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   OVG Brandenburg, 04.06.1998 - 4 B 140/97   

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https://dejure.org/1998,11920
OVG Brandenburg, 04.06.1998 - 4 B 140/97 (https://dejure.org/1998,11920)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.1998 - 4 B 140/97 (https://dejure.org/1998,11920)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 4 B 140/97 (https://dejure.org/1998,11920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Abschiebungsandrohung; Vollziehung der Ausreispflicht durch Abschiebung; Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft als auflösende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis; Vollziehbarer Verwaltungsakt als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Die Ausreisepflicht muss weder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens - durch den Erlass der Abschiebungsandrohung oder durch einen Widerspruchsbescheid - noch (etwa spätestens) zum Zeitpunkt des Beginns der mit der Androhung bestimmten Ausreisefrist (a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3; Beschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126 = EZAR 043 Nr. 25) vollziehbar sein (so auch HambOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - OVG BS VI 42/97 -, InfAuslR 1998, 28, 30; Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 AuslG, RdNr. 15; a.A. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 4.6.1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146; Renner, AuslRiD, RdNr. 7/423; Hailbronner, Ausländerrecht, Komm. zu § 50 AuslG, RdNr. 5).
  • OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04

    Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden

    Dabei kann - wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - offen bleiben, ob die vom Antragsgegner in der angegriffenen Verfügung erlassene Ausreiseaufforderung als eigenständiger, die Ausreisepflicht feststellender Verwaltungsakt zu verstehen ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146).
  • OVG Saarland, 16.01.2017 - 2 B 354/16

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eines Ausländers nach Eintritt einer der

    Die durch den Eintritt der auflösenden Bedingung entstandene Ausreisepflicht ist auch vollziehbar.(A.A. OVG Brandenburg, Beschluss vom 4.6.1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146: Ausreisepflicht feststellender VA soll Vollziehbarkeit auslösen) Zwar lässt sich dies nicht unmittelbar aus § 58 Abs. 2 AufenthG entnehmen; insofern besteht eine Regelungslücke.
  • OVG Brandenburg, 13.09.2001 - 4 B 281/01

    Umfassende Abwägung zwischem privatem Aufschubinteresse und dem öffentlichen

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 11 S 33.06

    Sicherung des Lebensunterhalts; Befristung einer erstmalig erteilten

    Soweit es für den Rechtsverkehr auf die Erkennbarkeit des Eintritts der auflösenden Bedingung ankommt, kann dem durch die Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltserlaubnis - wie dies hier mit dem angegriffenen Bescheid geschehen ist - Rechnung getragen werden (vgl. hierzu sowie zur Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 - , AuAS 1998, 211, 212).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2006 - 2 M 208/05

    Auswirkungen der Verfassungswidrigkeit des § 33 AufenthG

    Deren Rechtmäßigkeit hängt aber auf der Grundlage des § 59 AufenthG davon ab, ob eine Ausreisepflicht (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 29.04.2003 - 11 S 1188/02 - InfAuslR 2003, 341) bzw. - nach anderer Ansicht - eine vollziehbare Ausreisepflicht (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 04.06.1998 - 4 B 140/97 - NVwZ-RR 1999, 146) besteht, nicht aber davon, ob die Antragstellerin zu 1) einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat.
  • VG Potsdam, 27.09.2004 - 14 L 559/04

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausreiseaufforderung

    Es handelt sich - unabhängig von dem Regelungsgehalt der Ausreiseaufforderung (verneinend: OVG Weimar, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 EO 378/02, VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 1992 - 11 S 2024/92 -, offen gelassen: OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 - zit. nach juris) - jedenfalls hinsichtlich der Abschiebungsandrohung um einen anfechtbaren Verwaltungsakt.
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