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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98   

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https://dejure.org/1998,177
BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98 (https://dejure.org/1998,177)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 8 B 2.98 (https://dejure.org/1998,177)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 8 B 2.98 (https://dejure.org/1998,177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Trennung von Verfahren - Ordnung des Prozessstoffes im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit - Steigerung des Kostenrisikos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verfahrenstrennung im Restitutionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 685
 
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Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
    Die Kläger zu 1 bis 3 können auch im Hinblick auf den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten lückenlosen gerichtlichen Schutz nicht verlangen, daß das Prozeßrisiko durch gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über alle ihre beim Verwaltungsgericht anhängigen Ansprüche möglichst niedrig gehalten wird (vgl. BVerfGE 54, 39 [BVerfG 27.03.1980 - 2 BvR 316/80]).

    Im übrigen kann jeder Beteiligte, der infolge der Trennung des Verfahrens die Kosten des Prozesses voraussichtlich nicht mehr aus eigenem Vermögen, aus Einkünften oder dank Zahlung Dritter bestreiten kann, auf Prozeßkostenhilfe zurückgreifen (vgl. BVerfGE 54, 39 [BVerfG 27.03.1980 - 2 BvR 316/80]).

  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 32.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist eine von Gesetzes wegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidung dann ausnahmsweise mit der Beschwerde angreifbar, "wenn sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist" (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 3. März 1997 - BVerwG 8 B 32.97 - m.w.N.).
  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
    Der Maßstab für diese Entscheidung besteht darin, eine Ordnung des Prozeßstoffes im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1996 - 2 BvR 65-74/95 u.a. - NJW 1997, 649 [BVerfG 10.07.1996 - 2 BvR 65/95]).
  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

    Die Entscheidung über die Abtrennung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und hat sich am Maßstab der Ordnung des Prozessstoffes im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit auszurichten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2012 - BVerwG 7 A 22.11 -, juris, Rn. 1, und vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 -, NVwZ-RR 1998, S. 685).
  • LSG Bayern, 22.09.2014 - L 15 SF 157/14

    Beschwerdeausschluss bei Kostengrundentscheidungen gemäß § 193 SGG

    Der vom Beschwerdeführer und auch in der früheren Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass eine von Gesetzes wegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidung dann ausnahmsweise mit der Beschwerde angreifbar sei, "wenn sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist" (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.01.1998, Az.: 8 B 2/98 - m.w.N.), kann jedenfalls nach der Einführung der Anhörungsrüge mit § 178 a SGG nicht mehr gefolgt werden (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/ders., SGG, 11. Aufl. 2014, § 172, Rdnr. 8).
  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

    Auch eine Differenzierung nach Beizuladenden ist weder willkürlich noch sonst unzulässig (Beschluss vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 17).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.06.1997 - 1 CE 97.392   

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https://dejure.org/1997,19780
VGH Bayern, 27.06.1997 - 1 CE 97.392 (https://dejure.org/1997,19780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.06.1997 - 1 CE 97.392 (https://dejure.org/1997,19780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 1 CE 97.392 (https://dejure.org/1997,19780)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 685
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260

    Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 BGB gegen den Betreiber eines Steinbruchs

    Vielmehr ist sie zumindest befugt, entsprechend § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 926 ZPO beim Verwaltungsgericht einen Beschluss zu erwirken, in dem der Antragstellerin aufgegeben wird, innerhalb einer vom Verwaltungsgericht zu setzenden Frist beim Landratsamt den Erlass einer weiteren den verfahrensgegenständlichen Steinbruch betreffenden Stilllegungsverfügung zu beantragen; für einen solchen Antrag würde aus den im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juni 1997 (1 CE 97.392 - NVwZ-RR 1998, 685/686) dargestellten Gründen nicht das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.
  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 13 L 2843/16

    Nichtbesetzung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle als Justizoberamtsrat

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 CE 97.392 -, BayVBl. 1998, 153; VG München, Beschluss vom 26. November 2009 - M 11 E 09.3538 -, juris.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 CE 97.392 -, BayVBl. 1998, 153; VG München, Beschluss vom 26. November 2009 - M 11 E 09.3538 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2021 - 13 B 331/21

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 CE 97.392 -, NVwZ-RR 1998, 685, m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 12 S 27.12

    Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung bei einstweiliger Anordnung;

    Um den durch die einstweilige Anordnung beschwerten Beteiligten gleichwohl eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen, hat das Gericht in diesen Fällen stattdessen eine Frist zur Antragstellung bei der Behörde oder gegebenenfalls zur Erhebung des Widerspruchs zu setzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 1997, - 1 CE 97.392 -, BayVBl. 1998, 153, NVwZ-RR 1998, 685, sowie juris, dort Rn. 21; Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., Rn. 478 f.; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 123 Rn. 140; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rn. 191).
  • VG Düsseldorf, 06.01.2017 - 13 L 3055/16

    Besetzung der Stelle des Obergerichtsvollziehers mit einem Mitbewerber i.R.d.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 CE 97.392 -, BayVBl. 1998, 153; VG München, Beschluss vom 26. November 2009 - M 11 E 09.3538 -, juris.
  • VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757

    Keine hinreichende Tatsachengrundlage für Ablehnung eines Beamtenbewerbers

    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Antrags auf Anordnung des Hauptsacherechtsbehelfs gem. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 926 Abs. 1 ZPO hin (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.1997 - 1 CE 97.392 - NVwZ-RR 1998, 685).
  • VG Sigmaringen, 17.11.2022 - 4 K 2313/22

    Vergabe von Bauplätzen - Antrag auf Anordnung der Klageerhebung

    Da es sich bei dem Klageerzwingungsverfahren um ein unselbstständiges Anschlussverfahren des einstweiligen Anordnungsverfahrens handelt, ist eine Kostenentscheidung nicht auszusprechen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2021 - 13 B 331/21 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2021 - 13 B 331/21 -, NVwZ-RR 2021, 823, 824 Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 27.06.1997 - 1 CE 97.392 -, NVwZ-RR 1998, 685).
  • OVG Hamburg, 07.05.2002 - 1 So 5/02

    Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf; Gerichtliche Klärung nach Beendigung

    Hieran würde es nur dann fehlen, wenn die zu erhebende Klage ihrerseits unzulässig wäre (OVG Münster, Beschl. v. 23.7.1974, OVGE Bd. 29 S. 316; ebenso unter Berufung auf diese Entscheidung: Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rdnr. 191; Redeker/von Oertzen, VwGO 13. Aufl. 2000, § 123 Rdnr. 28; ferner: VGH München, Beschl. v. 27.6.1997, NVwZ-RR 1998 S. 685; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 519).
  • VG Ansbach, 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083

    Klageerzwingung

    Bei dem Klageerzwingungsverfahren handelt es sich um ein unselbständiges Anschlussverfahren zum einstweiligen Anordnungsverfahren (so auch OVG NRW, B.v. 18.6.2021 - 13 B 331/21 - juris Rn. 15 mit Bezug auf BayVGH, B.v. 27.6.1997 - 1 CE 97.392 - juris).
  • VG Ansbach, 27.05.2009 - AN 9 K 07.02669

    Anspruch des Nachbarn auf Erlass einer Nutzungsuntersagung;

    Ein Anspruch der Nachbarn gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Erlass einer Nutzungsuntersagung besteht nur dann, wenn die tatbestandlichen Eingriffsvoraussetzungen des Art. 76 Satz 2 BayBO erfüllt sind (hierzu nachfolgend unter 1.) und die fragliche Nutzung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (vgl. BayVGH vom 21.5.2001, Az. 1 ZB 00.3206 - Juris; vom 27.6.1997, BayVBl 1998 Seite 153 f.; hierzu unter 2.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2019 - 3 S 94.18

    Gegenstand des Anordnungsverfahrens; Erteilung einer vorläufigen

  • VG München, 26.11.2009 - M 11 E 09.3538

    Vollstreckungsabwehrklage

  • VG Augsburg, 23.01.2008 - Au 5 K 06.1050

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten (Nutzungsuntersagung); Nutzung

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