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   OLG Hamm, 09.06.1998 - 9 U 129/97   

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https://dejure.org/1998,4712
OLG Hamm, 09.06.1998 - 9 U 129/97 (https://dejure.org/1998,4712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.1998 - 9 U 129/97 (https://dejure.org/1998,4712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 9 U 129/97 (https://dejure.org/1998,4712)
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Baustellenampel - doppeltes Grün

§ 839 BGB, Werkzeugtheorie

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; OBG NW § 39; StVO § 45 Abs. 6
    Zulässige Übertragung auf Straßenbauunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 223
  • VersR 2000, 643
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1998 - 9 U 129/97
    Nach gefestigter Rspr. können nämlich auch selbständige private Werk- und Dienstunternehmer, die von einem Träger öffentlicher Verwaltung zur Wahrnehmung seiner öffentlichrechtlichen Funktionen eingesetzt werden, "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" handeln, wenn die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung der Arbeiten Einfluß genommen hat, daß sie die Arbeiten des privaten Unternehmers "wie eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muß, wie wenn der Unternehmer lediglich als Werkzeug der öffentlichen Behörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig geworden wäre" (BGHZ 121, 161 = NJW 1993, 1258 mwN. = LM Art. 34 GG Nr. 179).

    Je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, ihn als bloßen "Erfüllungsgehilfen" eines Trägers öffentlicher Gewalt anzusehen (BGHZ 121, 161 = NJW 1993, 1258 = LM Art. 34 GG Nr. 179).

  • BGH, 14.01.1982 - III ZR 58/80

    Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen das Land, das beauftragte

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1998 - 9 U 129/97
    Zwar kann der öffentlichrechtliche Straßenbaulastträger bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen an Privatunternehmer im Rahmen des § 45 VI StVO für den Baustellenbereich auch die Verpflichtung zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung an den Bauunternehmer übertragen; jedoch verbleibt bei ihm in jedem Falle die Pflicht, die von dem Privatunternehmer zu treffenden Maßnahmen zu überwachen (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 2187 mwN.).
  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 11 U 71/11

    Amtshaftung wegen der Erwirkung und des Vollzuges eines Durchsuchungsbeschlusses

    Genügend, aber auch erforderlich ist vielmehr die Unmittelbarkeit der Auswirkung der Maßnahme beim Geschädigten; diese muss sich ohne das Dazwischentreten weiterer Umstände beim Betroffenen auswirken (OLG Köln, Urteil vom 27.08.1992 - 7 U 19/92 = NVwZ 1993, 1020, zitiert nach beck-online mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 9.6. 1998 - 9 U 129-97 = NVwZ-RR 1999, 223, zitiert nach beck-online).
  • OLG Hamm, 06.04.2022 - 11 U 143/21

    Schadensersatz wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung; Unterlassene

    Wenn der Träger der Straßenbaulast während der Kontrolle erkennt oder hätte erkennen können und müssen, dass die Privatfirma einer erhöhten Gefahrenlage nicht ausreichend Rechnung trägt, bleibt er zu einem Eingreifen unabhängig von der Fachkunde der Privatfirma verpflichtet (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.01.2005 - 7 U 161/03, Juris Tz. 34; OLG Hamm, Urt. v. 09.06.1998 - 9 U 129/97, Juris Tz. 21).
  • LG Kaiserslautern, 30.06.2005 - 3 O 895/04

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen des Sturzes eines Fußgängers auf

    Die der Beklagten zu 2) obliegende Sicherungspflicht ist bezüglich der fraglichen Arbeiten - Auswechseln der Kanalabdeckungen - auf Auswahl-und Überwachungspflichten reduziert worden (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 643).
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