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   OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95   

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OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95 (https://dejure.org/1996,4970)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.07.1996 - 1 EO 662/95 (https://dejure.org/1996,4970)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 1 EO 662/95 (https://dejure.org/1996,4970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80; VwGO § 80a; VwGO § 80 Abs 5 Satz 4; BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 1 Abs 6; BauGB § 9 Abs 1 Nr 6; BauGB § 13; BauGB § 30; BauGB § 214; BauGB § 215
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbarwiderspruch; Jahresfrist; Interessenabwägung; Baustopp; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; Drittschutz; Wohnungsklausel; Planänderung; vereinfachtes Verfahren; Verfahrensverstoß; Abwägung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung eines Bebauungsplanes; Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen und von einer Festsetzung des Bebauungsplans

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 596
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 28.07.1993 - 1 EO 1/93

    Bauherr; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anfechtungsklage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Das wäre etwa der Fall, wenn der Bauherr im Anschluß an eine Erörterung des Bauvorhabens mit dem Nachbarn zusagt, mit dem Beginn der Bauarbeiten abzuwarten, und der Nachbar im Gegenzug verspricht, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mitzuteilen, ob er Widerspruch einlegen wird (vgl. dazu näher Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 1993 - 1 EO 1/93 - in LKV 94, 110 m.w.N. und vom 17. August 1995 - 1 EO 90/95 - n.v.).

    - ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen einer Ausnahme und Befreiung nicht vorliegen, - die verletzten Vorschriften nachbarschützend sind und - durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn eintritt (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1993 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Eine Bestätigung durch einen auf dem Bebauungsplan angebrachten und unterzeichneten Vermerk zur Bekanntgabe, der insoweit vollen Beweis für die Tatsache begründet, fehlt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - IV C 7.77 - in Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10 = BauR 80, 40).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Es spricht deshalb sehr viel dafür, daß die Planänderung allein im Interesse dieser Eigentümer vollzogen worden ist, um eine wirtschaftlich vorteilhaftere Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 24. August 1993 - 4 NB 12/93 - in BRS 55 Nr. 119 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Darin liegt ein offensichtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs, der - wie die Begründung der Zurückweisung der Widersprüche zeigt - für das Abwägungsergebnis wesentlich im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Januar 1994 - 4 NB 43.93 - in DVBl. 95, 518).
  • VGH Hessen, 13.09.1995 - 4 TG 2358/95

    Nachbarschutz gemäß VwGO § 80a gegen überdimensionalen, einseitigen Anbau an ein

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Dafür gibt es im vorliegenden Fall keinerlei Anhaltspunkte (HessVGH, Beschluß vom 13. September 1995 - 4 TG 2538/95 - in NVwZ-RR 96, 309).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Deshalb gehört das Interesse der Eigentümer an der Beibehaltung der zugelassenen baulichen Ausnutzung der Grundstücke zum notwendigen Abwägungsmaterial, ohne daß der Belang sich in der Abwägung auch durchsetzen muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - in DVBl. 92, 1441).
  • BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93

    Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Einen zwingenden Planungsleitsatz enthält diese Vorschrift nicht (BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1993 - 4 NB 23/93 - in BRS 55 Nr. 1).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Diesem Planungsziel sind die einzelnen Festsetzungen verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil 26. September 1991 - 4 C 5/87 - in BVerwGE 89, 69, 80 = NVwZ 92, 564, und Beschluß vom 31. Januar 1995 - 4 NB 48.93 - in DÖV 95, 423).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Es kommt deshalb auf den besonderen Schutzzweck an, aus dem sich die drittschützende Wirkung der planerischen Festsetzung im Hinblick auf das Prinzip des Ausgleichs und der wechselseitig garantierten Nutzungsbeschränkungen und -berechtigungen der durch die Festsetzung planerisch wechselseitig zugeordneten Grundstücke ergibt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - in DVBl. 94, 284).
  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
    Diesem Planungsziel sind die einzelnen Festsetzungen verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil 26. September 1991 - 4 C 5/87 - in BVerwGE 89, 69, 80 = NVwZ 92, 564, und Beschluß vom 31. Januar 1995 - 4 NB 48.93 - in DÖV 95, 423).
  • OLG Jena, 24.11.1998 - 3 U 294/98

    Schaden und Vorteil eines Bauherrn aus rechtswidriger Baugenehmigung

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2022 - 2 B 542/22

    Abgrenzung einer zulässigen Wohnnutzung von einer sozialen Einrichtung in einem

    OVG, Beschluss vom 26. Juli 1996 - 1 EO 662/95 -.
  • VG Hamburg, 30.01.2018 - 7 K 1901/16

    Städtebauliche Relevanz einer Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes bei

    Ausgangspunkt ist insofern vorrangig der Bebauungsplan selbst und die Gesamtschau der unterschiedlichen Festsetzungen (OVG Weimar, Beschl. v. 26.7.1996, 1 EO 662/95; NVwZ-RR 1997, 596; Siegmund, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 39. Ed., Stand: 10/2017, § 31, Rn. 61) sowie die Planbegründung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, NordÖR 2009, S. 310).
  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 15 N 21.1884

    Fehlerhafte Wahl des vereinfachten Verfahrens in der Bauleitplanung mangels

    Änderung des Bebauungsplanes Westlich der D." vorausgehende Entwurfsfassung der damaligen Planung sah anstelle der später festgesetzten Regelung zur Begrenzung der Anzahl der Wohnungen pro Haus ursprünglich folgende Festsetzung vor: "Im Baugebiet sind Mehrfamilienwohnhäuser nicht zulässig." Hiermit kommt zum Ausdruck, dass es dem Antragsgegner vormals um den Erhalt eines nicht zu dicht besiedelten, durch Familienhaus- bzw. Familienheimbebauung geprägten Wohngebiets ging (vgl. auch Thür-OVG, B.v. 26.7.1996 - 1 EO 662/95 - NVwZ-RR 1997, 596 = juris Rn. 59 ff.).
  • VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend mit

    Auch wenn man davon ausgeht, dass nur durch Auslegung des jeweiligen Bebauungsplans ermittelbar ist, ob eine auf § 4 Abs. 4 BauNVO 1962/68/77 oder (später) auf § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB beruhende konkrete Begrenzung der Wohnungszahl Nachbarschutz vermittelt und dass insbesondere das Bundesrecht die Gemeinden nicht im Sinne einer "Interpretationsvorgabe" (Vermutung) nur zu einer (zumindest) "im Regelfall" nachbarschützenden Ausgestaltung der Festsetzung ermächtigt, (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170, aus der Rechtsprechung anderer Obergerichte entsprechend etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.2.2001 - 1 MA 1381/01 -, BRS 64 Nr. 177, unter ausdrücklicher Ablehnung der abweichenden Meinung von Mampel, NJW 1999, 975, 977 und in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BVerwG zum so genannten Baugebietsgewährleistungsanspruch, VGH Mannheim, Beschlüsse vom 22.2.1995 - 3 S 243/95 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 6, B 7 (nach juris), unter ausdrücklicher Ablehnung des Bestehens einer Regelvermutung für oder gegen eine nachbarschützende Wirkung, vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 -, NVwZ-RR 1997, 598 (nach juris), OVG Weimar, Beschluss vom 26.7.1996 - 1 EO 662/95 -, BRS 58 Nr. 162) ergeben sich vorliegend gewichtige Anhaltspunkte für eine drittschützende Festsetzung.
  • VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 723/17

    Befreiung; Geschossflächenzahl

    33 Ausgangspunkt der Betrachtung ist vorrangig der Bebauungsplan selbst und die Gesamtschau der unterschiedlichen Festsetzungen (OVG Thüringen, Beschluss vom 26.07.1996 - 1 EO 662/95 -, NVwZ-RR 1997, 596; Siegmund, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 39. Auflage 2017, § 31, Rn. 61) sowie die Planbegründung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2009 - 2 Bs 26/09 -, NordÖR 2009, S. 310).
  • VG Hannover, 15.05.2019 - 4 A 5817/18

    Baulinie; Befreiung; Durchführungsplan; Überleitung

    Ausgangspunkt der Betrachtung ist vorrangig der Bebauungsplan selbst und die Gesamtschau der unterschiedlichen Festsetzungen (OVG Thüringen, Beschluss vom 26.07.1996 - 1 EO 662/95 -, NVwZ-RR 1997, 596; Siegmund, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 39. Auflage 2017, § 31, Rn. 61) sowie die Planbegründung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2009 - 2 Bs 26/09 -, NordÖR 2009, S. 310).
  • OVG Thüringen, 03.07.1998 - 1 EO 173/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Das gilt unabhängig davon, daß der Nachbar ohnehin einer solchen gerichtlichen Anordnung im Regelfall nicht bedarf (vgl. Senatsbeschluß vom 26.7.1996 - 1 EO 662/95 -, BRS 58 Nr. 162).
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