Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 15.01.1997

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96.A   

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VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96.A (https://dejure.org/1997,7236)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96.A (https://dejure.org/1997,7236)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 13 UZ 3552/96.A (https://dejure.org/1997,7236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 67 Abs 3 S 3 VwGO, § 95 Abs 1 S 1 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO, § 141 Abs 2 S 2 ZPO
    Persönliches Erscheinen eines Beteiligten: Mitteilung der Ladung zum Termin an den Beteiligten persönlich - alleinige Mitteilung an den Prozeßbevollmächtigten ist verfahrensfehlerhaft; durch den Verfahrensfehler bedingte Versäumung der mündlichen Verhandlung - Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.1987 - 6 B 50.87

    Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96
    Hieraus kann nicht der Vorwurf abgeleitet werden, es sei von Seiten des Klägers (vgl. zur Zurechnung des Anwaltsverschuldens: §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO) nicht alles unternommen worden, um sich selbst vor Gericht das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 -, NJW 1988, 577).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96
    Der gemäß Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verschafft den Prozeßbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend erklären und Anträge stellen zu können (BVerfG, Beschluß vm 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109 (113); Beschluß des Senats vom 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1991 - 18 A 120/91

    Antrag auf Terminsverlegung; Absagen eines Termins wegen Krankheit; Rechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96
    Hatte der Beteiligte dagegen - wie im vorliegenden Fall der Kläger - überhaupt keine Gelegenheit, sich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern, bedarf es zur schlüssigen Darlegung des von ihm geltend gemachten Gehörsverstoßes keiner Ausführungen dazu, was von ihm im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Begründung des geltend gemachten Anspruches bzw. zur Bestätigung des eingenommenen Rechtsstandpunktes vorgetragen worden wäre (Hess. VGH, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 5. März 1991 - 18 A 120/91.A - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 24. Oktober 1991 - Bs VII 102/91 -).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96
    Wird ein Beteiligter von dem Prozeßgericht nicht oder nicht rechtzeitig (vgl. § 102 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zur mündlichen Verhandlung geladen oder entscheidet das Gericht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, an der der Beteiligte wegen einer rechtzeitig angezeigten Verhinderung nicht teilnehmen konnte, so wird hierdurch sein Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 5.75 -, BVerwGE 50, 275, 276).
  • VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95

    Asylverfahren: Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96
    Hatte der Beteiligte dagegen - wie im vorliegenden Fall der Kläger - überhaupt keine Gelegenheit, sich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern, bedarf es zur schlüssigen Darlegung des von ihm geltend gemachten Gehörsverstoßes keiner Ausführungen dazu, was von ihm im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Begründung des geltend gemachten Anspruches bzw. zur Bestätigung des eingenommenen Rechtsstandpunktes vorgetragen worden wäre (Hess. VGH, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 5. März 1991 - 18 A 120/91.A - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 24. Oktober 1991 - Bs VII 102/91 -).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96
    Der Beteiligte wäre nämlich in diesem Falle nicht nur gezwungen, in seinem Zulassungsantrag umfassend zum gesamten Prozeßstoff Stellung zu nehmen, sondern auch dazu, vorsorglich auf etwaige Einwände und Vorbehalte des Gerichtes sowie auf Argumente der Gegenseite einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -).
  • VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer

    Sie konnte sich vielmehr darauf verlassen, dass das Verwaltungsgericht der ihm durch § 173 VwGO i.V.m. § 141 Abs. 2 Satz 2 ZPO auferlegten Verpflichtung entsprach, die Klägerin von Amts wegen zur mündlichen Verhandlung zu laden (vgl. dazu: Hess. VGH, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96.A -, AuAS 1997, 69).

    Aus den vorgenannten Erwägungen bedarf es in einem derartigen Fall zur schlüssigen Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs keiner Ausführungen dazu, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre (vgl. dazu ausführlich: Hess. VGH, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96.A -, a.a.O.; 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96.A -, AuAS 1997, 140; 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95 -, AuAS 1996, 22).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 L 4537/99

    Verfahrensmangel; Anordnung des persönlichen Erscheinens; ; Aufklärungspflicht;

    Allerdings meint der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Januar 1997 - Hess. VGH 13 UZ 3552/96.A - (NVwZ-RR 1998, 404-405), ein Prozessbevollmächtigter dürfe in Anbetracht der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Klägers darauf vertrauen, das Gericht werde den Kläger - unmittelbar - laden.

    Damit erübrigt sich eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Hess. VGH (Beschluss vom 31. Januar 1997 - Hess. VGH 13 UZ 3552/96.A -, aaO.), zumal die Gehörsrüge aus einem anderen Grund - dazu siehe unten - nicht durchgreift.

  • VGH Hessen, 05.07.2018 - 7 A 1101/18
    In dem speziellen Fall der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten greift die Vorschrift des § 67 Abs. 6 Satz 5 VwGO nicht ein (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 13 UZ 3552/96.A -, juris, Rdnr. 4).
  • OVG Thüringen, 25.05.1999 - 3 ZKO 396/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht

    In einem solchen Fall ist er dazu objektiv nicht in der Lage (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 140, und vom 29. September 1994 - 3 C 28.92 - BVerwGE 96, 368 = NJW 1995, 1441; Hessischer VGH, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 13 UZ 3552/96.A - AuAS 1997, 69).
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   VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96.A   

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https://dejure.org/1997,7308
VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96.A (https://dejure.org/1997,7308)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96.A (https://dejure.org/1997,7308)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 10 UZ 2085/96.A (https://dejure.org/1997,7308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 95 Abs 1 S 1 VwGO, § 173 VwGO, § 227 ZPO
    Antrag auf Terminsverlegung bzw Vertagung wegen Erkrankung eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet worden war

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.01.1961 - III B 289.59
    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96
    Auch in einem solchen Fall hat ein Beteiligter, der sich durch eine ernsthafte Erkrankung gehindert sieht, dieser Anordnung nachzukommen, rechtzeitig einen begründeten Antrag auf Verlegung des Termins bzw. auf Vertagung der Verhandlung zu stellen (BVerwG, Urteil vom 26.01.1961 - III B 289/59 -, NJW 1961, 892).

    Gegebenenfalls muß es den Beteiligten die Möglichkeit geben, etwa mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens durch den Vorsitzenden bzw. Einzelrichter bisher unterlassene Ausführungen schriftsätzlich nachzuholen (BVerwG, Urteil vom 26.01.1961, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96
    Die vom Vorsitzenden bzw. Einzelrichter verfügte Anordnung des persönlichen Erscheinens hat allerdings zur Folge, daß der Beteiligte bei Beantragung der Terminsaufhebung, Terminsverlegung bzw. Vertagung der Verhandlung die Gründe für die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung nicht substantiiert darlegen muß (siehe BVerwG, Urteil 26.04.1985 - 6 C 40.82 -, Buchholz 303 zu § 227 ZPO Nr. 4 = NJW 1986, 2897; Urteil vom 19.03.1976 - 6 C 5.75 -, BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0, § 25 WPflG Nr. 98 zur Notwendigkeit, diese Angaben zu machen, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet worden ist).
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96
    Diese und andere Urteile des erkennenden Senats in Sachen Ahmadi in Pakistan berücksichtigen die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Oktober 1993 (- 9 C 50.92 u.a. -, NVwZ 1994, 500 ff.) aufgestellt hat.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96
    Die vom Vorsitzenden bzw. Einzelrichter verfügte Anordnung des persönlichen Erscheinens hat allerdings zur Folge, daß der Beteiligte bei Beantragung der Terminsaufhebung, Terminsverlegung bzw. Vertagung der Verhandlung die Gründe für die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung nicht substantiiert darlegen muß (siehe BVerwG, Urteil 26.04.1985 - 6 C 40.82 -, Buchholz 303 zu § 227 ZPO Nr. 4 = NJW 1986, 2897; Urteil vom 19.03.1976 - 6 C 5.75 -, BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0, § 25 WPflG Nr. 98 zur Notwendigkeit, diese Angaben zu machen, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet worden ist).
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96
    Hat indes ein Beteiligter es unterlassen, die verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, zu ergreifen, so liegt eine Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht nicht vor (BVerwG, Urteil vom 30.08.1982 - 9 C 1.81 -, DÖV 1983, 247; Hess. VGH, Beschluß vom 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94 - Hess. VGH, Beschluß vom 28.07.1995 - 10 UZ 1810/95 -).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96
    Zwar verpflichtet der durch Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Bürgers auf Gewährung des rechtlichen Gehörs das zuständige Prozeßgericht dazu, in seinem Verfahren alle diejenigen Verfahrensvorschriften zu beachten, die der Wahrung des rechtlichen Gehörs dienen (BVerfG, Beschluß vom 21.04.1982 - 2 BvR 810/81 -, BVerfGE 60, 310, 311).
  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96
    Hat indes ein Beteiligter es unterlassen, die verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, zu ergreifen, so liegt eine Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht nicht vor (BVerwG, Urteil vom 30.08.1982 - 9 C 1.81 -, DÖV 1983, 247; Hess. VGH, Beschluß vom 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94 - Hess. VGH, Beschluß vom 28.07.1995 - 10 UZ 1810/95 -).
  • VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer

    Will das Gericht einen derartigen Antrag ablehnen, so muss es substantiiert dartun, weshalb es trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens des Beteiligten den Rechtsstreit für entscheidungsreif hält; ggf. muss es dem Beteiligten die Möglichkeit geben, etwa mit Rücksicht auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens unterlassene Ausführungen nachzuholen (BVerwG, 26.01.1961 - 3 B 289/59 -, NJW 1961, 892; Hess. VGH, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96.A -, NVwZ-RR 1998, 404).

    Aus den vorgenannten Erwägungen bedarf es in einem derartigen Fall zur schlüssigen Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs keiner Ausführungen dazu, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre (vgl. dazu ausführlich: Hess. VGH, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96.A -, a.a.O.; 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96.A -, AuAS 1997, 140; 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95 -, AuAS 1996, 22).

  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 22/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnung

    Nicht ausschlaggebend kann sein, ob aus der Sicht des Gerichts die persönliche Anwesenheit des Klägers in der mündlichen Verhandlung nach seinem Vortrag (vgl dazu VGH Kassel Beschluß vom 15. Januar 1997 - 10 UZ 2085/96.A - NVwZ-RR 1998, 404) oder aus sonstigen Gründen notwendig war.
  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 3 UZ 248/98

    Erkrankung eines nicht persönlich geladenen Beteiligten kein erheblicher Grund

    Danach gilt als erheblicher Grund nicht bereits die Erkrankung einer nicht persönlich geladenen Partei (vgl. Zöller, ZPO, 20. Aufl., Bearbeiter: Stöber, § 227 ZPO, Rdnr. 6; Thomas-Putzo, ZPO, Komm., 17. Aufl., § 227 ZPO Nr. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, E. v. 17.06.1997, Az.: 13 A L 330/97, zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 29.08.1995, Az.: 2 S 4760/95.A, NJW 1996, 334; für den Fall der Anordnung des persönlichen Erscheinens: BVerwG, B. v. 17.03.1995 -- 6 O 95/94 [richtig: 6 B 65.94 - d. Red.] -- NVwZ-RR 1995, 533; Hess. VGH, B. v. 15.01.1997 -- 10 UZ 2085/96 -- NVwZ-RR 1998, 404).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 11 L 111/98

    Zulassungsrecht; Asyl; nur zwangsläufiges zukünftiges; Exilpolitik (Türkei);

    Derartige substantiierte Ausführungen zur Notwendigkeit der Teilnahme sind nur dann entbehrlich, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet hatte (BVerwG, Urt. v. 26.4.1985, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 4, 6 = NJW 1986, 2897, 2898; HessVGH, Beschl. v. 15.1.1997 - 10 UZ 2085/96.A -).
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