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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 10 A 11500/97   

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https://dejure.org/1998,10513
OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 10 A 11500/97 (https://dejure.org/1998,10513)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.03.1998 - 10 A 11500/97 (https://dejure.org/1998,10513)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. März 1998 - 10 A 11500/97 (https://dejure.org/1998,10513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufssoldat; Zeitsoldat; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Versorgungsbezüge; Aufbauhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 445
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Gelsenkirchen, 26.08.2019 - 3 K 1489/18

    Vorabentscheidung, Vordienstzeit, ruhegehaltfähige Dienstzeit,

    Siehe nur VG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 9 K 1467/14.F -, Rn. 19, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1998 - 10 A 11500/97 -, Rn. 4, juris; für die Vorgängerregelung des § 155 BBG schon BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - 2 C 4/81 -, Rn. 13, juris.

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2019 - 4 S 934/18 -, Rn. 36, juris; VG Minden, Urteil vom 12. Juli 2018 - 4 K 2591/16 -, Rn. 71, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1998 - 10 A 11500/97 -, Rn. 4, juris.

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Abordnungszeit an die Zentrale

    Hierbei kann der Senat offen lassen, ob der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 10.3.1998 - 10 A 11500/97 -, NVwZ-RR 1998, 445 = DÖD 1998, 216 = IÖD 1998, 120), wonach eine auf doppelte Anerkennung von Dienstzeiten nach § 3 Abs. 1 BeamtVÜV erhobene Klage, die vor der Festsetzung von Versorgungsbezügen erhoben worden ist, mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen ist, gefolgt werden kann.
  • VG Köln, 29.01.2014 - 24 K 2196/11
    In solchen Fällen wird in Anwendung des sich aus § 44a VwGO ergebenen Grundsatzes, wonach behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können, Rechtsschutz grundsätzlich ausschließlich gegen die abschließende Verwaltungsentscheidung gewährt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1994 - 11 B 157/93 -, juris, Rnr. 4 zur Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1998 - 10 A 11500/97 -, juris, Rnr. 3 zur analogen Anwendung von § 44a VwGO; Stelkens in: Schoch/Schneider Bier, a. a. O. § 44 a, Rnr. 7.
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