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   VGH Bayern, 19.01.1998 - 23 ZS 97.2985   

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VGH Bayern, 19.01.1998 - 23 ZS 97.2985 (https://dejure.org/1998,13259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.1998 - 23 ZS 97.2985 (https://dejure.org/1998,13259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 (https://dejure.org/1998,13259)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 194
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Angemessenheitsprüfung setze zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten voraus (Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - BayVBl 1998, 566), ist für die Anwendung des § 54 Abs. 2 Satz 4 BauZVO zumindest in den Jahren 1991/92 nicht zu folgen.
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen eines Spanplattenwerks bzgl.

    Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Angemessenheitsprüfung setze zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten voraus (Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - BayVBl 1998, 566), ist für die Anwendung des § 54 Abs. 2 Satz 4 BauZVO zumindest in den Jahren 1991/92 nicht zu folgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle;

    Auch ist ein Vertrauen der jetzt betroffenen Grundstückseigentümer auf Beibehaltung eines bisher niedrigeren Beitragssatzes nicht schützenswert (dazu BayVGH, Beschl. v. 19.1.1998, NVwZ-RR 1999, 194), zumal die Vorgängersatzung unwirksam gewesen ist, weil ihr - unstreitig - eine Globalberechung nicht zu Grunde gelegen hat.
  • OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 A 268/08

    Ablösungsvereinbarung, Abwasserbeitragsvorausverzicht, Industriesiedlungsvertrag,

    Der Senat folgt für die Beurteilung der Angemessenheit der von der Klägerin zu erbringenden Gegenleistung nicht der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 19.1.1998 - 23 ZS 97.2985 - juris), dass im Falle des Verzichts auf Beiträge für die Herstellung leitungsgebundener Einrichtungen die Angemessenheit einer Gegenleistung nur dann beurteilt werden kann, wenn entsprechende Satzungen bereits vorhanden sind oder wenn wenigstens aufgrund durchgeführter Kalkulationen schon feststeht, welche Lasten auf den Beitragspflichtigen nach einer künftigen Satzung zukommen werden.
  • VG Augsburg, 20.12.2012 - Au 2 K 11.629

    Erschließungsbeitragsrecht; unwirksamer vertraglicher Vorausverzicht;

    Zum anderen wird nach den bereits vor Inkrafttreten des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, die auch im Bereich des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes und hier insbesondere in Bezug auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gelten, der Abschluss eines solchen Vertrages in Form eines Austauschvertrages nur dann als zulässig erachtet, wenn die Abgabengläubigerin für ihren Abgabenverzicht eine angemessene Gegenleistung erhält (vgl. z. B. BVerwG, U.v. 17.10.1997 - 8 C 1.96 - NVwZ 1998, 1061; BayVGH B.v. 19.1.1998 - 23 ZS 97.2985 - BayVBl 1998, 566; B. v. 6.7.1998 - 23 ZB 98.1307 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 31.5.2005 - Au 1 K 05.80 - juris Rn. 24).

    Die Angemessenheit einer Gegenleistung kann, soweit auf Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen verzichtet wird, jedoch nur dann beurteilt werden, wenn entsprechende Satzungen bereits vorhanden sind oder wenn wenigstens aufgrund durchgeführter Kalkulationen schon feststeht, welche Lasten auf den Beitragspflichtigen nach einer künftigen Satzung zukommen werden (BayVGH, B.v. 19.1.1998 - 23 ZS 97.2985 - BayVBl 1998, 566; U. v. 16.3.1990 - 23 B 88.1496 - juris; OVG NW, U.v. 19.3.2002 - 15 A 4043/00 - NVwZ-RR 2003, 147).

  • VG Halle, 15.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

    Eine Angemessenheitsprüfung setzt aber zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten (vgl. BayVGH, Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - Juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - Juris Rn. 5) und insoweit einen Verteilungsmaßstab voraus, der den für eine bestimmte Erschließungsmaßnahme mutmaßlich entstehenden beitragsfähigen Aufwand angemessen vorteilsgerecht den Grundstücken zuordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - BVerwG 9 C 1.14 - Juris Rn. 11 zum Erschließungsbeitrag).
  • VGH Bayern, 22.07.2004 - 23 B 04.79

    Inanspruchnahme einer Entwässerungsanlage zur Abgeltung von kalkulatorischen

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  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

    Vgl. zum öffentlich-rechtlichen Vertrag: OVG NW, Beschluss vom 27.03.1986 - 3 A 2776/84 -, NVwZ 1986, S. 779 f.; und Urteil vom 25.08.1999 - 3 A 300/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 341, weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar; HessVGH, Urteil vom 15.02.1996 - 5 UE 2836/95 -, NVwZ 1997, S. 618 [620], weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar; anders wohl: VGH Bad.- Württ., Urteil vom 04.02.1991, a.a.O.; wohl auch Urteil vom 22.08.1996 - 2 S 2320/94 -, NVwZ-RR 1997, S. 675 [676]; BayVGH, Beschluss vom 19.01.1998 - 23 ZS 97.2985 -, BayVBl. 1998, S. 566, m. w. Nw.; offen gelassen: Nds. OVG, Urteil vom 12.01.1988 - 9 A 220/86 -, NJW 1988, S. 2126).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    So setzt eine Angemessenheitsprüfung zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten (vgl. BayVGH, Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - Juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - Juris Rn. 5) und insoweit einen Verteilungsmaßstab voraus, der den für eine bestimmte Erschließungsmaßnahme mutmaßlich entstehenden beitragsfähigen Aufwand angemessen vorteilsgerecht den Grundstücken zuordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - BVerwG 9 C 1.14 - Juris Rn. 11 zum Erschließungsbeitrag).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    So setzt eine Angemessenheitsprüfung zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten (vgl. BayVGH, Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - Juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - Juris Rn. 5) und insoweit einen Verteilungsmaßstab voraus, der den für eine bestimmte Erschließungsmaßnahme mutmaßlich entstehenden beitragsfähigen Aufwand angemessen vorteilsgerecht den Grundstücken zuordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - BVerwG 9 C 1.14 - Juris Rn. 11 zum Erschließungsbeitrag).
  • VG Halle, 26.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

  • VG Würzburg, 02.12.1998 - W 2 K 570.98

    Zulassung eines Bürgerbegehrens bezüglich der Wasserversorgung einer Gemeinde;

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