiterung oder

    Nach anderer Auffassung wurden Änderungen von Flugplatzanlagen anlässlich einer zivilen Nachnutzung von Militärflugplätzen von dieser Regelung nicht umfasst (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 7 B 11842/93 -, zit. nach Juris; wohl auch OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996-1 G 5/94 -, zit. nach Juris).

    Diese Vorschrift ist entsprechend auch auf Anfechtungsklagen gegen Änderungsgenehmigungen nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG anzuwenden, denn derartige Genehmigungen haben, wie bereits dargelegt, Planungsfunktion (vgl. zur Anwendung des der Vorschrift zu Grunde liegenden Rechtsgedankens auf eine Genehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 1996 - 4 B 142/96 - LKV 1997, 457; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93 -, zit. nach Juris; OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 G 5/94 -, zit. nach Juris; Hoffmann/Grabherr, a.a.O., § 6 Rdnr. 182).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98

    Rechte einer Gemeinde im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren für Flüge

    Berücksichtigt man, daß nach dem - zwar umstrittenen, aber in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (OVG Bremen, Urt. v. 11.6.1996 - 1 G 5/94 -, UA S. 23; OVG Berlin, Urt. v. 3.5.1996 - 2 A 5/92 -, UA S. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.9.1994 - 20 D 26/91.AK -, UA S. 17; OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.6.1997 - 12 K 325/96 -, UA S. 57) überwiegend anerkannten - sogenannten Jansen-Kriterium unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen erst dann anzunehmen sein sollen, wenn der Wert von 60 dB(A) am Ohr des Schläfers mehr als sechsmal überschritten wird, kann daher im vorliegenden Fall mit Sicherheit nicht von unzumutbaren Verhältnissen ausgegangen werden.
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