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   VGH Bayern, 08.05.1996 - 4 N 94.2754   

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VGH Bayern, 08.05.1996 - 4 N 94.2754 (https://dejure.org/1996,15856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.1996 - 4 N 94.2754 (https://dejure.org/1996,15856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 4 N 94.2754 (https://dejure.org/1996,15856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen

    In Teilen der Rechtsprechung wird angenommen, dass das in § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG enthaltene Kostenüberschreitungsverbot auch für die hier maßgebende Kalkulation einer Teilleistungsgebühr gilt (so zu § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG entsprechenden landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich einer Bioabfallentsorgungsgebühr: OVG Koblenz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 u. 12 A 10533/98 -, NVwZ-RR 1999, 673 ff., einer Hausmüllgebühr: VGH München, Beschl. v. 8.5.1996 - 4 N 94.2754 -, NVwZ-RR 1997, 379 ff., und für eine Restabfallgebühr: VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2005 - 5 N 3200/02 -, sowie für eine Friedhofsunterhaltungsgebühr: VG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2002 - 3 B 17/02 -).
  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Steht fest, dass eine Anlage im Kalkulationszeitraum dauerhaft nicht benutzt werden kann, können die Kosten hierfür auch nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 08.05.1996 -- 4 N 94.2754 --, NVwZ-RR 1997, S. 379 ff.).
  • VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 11137/01
    Da auch aufgrund des Vortrags des Beklagten zur Rechtfertigung der niedrigen Gebührensätze für Selbstanlieferer davon auszugehen ist, dass für die Deponierung des von den Selbstanlieferern wie für die von der Deponierung des von den angeschlossenen Haushalten antransportierten Abfalls der gleiche Kostenaufwand entsteht, verstößt eine unterschiedliche Ansetzung der Deponierungskosten in der Gebührenkalkulation gegen diesen Grundsatz (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, NVwZ-RR 2000, 51; VGH München Urteil vom 08.05.1996 - 4 N 98.2754 - , NVwZ-RR 1997, 379; Schulte/Wiesemann in Driehaus, a. a. O., § 6 RdNr. 81).
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