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   VGH Bayern, 06.11.1995 - 23 C 95.887   

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https://dejure.org/1995,13521
VGH Bayern, 06.11.1995 - 23 C 95.887 (https://dejure.org/1995,13521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.1995 - 23 C 95.887 (https://dejure.org/1995,13521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 1995 - 23 C 95.887 (https://dejure.org/1995,13521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2006 - 4 O 332/05

    Kostenerstattung, Kalkulator, Kalkulation, Gutachten, Privatgutachten

    Auch dann, wenn diese Erläuterungen durch einen Mitarbeiter der vom Verband zur Erstellung der Kalkulation eingeschalteten Privatfirma erfolgen, handelt es sich dabei immer noch um Beteiligtenvorbringen, das der beklagten Körperschaft zuzurechnen und daher nicht anders zu bewerten ist (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 6. November 1995 - 23 C 95.887 -, NVwZ-RR 1997, 448; VG Sigmaringen, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 1 K 654/94 - zit. nach JURIS).

    Aber auch dann, wenn diese Erläuterungen durch einen Mitarbeiter der vom Verband zur Erstellung der Kalkulation eingeschalteten Privatfirma erfolgen, handelt es sich dabei immer noch um Beteiligtenvorbringen, das der beklagten Körperschaft zuzurechnen und daher nicht anders zu bewerten ist (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 6. November 1995 - 23 C 95.887 -, NVwZ-RR 1997, 448; VG Sigmaringen, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 1 K 654/94 -, zit. nach JURIS).

    Es handelte sich dabei lediglich um einen Hinweis darauf, was das Gericht als notwendig ansah, um seiner Sachaufklärungspflicht (vgl. § 86 Abs. 1 Satz 1 HS 1 VwGO) nachkommen zu können (vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 6. November 1995, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 20 C 01.2951

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für die Beauftragung von Sachbeiständen;

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  • VGH Bayern, 23.05.2003 - 22 A 99.40012

    Zuziehung technisch-sachverständiger Beamter zur mündlichen Verhandlung;;

    Nicht einschlägig ist hier das Problem, ob die Beiziehung externer Sachverständiger durch den Beklagten ebenfalls als notwendig im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO anzuerkennen gewesen wäre; hierfür gelten strengere Anforderungen (vgl. BayVGH vom 6.11.1995, NVwZ-RR 1997, 448; BayVGH vom 21.11.1996, NVwZ-RR 1997, 328).
  • VG Sigmaringen, 04.07.2000 - 1 K 654/94

    Festsetzung von Kosten für die Zuziehung eines Mitarbeiters hinsichtlich der

    Auf diese Weise sollte sicher gestellt werden, dass dem gerichtlichen Sachaufklärungsbedarf ( § 86 Abs. 1 VwGO ) in der mündlichen Verhandlung entsprochen werden kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.11.1995 - 23 C 95.887 -, BayVBl. 1996, 606).
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