Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 20.12.1996

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7199
OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97 (https://dejure.org/1997,7199)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.1997 - 13 M 1272/97 (https://dejure.org/1997,7199)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 1997 - 13 M 1272/97 (https://dejure.org/1997,7199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Versammlungsrecht; Verwaltungsakt; Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versammlungsrecht; Verwaltungsakt; Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
    Derartige fachaufsichtliche Anordnungen oder Weisungen sind nach der ganz h.M. keine anfechtbaren Verwaltungsakte, sondern innerdienstliche Weisungen, gegen die Rechtsschutz nicht gegeben ist (BVerwG, Beschluß vom 27.2.1978 - 7 B 36.77 -, DVBl. 1978, 638; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.1.1982 - 11 B 224/81 -, NVwZ 1982, 385; Thieme/Schäfer a.a.O.; Ipsen, Nds. Kommunalrecht, S. 82, 283 m. N.; Thiele, NGO, 3. Aufl., § 5 Anm. 1; differenzierend Engel/Fey a.a.O., Rn. 24 f; Schmidt/Jortzig, Kommunalrecht, Rn. 557 f.; vgl. auch Kopp, VwGO, VwVfG, 6. Aufl., § 35 Rn. 45 m. zahl. N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.1996 - 13 M 2716/96

    Versammlungsverbot bei Castor-Transport; Castor-Behälter; Gefahrenprognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
    Denn es war für die Antragsgegnerin offensichtlich, daß der Kreistag auch ein lediglich der Sicherung des genehmigten Transports dienendes und auf den dafür benötigten Korridor räumlich begrenztes Verbot unabhängig von der voraussehbaren tatsächlichen Lage und ungeachtet der feststehenden Rechtsprechung, daß gezielte und bezweckte Blockaden von Verkehrswegen keinesfalls durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) oder unter dem Gesichtspunkt des zivilen Ungehorsams als rechtmäßig legitimiert werden können (vgl. BVerfGE 73, 206, 249 f., 252; Nds. OVG, Beschl. v. 7.5.1996 - 13 M 2716/96 -, Nds. VBl. 1996, 190 f. m. N.), aus politischen Gründen unter keinen Umständen erlassen würde.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.01.1982 - 11 B 224/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
    Derartige fachaufsichtliche Anordnungen oder Weisungen sind nach der ganz h.M. keine anfechtbaren Verwaltungsakte, sondern innerdienstliche Weisungen, gegen die Rechtsschutz nicht gegeben ist (BVerwG, Beschluß vom 27.2.1978 - 7 B 36.77 -, DVBl. 1978, 638; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.1.1982 - 11 B 224/81 -, NVwZ 1982, 385; Thieme/Schäfer a.a.O.; Ipsen, Nds. Kommunalrecht, S. 82, 283 m. N.; Thiele, NGO, 3. Aufl., § 5 Anm. 1; differenzierend Engel/Fey a.a.O., Rn. 24 f; Schmidt/Jortzig, Kommunalrecht, Rn. 557 f.; vgl. auch Kopp, VwGO, VwVfG, 6. Aufl., § 35 Rn. 45 m. zahl. N.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
    Denn es war für die Antragsgegnerin offensichtlich, daß der Kreistag auch ein lediglich der Sicherung des genehmigten Transports dienendes und auf den dafür benötigten Korridor räumlich begrenztes Verbot unabhängig von der voraussehbaren tatsächlichen Lage und ungeachtet der feststehenden Rechtsprechung, daß gezielte und bezweckte Blockaden von Verkehrswegen keinesfalls durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) oder unter dem Gesichtspunkt des zivilen Ungehorsams als rechtmäßig legitimiert werden können (vgl. BVerfGE 73, 206, 249 f., 252; Nds. OVG, Beschl. v. 7.5.1996 - 13 M 2716/96 -, Nds. VBl. 1996, 190 f. m. N.), aus politischen Gründen unter keinen Umständen erlassen würde.
  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Aus dem von der Beklagten ebenfalls in Bezug genommenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. März 1997 13 M 1272/97 (NVwZ-RR 1997, 474) ergibt sich nichts anderes.
  • VG Lüneburg, 23.09.1999 - 7 A 70/97
    Dem anschließend gestellten Antrag auf Zulassung der Beschwerde gab das Niedersächsische OVG zwar statt, wies die Beschwerde aber mit Beschluss vom 1. März 1997 (OVG AR 19/97 - 13 M 1272/97) zurück.

    Zur weiteren Begründung wird auf den Inhalt der zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlüsse der Kammer vom 28. Februar 1997 (7B 48/97) und des Nds. OVG vom 1. März 1997 (OVG AR 19/97 - 13 M 1272/97) verwiesen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03

    Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport;

    Auch der früher für das Versammlungsrecht zuständige 13. Senat des erkennenden Gerichts hat entschieden, dass die Blockade von Schienenwegen nicht durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt ist (Beschl. v. 1.3. 1997, NVwZ-RR 1997, 474 u. Beschl. v. 7.5. 1996, Nds. VBl. 1996, 190; so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.2. 2000, NVwZ 2000, 1201 zum Verbot einer "Probeblockade").
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2011 - 2 M 155/11

    Fachaufsichtliche Weisung in der Schulverwaltung

    Das gleiche gilt für den Selbsteintritt, mit dem die Fachaufsichtsbehörde eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises an sich zieht (vgl. VGH München, Beschl. v. 7. April 2000 - 11 ZS 99.2198 -, zit. nach juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. März 1997 - 13 M 1272/97 -, zit. nach juris Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05

    Abweichende Kosten; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Erlass; Erlassregelung;

    Zwar unterliegt die Klägerin bei der Ausführung des Fleischhygienegesetzes sowie den aufgrund des Fleischhygienegesetzes erlassenen Vorschriften - da Auftragsangelegenheiten - der Fachaufsicht der Bezirksregierungen bzw. des ML und hat insoweit auch auf Erlassen basierende Weisungen entgegenzunehmen, gegen die grundsätzlich verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz nicht gegeben ist ( s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1978 - VII B 36.77 -NJW 1978, 1820 ff; OVG Lüneburg, Beschluss vom 01. März 1997 - 12 M 1272/97 - NVwZ-RR 1997, 474 ff).
  • VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00

    Anspruch auf Zahlung von Kampfmittelbeseitigungskosten ; Gesichtspunkt der

    Hierauf kann nur dann verzichtet werden, wenn mit der Befolgung ohnehin nicht gerechnet werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 1.3.1997 - 13 M 1272/97 -, NdsVBl. 1997, 155, 156).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 20.12.1996 - 1 B 100/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8066
OVG Bremen, 20.12.1996 - 1 B 100/96 (https://dejure.org/1996,8066)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.12.1996 - 1 B 100/96 (https://dejure.org/1996,8066)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 1 B 100/96 (https://dejure.org/1996,8066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz nach Entlassung aus Gewahrsam ohne richterliche Entscheidung ; Zuständigkeit des Amtsgerichts während Ingewahrsamnahme; Feststellung der Zulässigkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 10.01.2012 - 1 S 327/11

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme; Rechtsweg für Überprüfung der Rechtmäßigkeit -

    Das Verwaltungsgericht ist für einen entsprechenden Feststellungsantrag nur zuständig, wenn die Polizei keinen Bestätigungsantrag gestellt hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 20.12.1996, NVwZ-RR 1997, 474).

    Die Sonderzuweisung des § 16 Abs. 1 Satz 1 BremPolG findet dann, weil ein Verfahren beim Amtsgericht nicht anhängig geworden ist, keine Anwendung (in diesem Sinne auch Beschluss des Senats vom 20.12.1996 - 1 B 100/96 - NVwZ-RR 1997, 474).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 L 124.08

    Rechtswegzuweisung; Freiheitsentziehung; Amtsrichter; Polizeigewahrsam

    9 Ein Teil der Rechtsprechung sieht in Anknüpfung an den jeweiligen Wortlaut der polizeirechtlichen Vorschriften der Länder die Verwaltungsgerichte als zuständig an, wenn während der Freiheitsentziehung keine Entscheidung des Amtsgerichts ergangen ist und erst nachträglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme begehrt wird (OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 1 B 100/96 -, NVwZ-RR 1997, 474; VGH Kassel, Urteil vom 11. Juli 1983 - VIII OE 46/82 -, NJW 1984, 821 [822] = DÖV 1984, 522 [523]; VGH Mannheim, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, DÖV 2005, 165 [168]; OVG Weimar, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 3 VO 986/98 -, DÖV 1999, 879).
  • OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12

    Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme;

    Hat die Polizei - wie hier - beim Amtsgericht die Bestätigung der Ingewahrsamnahme beantragt, bleibt das Amtsgericht auch für den nachträglichen Antrag des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zuständig (Beschl. des Senats v. 10.01.2012 - 1 S 327/11, NVwZ-RR 2012, 272 unter Berufung auf Beschl. des Senats v. 20.12.1996, NVwZ-RR 1997, 474).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 3 O 161/08

    Rechtsweg für die Entscheidung über eine auf landesrechtliche Vorschriften

    Es fehlt nach dem Wortlaut der Norm an einer besonderen Rechtswegzuweisung (vgl. zum entsprechenden jeweiligen Landesrecht OVG Münster Urt. v. 03.11.1989 - 5 A 886/99 -, NJW 1990, 3224; OVG Bremen B. v. 20.12.1996 - 1 b 100/96 -, NVwZ-RR 1997, 474; OVG Weimar B. v. 11.05.1999 - 3 VO 986/99); dies verdeutlicht ein Vergleich mit den landesrechtlichen Bestimmungen in Berlin (§ 31 Abs. 2 und 3 ASOG), Bayern (Art. 18 Abs. 2 und 3 PAG) und Niedersachsen (§ 19 Abs. 2 und 3 SOG), die ausdrücklich die Zuständigkeit der Amtsgerichte auch für die nachträgliche Entscheidung die Zuständigkeit der Amtsgerichte begründen.
  • KG, 22.03.2002 - 25 W 218/01

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft nach deren Erledigung

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO findet nur noch in den Fällen statt, in denen eine polizeiliche Freiheitsentziehung ohne Herbeiführung einer Entscheidung des im Freiheitsentziehungsverfahrens zuständigen Amtsgerichts beendet worden ist (OVG Bremen NVwZ-RR 1997, 474; Thüringisches OVG DÖV 1999, 879 f.).
  • OVG Thüringen, 11.05.1999 - 3 VO 986/98

    Polizeirecht; Polizeirecht; Verwaltungsrechtsweg; Sonderzuweisung;

    Sofern der Betroffene - wie hier - freigelassen wird, ohne daß die Polizei zuvor eine richterliche Entscheidung herbeigeführt hat, gilt dies jedoch nicht; für das nachträgliche Begehren, die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung festzustellen, ist vielmehr der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. OVG Bremen, Beschluß vom 20. Dezember 1996 - 1 B 100/96 - NVwZ-RR 1997, 474 zur vergleichbaren Vorschrift des § 16 BremPolG; HessVGH, Urteil vom 11. Juli 1983 - VIII OE 46/82 - DÖV 1984, 522 [523] m.w.N. zur vergleichbaren Vorschrift des § 47 HSOG; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 3. November 1989 - 5 A 686/88 - NJW 1990, 3224 [3225] zur vergleichbaren Vorschrift des § 14 NRWPG a.F.; Ehlers in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 40 Rdnr. 624 m.w.N.; Ebert/Honnacker, ThürPAG, Kommentar 1993, § 20 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • VG Aachen, 05.10.2009 - 6 K 1802/08

    Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme zwecks Durchsetzung eines Platzverweises;

    vgl. schon OVG NRW, Urteil vom 3. November 1989 - 5 A 886/88 -, NWVBl 1990, 388; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 1 B 100/96 -, NVwZ-RR 1997, 474; VGH Mannheim, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, DÖV 2005, 165; OVG Greifswald, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 3 O 161/08 -, in: juris; anderer Ansicht wohl OVG Berlin, Beschluss vom 24. April 2009 - 1 L 124.08 -, in: juris.
  • VG Aachen, 05.10.2009 - 6 K 1614/08

    Rechtmäßigkeit eines Platzverweises und einer Identitätsfeststellung zur

    vgl. schon OVG NRW, Urteil vom 3. November 1989 - 5 A 886/88 -, NWVBl 1990, 388; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 1 B 100/96 -, NVwZ-RR 1997, 474; VGH Mannheim, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, DÖV 2005, 165; OVG Greifswald, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 3 O 161/08 -, juris; anderer Ansicht wohl OVG Berlin, Beschluss vom 24. April 2009 - 1 L 124.08 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht