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   VGH Bayern, 18.03.1998 - 4 B 97.3249   

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VGH Bayern, 18.03.1998 - 4 B 97.3249 (https://dejure.org/1998,11182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.1998 - 4 B 97.3249 (https://dejure.org/1998,11182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 1998 - 4 B 97.3249 (https://dejure.org/1998,11182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 137
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221

    Bürgerbegehren bezüglich eines Grundsatzbeschlusses ist unzulässig, wenn

    Die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheid, der gemäß Art. 18 a Abs. 13 Satz 1 GO die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses hat, darf nicht unter strengeren Voraussetzungen beurteilt werden als die Rechtmäßigkeit gemeindlicher Beschlüsse (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 18.3.1998 BayVBl 1998, 402/403 m.w.N.; vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ).
  • VG Würzburg, 02.12.1998 - W 2 K 570.98

    Zulassung eines Bürgerbegehrens bezüglich der Wasserversorgung einer Gemeinde;

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  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    Die Schwelle zur Rechtswidrigkeit ist erst überschritten, wenn das gemeindliche Handeln mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvermeidbar ist (BayVGH, Urteil vom 18. März 1998, 4 B 97.3249; juris).
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