Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.07.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98   

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https://dejure.org/1998,948
BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 (https://dejure.org/1998,948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags - Unzulässiger Beweisermittlungsantrag

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht; Ablehnung eines Beweisantrags; unzulässiger Beweisermittlungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 208
  • DVBl 1999, 100
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 483.98

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
    Auf die Ausführungen in diesen Beschlüssen (u.a. Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 483.98) wird verwiesen.
  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 54.97

    Von Taleban-Milizen beherrschtes Gebiet Afghanistans als "staatsähnliches Gefüge"

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
    Den Prozeßbevollmächtigten der Kläger mußte das prozessuale Rangverhältnis der Klageanträge betreffend Art. 16 a GG, § 51 AuslG und § 53 AuslG, wie es sich nach der Interessenlage eines um Asyl- und Abschiebungsschutz nachsuchenden Ausländers typischerweise ergibt, bekannt sein (vgl. hierzu und zu den daraus für den Streitgegenstand des zweitinstanzlichen Verfahrens zu ziehenden Konsequenzen u.a. bereits den Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 54.97 - an diesem Verfahren waren die Prozeßbevollmächtigten der Kläger ebenfalls als Prozeßbevollmächtigte des damaligen Beschwerdeführers beteiligt).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - A 14 S 1178/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines erheblichen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
    Ob die Voraussetzungen dieses vom Berufungsgericht für die Ablehnung des Beweisantrags angeführten Grundes (vgl. neuerdings VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 17. Juni 1998 - A 14 S 1178/98) erfüllt waren, kann offenbleiben.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
    Der Antrag auf Erhebung eines Beweises kann abgelehnt werden, wenn der unter Beweis gestellte Verfolgungsvortrag eines Asylbewerbers in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich ist (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    vgl. zur Möglichkeit der Ablehnung von Beweisanträgen aus diesem Grund BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, juris, Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -, juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Diese bezieht sich zum einen auf das Beweisthema, also die Bestimmtheit der Beweistatsachen und deren Wahrheit, und zum anderen darauf, welche einzelnen Wahrnehmungen der angebotene Zeuge in Bezug auf das Beweisthema (also in Bezug auf die Beweistatsachen oder auf die zu deren Ermittlung dienenden Hilfstatsachen oder Indiztatsachen) selbst gemacht haben soll (vgl. Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 86 Rn. 92 ff. und BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2 = InfAuslR 1983, 185; Beschluss vom 9. August 1993 - BVerwG 5 B 1.93 - ; Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 = NJW 1988, 1746; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 9 B 10.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 39 = DVBl 1999, 100; Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 9 B 1204.97 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. zur Beweiserhebung bei unglaubhaftem Vortrag: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989, a.a.O., S. 38; Beschluss vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.1998 - 11 VR 5.98   

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https://dejure.org/1998,7353
BVerwG, 29.07.1998 - 11 VR 5.98 (https://dejure.org/1998,7353)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1998 - 11 VR 5.98 (https://dejure.org/1998,7353)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 11 VR 5.98 (https://dejure.org/1998,7353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine einstweilige Anordnung gegen die Weigerung der Anhörungsbehörde der Einbeziehung in das Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 208
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 11 VR 5.98
    Er entspricht zudem der Senatsrechtsprechung über die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 5 VerkPlBG (vgl. Beschluß vom 21. März 1997 - BVerwG 11 VR 2.97 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 7).

    Mit seinem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung macht der Antragsteller einen Rechtsbehelf gegen behördliche Verfahrenshandlungen geltend (vgl. dazu Beschluß vom 21. März 1997 a.a.O.); denn er wendet sich gegen die Ablehnung seiner Beteiligung als Behörde am Anhörungsverfahren (§ 20 Abs. 1 AEG , § 73 Abs. 2 VwVfG ), also an einem behördlichen Verfahren, das auf den Erlaß einer Sachentscheidung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses gerichtet ist.

    Er ist nämlich jedenfalls aufgrund seiner Einwendungen (§ 73 Abs. 4 VwVfG ) am Anhörungsverfahren beteiligt (vgl. dazu Beschluß vom 21. März 1997 a.a.O.) und nach Maßgabe des § 73 Abs. 6 und 8 VwVfG vom Erörterungstermin und von Änderungen zu benachrichtigen.

  • BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95

    Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 11 VR 5.98
    Das richtige und vom Antragsteller auch eingesetzte Mittel zu diesem Zweck ist die fristgerechte Erhebung von Einwendungen gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG ; auf diese Weise - und nur auf diese Weise - kann er sich die Möglichkeit offenhalten, den genannten Belang, falls nötig, im Klageweg gegenüber der künftigen Sachentscheidung, dem Planfeststellungsbeschluß, geltend zu machen (vgl. dazu Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 - BVerwG 11 A 24.95 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 11 VR 5.98
    Deshalb führt der Ausschluß einer unmittelbaren gerichtlichen Überprüfung der vom Antragsteller beanstandeten Verfahrensgestaltung für ihn auch nicht zu unzumutbaren Nachteilen, die im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich bedenklich wären (vgl. BVerfG, NJW 1991, 415 416).
  • VG Köln, 03.12.2008 - 21 K 3363/07

    Betreiben eines breitbandigen Internetzugangs am Markt; Verteilung regionaler

    Soweit der Betroffene seine Rechte durch Klage gegen die das Verfahren abschließende Sachentscheidung wahren kann, soll ein isolierter gerichtlicher Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit ausscheiden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.07.1998 - 11 VR 5.98 -, NVwZ-RR 1999, 208 f., wobei unter Sachentscheidungen i.S.d. § 44a S. 1 VwGO einseitige behördliche Einzelfallentscheidungen verstanden werden, die mit Außenwirkung abschließend über einen Verfahrensgegenstand ganz oder zum Teil befinden und verwaltungsgerichtlich nachprüfbar sind, vgl. Ehlers, K&R 2001, 1 (10).

    Der Verweis auf ein Rechtsmittel gegen die mögliche Ablehnung ihres Zulassungsgesuchs führt auch nicht zu unzumutbaren Nachteilen für die Klägerin, die im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich bedenklich wären, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.07.1998 - 11 VR 5.98 -, NVwZ-RR 1999, 208 f.; BVerfG, Beschluss vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, NJW 1991, 415 f.

  • VG Schleswig, 09.03.2018 - 1 B 202/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine unter Behörden erfolgende Weitergabe von

    Mit ihrem Eilantrag macht die Antragstellerin einen Rechtsbehelf im Sinne der genannten Norm geltend, denn hierzu zählen nicht nur Widerspruch, Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellung- und Leistungsklagen, sondern auch Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (so BVerwG, Beschl. v. 29.07.1998 - 11 VR 5/98 -, juris Rn. 12).

    Für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt ihr gegenüber eine Sachentscheidung der oben angesprochenen Art ergehen sollte, wäre sie zur Geltendmachung entsprechender Rechtsbehelfe befugt, was ihre Beteiligtenstellung im vorbereitenden Verwaltungsverfahren indiziert (BVerwG, Beschl. v. 29.07.1998 - 11 VR 5/98 -, juris Rn. 13).

  • VG Gießen, 14.03.2003 - 8 G 412/03

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Windfarm; unselbständige

    Die Vorschrift des § 44a VwGO schließt daher Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO aus (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 208, 209; Buchholz, 310, Nr. 7 zu § 44a, S. 2; Bayer. VGH, BayVBl. 1995, 631 f.; Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 4 zu § 44a; Stelkens, in Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2002, Rdnr. 20 f. zu § 44a).

    Denn die Antragstellerin kann ihre Belange durch Wahrnehmung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber der künftigen Sachentscheidung in ausreichendem Maß geltend machen (vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 1999, 208, 209).

  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 643/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

    Mit seinem Eilantrag macht der Antragsteller einen Rechtsbehelf im Sinne der genannten Norm geltend, denn hierzu zählen nicht nur Widerspruch, Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellung- und Leistungsklagen (so BVerwG, Urteil vom 30.01.2002 - 9 A 20/01 -, BVerwGE 115, 373 -, mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen), sondern auch Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (so BVerwG, Beschluss vom 29.07.1998 - 11 VR 5/98 -, abgedruckt in NVwZ-RR 1999, 208); dies gebietet der Zweck der Vorschrift, Sachentscheidungen nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren, sondern die Effektivität des Verwaltungshandelns zu gewährleisten (vgl. hierzu Geiger in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Randnummer 1 zu § 44 a).

    Der Antragsteller ist auch kein Nichtbeteiligter im Sinne der zweiten Alternative dieser Bestimmung, denn für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt ihm gegenüber eine Sachentscheidung der oben angesprochenen Art ergehen sollte, wäre er zur Geltendmachung entsprechender Rechtsbehelfe befugt, was seine Beteiligtenstellung im vorbereitenden Verwaltungsverfahren indiziert (BVerwG, Beschluss vom 29.07.1998 a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 718/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

    Mit seinem Eilantrag macht der Antragsteller einen Rechtsbehelf im Sinne der genannten Norm geltend, denn hierzu zählen nicht nur Widerspruch, Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellung- und Leistungsklagen (so BVerwG, Urteil vom 30.01.2002 - 9 A 20/01 -, BVerwGE 115, 373 -, mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen), sondern auch Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (so BVerwG, Beschluss vom 29.07.1998 - 11 VR 5/98 -, abgedruckt in NVwZ-RR 1999, 208); dies gebietet der Zweck der Vorschrift, Sachentscheidungen nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren, sondern die Effektivität des Verwaltungshandelns zu gewährleisten (vgl. hierzu Geiger in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Randnummer 1 zu § 44 a).

    Der Antragsteller ist auch kein Nichtbeteiligter im Sinne der zweiten Alternative dieser Bestimmung, denn für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt ihm gegenüber eine Sachentscheidung der oben angesprochenen Art ergehen sollte, wäre er zur Geltendmachung entsprechender Rechtsbehelfe befugt, was seine Beteiligtenstellung im vorbereitenden Verwaltungsverfahren indiziert (BVerwG, Beschluss vom 29.07.1998 a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 Wx 15/03

    Anfechtung der Festlegung eines Plangebietes und der Entschließung der

    Da sie aber als Planbetroffene die Möglichkeit der Anfechtung des Sonderungsbescheides haben, soll ihnen trotzdem die Rechtsbehelfsmöglichkeit gegen die Verfahrenseinleitung bzw. die Reichweite des Verfahrens nicht eingeräumt sein (BVerwG, Beschluss vom 21. März 1997, 11 VR 2/97 = NVwZ-RR 1997, 663-664; Beschluss vom 29. Juli 1998, 11 VR 5/98 = NVwZ-RR 1999, 208-209).
  • VG Hannover, 05.07.2019 - 7 B 1508/19

    Drittschutz; Hinzuziehung; Neubescheidung; Sondernutzungserlaubnis; vorläufiger

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch ein Rechtsbehelf im Sinne der Vorschrift (BVerwG, Beschl. v. 29.07.1998 - 11 VR 5/98 -, juris Rn. 12; VG Schleswig, Beschl. v. 09.03.2018 - 1 B 202/17 -, juris Rn. 25).
  • VG Hannover, 16.02.2010 - 4 B 533/10

    Gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Beteiligung im Planaufstellungsverfahren

    Dabei kann offen bleiben, ob bereits der Anwendungsbereich von § 44 a VwGO nicht eröffnet ist oder die Antragsteller zu 1 und 2 wie sog. Jedermann-Einwender im Planfeststellungsverfahren als Nichtbeteiligte i. S. d. § 44 a Satz 2 VwGO zu qualifizieren sind (vgl. dazu BVerwG, Bes. v. 29.07.1998, - 11 VR 5/98 -, juris; Ziekow, a. a. O., § 44 a Rn. 68 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2023 - 8 D 214/21
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 1998 - 11 VR 5.98 -, juris Rn. 13, und vom 21. März 1997 - 11 VR 2.97 -, juris Rn. 18, jeweils unter Hinweis auf BT-Drs.
  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 4 C 17/14

    Verfahrenshandlung, Verpflichtungsklage, Leistungsklage, Nichtbeteiligter,

    Jedes mit dem Erlass eines Verwaltungsakts abschließende Verfahren unterfällt § 44a Satz 1 VwGO, auch das Planfeststellungsverfahren (BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 1998 - 11 VR 5/98 -, juris Rn. 12; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO Großkommentar, 4. Aufl., § 44a Rn. 28).
  • VG Saarlouis, 02.05.2014 - 5 L 260/14

    Abfallbeseitigungsrecht: Weiterleitung der Daten einer Anzeige nach KrWG § 18 Abs

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