Weitere Entscheidung unten: VG Darmstadt, 16.07.1998

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 38 BauGB, § 8 Abs 3 PBefG, § 13 Abs 2 Nr 2 PBefG, § 28 Abs 3 S 2 PBefG
    Planfeststellung einer Straßenbahnlinie: Planrechtfertigung; Abweichung von einem Bebauungsplan; Nachvollziehbarkeit von Gutachten für Planbetroffene; Konfliktbewältigung

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Straßenbahn; Planfeststellung; Planrechtfertigung; Bebauungsplan Abweichung; Gutachten Nachvollziehbarkeit; Geschwindigkeitsbegrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Planfeststellungsverfahren wegen des Baues einer neuen Straßenbahnlinie, Abweichung vom Bebauungsplan, Bürgerbeteiligung und Nachvollziehbarkeit, Vornahme von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 165 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 235 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06  

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Zwar sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht schon selbst im Planfeststellungsbeschluss festzulegen (VGH Baden-Württemberg, U. v. 03.07.1998 - 5 S 1/98 -, BRS 60 Nr. 13).
  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08  

    Überprüfung einer Planfeststellung über die Verlängerung einer Straßenbahnlinie;

    Die Verwaltungsgerichte sind daher nicht befugt, selbst öffentliche Verkehrsinteressen festzustellen und dem geplanten Vorhaben mit Anspruch auf strikte und unüberwindbare Beachtung entgegenzuhalten (VGH Baden-Württemberg, rt. v. 03.07.1998 - 5 S 1/98 - BRS 60 Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2004 - 5 S 2586/03  

    Planfeststellungsbeschluss für Straßenbahn-Trasse

    Die im Ergebnis abweichende Entscheidung des Senats vom 03.07.1998 (- 5 S 1/98 - BRS 60 Nr. 13) ist noch auf der Grundlage der bis zum 31.12.1997 geltende Fassung von § 38 BauGB ergangen.

Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 16.07.1998 - 2 E 1527/96   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 165



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02  

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

    Vielmehr müssen mit dieser Gestaltungssatzung gebietsspezifische gestalterische Absichten verfolgt werden, die dem von der Gestaltungssatzung erfaßten Gebiet ein besonderes Gepräge geben sollen (vgl. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 15.09.1994 - 4 UE 4184/88 -, NVwZ-RR 1995, 250 ;, VG Darmstadt, Urteil vom 16.07.1998 - 2 E 1527/96 -, NVwZ-RR 1999, 165; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.09.1988 - 1 A 82/86 -, BauR 1989, 68; Bayerischer VGH, Urteil vom 25.06.1990 - 15 N 88.629 -, BRS 50 Nr. 133).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 L 5277/96  

    Vereinigungsbaulast schließt Nachbarklage aus;; Baulast; Bebauungsplan;

    Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 -, BVerwGE 50, 282; Urt. v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 -, BRS 58 Nr. 206 = NVwZ-RR 1997, 271 = BauR 1996, 841; Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 -, NVwZ-RR 1999, 165 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 152) anerkannte Ausnahmefall, dass die fehlende Erschließung eine unmittelbare Rechtsverschlechterung wegen der Pflicht zu (verstärkter) Duldung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB nach sich zieht, liegt hier nicht vor.
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