Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2496
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95 (https://dejure.org/1997,2496)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.05.1997 - 11 A 7224/95 (https://dejure.org/1997,2496)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 11 A 7224/95 (https://dejure.org/1997,2496)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umbau zu Wohnzwecken; Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Gebäude; Abstandsflächen; Abstandsvorschriften; Bestandsschutz; Verzicht eines Nachbarn auf Einhaltung der Abstandsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Lagerhaus zum Wohnhaus (IBR 1998, 163)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 614
  • BauR 1997, 996
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1995 - 11 B 1543/95

    Rechtsschutzinteresse; Baunachbarrechtlicher Antrag; Fertigstellung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95
    An dieser Rechtsprechung ist auch unter Geltung der Nordrhein-Westfälischen Bauordnung 1995 festzuhalten, weil die hierfür maßgeblichen rechtlichen Grundlagen auch im neuen Recht unverändert geblieben sind; die anders lautende Begründung zum Gesetzentwurf hat im Gesetz selbst keine Umsetzung erfahren und ist daher insoweit unerheblich (im Anschluß an OVG Münster, BauR 1996, 240 = NWVBI 1996, 113 = BRS 57 Nr. 135).

    Nach ständiger Rechtsprechung der Bausenate des erkennenden Gerichts wirft nämlich die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes, das die zur Zeit der Nutzungsänderung maßgeblichen Abstandsflächen nicht einhält, die Genehmigungsfrage auch im Hinblick auf die Abstandsvorschriften neu auf, wenn die Nutzungsänderung vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt ist und auf wenigstens einen der durch die Abstandsvorschriften geschützten Belange nachteiligere Auswirkungen hat als die bisherige Nutzung (vgl. u. a. OVG Münster, Urt. v. 30.9.1985 - 11 A 1901/84 - und BRS 48 Nr. 139; OVG Münster, BauR 1996, 240 = NWVBl 1996, 113 = BRS 57 Nr. 135: OVG Münster, Beschl. v. 29.7.1994 - 11 B 1260/94, v. 15.2.1995 - 7 A 2590/93; und v. 6.5.1997 - 7 A 464/94, ebenso VGH München, BRS 36 Nr. 181; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, NWBauO 1995, § 63 Rdnr. 68).

    Motive des Gesetzgebers vermögen die Rechtslage nicht zu ändern (vgl. O VG Münster, BauR 1996, 240 = NWVBl 1996, 113 = BRS 57 NL 135; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, NWBauO 1995, § 63).

    Denn während die Lagerung von Gegenständen als solche nicht mit Lärm verbunden ist und die mit dem Ein-, Aus- und Umlagern notwendigerweise verbundenen Tätigkeiten regelmäßig auf bestimmte Betriebszeiten beschränkt sind, findet eine Wohnnutzung mit den damit einhergehenden Lebensäußerungen "rund um die Uhr" statt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG Münster, Urt. v. 30.9.1985 - 1901/84; OVG Münster, BRS 57 Nr. 135; OVG Münster, BauR 1996, 240 = NWVBl 1996, 113 sowie zum zeitlichen Aspekt auch OVG Münster, BRS 48 Nr. 139).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 7 B 2117/95

    Ermittlung der Wandhöhe; Außenwand; Anwendung des Schmalseitenprivilegs;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95
    Eine für den Kl. günstigere Regelung ist auch nicht in § 73 NWBauO 1995 enthalten, da die Zulassung einer Abweichung nach dieser Vorschrift nunmehr ausdrücklich von der Berücksichtigung nachbarlicher Belange abhängig ist, mit denen die Inanspruchnahme der Abstandsfläche - wie oben dargelegt - nicht zu vereinbaren ist, und gleichgewichtige öffentliche Belange, die für die Abweichung sprechen könnten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt, OVG Münster, BauR 1996, 85) hier nicht ersichtlich sind.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95
    Die nunmehr in beiden Geschossen beabsichtigte und inzwischen auch ausgeübte Wohnnutzung ist vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt, weil der baurechtliche Bestandsschutz auf den genehmigten Bestand und die genehmigte Funktion beschränkt ist und daher nach allgemeiner Meinung andersartige oder wesentlich geänderte Nutzungen nicht einschließt (vgl. u. a. BVerfG, BRS 57 Nr. 246; BVerwG, NVwZ 1991, 264 = BRS 50 Nr. 166).
  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95
    Die nunmehr in beiden Geschossen beabsichtigte und inzwischen auch ausgeübte Wohnnutzung ist vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt, weil der baurechtliche Bestandsschutz auf den genehmigten Bestand und die genehmigte Funktion beschränkt ist und daher nach allgemeiner Meinung andersartige oder wesentlich geänderte Nutzungen nicht einschließt (vgl. u. a. BVerfG, BRS 57 Nr. 246; BVerwG, NVwZ 1991, 264 = BRS 50 Nr. 166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1995 - 11 B 2161/95

    Genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung; Zulässigkeit eines geänderten Vorhabens;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95
    Ausreichend ist danach, daß die Möglichkeit einer anderen Beurteilung nach den Bauvorschriften besteht; ob eine andere Beurteilung im Ergebnis auch geboten ist, ist im Hinblick auf den Charakter des Baugenehmigungsverfahrens als eines präventiven Prüfungsverfahrens für die Frage der Nutzungsänderung ohne Belang (vgl. OVG Münster, BauR 1996, 375 = NWVBI 1996, 220 = BRS 57 Nr. 184; Boeddinghaus/Hahn/ Schulte; NWBauO 1995, § 3 Rdnr. 32 und § 63 Rdnr. 64 m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    1999, 137; Beschl. v. 15.3.1994 - 1 S 633/93 -, LKV 1995, 119; OVG NW, Urt. v. 15.5.1997 - 11 A 7224/95 -, NVwZ-RR 1998, 614).
  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 3 A 1844/15

    Bürohaus in Wohngebäude

    Dies bedeutet, dass die Nutzungsänderung dann nicht abstandsflächenbeachtlich ist, wenn sie nicht zu nachteiligeren Auswirkungen auf das Nachbargrundstück in einem der durch die Abstandsfläche geschützten Belange (Belichtung, Belüftung, Besonnung, Brandschutz, Wohnfrieden) führen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.05.1997, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.07.1995 - 11 B 1543/95 - BRS 57 Nr. 135; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.07.1988 - 7 A 2897/86 - BRS 48 Nr. 139; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.06.1991, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 27.08.1998 - 3 M 65/98 - BRS 60 Nr. 115).

    Soweit die Kläger auf Entscheidungen des VGH München (Urt. v. 03.12.2014 - 1 B 14.819 - juris) und des OVG Münster (Urt. v. 15.05.1997 - 11 A 7224/95 -, juris) verweisen, handelt es sich bei diesen Entscheidungen ganz offensichtlich um andere Sachverhalte.

    Soweit die Kläger schließlich den grundsätzlichen Klärungsbedarf der Rechtssache aufrufen wegen von ihnen angenommener unterschiedlicher Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 15.05.1997 - 11 A 7224/95 -), des VGH München (Urt. v. 03.12.2014 - 1 B 14.819 - juris) sowie des Hess. VGH - gemeint ist wohl die Entscheidung des Hess. VGH in dem einen anderen Nachbarn des hier streitigen Bauvorhabens betreffenden Eilverfahrens (Beschl. v. 24.07.2014 - 3 B 835/14 -) - rechtfertigt dies bereits deshalb die Zulassung der Berufung nicht, da die von den Klägern angeführten Urteile des OVG Münster einerseits sowie des VGH München andererseits andere Sachverhalte betreffen.

  • VGH Hessen, 14.03.2008 - 4 UE 2347/06

    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung von Nutzungsänderungen (hier: Umbau einer

    Aus dem Urteil des OVG Münster vom 15. Mai 1997 (- 11 A 7224/95 - BauR 1997, 96) gehe hervor, dass die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes, das die zur Zeit der Nutzungsänderung maßgebenden Abstandsflächen nicht einhalte, die Genehmigungsfrage auch im Hinblick auf die Abstandsvorschriften neu aufwerfe, wenn die Nutzungsänderung vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt sei und auf mindestens einen der durch die Abstandsvorschriften geschützten Belange nachteiligere Auswirkungen habe als die bisherige Nutzung.

    Die Problematik der rechtlichen Beurteilung von Änderungen an Gebäuden, die die zur Zeit der Nutzungsänderung maßgebenden Abstandsflächen nicht einhalten, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich behandelt (vgl. Allgeier/von Lutzau, Die Bauordnung für Hessen, 7. Aufl., § 6 S. 142; Dhom, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: August 2007, Art. 6 Rdnr. 14 ff.; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, 8. Aufl., § 7 Rdnr. 15; Gädtke/Böckenförde/Temme/Heintz, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 27 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 07.05.1996 - 4 TG 1354/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.05.1997 - 11 A 7224/95 - BRS 59 Nr. 144; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.1991 - 3 S 1499/91 - ESVGH 42, 151 (LS) = BWVPr 1991, 259; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.08.1998 - 3 M 65/98 - BRS 60 Nr. 115; Thüringer OVG, Beschluss vom 25.06.1999 - 1 EO 197/99 - BRS 62 Nr. 141; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.07.1993 - 2 CS 93.1437 - BRS 55 Nr. 188).

    Dies bedeutet, dass die Nutzungsänderung dann nicht abstandsflächenbeachtlich ist, wenn sie nicht zu nachteiligeren Auswirkungen auf das Nachbargrundstück in einem der durch die Abstandsfläche geschützten Belange (Belichtung, Belüftung, Besonnung, Brandschutz, Wohnfrieden) führen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.05.1997, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.1995 - 11 B 1543/95 - BRS 57 Nr. 135; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.07.1988 - 7 A 2897/86 - BRS 48 Nr. 139; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - zitiert nach Juris;  VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.1991, a. a. O.;  VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.08.1998 - 3 M 65/98 - BRS 60 Nr. 115).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Darlegung eines Verfahrensfehlers; Heilung einer verfahrensfehlerhaften Bürgerbeteiligung im ergänzenden Verfahren; Entwicklungsgebot; Überplanung bereits bebauter Gebiete mit vorhandener Immissionsbelastung

  • rechtsportal.de

    Darlegungsumfang bei Verfahrensfehlern i.S. des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; Heilung von Verfahrensmängeln; Rechtfertigung der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einem verhältnismäßig kleinen Teil einer im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Baufläche; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 614 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 614 ZfBR 1998, 267 (Leitsatz) DVBl 1998, 1302 (Leitsatz) UPR 1999, 119
  • VBlBW 1998, 167 (Ls.)
  • DVBl 1998, 1302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92

    Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Im übrigen ist eine Fehlerheilung durch teilweise Verfahrenswiederholung grundsätzlich auch dann zulässig, wenn die Satzung zuvor in einem Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.5.1993 - 4 N 2.92 -, DVBl. 1993, 1096).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 8 S 3336/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Geltendmachung von Verfahrensfehlern;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Zu einer erneuten Bürgerbeteiligung besteht lediglich dann kein Anlaß, wenn die Änderungen entweder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen beinhalten oder aber auf dem ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822; VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 24.10.1996 - 8 S 3336/95 -, VBlBW 1997, 137 und NK-Urteil vom 4.7.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Die darin liegende Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ist vielmehr ein wesentliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit und als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Die Antragstellerin kann einen Nachteil im Sinne des vorliegend anwendbaren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.1998 - 4 CN 12.97) § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. geltend machen, denn der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die ihr Grundstück unmittelbar einschränkend betreffen und daher eine Bestimmung des Inhalts und der Schranken ihres Grundeigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen.
  • OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91

    Bauleitplanung: Verletzung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB ,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Es reicht vielmehr aus, daß die konkrete Planung vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23.1.1997 - 4 NB 7.96 -, ZfBR 1997, 215; OVG Berlin, Urteil vom 14.1.1994 - 2 A 9/91 -, NVwZ-RR 1995, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1997 - 3 S 2023/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Überschreitung der Obergrenzen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Grundsätzlich können hierfür auch Gründe der Stadt- und Ortsbildgestaltung maßgebend sein (vgl. den NK-Beschluß des Senats vom 10.12.1997 - 3 S 2023/97; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 17 BauNVO RdNrn. 27 und 28).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Die Rechtmäßigkeit einer Planfestsetzung, die mit der Entziehung einer dem Eigentümer möglichen Grundstücksnutzung verbunden ist, setzt deshalb nicht die absolute Unumgänglichkeit des Bebauungsplans zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben voraus, sondern verlangt lediglich, daß die Festsetzung objektiv vernünftigerweise geboten und das Eigentumsrecht als entgegenstehender Belang bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25.8.1997 - 4 BN 4.97 -, ZfBR 1997, 328, vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, BauR 1991, 299 und vom 18.12.1987 - 4 NB 4.87 -, NVwZ 1988, 727; Urteil des Senats vom 6.2.1998 - 3 S 731/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95

    Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Zu einer erneuten Bürgerbeteiligung besteht lediglich dann kein Anlaß, wenn die Änderungen entweder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen beinhalten oder aber auf dem ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822; VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 24.10.1996 - 8 S 3336/95 -, VBlBW 1997, 137 und NK-Urteil vom 4.7.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Die Rechtmäßigkeit einer Planfestsetzung, die mit der Entziehung einer dem Eigentümer möglichen Grundstücksnutzung verbunden ist, setzt deshalb nicht die absolute Unumgänglichkeit des Bebauungsplans zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben voraus, sondern verlangt lediglich, daß die Festsetzung objektiv vernünftigerweise geboten und das Eigentumsrecht als entgegenstehender Belang bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25.8.1997 - 4 BN 4.97 -, ZfBR 1997, 328, vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, BauR 1991, 299 und vom 18.12.1987 - 4 NB 4.87 -, NVwZ 1988, 727; Urteil des Senats vom 6.2.1998 - 3 S 731/97).
  • VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83

    Heilung der Abweichung von der Grundkonzeption eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
    Hiervon ist auszugehen, wenn der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht tangiert werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 4.6.1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Lemmel in: BK, a.a.O., § 214 RdNr. 33).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1998 - 3 S 731/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß eines Ratsmitgliedes wegen

  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

  • BVerwG, 23.01.1997 - 4 NB 7.96

    Bauplanungsrecht - Maß der baulichen Nutzung, Rechtsänderung durch BauNVO 1990

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1998 - 3 S 1699/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Gliederung eines Mischgebietes nach der Art

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 5 S 2243/05

    Normenkontrolle Umfahrungsstraße; Planausfertigung; Genehmigungserfordernis;

    Vielmehr reicht es aus, dass ein bestimmter, für die Gültigkeit der Satzung erheblicher Sachverhalt als "wunder Punkt" in seinem Kern so angesprochen wird, dass der Gemeinde eine Prüfung und Entscheidung über daraus zu ziehende Folgerungen ermöglicht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.1998 - 3 S 2784/96 - BRS 60 Nr. 56 zu der insoweit gleichgelagerten Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB).

    Hierzu berufen sich die Antragsteller auszugsweise wie folgt auf das bereits erwähnte Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 20.05.1998 - 3 S 2784/96 - (a. a. O.): .

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2021 - 5 S 3125/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Anforderungen an die

    Letztlich muss der Rügende einen für die Gültigkeit der Satzung erheblichen Sachverhalt als "wunden Punkt" in seinem Kern so ansprechen, dass der Gemeinde eine Prüfung und Entscheidung über die daraus zu ziehenden Folgerungen möglich ist (VGH Bad.-Württ. a.a.O und Urteil vom 20.5.1998 - 3 S 2784/96 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 8 S 1300/09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsmangel bei Überplanung; Einschränkung

    Es reicht aus, dass sie einen bestimmten, für die Gültigkeit der Satzung erheblichen Sachverhalt als "wunden Punkt " in seinem Kern so anspricht, dass sie der Gemeinde eine Prüfung und Entscheidung über daraus zu ziehende Folgerungen ermöglicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.1998 - 3 S 2784/96 - juris).
  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

    Trotz dieser vorgenommenen Änderungen des offengelegten Planentwurfs hätte nur dann ausnahmsweise kein Anlass zu einer erneuten Offenlegung oder Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer und der berührten Träger öffentlicher Belange bestanden, wenn diese Änderungen entweder nur der Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen gedient oder wenn die Änderungen auf dem ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruht hätten und wenn diese Änderungen weder auf andere Grundstücke nachteilige Auswirkungen gehabt, noch Träger öffentlicher Belange in ihrem Aufgabenbereich berührt hätten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 3 S 2784/96 -, BRS 60 Nr. 56).

    Es genügt, dass ein bestimmter, für die Gültigkeit der Satzung erheblicher Sachverhalt als "wunder Punkt" in seinem Kern so angesprochen wird, dass der Gemeinde eine Prüfung und Entscheidung über daraus zu ziehende Folgerungen ermöglicht wird (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 3 S 2784/96 -, a.a.O., m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes;

    Aus der Grobmaschigkeit der Flächennutzungsplanung folgt ihre geringere Schärfe, die in begrenztem Umfang ein Abweichen des Bebauungsplans erlaubt, sofern die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt bleibt (BVerwG, Urt. v. 28.2.1975 - IV C 74.72 -, BVerwGE 48, 70 = PBauE § 8 BauGB Nr. 2; VGH Bad-Württ, Normenkontrollurteil v. 20.5.1998 - 3 S 2784/96 - m.w.N.).

    Davon ist hier auszugehen, weil der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht tangiert werden (vgl. VGH Bad.-Württ, Normenkontrollurteil v. 20.5.1998, a.a.O.; Hess. VGH, Urt. v. 4.6.1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, § 214 RdNr. 33).

  • VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche;

    Dabei reicht es aus, dass ein bestimmter, für die Gültigkeit der Satzung erheblicher Sachverhalt als "wunder Punkt" in seinem Kern so angesprochen wird, dass der Gemeinde eine Prüfung und Entscheidung über daraus zu ziehende Folgerungen ermöglicht wird (VGH Mannheim, Urt. vom 20.05.1998, 3 S 2784/96, - juris, Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 5 S 2718/09

    Überplanung eines faktischen Gewerbegebietes; Abwägungsrelevanz einer im

    Der beanstandete Sachverhalt wird darin jedenfalls in seinem Kern noch so angesprochen, dass die Antragsgegnerin zu einer Prüfung ihrer Abwägungsentscheidung auf mögliche Schwachstellen hin in der Lage war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.1998 - 3 S 2784/96 -, DVBl. 1998, 1302).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1998 - 3 S 3113/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Realisierbarkeit der Planung

    Die Abweichung ist deshalb aus dem Übergang in eine konkretere Planstufe gerechtfertigt und läßt die für den Ortsrand getroffene Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 20.5.1998 - 3 S 2784/96 - Fickert/Fieseler, BauNVO, 8. Aufl. 1995, RdNr. 70.1 ff. m.w.N.).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht tangiert werden (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 20.5.1998, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

    Unzureichend ist somit die pauschale Rüge, die keinerlei Erkenntniswert besitzt und deshalb die Gemeinde auch nicht anhalten kann, den Fehler zu beheben (vgl. Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl., 1998, § 215, Anm. 14; vgl. a. BVerwG, Beschl. v. 2.1.2001 - 4 BN 13.00 - BW VGH, Urt. v. 20.5.1998 - 3 S 2784/96 -, BRS 60 Nr. 56; OVG Schleswig, Urt. v. 16.3.1994 - 1 K 23/91 -).
  • OVG Sachsen, 04.10.2000 - 1 D 19/00

    Abkürzung einer Frist zur Geltendmachung von Rechtsverstößen durch die Erklärung

    Hieran hat sich durch das Inkrafttreten der § 215a Abs. 1 BauGB und § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO am 1.1.1998 nichts geändert (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 20.5.1998 - 3 S 2784/96 -, Urt. v. 5.10.1999 - 5S 2624/96 -, jeweils zitiert nach Juris; zur Tenorierung auch: BVerwG, Urt. v. 25.11.1999 - 4 CN 12.98 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2007 - 2 M 348/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Parkhauses

  • OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00

    Braunkohlenplan, Regionalplan, Verfahrensfehler, Abwägung, Planerhaltung

  • OVG Sachsen, 08.06.2000 - 1 D 63/99

    Abwägungsgebot im Verwaltungsverfahren; Antragsbefugnis bei einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2001 - 10 A 407/98

    Bauleitplanung: Anforderungen an die Geltendmachung eines Abwägungsmangels;

  • VG Minden, 21.10.2010 - 9 K 2318/07

    Abwägungserfordernis wird bei nicht angemessener Berücksichtigung der Belange der

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