Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 21.04.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96   

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VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96 (https://dejure.org/1996,1680)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 (https://dejure.org/1996,1680)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 (https://dejure.org/1996,1680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 110
  • VBlBW 1997, 42 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96
    Für diese Auslegung der landesrechtlichen Bestimmung stützt sich der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum strukturell vergleichbaren § 13 Abs. 4 PBefG, der die Zulassung zum Taxenverkehr betrifft (Urteil v. 07.09.1989 - 7 C 44 und 45.88 -, BVerwGE 87, 295, und vom 15.04.1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208; so auch BayVGH, Urteil v. 08.11.1995, BayVBl. 1996, 176, zum weitgehend gleichlautenden Art. 7 Abs. 2 BayRDG, der ebenso wie § 16 Abs. 2 RDG auf einem Musterentwurf des Bund-Länder-Ausschusses "Rettungswesen" beruht).

    Die die Genehmigung versagende Entscheidung ist danach bei derartigen "Funktionsschutzklauseln" nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (BVerwGE 79, 208, 213).

    Nach dieser Rechtsprechung ist wegen des der Verwaltungsbehörde bei der Prognoseentscheidung eingeräumten Beurteilungsspielraums nur diese befugt, die Grenze zahlenmäßig festzulegen, jenseits derer die Zulassung weiterer Taxen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedrohen würde (BVerwGE 87, 295, Leitsatz 2 und 300; BVerwGE 79, 208, 215).

    Bei Konkretisierung der Grenzziehung könnte auch der in § 16 Abs. 3 RDG vorgesehene Beobachtungszeitraum dienlich sein (vgl. BVerwGE 79, 208, 215).

    Denn das Gericht darf die Sache grundsätzlich nicht in der Weise "entscheidungsreif" machen, daß es die der Behörde obliegende (prognostische) Entscheidung selbst trifft (BVerwGE 79, 208, 214).

    Der Senat hat auch geprüft, ob eine Sachlage gegeben ist, die keinen Raum für eine die Erteilung der Genehmigung ablehnende Entscheidung des Beklagten läßt, denn bei einer solchen Sachlage wäre er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise berechtigt, den Beklagten zur Erteilung der von der Klägerin begehrten Genehmigung zu verpflichten (BVerwGE 79, 208, 214).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96
    Nachdem zwischen den Beteiligten unstreitig ist, daß die Klägerin die subjektiven Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz - RDG - vom 19.11.1991 (GBl. S. 713) erfüllt, hängt die Begründetheit der Klage davon ab, ob der objektive Versagungsgrund des verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.10.1995 - 3 C 10.94 -, NJW 1996, 1608) § 16 Abs. 2 RDG vorliegt.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht im Urteil vom 26.10.1995 (3 C 10.94, NJW 1996, 1608, 1610), das das Rettungsdienstgesetz Brandenburgs betrifft, ersichtlich davon aus, daß es für die Annahme einer Beeinträchtigung nicht ausreicht, daß die Zulassung des privaten Anbieters die Hilfsorganisationen nur finanziell beeinträchtigt, da es selbst die Möglichkeit eines Ruins dieser Organisationen für aufklärungsbedürftig erachtet (vgl. auch BVerwGE 79, 209, 212, wonach eine schwierige Ertrags- und Kostenlage noch kein Versagungsgrund, sondern nur ein Indiz für die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrsinteresses im Bereich der Taxengenehmigung ist).

  • VGH Bayern, 08.03.1995 - 4 CE 94.3940
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96
    Dies ist bei der vom Beklagten angenommenen Grenzziehung nicht der Fall, da diese es erlauben würde, bei einem bedarfsgerechten öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienst auf Bereichsebene, wie er in Baden-Württemberg wohl überwiegend angenommen werden kann, letztlich jeden Antrag eines privaten Anbieters auf Zulassung zum Krankentransport abzulehnen (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.03.1995, BayVBl 1995, 470, zu der vergleichbaren bayerischen Regelung).

    Der Senat hält auch insoweit eine Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Taxengenehmigung auf die vergleichbare Problemstellung im Rettungsdienstgesetz für geboten (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.03.1995, aaO, der diese Rechtsprechung ebenfalls insoweit auf das bayerische Landesrecht überträgt).

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96
    Die Auslegung des § 16 Abs. 2 RDG dahin, daß er der Genehmigungsbehörde einen prognostischen Einschätzungsspielraum einräumt, wirft auch nicht die verfahrensrechtliche Frage nach der Pflicht des Senats, die Sache spruchreif zu machen, auf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 03.11.1994 - 3 C 30.93 -, NVwZ 1996, 66), da ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum der Verwaltung zu den eng umrissenen Ausnahmen gehört, bei denen das Bundesverwaltungsgericht eine bloße Bescheidungsverpflichtung im Urteilsausspruch bei weitergehendem Verpflichtungsantrag für zulässig erachtet (Urteil v. 20.02.1992 - 3 C 51.88 -, BVerwGE 90, 18, 24).
  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96
    Die Auslegung des § 16 Abs. 2 RDG dahin, daß er der Genehmigungsbehörde einen prognostischen Einschätzungsspielraum einräumt, wirft auch nicht die verfahrensrechtliche Frage nach der Pflicht des Senats, die Sache spruchreif zu machen, auf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 03.11.1994 - 3 C 30.93 -, NVwZ 1996, 66), da ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum der Verwaltung zu den eng umrissenen Ausnahmen gehört, bei denen das Bundesverwaltungsgericht eine bloße Bescheidungsverpflichtung im Urteilsausspruch bei weitergehendem Verpflichtungsantrag für zulässig erachtet (Urteil v. 20.02.1992 - 3 C 51.88 -, BVerwGE 90, 18, 24).
  • VGH Bayern, 08.11.1995 - 4 B 95.1221
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96
    Für diese Auslegung der landesrechtlichen Bestimmung stützt sich der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum strukturell vergleichbaren § 13 Abs. 4 PBefG, der die Zulassung zum Taxenverkehr betrifft (Urteil v. 07.09.1989 - 7 C 44 und 45.88 -, BVerwGE 87, 295, und vom 15.04.1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208; so auch BayVGH, Urteil v. 08.11.1995, BayVBl. 1996, 176, zum weitgehend gleichlautenden Art. 7 Abs. 2 BayRDG, der ebenso wie § 16 Abs. 2 RDG auf einem Musterentwurf des Bund-Länder-Ausschusses "Rettungswesen" beruht).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Zu den rechtlichen Anforderungen an die von der Genehmigungsbehörde zu treffende Prognoseentscheidung, ob durch den Gebrauch der von einem privaten Anbieter beantragten Genehmigung zur Notfallrettung und zum Krankentransport das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst erheblich beeinträchtigt wird (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -).

    Es kommt aber lediglich ein Anspruch der Antragstellerin auf Neubescheidung ihres Genehmigungsantrags in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Senats § 16 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz - RDG - eine Prognose über die Auswirkungen der Genehmigung auf die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich verlangt, bei der der Genehmigungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 - im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerwG zum strukturell vergleichbaren § 13 Abs. 4 PBefG, der die Zulassung zum Taxenverkehr betrifft - BVerwGE 87, 295; 79, 208).

    Wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 22.10.1996 (a.a.O.) ausgeführt hat, haben private Anbieter nach dieser Bestimmung einen Anspruch auf Genehmigungserteilung bis zur Grenze der Verträglichkeit mit der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes; sie sind dagegen nicht lediglich darauf verwiesen, daß ein Bedarf für ihre Tätigkeit besteht, weil der öffentlich-rechtlich organisierte Rettungsdienst eine bedarfsgerechte Versorgung mit Rettungsmitteln selbst nicht zu gewährleisten vermag.

    Wie der Senat im Urteil vom 22.10.1996 (a.a.O.) weiter dargelegt hat, hat sie, wenn eine geringere Auslastung des öffentlich- rechtlich organisierten Rettungsdienstes beim Hinzutreten eines privaten Anbieters geltend gemacht wird, zunächst prognostisch zu beurteilen, ob der Bedarf an Rettungstransporten in den kommenden Jahren zunehmen und der private Anbieter damit gewissermaßen vom Zuwachs an Rettungstransporten leben könnte.

    Soweit die Beantwortung der Frage, wieviele Rettungswagen privater Anbieter zugelassen werden können, nicht ohnedies von einer Würdigung der konkreten Umstände im einzelnen Rettungsdienstbereich abhängt, dürfte zuvörderst die oberste Landesbehörde dazu berufen sein, der Genehmigungsbehörde allgemeine Hinweise für eine Konkretisierung der Grenzziehung zu geben, etwa dahin, daß die Grenze bei einem bestimmten Anteil der für private Anbieter zugelassenen Rettungswagen an dem Gesamtbestand der im Rettungsdienstbereich zugelassenen Fahrzeuge erreicht ist (vgl. im einzelnen das Urteil vom 22.10.1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21.2.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-H., Urteil vom 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17.6.1999 - 3 C 20.98 -, a. a. O.: Die hess.

    Das bedeutet entsprechend den vom BVerwG, Urteile vom 7.9.1989 - 7 C 44.88 u.a. -, BVerwGE 82, 295, sowie vom 15.4.1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208, zur Funktionsschutzklausel des § 13 Abs. 4 PBefG entwickelten und hier entsprechend anwendbaren Grundsätzen, vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 8.3.1995 - 4 CE 94.3940 -, a. a. O., VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, a.a.O., Nds. OVG, Beschluss vom 17.6.1994 - 7 M 3231/94 -, Nds. VBl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 1557/06

    Durchführung der rettungsdienstlichen Aufgabe des Krankentransports; Verlängerung

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    Das bedeutet entsprechend den vom Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 7. September 1989 - 7 C 44.88 u.a. -, BVerwGE 82, 295 sowie vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208, zur Funktionsschutzklausel des § 13 Abs. 4 PBefG entwickelten und hier entsprechend anwendbaren Grundsätzen, vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 4 CE 94.3940 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, a.a.O., Nieders.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 2763/06

    Erteilung einer Genehmigung zum Krankentransport für zwei Fahrzeuge; Erteilung

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    Das bedeutet entsprechend den vom Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 7. September 1989 - 7 C 44.88 u.a. -, BVerwGE 82, 295 sowie vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208, zur Funktionsschutzklausel des § 13 Abs. 4 PBefG entwickelten und hier entsprechend anwendbaren Grundsätzen, vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 4 CE 94.3940 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, a.a.O., Nieders.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13

    Genehmigung der Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins zur Notfallrettung und zum

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 3 S. 1 RDG, der davon spricht, dass eine entsprechende Beeinträchtigung "zu erwarten" sein muss (OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, NordÖR 2004, 495; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.1999 - 11 L 719/98 -, juris unter Verweis auf einen vergleichbaren Gesetzeswortlaut sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, 111).

    Diese Auslegung der Funktionsschutzklausel entspricht grundsätzlich dem Verständnis auch der anderen Obergerichte in den Ländern, in denen das sogenannte Trennungsmodell vorgesehen ist (vgl. Münster, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.02.2003 - 11 LA 323/02 -, juris; OVG Saarlouis, Urt. v. 26.10.1999 - 2 R 12/98 -, juris; OVG Mannheim, Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, juris).

  • VG Minden, 07.11.2012 - 7 K 2165/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    94.3940 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, a.a.O., Nieders.

  • VG Freiburg, 11.09.2002 - 1 K 647/00

    Notfallrettung; Vereinbarung der Benutzungsentgelte

    Die privaten Unternehmer unterlagen dem hiervon verschiedenen Vereinbarungssystem der §§ 60, 133 Abs. 1 und 3 SGB V (vom 20.12.1988, BGBl. I, S. 2477), das insoweit durch die begrenzten Regelungen des Rettungsdienstgesetzes nicht verdrängt war und auch nicht verdrängt werden sollte (vgl. hierzu die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das SGB V in BT-Drs. 11/2493, S. 19 f. Anm. 51; ebenso SG Konstanz, Urt. v. 27.02.1989 - S 2 Kr 109/89 -, ArztuR 1990, Nr. 10, 14; OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.02.1993 - 6 U 79/92 - IURIS; zur alten Rechtslage auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1996, NVwZ-RR 1998, 110, 112; Beschl. v. 21.02.1997, DÖV 1997, 694, 695).

    So dürfte es regelmäßig eine Frage der mittelfristigen Entwicklung sein, dass bestehende Kapazitäten privater Notfallrettungsdienste den Bedarf an Vorhaltungen im öffentlichen Rettungsdienstwesen mindern, und eine dann dennoch bestehende Überkapazität wäre auch mit ihrer Konsequenz für die Belastung der Kostenträger als Folge des gesetzlich begründeten Nebeneinanders von öffentlichem und (bestandsgeschütztem) privatem Rettungsdienst hinzunehmen (vgl. insoweit zur alten Rechtslage VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1996, a.a.O. sowie Beschl. v. 21.02.1997, a.a.O. und BSG, Urt. v. 29.11.1995, BSGE 77, 119, 123 f.).

  • VG Düsseldorf, 14.05.2014 - 7 K 4350/12

    Keine isolierte Anfechtbarkeit von Inhaltsbestimmungen; Beeinträchtigung des

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    Das bedeutet entsprechend den vom Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 7. September 1989 - 7 C 44.88 u.a. -, BVerwGE 82, 295 sowie vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208, zur Funktionsschutzklausel des § 13 Abs. 4 PBefG entwickelten und hier entsprechend anwendbaren Grundsätzen, vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 4 CE 94.3940 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, a.a.O., Nieders.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98

    Genehmigung zur Ausübung der Notfallrettung: Funktionsfähigkeit des

    Soweit er sich zur Begründung eines Drittschutzes auf eigene wirtschaftliche Interessen beruft, dürfte ein solcher Drittschutz schon daran scheitern, daß die von § 16 Abs. 2 RDG vorgegebene Verträglichkeitsgrenze (vgl. zu dieser das Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, GewArch 1997, 251, und den Beschluß des Senats vom 21.02.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694 = NZV 1997, 287) nicht im Interesse eines der Leistungsträger (§ 2 RDG), sondern allein im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes besteht.

    Denn es müßte einem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, diesem Vorbringen unter Berücksichtigung des gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums, der der Antragsgegnerin bei ihrer Prognose eingeräumt ist (vgl. das Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, a.a.O.), im einzelnen nachzugehen.

  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 7 K 8443/12

    Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Krankentransporten mit

    vgl. zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O.: Die hess.

    Das bedeutet entsprechend den vom Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 7. September 1989 - 7 C 44.88 u.a. -, BVerwGE 82, 295 sowie vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208, zur Funktionsschutzklausel des § 13 Abs. 4 PBefG entwickelten und hier entsprechend anwendbaren Grundsätzen, vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 4 CE 94.3940 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, a.a.O., Nieders.

  • OVG Saarland, 26.10.1999 - 2 R 13/98

    Notfallrettung und Krankentransport durch Privatunternehmer; Genehmigungspflicht

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2000 - 11 M 1026/00

    Funktionsschutzklausel; Krankentransport; Privatunternehmen; Privatunternehmer;

  • OVG Brandenburg, 18.12.2003 - 4 A 12/01

    Rettungsdienst, Berufungsverfahren, Zulassung zum Krankentransport, Zur

  • VG Schleswig, 26.10.2012 - 3 A 16/10

    Genehmigung für Notfallrettung mit Rettungswagen und Krankentransportwagen

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03

    Zulässigkeit der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst;

  • VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 7 K 3304/11

    Sekundärtransport Wettbewerb Auflage Querspaltung Rettungswagen Betriebsbereich

  • VG Düsseldorf, 20.06.2011 - 7 K 574/10

    Ernstliche und schwerwiegende Beeinträchtigungen des öffentlichen Interesses an

  • OVG Saarland, 26.10.1999 - 2 R 12/98

    Betrieb eines Krankentransports; Betriebs einer Notfallrettung; Selbstständige

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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 21.04.1997 - 7 K 2212/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7475
VG Freiburg, 21.04.1997 - 7 K 2212/96 (https://dejure.org/1997,7475)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.04.1997 - 7 K 2212/96 (https://dejure.org/1997,7475)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. April 1997 - 7 K 2212/96 (https://dejure.org/1997,7475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausschluß vom BAföG wegen Alters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruches eines 53- jährigen Medizinstudenten auf Bewilligung von Ausbildungsförderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 110
  • VBlBW 1998, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.11.1991 - 5 B 121.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Freiburg, 21.04.1997 - 7 K 2212/96
    Zwar setzt die Anwendung der Ausnahmeregelungen des § 10 III 2 BAföG nach der Rechtsprechung des BVerwG (FamRZ 1992, 990; BVerwGE 72, 268 NVwZ 1986, 384 Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 8 S. 19 und Nr. 9 S. 27 FamRZ 1985, 970 (972) und BVerwG, FamRZ 1986, 108 (110)) nicht voraus, daß der Auszubildende noch die Möglichkeit hat, eine ausreichend lange Zeit erwerbstätig zu sein.

    Gleichwohl hält das BVerwG es, allerdings ohne diese Frage bislang entschieden zu haben, nach wie vor für denkbar, daß Ausbildungsförderung nach der Überschreitung der Altersgrenze auch dann ausnahmsweise nicht mehr zu leisten ist, wenn der Betreffende die Ausbildung in einem so hohen Alter beginnt, daß eine Erwerbstätigkeit nach dem Abschluß der Ausbildung praktisch ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, FamRZ 1992, 990).

  • BVerwG, 07.06.1989 - 5 C 3.86

    Ausschluß von Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Ausbildung im Rahmen des

    Auszug aus VG Freiburg, 21.04.1997 - 7 K 2212/96
    Die Förderung hängt, so das BVerwG in der Entscheidung vom 7.6.1989 (BVerwGE 82, 125 NVwZ 1989, 1064 (1066)) nicht davon ab, ob der Auszubildende die Ausbildung für eine Berufsausübung nutzen will und kann.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82

    Ausbildungsförderung - Altersgrenze - Absehen - Persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus VG Freiburg, 21.04.1997 - 7 K 2212/96
    Zwar setzt die Anwendung der Ausnahmeregelungen des § 10 III 2 BAföG nach der Rechtsprechung des BVerwG (FamRZ 1992, 990; BVerwGE 72, 268 NVwZ 1986, 384 Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 8 S. 19 und Nr. 9 S. 27 FamRZ 1985, 970 (972) und BVerwG, FamRZ 1986, 108 (110)) nicht voraus, daß der Auszubildende noch die Möglichkeit hat, eine ausreichend lange Zeit erwerbstätig zu sein.
  • OVG Hamburg, 23.06.2020 - 4 Bf 173/16

    (Keine) Ausbildungsförderung für einen 65-Jährigen

    Einer teleologischen Reduktion des § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG, wie sie vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil befürwortet worden ist (ebenso VG Freiburg, Gerichtsbescheid v. 21.4.1997, 7 K 2212/96, NVwZ-RR 1998, 110, Orientierungssätze in juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 17.2.2014, 3 L 247/14.F, juris Rn. 5 f.; vgl. auch VG München, Urt. vom 25.10.2012, M 15 K 115737, juris Rn. 25 ff.), bedarf es angesichts der obigen Ausführungen zu § 7 Abs. 1 BAföG nicht.
  • VG Frankfurt/Main, 17.02.2014 - 3 L 247/14

    Ausbildungsförderung

    Dies kommt vor allem auch darin zum Ausdruck, dass die Förderungsleistungen teilweise als Darlehen gewährt werden, wobei die Regelungen über die Rückzahlung insbesondere in § 18 und § 18a BAföG hinsichtlich etwa der ersten Ratenzahlung, der möglichen Tilgungsdauer und der Einkommensabhängigkeit der Rückzahlung ersichtlich an die übliche Biographie eines noch entsprechende Zeit dem Erwerbsleben zur Verfügung Stehenden anknüpfen (vgl. ebenso VG Freiburg, Gerichtsbescheid vom 21.04.1997 - 7 K 2212/96 - NVwZ-RR 1998, 110).
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