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   BVerwG, 24.02.1998 - 9 B 831.97   

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https://dejure.org/1998,2276
BVerwG, 24.02.1998 - 9 B 831.97 (https://dejure.org/1998,2276)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1998 - 9 B 831.97 (https://dejure.org/1998,2276)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1998 - 9 B 831.97 (https://dejure.org/1998,2276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung von Fragen über auslaufendes oder aufgehobenes Recht - Entscheidung Asylrechtsstreitigkeiten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 130a; AsylVfG (a.F.) § 79 Abs. 3
    Asylverfahrensrecht - Stattgabe der Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten durch Beschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 14.03.1997 - 12 L 1594/96

    Asylverfahren; Berufung; Entscheidung durch Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1998 - 9 B 831.97
    Denn das Berufungsgericht durfte bereits vor Aufhebung des § 79 Abs. 3 AsylVfG auch in Asylrechtsstreitigkeiten nach § 130 a VwGO i.d.F. des 6. VwGO-Änderungsgesetzes vom 1. November 1996 (BGBl I S. 1626) verfahren, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch OVG Lüneburg, DVBl 1997, 667 = NVwZ 1997, 1236).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach

    Der Anwendungsbereich des § 130 a VwGO ist nicht eingeschränkt, sondern erweitert worden (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungszulassung ohne entsprechenden Antrag

    Dies bedeutet, daß § 130 a VwGO n.F. am 1. Januar 1997 anwendbar wurde und damit alle zu dieser Zeit anhängigen Rechtsstreitigkeiten erfaßte (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 08.05.1998 - 9 B 403.98

    Voraussetzungen für eine Rückkehrgefährdung von Flüchtlingen - Bewilligung von

    Das galt nach der Rechtsprechung des Senats bereits vor Aufhebung des § 79 Abs. 3 AsylVfG seit dem Inkrafttreten des § 130 a VwGO i.d.F. des 6. VwGO-Änderungsgesetzes ab 1. Januar 1997; es gilt erst recht seit der klarstellenden Aufhebung des § 79 Abs. 3 AsylVfG durch den Bundesgesetzgeber (vgl. im einzelnen den Beschluß des Senats vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2001 - 8 L 6555/96

    Abschiebungsschutz; Albaner; albanischer Volkszugehöriger; Asyl;

    Nach der Neufassung des § 130 a VwGO kann mithin das Oberverwaltungsgericht auch auf die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten eine zugunsten des jeweiligen Asylbewerbers ergangene erstinstanzliche Entscheidung im Beschlusswege abändern (Senatsbeschl. v. 26.2.1998 - 8 L 5550/96 -, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 24.2.1998 - 9 B 831.97 -, NVwZ-RR 1998, 455; BVerwG, Beschl. v. 8.5.1998 - 9 B 404.98 -).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Dies bedeutet, daß § 130 a VwGO n.F. am 1. Januar 1997 anwendbar wurde und damit alle zu dieser Zeit anhängigen Rechtsstreitigkeiten erfaßte (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 485.98

    Verfolgungsdichte als notwendiges Merkmal der Gruppenverfolgung - Geltung der

    Dies bedeutet, daß § 130 a VwGO n.F. am 1. Januar 1997 anwendbar wurde und damit alle zu dieser Zeit anhängigen Rechtsstreitigkeiten erfaßte (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 482.98

    Verfolgungsdichte als notwendiges Merkmal der Gruppenverfolgung - Geltung der

    Dies bedeutet, daß § 130 a VwGO n.F. am 1. Januar 1997 anwendbar wurde und damit alle zu dieser Zeit anhängigen Rechtsstreitigkeiten erfaßte (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 484.98

    Vorliegen von Abschiebungshindernissen - Entscheidung über einen Hilfsantrag

    Dies bedeutet, daß § 130 a VwGO n.F. am 1. Januar 1997 anwendbar wurde und damit alle zu dieser Zeit anhängigen Rechtsstreitigkeiten erfaßte (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 25.02.1998 - 9 B 645.97

    Stellung eines Asylantrags in einem anderen Land als oppositionelle Haltung

    Es ist außerdem durch die Aufhebung der genannten Bestimmung durch Art. 33 des Gesetzes vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1430 ) bestätigt worden (vgl. auch Senatsbeschluß vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 -).
  • BVerwG, 06.10.2000 - 9 B 535.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Insoweit verkennt die Beschwerde, dass eine der sofortigen Anwendung des geänderten § 130 a VwGO entgegenstehende Überleitungsvorschrift nicht besteht, wie sie Art. 10 des 6. VwGOÄndG zur Einführung einer Berufungsbegründungspflicht in § 124 a VwGO darstellt (vgl. hierzu im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1998 - BVerwG 1 B 252.97 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 21 und Beschluss vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 22 = NVwZ-RR 1998, 455).
  • BVerwG, 06.10.2000 - 9 B 534.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.08.2000 - 9 B 423.00

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde mangels genügender Darlegung der

  • BVerwG, 08.05.1998 - 9 B 404.98

    Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe -

  • BVerwG, 02.06.1998 - 9 B 489.98

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung von Muslimen im Sandzak -

  • BVerwG, 13.08.1998 - 9 B 740.98

    Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung in asylrechtlichen

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