Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 24 L 1342/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 201



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Wird zitiert von ... (56)  

  • BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10  

    Sicherungshaft bei Ausreisepflicht

    a) In Abschiebehaftsachen ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus den jeweiligen Landesregelungen, weil das Aufenthaltsgesetz keine eigenständige allgemeine Regelung der örtlichen Zuständigkeit enthält (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201; Hamm InfAuslR 2007, 455, 456).

    Sind keine länderspezifischen Sondervorschriften über die örtliche Zuständigkeit gegeben, sind die jeweiligen Verwaltungsverfahrensvorschriften anzuwenden (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201).

    Hierdurch wurde die dortige Ausländerbehörde allenfalls zusätzlich örtlich zuständig (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201, 202).

  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07  

    örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

    1) In Nordrhein-Westfalen ist die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde nach der Sondervorschrift des § 4 Abs. 1 OBG-NW zu bestimmen (im Anschluss an OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201).

    U.a. hieraus bzw. der inhaltsgleichen Vorgängerregelung sowie dem überkommenen Rechtsverständnis, wie es etwa auch in § 9 Abs. 3 OBG-NW zum Ausdruck kommt, leitet das OVG Münster in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (vgl. grundlegend NVwZ-RR 1998, 201f; zuletzt Beschluss vom 13.02.2007 -18 B 243/07; veröffentlicht in juris) den Schluss ab, dass die Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen den Status von Sonderordnungsbehörden (§ 12 OBG) haben.

    Übertragen auf die Frage der Zuständigkeit bedeutet dies, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen nicht nach der Bestimmung des § 3 VwVfG-NW, der gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG-NW subsidiär ist, sondern gemäß § 12 Abs. 2 OBG nach § 4 OBG (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201f) richtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2003 - 18 B 190/03  
    vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 1997 - 18 B 1853/96 - m.w.N.

    vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 1997 - 18 B 1853/96 -.

    vgl. zu derartigen Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten Senatsbeschluss vom 10. Juli 1997 - 18 B 1853/96 -.

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