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   BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95   

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BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95 (https://dejure.org/1996,751)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1996 - 11 VR 31.95 (https://dejure.org/1996,751)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1996 - 11 VR 31.95 (https://dejure.org/1996,751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsabschnitt Staffelstein - Planfeststellung - Eisenbahnausbaustrecke - Eisenbahnneubaustrecke

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 3 BImSchVm, § 18 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 FVerkWBV, § 1 BSchWAG
    Fernverkehrswege, Abschnittsbildung, Lärmschutzkonzept; Planrechtfertigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung des gesetzgeberischen Ermessens bei der Aufnahme der Projekte in die Bedarfspläne, Schrittweise Reduzierung der Anzahl der Varianten der Trassenführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 210
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Unter diesem Gesichtspunkt ist zu prüfen, ob das Vorhaben bereits deshalb rechtswidrig ist, weil es den Zielen der jeweiligen Fachplanungsgesetze nicht entspricht und - im Hinblick darauf, daß privates Eigentum in Anspruch genommen werden soll - zum Wohle der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 3 GG) objektiv nicht erforderlich, d.h. nicht vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwGE 84, 123/130).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 11 A 67.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (BVerwG 11 A 67.95) gegen den Planfeststellungsbeschluß für die Eisenbahnaus- und -neubaustrecke N.-E.-E. im Abschnitt Bau-km 15, 1 bis Bau-km 20, 4 + 80 (Ausbau) und Bau-km 0, 0 bis Bau-km 18, 0 + 30 (Neubau).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - , vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - ) besteht keine Verpflichtung, alle denkbaren Möglichkeiten der Trassenführung einer gleich intensiven Prüfung zu unterziehen.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110/133; 71, 150/160; BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 45).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110/133; 71, 150/160; BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 45).
  • BVerwG, 26.04.1996 - 11 VR 47.95

    Recht des Schienenverkehrs: Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt und

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 26. April 1996 (BVerwG 11 VR 47.95) betreffend den - thüringischen - Planfeststellungsabschnitt Arnstadt entschieden.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Der mit dem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erstrebte Baustopp könnte nämlich nur dann angeordnet werden, wenn im Hauptsacheverfahren die - jedenfalls teilweise - Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder aber - im Hinblick auf ein zur Heilung erforderliches ergänzendes Verfahren (§ 20 Abs. 7 Satz 2 AEG) - die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - UPR 1996, 339) zu erwarten wäre.
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110/133; 71, 150/160; BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 45).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. Juni 1995 (BVerwGE 98, 339/347) entschieden hat, bedeutet die gesetzliche Feststellung des Ausbaubedarfs nicht, daß die Gerichte insofern jeglicher Pflicht zur Prüfung enthoben wären.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Damit hat der Bundesgesetzgeber den Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung mit bindender Wirkung auch für die zur Rechtmäßigkeitskontrolle von Planfeststellungen berufenen Gerichte konkretisiert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - <NVwZ 1996, S. 261>).
  • BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93

    Duldung von Erkundungsbohrungen auf einem Grundstück - Gewährung vorläufigen

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15

    Beschlagnahme; Eigentum; erhebliche Gefahr; Flüchtling; Gefahr; gegenwärtige

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NJW 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210, juris, Rdnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 - Senatsbeschl. v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, S. 368 [BVerwG 01.07.1993 - 7 ER 308/93]; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S 49/50; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers war die Ermittlung und Würdigung vorhandener Planungsvarianten nicht mangelhaft (vgl. dazu bereits BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBAnG Nr. 22 S. 45; BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, S. 368/369; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S 49/50; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Dies hat der Senat im Beschluß vom 9. September 1996 (BVerwG 11 VR 31.95) mit eingehender Begründung bereits entschieden.

    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - <NVwZ 1994, S. 368/369>; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - ; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Im übrigen hat der Senat diese bereits im Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - auf das Vorliegen von Abwägungsfehlern untersucht, ohne solche festzustellen.

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2018 - 13 ME 49/18

    § 21 Abs. 6 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Verlängerung oder

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297, 2298; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 964).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Selbst wenn dies verneint würde, handelte es sich nämlich um einen Mangel, der ohne Einfluß auf die Gesamtkonzeption der Planung durch nachträgliche Schutzauflagen ausgeglichen werden könnte (ebenso bereits BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - ).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

    Ein solcher Mangel kann jedoch nur dann zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder auch zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen, wenn er gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblich - also offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen - ist und nicht durch eine Planergänzung behoben werden kann (vgl. BVerwGE 100, 370 ; 104, 123 ; 106, 241 ; Beschlüsse vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 17 S. 64, und vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 63 S. 14).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 ME 86/13

    Verpflichtung zur Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten trotz

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297, 2298; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2018 - 13 ME 289/17

    § 50 Abs. 5 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Anordnung der

    Dem öffentlichen Vollzugsinteresse kann dabei überhaupt nur dann ein Vorrang eingeräumt werden, wenn der angefochtene Verwaltungsakt voraussichtlich auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben, mithin sich als rechtmäßig erweisen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297, 2298; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210).
  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 8 ME 125/10

    Genehmigungserfordernis für die Errichtung von Grabplatten und baulichen Anlagen

  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

  • BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96

    Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt;

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 ME 239/10

    Regelungsinhalt und rechtliche Wirkungen eines vom Bezirksschornsteinfegermeister

  • VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20

    Schließungsumfang bei Einzelhandel mit Mischsortiment während der Corona-Pandemie

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2008 - 4 ME 295/08

    Untersagung der weiteren Beschäftigung eines Heimleiters wegen fehlender

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11

    Verkehrsgeräusche aus Zugangsverkehr und Abgangsverkehr sind im Zusammenhang mit

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19

    Anliegergebrauch; straßenrechtliche Einziehungsverfügung

  • BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97

    Gebühren und Kosten - Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne des § 25

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2010 - 4 ME 122/10

    Beachtung des Grundsatzes eines geringstmöglichen Eingriffs beim Erlass

  • OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00

    Straßenbahnlinie 4 - Leher Kreisel bis Borgfeld - Straßenbahn; Lärmschutz

  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; vorläufiger Rechtsschutz

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 13 ME 217/17

    Pflicht der Leitung einer Berufsakademie zur Auskunftserteilung als statistische

  • VG Gera, 02.09.2008 - 3 K 611/08

    ; Planfeststellung; Trassenalternative; Präklusion; Gewerbebetrieb;

  • VG Augsburg, 24.10.2014 - Au 5 S 14.1379

    Feuerstättenbescheid; Verfassungskonformität des SchfHwG; Europarechtskonformität

  • VG Gera, 23.06.2009 - 3 K 1276/08

    ; Planergänzung; landwirtschaftliches Wegenetz; Verkehrssicherheit; Zumutbarkeit

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