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   OVG Berlin, 14.05.1997 - 2 S 6.97   

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https://dejure.org/1997,10893
OVG Berlin, 14.05.1997 - 2 S 6.97 (https://dejure.org/1997,10893)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.05.1997 - 2 S 6.97 (https://dejure.org/1997,10893)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 2 S 6.97 (https://dejure.org/1997,10893)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsgeld; Ersatzvornahme; Untunlichkeit

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 412
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VG Karlsruhe, 21.12.2021 - 3 K 4579/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung

    Das kumulative Vorliegen beider Voraussetzungen ist anzunehmen, wenn mit Rücksicht auf die andernfalls für ein bedeutendes Rechtsgut drohende Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin, Beschluss vom 14.5.1997 - 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 412;Mosbacher in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG VwZG, 11. Aufl. 2017, § 12 VwVG Rn. 9 f.).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16

    Zulässigkeit der Androhung der Wegnahme des Führerscheins im Wege des

    Das kumulative Vorliegen beider Voraussetzungen ist anzunehmen, wenn mit Rücksicht auf die andernfalls für ein bedeutendes Rechtsgut drohende Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin Beschl. v. 14.5.1997 - 2 S 6.97 -,NVwZ-RR 1998, 412; Mosbacher, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, § 12 VwVG Rn. 10; Sadler, VwVG § 12 Rn. 38; App/Wettlaufer, Verwaltungsvollstreckungsrecht, § 35 Rn. 7).
  • VG Berlin, 04.08.2017 - 8 L 1261.16

    Anordnung auf Duldung einer Feuerstättenschau; Zutrittsrecht der Mitarbeiter der

    Schließlich können auch beide Voraussetzungen für eine Androhung unmittelbaren Zwanges vorliegen, insbesondere wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1997 - OVG 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 412 [413]).
  • VG Oldenburg, 26.04.2016 - 5 B 1083/16

    Altanlage; anzeigepflichtige Altanlage; atypischer Ausnahmefall;

    Die Beweislast für die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage vor dem Entstehen der Genehmigungsbedürftigkeit trägt der Anlagenbetreiber (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 2 S 6/97 -, NVwZ-RR 1998, 412; Jarass, a.a.O., § 67 BImSchG Rn. 13); lässt sich die Frage nicht aufklären, ist davon auszugehen, dass die Anlage erst später errichtet bzw. wesentlich geändert wurde.
  • VG Gelsenkirchen, 23.07.2002 - 7 L 1489/02

    Strafrechtswidrigkeit des Abschlusses und der Vermittlung von Sportwetten;

    dazu: OVG Berlin, Beschluss vom 14.05.1997 -2 5 6/97-, NVwZ-RR 98, 412f.

    dazu: OVG Berlin, Beschluss vom 14.05.1997 -2 5 6/97-, NVwZ-RR 98, 412f.

  • VG Cottbus, 11.06.2015 - 3 K 1152/12

    Ordnungsrecht

    Die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes oder der Ersatzvornahme vor Anwendung des unmittelbaren Zwanges kann dann "untunlich" sein, wenn nach den gesamten Umständen entweder die Aussichtslosigkeit eines milderen Zwangsmittels von vornherein feststeht oder wenn mit Rücksicht auf die andernfalls für ein bedeutendes Rechtsgut drohende Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 1997 - OVG 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 412; Mosbacher in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, VwVG § 12 Rn. 8 ff.).
  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Einstellung des Betriebes von Spielhallen

    Die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes oder der Ersatzvornahme vor Anwendung des unmittelbaren Zwanges kann dann "untunlich" sein, wenn nach den gesamten Umständen entweder die Aussichtslosigkeit eines milderen Zwangsmittels von vornherein feststeht oder wenn mit Rücksicht auf die andernfalls für ein bedeutendes Rechtsgut drohende Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 2 S 6.97 -, juris).
  • VG Cottbus, 22.04.2008 - 3 L 343/07
    Die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes oder der Ersatzvornahme vor Anwendung des unmittelbaren Zwanges kann dann "untunlich" sein, wenn nach den gesamten Umständen entweder die Aussichtslosigkeit eines milderen Zwangsmittels von vornherein feststeht oder wenn mit Rücksicht auf die andernfalls für ein bedeutendes Rechtsgut drohende Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 2 S 6.97 - NVwZ-RR 1998, 412f.).
  • VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17

    Schließung einer Spielhalle; Versagung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer

    Schließlich können auch beide Voraussetzungen für eine Androhung unmittelbaren Zwanges vorliegen, insbesondere wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1997 - OVG 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 412 (413)).
  • VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1997 - 2 S 6/97 -, NVwZ-RR 1998, 412 (413); VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 L 134.17 -, juris, Rn. 24).
  • VG Berlin, 30.05.2018 - 8 L 101.18

    Vollziehbarkeit einer Duldungsverfügung für die anlassbezogene Überprüfung einer

  • VG Cottbus, 11.06.2016 - 3 K 1152/15
  • VGH Bayern, 19.07.2012 - 2 NE 12.1520

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 47 Abs. 6 VwGO

  • VG Schleswig, 24.02.2021 - 1 B 16/21

    Coronavirus: Tätigkeit als Musiker im öffentlichen Raum verboten

  • VG Saarlouis, 20.10.2011 - 5 L 510/11

    Anfechtung einer Nutzungsuntersagung (VR050); aufschiebende Wirkung; Versiegelung

  • VG Cottbus, 20.10.2022 - 3 L 267/22
  • VG Gelsenkirchen, 31.07.2002 - 7 L 1576/02

    Verbot der Durchführung einesöffentlichen Glücksspieles; Rechtmäßigkeit einer

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