Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97   

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https://dejure.org/1997,1121
BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97 (https://dejure.org/1997,1121)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1997 - 1 B 93.97 (https://dejure.org/1997,1121)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 1 B 93.97 (https://dejure.org/1997,1121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagung - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt - Ruhen des Verfahrens - Aufnahme des ruhenden Verfahrens - Erforderlichkeit der Gewerbeuntersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1; VwGO § 173; ZPO § 251
    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen des Verfahrens, Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der Untersagungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 621
  • DÖV 1998, 343
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97
    bb) Bei Anfechtungsklagen bestimmt sich der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt in erster Linie nach dem einschlägigen materiellen Recht; wenn diesem keine Anhaltspunkte zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. z.B. Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95

    Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt ist, daß es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 (2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97
    Für die Anfechtungsklage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung hat der beschließende Senat aus dem materiellen Recht, und zwar gerade aus der von der Klägerin herausgestellten Regelung des vom Untersagungsverfahren gesonderten Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) und aus dem dieser Regelung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Motiv, gefolgert, daß die Voraussetzungen der Gewerbeuntersagung nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen sind (vgl. Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 = GewArch 1991, 110).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt ist, daß es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 (2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200).
  • OVG Saarland, 05.10.2016 - 1 A 188/15

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Widerspruchsverfahren; Ankündigung der

    BVerwG, Urteil vom 15.4.2015 - 8 C 6.14 -, BVerwGE 152, 39, zitiert nach juris, juris-Leitsatz 2, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 ; Urteil vom 14.7.2003 - 6 C 10.03 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 70, zitiert nach juris; Beschluss vom 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621, zitiert nach juris; Beschluss vom 9.4.1997 - 1 B 81.97 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 67, zitiert nach juris; Beschluss vom 26.2.1997 - 1 B 34.97 -, GewArch 1997, 242-244, zitiert nach juris, u.v.m.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2010 - 3 A 384/09 -, juris, sowie Beschluss vom 11.4.1990 - 1 R 52/89 -, juris; Beschluss des Senats vom 3.7.2014 - 1 A 9/14 - s.a. Urteil des Senats vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 -, juris, Rdnr. 53 bzgl. der Löschung aus der Architektenliste.

    BVerwG, Beschluss vom 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, a.a.O.

  • OVG Hamburg, 27.05.2019 - 5 Bf 225/18

    Anspruch eines Beamten auf Personalaktenberichtigung bei Änderung des Vornamens

    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997, NVwZ-RR 1997, 621; Beschl. v. 19.8.1997, NJW 1997, 3328).
  • OVG Hamburg, 06.02.2017 - 5 Bf 163/16

    Keine wegerechtliche Sondernutzung bzw. -gebühr durch das Abstellen eines KFZ auf

    Ist die Rechtsfrage obergerichtlich oder höchstrichterlich geklärt, erfordert die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit den Vortrag, welche neuen gewichtigen Gesichtspunkte vorliegen, die bislang von der Rechtsprechung noch nicht berücksichtigt worden sind (BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, 9 C 46.84, BVerwGE 70, 24, juris Rn. 13; Beschl. v. 14.5.1997, 1 B 93.97, NVwZ-RR 1997, 621, juris Rn. 3; Beschl. v. 9.3.1993, 3 B 105.92, NJW 1993, 2825, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 9 S 2567/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4635
VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 9 S 2567/96 (https://dejure.org/1997,4635)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.1997 - 9 S 2567/96 (https://dejure.org/1997,4635)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 9 S 2567/96 (https://dejure.org/1997,4635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Übergabe des Kehrbuchs an den Nachfolger des ausscheidenden Bezirksschornsteinfegermeisters - Verweigerung der Herausgabe - Amtspflichtverletzung; vorläufige Vollstreckbarkeit eines Beschlusses in vermögensrechtlichen Streitigkeiten

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht: Vollstreckbarerklärung von Beschlossen nach § 130a VwGO; Gewerberecht: Amtspflichten des Bezirksschornsteinfegermeisters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 621
  • VBlBW 1997, 242 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 14 S 2166/93

    Übergabe des Kehrbuchs an den Nachfolger des ausscheidenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 9 S 2567/96
    Soweit der Beklagte dem erneut entgegenhält, er sei zur Übergabe der Unterlagen schon deshalb nicht verpflichtet gewesen, weil der Kläger nicht wirksam zum Bezirksschornsteinfegermeister bestellt worden sei, so daß auch eine gewollte (sittenwidrige) Schädigung des Klägers ausscheide, hat bereits das Verwaltungsgericht hinreichend deutlich dargelegt, daß die Weigerung des Beklagten zur Herausgabe der Unterlagen mit dieser Begründung im Blick auf die zahlreichen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sowie des Verwaltungsgerichtshofs (vom 30.09.1993 - 14 S 2166/93 -, GewArch 1993, 489; vom 19.10.1993 - 14 S 2298/93; vom 02.12.1993 - 14 S 2678/93), in denen die Pflicht des Beklagten zur Übergabe bestätigt worden war, unter keinem Gesichtspunkt mehr nachzuvollziehen sei.

    Dem Kläger war nicht zuletzt durch den Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 30.09.1993 (a.a.O.) bekannt, daß die Übergabe der Unterlagen den neubestellten Bezirksschornsteinfegermeister in den Stand setzen sollte, die ihm nach § 13 SchfG obliegenden Aufgaben im Interesse der Brand- und Feuersicherheit im Kehrbezirk ordnungsgemäß zu erfüllen.

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 9 S 2567/96
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ferner auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 69, 128, 139; 91, 243, 252) ausgeführt, daß der Beklagte seine ihm obliegende Amtspflicht - nämlich die Herausgabe der Kehrunterlagen an den Kläger nach § 19 Schornsteinfegergesetz (SchfG) i.V.m. § 17 S. 1 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen (SchfV) - dadurch verletzt hat, daß er durch seine Weigerung, diese Unterlagen herauszugeben, dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt und insofern den Tatbestand einer unerlaubten Handlung i.S.v. § 826 BGB erfüllt hat.
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 9 S 2567/96
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ferner auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 69, 128, 139; 91, 243, 252) ausgeführt, daß der Beklagte seine ihm obliegende Amtspflicht - nämlich die Herausgabe der Kehrunterlagen an den Kläger nach § 19 Schornsteinfegergesetz (SchfG) i.V.m. § 17 S. 1 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen (SchfV) - dadurch verletzt hat, daß er durch seine Weigerung, diese Unterlagen herauszugeben, dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt und insofern den Tatbestand einer unerlaubten Handlung i.S.v. § 826 BGB erfüllt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

    Damit gehören sie in erster Linie als Gewerbetreibende dem Handwerk an (vgl. VGH BW, Beschl. v. 04.06.1997 - 9 S 2567/96 -, NVwZ-RR 1997, 621).
  • VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08

    Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?

    Dementsprechend gehören Bezirksschornsteinfegermeister in erster Linie als Gewerbetreibende dem Handwerk an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 9 S 2567/96 -, NVwZ-RR 1997, 621).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08

    Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum

    Damit gehören sie in erster Linie als Gewerbetreibende dem Handwerk an (vgl. VGH BW, Beschl. v. 04.06.1997 - 9 S 2567/96 -, NVwZ-RR 1997, 621).
  • VG Berlin, 29.09.2021 - 8 K 143.20
    Bei dem in § 19 Abs. 3 Satz 3 SchfHwG in Bezug genommenen § 19 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG handelt es sich um einen Anspruch des Nachfolgers gegen den Vorgänger auf Übergabe bestimmter Unterlagen (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 4 B 145/16 - juris; vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 9 S 2567/96 - juris ; a.A.: VG Greifswald, Beschluss vom 21. April 2015 - 6 B 267/15 HGW -, juris).

    In systematischer Hinsicht spricht die Inbezugnahme von § 19 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG dafür, dass es sich bei § 19 Abs. 3 Satz 3 SchfHwG um Ansprüche in demselben Verhältnis handelt, nämlich zwischen dem bisherigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und dem Nachfolger (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 9 S 2567/96 -, juris, der ebenfalls die Auffassung vertritt, dass die Übergabe der Kehrunterlagen an den Nachfolger eine dem Vorgänger obliegende Amtspflicht darstellt).

  • VG München, 16.12.2014 - M 16 K 14.1963

    Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; Kehrbezirksüberprüfung; Aufhebung der

    Ohne Kenntnis von Mängeln im Kehrbezirk kann die Brand- und Feuersicherheit nicht gewährleistet werden (Schira, SchfHwG, 2. Aufl. 2015, § 11 Rn. 3 f; vgl. auch VGH BW, B.v. 4.6.1997 - 9 S 2567/96 - juris Rn. 4).
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