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   BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96   

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BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96 (https://dejure.org/1998,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 8 C 31.96 (https://dejure.org/1998,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 8 C 31.96 (https://dejure.org/1998,2012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuern - Vorauszahlung - Fälligkeit - Säumniszuschläge - Erlaß

  • Judicialis

    AO § 227; ; AO § 240; ; GewStG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227 § 240; GewStG § 19
    Gewerbesteuerrecht - Gewerbesteuern; Vorauszahlung; Fälligkeit; Säumniszuschläge; Erlaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 193
  • DVBl 1998, 1239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96
    Wie sich aus § 240 Abs. 1 Satz 4 AO 1977 ergibt, ist das rechtliche Schicksal des Säumniszuschlages - obwohl es sich bei ihm um eine steuerliche Nebenleistung handelt (§ 3 Abs. 3 AO 1977) - von der Beständigkeit der Steuerfestsetzung getrennt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 BStBl 1991, Teil II, S. 906 m.w.N. sowie - zur Verfassungsmäßigkeit der Norm - Beschluß vom 2. Mai 1995 - BVerwG 8 B 50.95 - Buchholz 401.0 § 240 AO Nr. 1).

    Im Falle ihrer Erhebung ist neben einer persönlichen Härte, die hier indes nicht geltend gemacht wird, eine sachliche Unbilligkeit vor allem dann gegeben, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf ihren Zweck, den Steuerpflichtigen zu einer rechtzeitigen Zahlung fälliger Steuern anzuregen, nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. etwa BFH, Urteile vom 11. Juli 1996, V R 18/95, DStR 1996, 1480 , und vom 29. August 1991, V R 78/86, BStBl 1991, Teil II, S. 906 , sowie den Anwendungserlaß zur Abgabenordnung des Bundesministers der Finanzen vom 17. Januar 1994, BStBl 1994, Teil I, S. 106 f.).

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96
    Allerdings ist richtig, daß der Erlaß von Säumniszuschlägen angezeigt sein kann, wenn im Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungspflicht hinsichtlich des Steueranspruchs eine wirtschaftliche Gesamtlage bestanden hat, die ein Hinausschieben der Fälligkeit geboten hätte (vgl. etwa Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 42.88 - Buchholz 401.0 § 222 AO Nr. 1 S. 1 = NJW 1991, 1073 ).
  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96
    Dies kann einen Erlaß der Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen veranlassen (vgl. BFH, Urteil vom 14. September 1978, V R 35/72, BStBl 1979, Teil II, S. 58 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.1995 - 8 B 50.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verwirkung von

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96
    Wie sich aus § 240 Abs. 1 Satz 4 AO 1977 ergibt, ist das rechtliche Schicksal des Säumniszuschlages - obwohl es sich bei ihm um eine steuerliche Nebenleistung handelt (§ 3 Abs. 3 AO 1977) - von der Beständigkeit der Steuerfestsetzung getrennt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 BStBl 1991, Teil II, S. 906 m.w.N. sowie - zur Verfassungsmäßigkeit der Norm - Beschluß vom 2. Mai 1995 - BVerwG 8 B 50.95 - Buchholz 401.0 § 240 AO Nr. 1).
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96
    Im Falle ihrer Erhebung ist neben einer persönlichen Härte, die hier indes nicht geltend gemacht wird, eine sachliche Unbilligkeit vor allem dann gegeben, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf ihren Zweck, den Steuerpflichtigen zu einer rechtzeitigen Zahlung fälliger Steuern anzuregen, nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. etwa BFH, Urteile vom 11. Juli 1996, V R 18/95, DStR 1996, 1480 , und vom 29. August 1991, V R 78/86, BStBl 1991, Teil II, S. 906 , sowie den Anwendungserlaß zur Abgabenordnung des Bundesministers der Finanzen vom 17. Januar 1994, BStBl 1994, Teil I, S. 106 f.).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96
    Auf die Verständnisfähigkeit eines jeden Durchschnittsbürgers kommt es nicht an (vgl. BFH, Urteil vom 25. September 1990 - IX R 84/88 - BStBl 1991, Teil II, S. 120 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 150/13

    Zur Entstehung von Säumniszuschlägen bei einem rechtswidrigen Abgabenbescheid

    Es kommt nicht darauf an, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Abgabenforderung materiell-rechtlich besteht und insoweit "fällig" sein kann (VGH Bayern, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - 23 ZB 06.1763 - OVG Saarland, Beschl. v. 1. März 2000 - 1 Q 9/00 - VG Leipzig, Urt. v. 9. Dezember 2002 - 6 K 1630/00 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 12 Rdnr. 76; Thiem/Böttcher, KAG SH, § 11 Rdnr. 281i; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 27. September 2012, a.a.O.; VGH Hessen, Urt. v. 18. Mai 1988 - 5 UE 2212/84 - jeweils zu Erschließungsbeiträgen; vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 -, zit. nach JURIS zu Gewerbesteuern).
  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 4 BV 07.498

    Säumniszuschlag; Nichtiger Gewerbesteuermessbescheid; Rechtswidriger

    So ist der Folgebescheid auch dann vollziehbar mit der Folge des Entstehens von Säumniszuschlägen, wenn die Behörde entgegen der Vorschrift des § 361 Abs. 3 AO lediglich die Vollziehung des Grundlagenbescheids aussetzt (BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 193).

    Das Schicksal des Säumniszuschlags ist danach von der Beständigkeit der Steuerfestsetzung unabhängig (BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 193).

  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Demgegenüber kann auch für den Fall des Fehlens einer wirksamen Satzung im Sinne des § 9 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V nicht angenommen werden, dass der Fälligkeitstag im Sinne von § 240 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AO mit Blick auf Absatz 1 Satz 4 der Vorschrift grundsätzlich allein "formell" nach dem im Abgabenbescheid angegebenen Fälligkeits- oder Zahlungstermin zu bestimmen ist, selbst wenn der Bescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erst mit dieser Maßgabe (vorläufig) vollziehbar wird (vgl. allerdings auch Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 03/2021, § 12 Rn. 76; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2013 - 4 L 150/13 -, juris Rn. 17 unter Bezugnahme u.a. auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 23 ZB 06.1763 -, juris Rn. 4 ff., wonach Säumniszuschläge auf einen Herstellungsbeitrag auch dann verwirkt sind, wenn er aufgrund der Nichtigkeit einer Satzung ohne Rechtsgrundlage festgesetzt und der Bescheid deshalb später aufgehoben wurde, und Beschluss vom 27. September 2012 - 6 ZB 10.1083 -, juris Rn. 8 f. zu § 135 Abs. 1 BauGB; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; VG Leipzig, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 6 K 1630/00 -, juris Rn. 25; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 5 UE 2212/84 -, juris, wonach der Begriff "Fälligkeitstag" in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO "formell" zu bestimmen ist und es damit für die Verwirkung von Säumniszuschlägen nicht darauf ankommt, in welcher - endgültigen - Höhe die Abgabenforderung materiell-rechtlich besteht und insoweit "fällig" wird; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 -, juris Rn. 23 f. zu Säumniszuschlägen bzgl. Vorauszahlungen auf Gewerbesteuern ausgehend von den Fälligkeitstagen nach Maßgabe von § 220 Abs. 1 AO in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2019 - OVG 9 N 126.16 -, juris Rn. 5 sowie Beschluss vom 13. Juli 2017 - OVG 9 N 178.13 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rn. 9; VG Magdeburg, Urteil vom 11. April 2013 - 9 A 158/11 -, juris Rn. 80 zu Säumniszuschlägen auf Anschlussbeiträge, wonach der in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO verwendete Begriff des "Fälligkeitstages" in dem Sinne auszulegen ist, dass dafür allein der wirksame Erlass eines Beitragsbescheides genügt; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, juris Rn. 21 und Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178, juris Rn. 18, wonach § 240 Abs. 1 Satz 4 AO uneingeschränkt auch für die Beseitigung rechtswidriger Steuerfestsetzungen gilt, da die Vollstreckbarkeit eines Steuerbescheides nicht von seiner Bestandskraft abhänge und sich für eine gegenteilige Ansicht weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien ein Anhaltspunkt finde; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 3 B 69/09 -, juris Rn. 4 zu Säumniszuschlägen bezogen auf einen Ausgleichsleistungen betreffenden Rückforderungsanspruch, der gemäß § 350b Abs. 1 Satz 1 des Lastenausgleichsgesetzes einen Monat nach Zustellung des Leistungsbescheides fällig wird).
  • VGH Bayern, 26.04.2006 - 4 B 04.64

    Gewerbesteuer, Säumniszuschlag, Erlass, Billigkeit

    Aus sachlichen Billigkeitsgründen, die hier alleine in Betracht kommen, sind Säumniszuschläge zu erlassen, wenn ihre Einziehung im Hinblick auf ihren Zweck, den Steuerpflichtigen zu einer rechtzeitigen Zahlung fälliger Steuern anzuregen, nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil die Erhebung - obwohl der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand erfüllt - den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 8 C 31.96 - NVwZ-RR 1999, 193/194; BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87.96 - juris).

    Ein Erlass kann bereits unterhalb dieser Schwelle in Betracht kommen, wenn im Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungspflicht hinsichtlich der Hauptforderung eine wirtschaftliche Gesamtlage bestanden hat, in der ein Hinausschieben der Fälligkeit - insbesondere - durch Stundung nach § 222 AO möglich und geboten gewesen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - DVBl 1990, 1405/1408; U.v 8.7.1998 - 8 C 31.96 NVwZ-RR 1999, 193/194; BFH, U.v. 23.5.1985 - V R 124.79 - BFHE 143, 512).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 205/12

    Säumniszuschläge bei einem nicht beschiedenen Aussetzungsantrag

    Solche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Abgabenerhebung in einem Sachverhalt, der unter einen gesetzlichen Abgabentatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist bzw. wenn der Abgabenbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen Irrtum der abgabenerhebenden Körperschaft über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers beruht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18. Juni 2009 - 4 L 36/07 -, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 - Beschl. v. 23. August 1990 - 8 C 42/88 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 137/02

    Säumniszuschlag, aufschiebende Wirkung, Erlass

    Die Säumnisfolgen würden dann - jedenfalls im Ergebnis - für die Vergangenheit beseitigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.1998 - 8 C 31/96 -, NVwZ-RR 1999, 193; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.1989, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 25.08.1989 - 23 CS 89.02090 - NVwZ-RR 1990, 328; Klein, AO, 7. Auflage, § 240 Rdnr. 19; Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG, § 12 Anm. 75.3).
  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 977/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Danach ist ein Erlass geboten, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft, was insbesondere der Fall ist, wenn die Abgabenfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Abgabenpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Abgabenbescheides zu erreichen, dies aber von der Behörde bzw. dem Gericht, obwohl möglich und geboten abgelehnt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 24. April 2014 - V R 52/13 -, BFHE 245, 105, juris Rn. 10 ff.; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 8 C 31.96 -, Buchholz 401.0 § 240 AO Nr. 2, juris Rn. 33; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2013 - 4 L 150/13 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 6 ZB 10.1083 -, juris Rn. 11).
  • VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen, die hier alleine in Betracht kommen, ist nach § 227 AO möglich und dann geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf ihren Zweck, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 8 C 31.96 -, NVwZ-RR 1999, 193, juris Rn. 33; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 19; BFH, Urteil vom 30. März 2006 - V R 2/04 -, BFHE 212, 23, juris Rn. 16).
  • VG Magdeburg, 18.11.2015 - 9 A 194/14

    Abwasserbeiträge: Erlass von Säumniszuschlägen

    a) Unbillig ist dasjenige, was mit Rücksicht auf den Zweck einer gesetzlichen Regelung, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. zum sog. Überhang des gesetzlichen Tatbestandes BVerwG, U. v. 08.07.1998 - 8 C 31.96 - BFH, U. v. 29.08.1991 - V R 78/86 - sowie v. 20.05.2010 - V R 42/08 -, alle juris).
  • VG Cottbus, 27.11.2019 - 6 K 2069/16

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Es muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob die behördliche Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO immer nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (so zu der Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO BFH in st. Rspr, vgl. Urteil vom 30. März 1993 - VII R 37/92 - Beschluss vom 10. Mai 2002 - II B 244/01 - Beschluss vom 27. November 2009 - II B 102/09 -, Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 4 L 102/10 -, Rn. 4, jeweils zit. nach juris; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 240 Rdnr. 24; § 69 FGO Rdnr. 171; Pahlke, AO, § 240 Rdnr. 13; vgl. aber auch BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 -, zit. nach juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 12 Rdnr. 80).
  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 1249/15
  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 979/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12

    Abgaberecht: Erlass von Säumniszuschlägen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 4 L 102/10

    Rückwirkung einer Aussetzungsentscheidung nach § 80 Abs. 4 VwGO und damit

  • VG Neustadt, 21.04.2010 - 1 K 1171/09

    Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides; steuerlicher Billigkeitserlass

  • VG Magdeburg, 09.04.2014 - 9 A 54/13

    Erlass von Säumniszuschlägen im Einzelfall

  • VG Magdeburg, 28.11.2013 - 9 A 166/12

    Erlass einer Abwasserabgabe

  • VG Gera, 08.12.2010 - 2 K 2290/08

    Säumniszuschläge bei Aussetzung der Vollziehung

  • VG Kassel, 11.08.2000 - 6 E 3057/99
  • VG Gelsenkirchen, 27.05.2011 - 5 K 6707/08

    Säumniszuschläge, Steuerfestsetzung

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