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   BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97   

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https://dejure.org/1997,490
BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97 (https://dejure.org/1997,490)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1997 - 4 B 16.97 (https://dejure.org/1997,490)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - 4 B 16.97 (https://dejure.org/1997,490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen und Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erhebung von Grundsatzrüge, Abweichungsrüge und Verfahrensrüge - Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes - Sinnlosigkeit einer baurechtlichen Planungskonzeption - Überplanung von bereits bebauten Ortsteilen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3 § 10 § 31 Abs. 2
    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung, Befreiungsmöglichkeit bei gesteigertem Stellplatzbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 512
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97
    Zu dieser Frage hat der Senat bereits in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - (BVerwGE 54, 5) grundsätzlich Stellung genommen.

    Zwar hat der Senat diese Rechtsprechung mit dem Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - (a.a.O.) nicht aufgegeben.

  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97
    Das Berufungsgericht hat sich auch nicht in Widerspruch zu der vom Senat im Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 87.65 - (BVerwGE 26, 282) vertretenen Rechtsansicht gesetzt, daß Bebauungspläne durch eine von ihren Festsetzungen abweichende tatsächliche Entwicklung außer Kraft gesetzt werden können, wenn die Entwicklung zur Entstehung von Gewohnheitsrecht führt.
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74

    Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97
    Das Berufungsgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der mit der vom Senat im Urteil vom 20. Juni 1975 - BVerwG 4 C 5.74 - (Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11) vertretenen Auffassung in Widerspruch steht, "daß eine Vorenthaltung der für eine angemessene Grundstücksnutzung, d.h. vor allem für 'die sinngerechte Nutzung des vorhandenen (Bau-)Bestandes' unentbehrlichen Garagen Art. 14 Abs. 1 GG widersprechen kann".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 = juris Rn. 35, und vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 -, NVwZ 1994, 281 = juris Rn. 19, sowie Beschlüsse vom 17. Februar 1997 - 4 B 16.97 -, BRS 59 Nr. 55 = juris Rn. 4, vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 -, BRS 66 Nr. 2 = juris Rn. 4, und vom 9. Oktober 2003 - 4 B 85.03 -, BRS 66 Nr. 52 = juris Rn. 9; OVG NRW, Urteile vom 20. Februar 2004 - 10 A 4840/01 -, BRS 67 Nr. 84 = juris Rn. 42 ff., vom 18. Februar 2010 - 10 A 2472/08 -, BRS 76 Nr. 140 = juris Rn. 37, und vom 22. März 2011 - 2 A 371/09 -, juris Rn. 94.
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwGE 54, 5 ; vgl. zuletzt BVerwG vom 23.1.2003 NVwZ 2003, 749 und vom 9.10.2003 Az. 4 B 85/03 >Juris-Recherche<) tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwGE 54, 5 , LS; vgl. auch BVerwG vom 17.6.1993 NVwZ 1994, 281; vom 7.2.1997 NVwZ-RR 1997, 513; vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512 ).

    All diesen Fällen ist gemein, dass tatsächliche Veränderungen - seien es planabweichende bauliche Entwicklungen, seien es Veränderungen sonstiger, z.B. politischer Rahmenbedingungen - den Festsetzungen des Bebauungsplans die Fähigkeit nahmen, die städtebaulichen Entwicklung in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512).

    Es kommt nicht auf die Verhältnisse auf einzelnen Grundstücken an (BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512 ).

    Sie liefern jedenfalls dann keine verwertbaren Anhaltspunkte für einen objektiven Verlust der Steuerungsfähigkeit der Festsetzungen, wenn die festgesetzte Nutzungsart im Plangebiet noch von einer Vielzahl von Grundeigentümern tatsächlich ausgeübt wird (vgl. auch BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 17. Februar 1997 BVerwG 4 B 16.97 Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 34; Beschluß vom 6. Juni 1997 BVerwG 4 NB 6.97 Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 37).
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