Rechtsprechung
VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 166 VwGO, § 114 S 1 ZPO
Zulassung der Beschwerde wegen abgelehnter Prozeßkostenhilfe aus Zulassungsgründen, die sich auf Fragen der Prozeßkostenhilfe - unter Ausschluß der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - beziehen müssen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe; Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Ermessensentscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 05.08.1997 - 6 E 18/97
- VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97
- VG Frankfurt/Main, 21.04.1998 - 6 E 18/97
- VGH Hessen, 10.05.1999 - 9 UZ 2442/98
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 599
- DVBl 1998, 243 (Ls.)
- DVBl 1998, 250 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97
Ohne Erfolg macht die Antragstellerin weiterhin eine rechtserhebliche Abweichung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 -, AuAS 1993, 127, geltend, wonach die Anforderungen an die Erfolgsaussicht im Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nicht überspannt werden dürften. - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus VGH Hessen, 08.09.1997 - 13 TJ 3004/97
Vielmehr ist, wenn sich hinsichtlich dieser tatsächlichen und rechtlichen Fragen weiterer Klärungsbedarf ergibt, ohne weiteres Prozeßkostenhilfe zu bewilligen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u. a. -, BVerfGE 81, 347 ).
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 29.01.1998 - 1 S 486/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozeßgebühr des gegnerischen Anwalts für das Beschwerdeverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Beschwerdegebühr
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.01.1997 - 7 K 3620/96
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1998 - 1 S 486/97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 599
- VBlBW 1998, 74 (Ls.)
- DÖV 1995, 342
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
Teilweise wird angenommen, daß eine Beschwerdegebühr nur anfällt, wenn die nicht ablehnende Partei sich, etwa durch eine schriftsätzliche Äußerung, an dem Beschwerdeverfahren beteiligt (OLG Stuttgart JurBüro 1984, 566; OLG Schleswig, SchlHA 1989, 131; VGH Mannheim, JurBüro 1999, 362; KG, KGR 2002, 227; Hansens, BRAGOreport 2001, 120, 121).Ergibt sich aus dem Auftragsverhältnis ausnahmsweise etwas anderes, beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts auf die Entgegennahme und Weiterleitung der Beschwerdeschrift an die Partei, wodurch eine Gebühr nicht ausgelöst wird (vgl. OLG Köln, JurBüro 1986, 1663, 1664; VGH Mannheim, JurBüro 1999, 362; Mümmler, JurBüro 1991, 688; vgl. auch KG, KGR 1995, 252).
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2000 - 3 S 288/98
Prozessgebühr für den Bevollmächtigten des Beschwerdegegners
Für den prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt des Beschwerdegegners in einem Beschwerdeverfahren entsteht die Gebühr, sobald er sich am Beschwerdeverfahren irgendwie beteiligt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.1.1998 - 1 S 486/97 -, NVwZ-RR 1998, 599;… Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, RdNr. 8 zu § 61 BRAGO).Die Beteiligung des Rechtsanwalts setzt, soll der Gebührentatbestand erfüllt sein, eine Betätigung voraus, die über die rein formale Vertreterstellung im Verfahren hinausgeht; die bloße Empfangnahme und Weitergabe etwa des Beschwerdebeschlusses genügt hierfür nicht (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.1.1998, a.a.O.;… vgl. auch Hartmann, a.a.O., RdNr. 9 zu § 61 BRAGO;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl. 1999, RdNr. 8 zu § 61;… Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl. 2000, RdNr. 8 zu § 61).
Denn in diesem Falle kann, auch wenn keine schriftsätzliche Äußerung erfolgt, davon ausgegangen werden, dass der Vertreter des Beschwerdegegners geprüft hat, ob aus der Sicht seines Mandanten eine Stellungnahme erforderlich oder sachgerecht ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.1.1998, a.a.O.;… Hartmann, a.a.O., RdNr. 8 zu § 61 BRAGO;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., RdNr. 8 zu § 61;… Riedel/Sußbauer, a.a.O., RdNr. 8 zu § 61).
Denn eine solche Beteiligung ist - zum Zwecke der Glaubhaftmachung einer Betätigung des Prozessbevollmächtigten im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO durch Prüfung der weiteren Vorgehensweise (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.1.1998, a.a.O.;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., RdNr. 8 zu § 61) - nur dann erforderlich, wenn es an einer nach außen in Erscheinung getretenen Betätigung der Prozessbevollmächtigten fehlt.
- OLG Koblenz, 14.04.2015 - 14 W 233/15
Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der …
Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts dagegen auf die Entgegennahme und Weiterleitung der Beschwerdeschrift an die Partei, wird dadurch eine Gebühr nicht ausgelöst (BGH NJW 2005, 2233 ; OLG Köln, JurBüro 1986, 1663; VGH Mannheim, JurBüro 1999, 362 ; KGR 1995, 252; Mümmler, JurBüro 1991, 688). - OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12
Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung
Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts dagegen auf die Entgegennahme und Weiterleitung der Beschwerdeschrift an die Partei, wird dadurch eine Gebühr nicht ausgelöst (BGH NJW 2005, 2233 ; OLG Köln, JurBüro 1986, 1663; VGH Mannheim, JurBüro 1999, 362 ; KGR 1995, 252; Mümmler, JurBüro 1991, 688).