Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.02.1997

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 16.08.1996 - 2 B 26.93   

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OVG Berlin, 16.08.1996 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1996,9708)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.08.1996 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1996,9708)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. August 1996 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1996,9708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baumschutz; Verfassungsrecht; Baumerhaltung; Grundstückseigentümer; Wirtschaftliche Zumutbarkeit; Nachweispflicht

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 530
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 S 66.20

    Baugenehmigung; baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; Drittwiderspruch;

    Die vom Antragsteller (a.a.O., S. 8) zitierte Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 26.92 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996 - OVG 2 B 26.93 -, NVwZ-RR 1997, 530 - 533; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 284/09 - juris) bezieht sich nicht auf den Fall eines Baugenehmigungsantrags für ein konkretes Bauvorhaben, in dem eine Entscheidung über eine baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung an einer Vorschrift wie § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BaumSchVO auszurichten gewesen wäre.

    Danach ist die Voraussetzung der baumschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für eine sonst zulässige - hier: bauliche - Nutzung des Grundstücks nicht nur bei Verhinderung (1. Fall) oder wesentlicher Beschränkung der Verwirklichung (2. Fall) dieser Nutzung gegeben, sondern auch dann, wenn eine solche Nutzung "unzumutbar beeinträchtigt wird" (3. Fall), was ohne Weiteres auch eine unvertretbare Höhe der Kosten für eine Änderung der Bauplanung umfasst (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996, a.a.O., S. 531 f., für unangemessen hohe Baumerhaltungskosten).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung

    Auch wenn die die Einwirkungsmöglichkeiten auf den Berliner Baumbestand grundsätzlich beschränkenden Vorschriften der Baumschutzverordnung eine verfassungsrechtlich zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz enthalten (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 15.00 -, UPR 2004, 234; Urteil vom 16. August 1996 - OVG 2 B 26.93 -, NvWZ - RR 1997, 530; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1996, - 4 B 303/95 -, NVwZ 1996, 1487), unterliegen sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit und Normenklarheit.
  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00

    Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten

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  • VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404

    Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Bereich eines geschützten

    Der Eigentümer behält neben seiner Eigentümerstellung die Verfügungsbefugnis über das Grundstück und damit die Verantwortung; er hat dementsprechend das Haftungsrisiko zu tragen (vgl. OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26/93 - NVwZ-RR 1997, 530, 532; BayVGH, B.v. 25.7.2013 - 14 ZB 12.2275 - juris; jeweils zu Unterschutzstellungen durch Baumschutzverordnungen).
  • VG München, 14.05.2012 - M 8 K 11.2134

    Fällgenehmigung für einen Spitzahorn; Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für

    Insoweit können dem Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. OVG Berlin vom 16.08.1996 NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.).
  • VG München, 04.05.2015 - M 8 K 14.2652

    Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, wenn die - zumindest

    Insoweit können dem Betroffen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. dazu OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - juris und NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 23.07.2015 - Au 2 K 15.111

    Naturschutzrecht; geschützter Baum; Veränderungsverbot; Ausnahmen; Genehmigung

    Das Gleiche gilt für bei starken Unwettern abbrechende, gesunde Äste (OVG Berlin-Bbg, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - NVwZ-RR 1997, 530).
  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Genehmigung zur Fällung eines

    Die Frage, ob sich die im Einzelfall für die vorübergehende oder mittelfristige verkehrssichere Erhaltung eines alten Baumes nötigen Aufwendungen als unzumutbar darstellen, hat das Verwaltungsgericht auf der Grundlage von in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (vgl. z.B. OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.) mit eingehender Begründung bejaht.
  • VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 23.134

    Genehmigung, Fällung, Rückschnitt, Baumschutz, Atypik

    Das Gleiche gilt für bei starken Unwettern abbrechende, gesunde Äste (OVG Berlin-Bbg., U.v. 16.8.1996 - 2 B 26/93 - NVwZ-RR 1997, 530).
  • VG München, 06.06.2016 - M 8 K 15.2412

    Genehmigung zur Fällung einer Lärche

    Insoweit können dem Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. dazu OVG Berlin, U. v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - juris und NVwZ-RR 1997, 530 m. w. N.).
  • VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.1534

    Fällungsgenehmigung; keine unzumutbare Beeinträchtigung der Gebäude- und

  • VG München, 18.01.2016 - M 8 K 14.3180

    Erfolglose Klage auf Genehmigung der Fällung von Rotbuchen nach einer kommunalen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3610
BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgleichsabgabe - Baurechtliche Zulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 530
  • BauR 1997, 459
  • ZfBR 1997, 216
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96
    Zu ihrer Beantwortung wäre zu unterscheiden, wie eng der Verwaltungsakt und die Nebenbestimmung miteinander zusammenhängen, ob also die Zustimmung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 - NVwZ 1984, 366 ); insoweit ist für das vorliegende Verfahren das Landesrecht maßgeblich, wie bereits ausgeführt worden ist.
  • BVerwG, 26.08.1994 - 4 B 171.94

    Auslegung irreversiblen Landesrecht als Gegenstand einer

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96
    Im übrigen ist es eine Frage des materiellen Rechts, ob ein die Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage ausschließender unlösbarer Zusammenhang zwischen Genehmigungsinhalt und Auflageninhalt gegeben ist; maßgeblich wäre hier das hessische Naturschutzrecht, das als irrevisibles Landesrecht gemäß § 137 Abs. 1 , § 173 VwGO , § 562 ZPO der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen ist (vgl. hierzu auch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1994 - BVerwG 4 B 171.94 - n.v.).
  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20

    Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten

    Bei isolierter Anfechtung einer Nebenbestimmung wird der Verwaltungsakt im Übrigen bestandskräftig (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1968 - 7 C 73.67 - BVerwGE 31, 133 und Beschluss vom 18. Februar 1997 - 4 B 199.96 - Buchholz 406.401 § 8c BNatSchG Nr. 1 S. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung

    Selbst wenn es sich hierbei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts um eine Nebenbestimmung zu der den Klägern erteilten Baumfällgenehmigung handeln sollte, wäre die Frage, ob diese Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden kann, die Genehmigung also ohne sie "sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann" (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 -, NvWZ 1984, 366), der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens zuzuordnen, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31/87 -, BVerwGE 81, 185; Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 12, 221; Beschluss vom 18. Februar 1997 - 4 B 199/96 -, NvWZ - RR 1997, 530), was hier nicht der Fall ist (vgl. zur regelmäßig selbständigen Anfechtbarkeit von Zahlungsauflagen bereits BVerwG, Urteil vom 12. März 1982 - 8 C 23.80 -, BVerwGE 65, 139, 141).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 2.00

    Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen

    Die neue Auflage steht mit der Genehmigung nicht in einem unlösbaren materiellrechtlichen Zusammenhang, der ihre isolierte Aufhebung und damit eine isolierte Anfechtung ausschließt (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 28 ; Beschluss vom 18. Februar 1997 - BVerwG 4 B 199.96 - Buchholz 406.401 § 8 c BNatSchG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 16.07.1997 - 4 B 110.97

    Naturschutz - Bestandkräftige Genehmigung - Stichtagsvoraussetzungen

    Der Senat hat bereits geklärt, daß "Vorhaben" im Sinne dieser Vorschrift nicht die durch eine Nebenbestimmung festgesetzte Ausgleichsabgabe, sondern das einzelne Bauvorhaben ist, über dessen "Zulässigkeit" zu entscheiden war und auf das sich eine vor dem 1. Mai 1993 erteilte Genehmigung bezieht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Februar 1997 - BVerwG 4 B 199.96 - BauR 1997, 459 ).
  • VGH Hessen, 26.03.1997 - 4 UE 2058/94

    Zum zeitlichen Anwendungsbereich von BNatSchG § 8c Nr 2 - naturschutzrechtliche

    Die Überleitungsvorschrift des § 8 c Nr. 2 BNatSchG, wonach bei vor dem 01.05.1993 noch nicht unanfechtbar beschiedenen Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gemäß § 8 a Abs. 2 BNatSchG nur der im Plan vorgesehene Naturausgleich und keine Abgabe mehr gefordert werden kann, ist hier nicht anzuwenden (Hess. VGH, Urteil vom 27.06.1996 - 4 UE 1183/85 - a.a.O., auch vom 25.07.1996 - 6 UE 1734/95 -, dieses bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18.02.1997 - 4 B 199.96 -).
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