Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996

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   VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96   

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VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96 (https://dejure.org/1997,3893)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08.04.1997 - VerfGH 78/96 (https://dejure.org/1997,3893)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08. April 1997 - VerfGH 78/96 (https://dejure.org/1997,3893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung von Forderungen aus öffentlichen Wohnungsbaudarlehen gegen eine Barsumme ohne entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan; Forderungsausfall für künftige Haushalte im Fall der Vorfinanzierung von Forderungen des Landes Berlin; Anforderungen an die ...

  • Wolters Kluwer

    Abtretung von Forderungen aus öffentlichen Wohnungsbaudarlehen gegen eine Barsumme ohne entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan; Forderungsausfall für künftige Haushalte im Fall der Vorfinanzierung von Forderungen des Landes Berlin; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB 1950 Art. 73 Abs. 1, 74 Abs. 1, 75 Abs. 1; VerfGHG § 14 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 506
  • JR 1999, 18
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Berlin, 06.12.1994 - VerfGH 65/93

    Beschluß des Senats zur Schließung der Staatlichen Schauspielbühnen am Ende der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96
    Als Fraktion ist die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 VerfGHG auch befugt, im Wege der Prozeßstandschaft die Verletzung von verfassungsmäßigen Rechten des Abgeordnetenhauses durch den Senat von Berlin geltend zu machen (Urteil vom 29. Juli 1993 - LVerfGE 1, 124/128; Beschluß vom 6. Dezember 1994 - LVerfGE 1, 131/135).

    Ebensowenig wie eine Verpflichtung des Senats besteht, die im Haushaltsplan für einen bestimmten Zweck veranschlagten Ausgaben tatsächlich aufzuwenden (Beschluß vom 6. Dezember 1994 - LVerfGE 1, 131, 139) ist der Senat von Berlin beim Vollzug des Haushalts verpflichtet, vor jeder Mehreinnahme einen Nachtragshaushaltsplan vorzulegen.

  • VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 18/93

    Keine Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses aufgrund Ausweisung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96
    Die Antragsbefugnis setzt voraus, daß nach dem Vortrag der Antragstellerin die Verletzung eigener Rechte zumindest möglich ist (Beschluß vom 22. November 1993 - LVerfGE 1, 160/165).

    Das damit angesprochene Budget-Recht steht jedoch nur dem Abgeordnetenhaus und nicht auch den Fraktionen zu (LVerfGE 1, 160/166; vgl. auch Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 20. November 1996 - GR 2/95 -, Umdruck S. 24).

  • BGH, 03.05.1972 - VIII ZR 170/71

    Factoring und Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96
    997 Mio. DM zurückzuzahlen ist, und zwar in erster Linie durch Verrechnung mit den laufenden Zins- und Tilgungsleistungen aus den Wohnungsbaudarlehen und ersatzweise durch unmittelbare Zahlungen Berlins (vgl. in diesem Zusammenhang die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1992, BGHZ 58, 364 sowie vom 19. September 1977, BGHZ 69, 254, 257).
  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 169/76

    Glasarbeiten - § 398 BGB, Anforderungen an die Bestimmbarkeit bei

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96
    997 Mio. DM zurückzuzahlen ist, und zwar in erster Linie durch Verrechnung mit den laufenden Zins- und Tilgungsleistungen aus den Wohnungsbaudarlehen und ersatzweise durch unmittelbare Zahlungen Berlins (vgl. in diesem Zusammenhang die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1992, BGHZ 58, 364 sowie vom 19. September 1977, BGHZ 69, 254, 257).
  • StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95

    Anforderungen an die Geltendmachung eigener Rechtsverletzung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96
    Das damit angesprochene Budget-Recht steht jedoch nur dem Abgeordnetenhaus und nicht auch den Fraktionen zu (LVerfGE 1, 160/166; vgl. auch Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 20. November 1996 - GR 2/95 -, Umdruck S. 24).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96
    Er kann allerdings, soweit ihm durch die Verfassung von Berlin besondere Rechte und Pflichten obliegen, ein anderer Beteiligter gemäß § 14 Nr. 1 VerfGHG sein (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 45, 1/28; 67, 100/123 f.).
  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96
    Er kann allerdings, soweit ihm durch die Verfassung von Berlin besondere Rechte und Pflichten obliegen, ein anderer Beteiligter gemäß § 14 Nr. 1 VerfGHG sein (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 45, 1/28; 67, 100/123 f.).
  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96
    Damit besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, daß es auch in Zukunft Streitigkeiten zwischen den Beteiligten aus ähnlichem Anlaß geben kann (vgl. BVerfGE 87, 207, 209).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 6/01

    Abschluß einer Zielvereinbarung des Senats mit Berliner Stadtreinigungsbetrieben

    Die Antragsbefugnis setzt voraus, daß nach dem Vortrag der Antragstellerin die Verletzung eigener Rechte zumindest möglich ist (Beschlüsse vom 22. November 1993 - VerfGH 18/93 - LVerfGE 1, 160 und vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 - LVerfGE 6, 66 ).

    Als Fraktion ist die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 VerfGHG auch befugt, im Wege der Prozeßstandschaft die Verletzung von verfassungsmäßigen Rechten des Abgeordnetenhauses - hier aus Art. 85, 87 und 88 VvB - geltend zu machen (Urteil vom 29. Juli 1993 - VerfGH 65 A/93 - LVerfGE 1, 124 , Beschlüsse vom 22. November 1993, a.a.O., LVerfGE 1, 160 und vom 8. April 1997, a.a.O., LVerfGE 6, 66 ).

    Der Unterschied des vorliegenden Verfahrens zu dem vom Verfassungsgerichtshof entschiedenen und für zulässig gehaltenen Organstreitverfahren betreffend eine Vereinbarung des Senats von Berlin mit der Investitionsbank Berlin (Beschluß vom 8. April 1997, a.a.O., LVerfGE 6, 66) liegt darin, daß dort zwar ebenfalls die Vereinbarung in der alten Legislaturperiode abgeschlossen worden war, der Antrag auf Durchführung des Organstreitverfahrens aber erst später in der neuen Wahlperiode von der Fraktion des neuen Abgeordnetenhaus eingereicht wurde.

    Vorherige Presseberichte über die Zielvereinbarung waren hingegen als sog. private Verlautbarungen ohnehin grundsätzlich nicht geeignet, die Frist des § 37 Abs. 3 VerfGHG in Gang zu setzen (vgl. Beschluß vom 8. April 1997, a.a.O., LVerfGE 6, 66 ).

    Damit besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, daß es auch in Zukunft Streitigkeiten zwischen den Beteiligten aus ähnlichem Anlaß geben kann (vgl. Beschluß vom 8. April 1997, a.a.O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 207 ).

    Eine Kreditaufnahme liegt damit vor, wenn dem Staat unmittelbar oder mittelbar Geldleistungen zugewandt werden, die er zurückzahlen und in der Regel auch verzinsen muß, die mithin Finanzschulden begründen (Beschluß vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 -, a.a.O., m. w. N.).

    Anders als im vom Verfassungsgerichtshof entschiedenen Fall betreffend die Vereinbarung des Landes Berlin mit der Investitionsbank Berlin über die Vorfinanzierung von Zins- und Tilgungsleistungen aus öffentlichen Baudarlehen (Beschluß vom 8. April 1997, a.a.O., LVerfGE 6, 66) besteht als Folge der Zielvereinbarung mit den BSR keine Rückzahlungsverpflichtung des Landes.

  • VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99

    Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes,

    Der Begriff der Anleihe entspricht inhaltlich dem Begriff "Kredit", wie er in Art. 87 Abs. 2 VvB und Art. 115 Abs. 1 GG verwendet wird (Beschluß vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 - LVerfGE 6, 66 = NVwZ-RR 1997, 506).

    Eine Kreditaufnahme liegt vor, wenn dem Staat unmittelbar oder mittelbar Geldleistungen zugewandt werden, die er zurückzahlen und in der Regel auch verzinsen muß, die mithin Finanzschulden begründen (vgl. zum Vorstehenden Beschluß vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 - a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 57/08

    Organstreitverfahren: Verletzung des parlamentarischen Kontrollrechts des

    Antragsgegner im Streit um den Umfang des Akteneinsichtsrechts der Antragstellerin ist der Senator für Finanzen als Leiter der Senatsverwaltung für Finanzen (Art. 58 Abs. 5 Satz 1 VvB; so zur Verfassung von Berlin von 1950: Beschluss vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 - LVerfGE 6, 66 ; ebenso für die Verfassung von Berlin von 1995: Michaelis-Merzbach, in: Driehaus [Hrsg.], VvB, 3. Aufl. 2009, Art. 84 Rn. 9).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben

    v. 19.07.1989 - Vf. 67-IV-88, NJW 1990, 380; VfGH Berlin, Beschl. v. 08. April 1997, - VerfGH 78/96 -, LVerfGE 6, 66, 74; VfG Brandenburg, Urt. v. 20.11.1997, - VfGBbg 12/97 -, LVerfGE 7, 123, 128; HambVfG, Urt. v. 23. Juni 1997, - HVerfG 1/96 -, LVerfGE 6, 157, 157, 163; LVfG MV, Urt. v. 18. Dezember 1997, - LVerfG 2/97 -, LVerfGE 7, 199, 205; VerfGH NW, Urt. v. 04.10.1993, - VerfGH 15/92 -, DVBl. 1994, 48; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1994, Art. 75, Anm. 1 a).
  • VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11

    Finanzierung parteinaher Stiftungen im Saarland bedarf keiner Neuregelung

    Das ist aber unerheblich, da der Bestand der gesetzgebenden Körperschaft durch die Neuwahl ihrer Mitglieder nicht berührt wird (BVerfGE 4, 144, 152; VerfGH Berlin, LVerfGE 6, 66, 76; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 15.10.2009 - 10/09 EA, juris Rn. 4; Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl. 2011, Art. 39 Rn. 5; a.A. Achterberg/Schulte in v. Mangold/Klein/Starck, GG II, 6. Aufl. 2010, Art. 39 Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04

    Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen

    Als Fraktionen sind die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. gemäß § 37 Abs. 1 VerfGHG befugt, im Wege der Prozessstandschaft die Verletzung von verfassungsmäßigen Rechten des Abgeordnetenhauses durch den Senat von Berlin geltend zu machen (vgl. Beschluss vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 - LVerfGE 6, 66 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 134/12

    Mangels Bestimmtheit unzulässiger Antrag und unzulässige Erweiterung des Antrags

    Aus der verfassungsrechtlichen Aufgabenbeschreibung ergibt sich vielmehr, dass sich deren Rechte auf den innerparlamentarischen Raum beschränken (Beschlüsse vom 22. November 1993 - VerfGH 18/93 - Rn. 18; vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 - Rn. 37; und vom 21. Oktober 1999 - VerfGH 71/99 - Rn. 22) und nicht das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung erfassen (vgl. zu einem Landesorganstreitverfahren: BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - 2 BvH 4/92 -, BVerfGE 91, 246 = juris Rn. 21).
  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137 A/01

    Beschluss des Abgeordnetenhauses zur vorzeitigen Beendigung der 14. Wahlperiode

    Die Antragsbefugnis setzt voraus, dass nach dem Vortrag der Antragsteller die Verletzung eigener Rechte zumindest möglich ist (Beschlüsse vom 22. November 1993 - VerfGH 18/93 - LVerfGE 1, 160 und vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 - LVerfGE 6, 67 ).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 108/19

    Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl parlamentarischer Fragen zu

    Geltendmachung bedeutet, dass nach den vorgetragenen Umständen die Möglichkeit einer solchen Rechtsverletzung bestehen muss (Beschluss vom 8. April 1997 - VerfGH 78/96 -, Rn. 35; Michaelis/Rind a. a. O. Rn. 11).
  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Die Antragsbefugnis setzt voraus, dass nach dem Vortrag der Antragsteller die Verletzung eigener Rechte zumindest möglich ist (Beschlüsse vom 22. November 1993 VerfGH 18/93 LVerfGE 1, 160 und vom 8. April 1997 VerfGH 78/96 LVerfGE 6, 67 ).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996 - 22 A 5714/95   

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https://dejure.org/1996,6966
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996 - 22 A 5714/95 (https://dejure.org/1996,6966)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.1996 - 22 A 5714/95 (https://dejure.org/1996,6966)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 22 A 5714/95 (https://dejure.org/1996,6966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freikarten; Vergnügungsteuer; Veranstaltung; Festlegung der Höchstzahlen; Ermessen; Gemeinde; Aufwandsteuer; Ordnungs- und Kontrollregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 506
  • NVwZ-RR 1997, 560
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1990 - 22 A 1064/88

    Untentgeltlich ausgegebene Eintrittskarten; Höchstzahl ; Berechnung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996 - 22 A 5714/95
    - vgl. OVG Münster, Urteil vom 11. Januar 1990 - 22 A 1064/88 -, NWVBL 1990, 241 = ZKF 1990, 158 = Gemeindehaushalt 1990, 213 = KStZ 1991, 17 -.

    Soweit es um die Festsetzung einer Höchstzahl der Freikarten durch die Gemeinde geht, kann § 6 Satz 2 VergnStG NW - entgegen der vom Senat in seinem o.a. Urteil vom 11. Januar 1990 - 22 A 1064/88 -, aaO., vertretenen Rechtsauffassung - nicht dahin ausgelegt werden, daß er der Gemeinde die Befugnis verleihe, nach ihrem Ermessen verbindlich festzulegen, wieviele Freikarten der Veranstalter ohne Berücksichtigung bei der Kartensteuer höchstens ausgeben dürfe, mit der Folge, daß über diese Zahl hinaus vergebene Freikarten zu versteuern wären.

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996 - 22 A 5714/95
    Mit der Vergnügungssteuer wird, wie es auch in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes klargestellt ist, vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.01.1995 - 8 N 2.93 -, HSGZ 95, 154; BVerwG, Beschluß vom 22.03.1994 - 8 NB 3.93 -, KStZ 94, 234 = DVBl 94, 816 = NVwZ 94, 902 = HSGZ 94, 350 = BWGZ 94, 707; BVerwG, Beschluß vom 07.07.1993 - 8 B 46.93 -, KStZ 93, 217 = ZKF 93, 278 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25; BVerfG, Beschluß vom 04.06.1975 - 2 BvL 16/73 -, BVerfGE 40, 52, nicht die Veranstaltung besteuert, sondern der besondere Aufwand, den derjenige, der die Veranstaltung besucht, für sein Vergnügen erbringt.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996 - 22 A 5714/95
    Mit der Vergnügungssteuer wird, wie es auch in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes klargestellt ist, vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.01.1995 - 8 N 2.93 -, HSGZ 95, 154; BVerwG, Beschluß vom 22.03.1994 - 8 NB 3.93 -, KStZ 94, 234 = DVBl 94, 816 = NVwZ 94, 902 = HSGZ 94, 350 = BWGZ 94, 707; BVerwG, Beschluß vom 07.07.1993 - 8 B 46.93 -, KStZ 93, 217 = ZKF 93, 278 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25; BVerfG, Beschluß vom 04.06.1975 - 2 BvL 16/73 -, BVerfGE 40, 52, nicht die Veranstaltung besteuert, sondern der besondere Aufwand, den derjenige, der die Veranstaltung besucht, für sein Vergnügen erbringt.
  • BVerwG, 22.03.1994 - 8 NB 3.93

    Finanzwesen - Spielautomatensteuer - Aufwandsteuer - Gleichheitssatz -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996 - 22 A 5714/95
    Mit der Vergnügungssteuer wird, wie es auch in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes klargestellt ist, vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.01.1995 - 8 N 2.93 -, HSGZ 95, 154; BVerwG, Beschluß vom 22.03.1994 - 8 NB 3.93 -, KStZ 94, 234 = DVBl 94, 816 = NVwZ 94, 902 = HSGZ 94, 350 = BWGZ 94, 707; BVerwG, Beschluß vom 07.07.1993 - 8 B 46.93 -, KStZ 93, 217 = ZKF 93, 278 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 25; BVerfG, Beschluß vom 04.06.1975 - 2 BvL 16/73 -, BVerfGE 40, 52, nicht die Veranstaltung besteuert, sondern der besondere Aufwand, den derjenige, der die Veranstaltung besucht, für sein Vergnügen erbringt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1955 - III A 824/54
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1996 - 22 A 5714/95
    Zwar hat der seinerzeit mit den Angelegenheiten des Vergnügungssteuerrechtes befaßte 3. Senat des Gerichts - vgl. Urteil vom 7. Dezember 1955 - III A 824/54 -, KStZ 1956, 89 - zu dem ebenfalls das Antragserfordernis für die Nichtberücksichtigung von Freikarten enthaltenden Art. 11 § 8 Satz 2 des VergnStG NW vom 5. November 1948 - GV NW 1949, 9 -, der mit dem geltenden § 6 Satz 2 VergnStG NW mit Ausnahme der Höchstzahlfestlegung im wesentlichen übereinstimmt, entschieden, daß auch unentgeltlich ausgegebene Eintrittskarten nach dem gewöhnlichen Preis zu besteuern seien, wenn es an einem Antrag, diese unberücksichtigt zu lassen, fehle.
  • VG Düsseldorf, 09.04.2003 - 25 K 263/01

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheides auf Grund der Durchführung einer

    Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Urteil vom 9. Mai 1996 - 22 A 5714/95 - für Recht erkannt, es verstoße im Grundsatz gegen Art. 105 Abs. 2 a GG, wenn für den Inhaber von Freikarten, der für den Besuch einer der Vergnügungssteuer unterliegenden Veranstaltung keinen Aufwand habe, Vergnügungssteuer erhoben werde.

    Hieraus folgt, dass für diejenigen, die für eine Vergnügung keinen Aufwand erbringen, auch keine Aufwandsteuer erhoben werden darf, so ausdrücklich OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 1996, NVwZ-RR 1997, Seite 560 folgende.

  • OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 13 L 3443/95

    Vergnügungssteuerpflicht; Discotheke

    Da die Vergnügungssteuer eine Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2 a GG) ist, die nicht die Veranstaltung als solche besteuert, sondern "die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" (BVerfGE 65, 325/346), kommt es allein darauf an, ob der Besucher der Veranstaltung für das steuerpflichtige Vergnügen einen besonderen finanziellen Aufwand treibt (vgl. dazu OVG Münster. Urt. v. 9.5.1996 - 22 A 5714/95, KStZ 1998, 96 und Birk in Driehaus, a. a. O., März 1995, § 3 Rdnr. 192).
  • VG Düsseldorf, 30.10.2001 - 25 K 529/99

    Steuerrechtliche Qualifizierung der Vergnügungssteuer in der Form der

    Hieraus folgt, dass für diejenigen, die für eine Vergnügung keinen Aufwand erbringen, auch keine Aufwandsteuer erhoben werden darf, vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 1996 - 22 A 5714/95 -, NVwZ-RR 1997 Seite 560 f.
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