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   VerfG Hamburg, 25.02.1998 - HVerfG 2/97   

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VerfG Hamburg, 25.02.1998 - HVerfG 2/97 (https://dejure.org/1998,14002)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.1998 - HVerfG 2/97 (https://dejure.org/1998,14002)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - HVerfG 2/97 (https://dejure.org/1998,14002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hoheitlicher Charakter der Tätigkeit einer technischen Sachbearbeiterin bei einer Bauaufsichtsbehörde; Ausschluss der Heilungsmöglichkeit eines Zustellungsmangels bei Maßgeblichkeit der Zustellung für den Fristbeginn zur Klageeinreichung gemäß § 9 Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 697
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfG Hamburg, 23.03.2015 - HVerfG 2/14
    Damit ist die Ausübung obrigkeitlicher Befugnisse im Verhältnis der Verwaltung zum Staatsbürger gemeint (HVerfG, Urteil vom 3.4.1998 - HVerfG 2/97, LVerfGE 8, 227, juris Rn. 54).

    Das bedeutet, dass das obrigkeitliche Handeln gegenüber dem Staatsbürger für die Tätigkeit des Beamten nicht von untergeordneter Bedeutung sein darf, sondern das Bild seines Amtes prägen muss (HVerfG, Urteil vom 3.4.1998 - HVerfG 2/97, LVerfGE 8, 227, juris Rn. 54).

    Die allgemeine Verkehrsanschauung stellt nicht auf die tatsächliche Häufigkeit des Zwangs ab, sondern darauf, dass dem Antragsteller fortwährend Zwangsmittel als letztes Mittel der Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung stehen (vgl. dazu auch HVerfG, Urteil vom 3.4.1998 - HVerfG 2/97, LVerfGE 8, 227, juris Rn. 58).

    In der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist geklärt, dass Art. 73 Satz 1 HV durch Regelungen, die die Wählbarkeit beschränken und die sich im Rahmen des Art. 137 Abs. 1 GG halten, nicht berührt wird (HVerfG, Urteil vom 3.4.1998 - HVerfG 2/97, LVerfGE 8, 227, juris Rn. 87).

    Dass die Unvereinbarkeitsregelung hinsichtlich der Mitgliedschaft in der Bezirksversammlung selbst hinreichend vor Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt ist, hat das Hamburgische Verfassungsgericht zu den insoweit wortgleichen Vorgängervorschriften bereits in seinem Urteil vom 3. April 1998 (HVerfG 2/97, LVerfGE 8, 227, juris Rn. 89 ff.) entschieden.

  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel

    Aber auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift ist nicht möglich, weil sich die Bezirke wegen mangelnder Rechtsfähigkeit und der ihnen fehlenden Allzuständigkeit, die die gemeindliche Selbstverwaltung prägt, mit den Kommunen nicht vergleichen lassen (BVerfGE 83, 60 [76]; daran anschließend HbgVerfG, Urteil vom 3. April 1998 - HVerfG 2/97 -, NVwZ-RR 1998, S. 697 [698]).

    Das Hamburgische Verfassungsgericht hat erstmals mit Urteil vom 3. April 1998 ausgeführt, dass die Ausgestaltung des Wahlrechts zu den Bezirksversammlungen in Hamburg zwar nicht nach Bundes-, jedoch nach hamburgischem Verfassungsrecht den Grundsätzen der Gleichheit und Allgemeinheit verpflichtet ist (NVwZ-RR 1998, S. 697 [698]).

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 22/21

    Organstreit unzulässig; Verfristung; Ausschlussfrist; Fristbeginn;

    In der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung werden insoweit bereits wegen des Homogenitätsgebots des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG aus dem Demokratieprinzip die Wahlgrundsätze für sonstige demokratische Wahlen politischer Art hergeleitet, für die das Land die Regelungskompetenz hat (HambVfG, Urteil vom 6. November 1998 ‌- HVerfG 1/98 -‌, LVerfGE 9, 157, 161; Urteil vom 3. April 1998 ‌- HVerfG 2/97 -‌, LVerfGE 8, 227, 238; LVerfG S-A, Urteil vom 27. März 2001 ‌- LVG 1/01 -‌, LVerfGE 12, 371).

    In der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung werden, wie bereits ausgeführt, insoweit wegen des Homogenitätsgebots des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG aus dem Demokratieprinzip die Wahlgrundsätze für sonstige demokratische Wahlen politischer Art hergeleitet, für die das Land die Regelungskompetenz besitzt (HambVfG, Urteil vom 6. November 1998 ‌- HVerfG 1/98 - , LVerfGE 9, 157, 161; Urteil vom 3. April 1998 ‌- HVerfG 2/97 - , LVerfGE 8, 227, 238; LVerfG S-A, Urteil vom 27. März 2001 ‌.

  • VerfG Hamburg, 15.01.2013 - HVerfG 2/11

    Drei-Prozent-Sperrklausel verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der

    Der ungeschriebene Landesverfassungsrechtssatz, dass die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit des aktiven und passiven Wahlrechts in Hamburg über Art. 6 Abs. 2 HV hinaus auch für sonstige demokratische Wahlen politischer Art gelten, ist auf die Wahl zu den Bezirksversammlungen anwendbar (HVerfG, Urteil vom 3.4.1998 - HVerfG 2/97, LVerfGE 8, 227, juris Rn. 63 ff.; Urteil vom 6.11.1998 - HVerfG 1/98 u.a., LVerfGE 9, 157, juris Rn. 28 ff.; Urteil vom 26.11.1998 - HVerfG 4/98 u.a., LVerfGE 9, 168, juris Rn. 93 ff.; Urteil vom 2.7.2001 - HVerfG 3/00, HmbJVBl.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01

    Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich

    Auch das hamburgische Verfassungsgericht hat aus dem Demokratieprinzip Wahlgrundsätze für sonstige demokratische Wahlen politischer Art hergeleitet, für die das Land die Regelungskompetenz hat (HambVfG, Urt. v. 06.11.1998 - HVerfG 1/98 -, LVerfGE 9, 157 [161/162]; Urt. v. 03.04.1998 - HVerfG 2/97 -, LVerfGE 8, 227 [238]).
  • VerfG Hamburg, 20.09.2005 - HVerfG 10/04
    Es fehlt den Bezirken aber an der die gemeindliche Selbstverwaltung kennzeichnenden Rechtsfähigkeit und Allzuständigkeit (BVerfGE 83 S. 60, 76; HVerfG, Beschl. v. 3.4.1998, - HVerfG 2/97 -, HmbJVBI 1998 S. 57, 61; Urt. v. 2.7.2001, - HVerfG 3/00 -, NordÖR 2001 S. 390).
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