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   OVG Niedersachsen, 06.02.1996 - 13 M 460/96   

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https://dejure.org/1996,4248
OVG Niedersachsen, 06.02.1996 - 13 M 460/96 (https://dejure.org/1996,4248)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.02.1996 - 13 M 460/96 (https://dejure.org/1996,4248)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 13 M 460/96 (https://dejure.org/1996,4248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG
    Aufenthaltserlaubnis; Versagung; Ermessen; Ermessensfehler; Visumverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung; Ermessen; Ermessensfehler; Visumverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 68
  • DVBl 1996, 631
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 13 S 3269/94

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für jugendliche Ausländer nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.1996 - 13 M 460/96
    Es kann offenbleiben, ob unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG regelmäßig eine Ermessensreduktion dahin eintritt, daß die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist (so offenbar Vorläufige Anwendungshinweise des BMI, Ziff. 9.1.2 zu § 9; Huber, Hdb. des Ausländerrechts, Rn. 128 m.N.; Rn. 4, 5; Rittstieg, InfAuslR 1996, 16; a.A. Hailbronner, a.a.O., § 9, Rn. 4, 5; Kanein/Renner, a.a.O., § 9, Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

    Bei dieser Ermessensentscheidung, die bislang nicht getroffen wurde, hat die Ausländerbehörde abzuwägen, ob die öffentlichen Interessen an der Einhaltung der Einreisevorschriften das private Interesse an der Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inlandsverfahren überwiegen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 06.02.1996 - 13 M 460/96 -, NVwZ-RR 1997, 68 [69]).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LC 185/02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; außergewöhnliche Härte; Ermessensreduzierung;

    Denn diese Vorschrift ist im Lichte der Art. 6 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG verfassungskonform dahin einzuschränken, dass sie jedenfalls dann eine gerichtliche Kontrolle nicht ausschließen kann, wenn die behördliche Entscheidung offensichtlich rechtswidrig ist, z.B. weil - wie hier - das Ermessen der Ausländerbehörde auf Null reduziert ist (ebenso: Nds. OVG, B. v. 06.02.1996 - 13 M 460/96 - NVwZ-RR 1997, S. 68; Funke-Kaiser, GK Ausländerrecht, a.a.O., § 71 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 28.02.2002 - 4 A 353/00

    Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; Ermessensreduzierung;

    Andererseits wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die strikte Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG jedoch teilweise eingeschränkt, wenn die Ausnahme- und Befreiungsvorschriften des § 9 AuslG eingreifen und ein Beharren auf der Einhaltung der Visumsbestimmungen mit Rücksicht auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im konkreten Einzelfall eine nicht hinnehmbare Härte darstellen würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 02.11.1995 - 11 6341/95 - Nds. OVG, Beschl. v. 06.02.1996 - 13 M 460/96 -, Info AuslR 1996, 201 ff. = Nds. Rechtspflege 1996, S. 182; OVG Bremen, Urt. v. 28.02.1995, Info AuslR 1995, S. 317 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.02.1995, Info AuslR 1995, S. 202 ff.).
  • VG Schleswig, 07.02.2002 - 14 B 9/02

    Humanitäre Hilfsaktion, Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis,

    Ob von diesem Grundsatz wiederum eine Ausnahme zu machen ist, wenn offensichtlich ein Rechtsanspruch besteht, die Ausländerbehörde ihre Ablehnung allein auf den Visumsverstoß stützt und die nachträgliche Einholung des ordnungsgemäßen Visums bei der Deutschen Auslandsvertretung als unzumutbar erscheint (so OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 202; OVG Bremen, InfAuslR 1995, 217 und OVG Lüneburg in NVwZ-RR 1997, 68), kann dahinstehen, weil diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
  • VG Stuttgart, 10.12.1998 - 2 K 2912/98

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung;

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