Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 25.07.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.08.1996 - 1 BvR 315/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2323
BVerfG, 14.08.1996 - 1 BvR 315/95 (https://dejure.org/1996,2323)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 1 BvR 315/95 (https://dejure.org/1996,2323)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 1 BvR 315/95 (https://dejure.org/1996,2323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 17 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung des BAföG -Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BAföG-Darlehn - Rückzahlung - Gleichheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 32
  • FamRZ 1997, 152
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.01.1993 - 11 B 90.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 1 BvR 315/95
    Die mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gerichtsentscheidungen beruhen auf der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung, daß nach den hier anwendbaren Vorschriften des einfachen Rechts eine rechtsverbindliche Regelung über die vom Beschwerdeführer verfassungsrechtlich in Frage gestellte Förderungsart im Bewilligungsbescheid der Ämter für Ausbildungsförderung und nicht in dem vom Beschwerdeführer angegriffenen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes getroffen wird (vgl. BVerwGE 82, 235 [238 f.]; BVerwG, Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 12; BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 11 B 90.92 -).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 1 BvR 315/95
    Die mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gerichtsentscheidungen beruhen auf der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung, daß nach den hier anwendbaren Vorschriften des einfachen Rechts eine rechtsverbindliche Regelung über die vom Beschwerdeführer verfassungsrechtlich in Frage gestellte Förderungsart im Bewilligungsbescheid der Ämter für Ausbildungsförderung und nicht in dem vom Beschwerdeführer angegriffenen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes getroffen wird (vgl. BVerwGE 82, 235 [238 f.]; BVerwG, Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 12; BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 11 B 90.92 -).
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 1/98

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Unterhaltsbeihilfe für

    Auch die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob die Antragstellerin, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit ihren Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil sie nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 3/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 4/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 5/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 6/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 7/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 9/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 8/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 5 B 117.96

    Rechtslage vor dem Änderungsgesetz vom 24.07.1995 im Hinblick auf einen

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich einen Verfassungsverstoß verneint (vgl. Beschlüsse vom 14. August 1996 - 1 BvR 315/95 - und vom 22. August 1996-1 BvR 1891/94 - und - 1 BvR 1370/96 -).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 5 B 132.96

    Härtefallregelungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1998 - 16 A 3271/96

    Beginn der Rückzahlungspflicht eines Darlehens nach Ausbildungsbeendigung bei

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5597
OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94 (https://dejure.org/1995,5597)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25.07.1995 - 8 B 16.94 (https://dejure.org/1995,5597)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 8 B 16.94 (https://dejure.org/1995,5597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG BE § 4; LPG BE § 23; VAG § 103; GG Art. 5 Abs. 1
    Erforderlicher Umfang der Auskunft über BAV-Beschwerdestatistik

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 32
  • VersR 1995, 1217
  • ZUM 1996, 250
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
    Das aus Artikel 2 Abs. 1 GG und Artikel 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist, soweit es auch die informationelle Selbstbestimmung, also die Befugnis des einzelnen umfaßt, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, maßgebend durch den Bezug auf die Menschenwürde geprägt (BVerwGE 65, 1 (41 ff.)).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 301 (307); 74, 115 (118) und in Anschluß daran BFH, DVBl. 1979, 516 (561)) hinsichtlich der Verwaltungsaktqualität für erforderlich gehaltene Differenzierung danach, ob die Auskunftserteilung zu den eigentlichen behördlichen Aufgaben gehört, dann kein Verwaltungsakt, oder nicht, dann Verwaltungsakt, weil in diesem Falle eine Ermessensentscheidung darüber erforderlich werde, ob dem Begehren überhaupt entsprochen werden soll, erscheint als solche fraglich, weil sie auf das Maß der rechtlichen Gebundenheit der Behörde bei der Entscheidung über das Auskunftsverlangen abstellt.
  • BFH, 25.07.1978 - VII R 77/74
    Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
    Die bloße Auskunftserteilung erschöpft sich in der Information, enthält auch konkludent keine rechtliche Regelung, während diese bei Ablehnung einer beantragten Auskunft in der rechtsverbindlichen Verneinung eines Auskunftsanspruchs erblickt werden könnte (kritisch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Lässig in Anmerkung zu BFH, DVBl. 1979, 560 (561) vgl. Präve, ZfV 1992, 110 f.: speziell zur behördlichen Öffentlichkeitsarbeit).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 301 (307); 74, 115 (118) und in Anschluß daran BFH, DVBl. 1979, 516 (561)) hinsichtlich der Verwaltungsaktqualität für erforderlich gehaltene Differenzierung danach, ob die Auskunftserteilung zu den eigentlichen behördlichen Aufgaben gehört, dann kein Verwaltungsakt, oder nicht, dann Verwaltungsakt, weil in diesem Falle eine Ermessensentscheidung darüber erforderlich werde, ob dem Begehren überhaupt entsprochen werden soll, erscheint als solche fraglich, weil sie auf das Maß der rechtlichen Gebundenheit der Behörde bei der Entscheidung über das Auskunftsverlangen abstellt.
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
    Die Vermutung streitet für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen (BGH NJW 1976, 620; Wenzel, a.a.O. S. 177).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
    Generell gilt, daß an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik als Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfG NJW 1976, 1680; 1982, 2655).
  • OVG Berlin, 13.12.1990 - 2 A 9.90

    Planfeststellungsbeschluß; Vollziehung; Zuständigkeit des OVG; Erste Instanz;

    Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
    Instantielle Zuständigkeit wird von § 83 Satz 1 VwGO analog ebenfalls erfaßt (OVG Berlin NVwZ-RR 1991, 448; Kopp, VwGO, 10. Aufl. § 83 Rdnr. 4, 7; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. Rdnr. 1, 5; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. § 83 Rdnr. 2, 14 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
    Generell gilt, daß an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik als Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfG NJW 1976, 1680; 1982, 2655).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung

    Kapitel, Rn. 11, m. w. N.; Groß, Verwaltungsrundschau 2009, 45 f.; OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1995 - 8 B 16.94 -, NVwZ-RR 1997, 32, 33 = juris, Rn. 26, zum vergleichbaren § 4 PresseG Berlin; offen gelassen zu § 4 PresseG NRW noch von OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2000 - 5 B 1717/99 -, NJW 2000, 1968 = juris, Rn. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139.81 -, BVerwGE 70, 310 = juris, Rn. 26, siehe auch Urteil vom 3. Dezember 1974 - 1 C 30.71 -, BVerwGE 47, 247 = juris, Rn. 30, mit Anmerkung Gehrmann, AfP 1975, 765; OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1995 - 8 B 16.94 -, NVwZ-RR 1997, 32, 33 f. = juris, Rn. 27; Groß, Verwaltungsrundschau 2004, 289, 293, und AfP 1997, 503, 505; Thum, AfP 2005, 30, 35; Cornils, DÖV 2013, 657, 658, m. w. N.; Germelmann, DÖV 2013, 667, 676; a. A. nunmehr BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 -, BVerwGE 146, 56 = NVwZ 2013, 1006, Rn. 18, 21, m. krit. Anmerkung Huber; deutliche Kritik gegen die letztgenannte Entscheidung erheben auch Koreng, K&R 2013, 513; Müller, ZD 2013, 466; von Coelln, jurisPR-ITR 23/2013, Anm. 5; Cornils, BT-Ausschussdrucksache 17(4)731E (Innenausschuss), S. 4 ff.; Burkhardt, BT-Ausschussdrucksache 17(4)731C (Innenausschuss), S. 3 f.; Sachs, BT-Ausschussdrucksache 17(4)731D (Innenausschuss), S. 3 ff.

  • VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der

    Damit war die Öffentlichkeitssphäre des Klägers betroffen (OVG Berlin, U.v. 25.7.1995 - 8 B 16/94 - NVwZ-RR 1997, 32/35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

    Dieselben Grundsätze gelten, wenn die Klage bei einem instanziell unzuständigen Gericht erhoben wird (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1995 - OVG 8 B 16.94 -, NVwZ-RR 1997, 32, juris Rn. 20; Brenner in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 74 Rn. 31).
  • VG Köln, 12.09.2002 - 6 K 4342/99

    Kein Anspruch privater Investoren auf die Belieferung mit den Juris-Datensätzen

    Dahin stehen kann auch, ob ein Landespressegesetz überhaupt Auskunftsansprüche gegen eine Bundesbehörde regeln kann, bejahend OVG Berlin, Urt. v. 25.7.95 - 8 B 16/94 -, NVwZ-RR 1997, 32 ff. mit weiteren Nachweisen.
  • VG Köln, 12.09.2002 - 6 K 4622/00

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines gewerblichen

    Dahin stehen kann auch, ob ein Landespressegesetz überhaupt Auskunftsansprüche gegen eine Bundesbehörde regeln kann, bejahend OVG Berlin, Urt. v. 25.7.95 - 8 B 16/94 -, NVwZ-RR 1997, 32 ff. mit weiteren Nachweisen.
  • VG Schwerin, 26.08.2013 - 6 B 404/13

    Rechtsschutzinteresse und Vorbefassung der Behörde; Presserechtlicher

    Vom Begriff der privaten Interessen dürften daher auch solche Erwerbsinteressen umfasst werden, zumal die wirtschaftliche Betätigung der betroffenen Betriebe jedenfalls als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt sein wird (vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 25.07.1995 - 8 B 16/94 - VersR 1995, 1217).
  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2009 - 7 L 1557/09
    Die Antragsgegnerin unterliegt dem Hessischen Pressegesetz, da sie gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz) ihren Sitz in Bonn und Frankfurt (vgl. zur Anwendung der Landespressegesetze: BayVGH Urteil vom 07.10.2008, Az.: 5 Bv 07.2162; OVG A-Stadt Urteil vom 25.07.1995, Az.: 8 B 16/94).
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